i4a - Das Board | |
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Arbeitserlaubnisverfahren: Vorrangigkeitsprüfung, Auslegung? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1422055468 Beitrag begonnen von Unidentified Mysterious Dude am 24.01.2015 um 00:24:28 |
Titel: Arbeitserlaubnisverfahren: Vorrangigkeitsprüfung, Auslegung? Beitrag von Unidentified Mysterious Dude am 24.01.2015 um 00:24:28
Hallo mal wieder,
bisher bin ich davon ausgegangen, dass Vorrangigkeitsprüfung heißt, dass man 6 Wochen lang nach einem bevorrechtigten Arbeitnehmer suchen muss. Wenn sich innerhalb dieser Zeit niemand findet, so wird einem Nicht-EU-Bürger das Arbeitsvisum gewährt. So zumindest auch die Auslegung laut Wikipedia. Nun habe ich aber von der Agentur für Arbeit gesagt bekommen, dass es unerheblich sei, ob sich tatsächlich ein bevorrechtigter Arbeitnehmer findet. Solange die Suchanfrage in der Jobbörse Ergebnisse liefert, hieße das, dass genügend bevorrechtigte Arbeitnehmer vorhanden seien. Für manchen absurd, für die Betroffenen wohl eher existenzbedrohend. Wie sieht das denn nun tatsächlich aus? Wann steht laut § 39 AufenthG kein bevorrechtigter Arbeitnehmer zur Verfügung? Gibt´s das irgendwo schriftlich? Danke im voraus! |
Titel: Re: Arbeitserlaubnisverfahren: Vorrangigkeitsprüfung, Auslegung? Beitrag von Korrektor am 25.01.2015 um 04:03:06
Dies ist schon am 01.08.2012 in Kraft getreten.
Ich weiß nicht ob diese Methode nur bei der Blaue Karte EU angewendet wird, oder bei allen Vorrangprüfungen, aber wie auch immer, hier findest Du eine ausführliche Erklärung: http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Veroeffentlichungen/Weisungen/Arbeitgeber/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI431898 Zitat:
|
Titel: Re: Arbeitserlaubnisverfahren: Vorrangigkeitsprüfung, Auslegung? Beitrag von Unidentified Mysterious Dude am 27.01.2015 um 16:26:11
@Korrektor
Danke für den nützlichen Link. Zwar nicht die erhoffte Antwort, aber eine klarstellende. Gibt´s da noch irgendetwas was der Arbeitgeber tun könnte, wenn sich kein (geeigneter) bevorrechtigter Arbeitnehmer meldet/findet? |
Titel: Re: Arbeitserlaubnisverfahren: Vorrangigkeitsprüfung, Auslegung? Beitrag von Korrektor am 30.01.2015 um 03:53:41 Unidentified Mysterious Dude schrieb am 27.01.2015 um 16:26:11:
Ich verstehe die Frage nicht. Wenn kein bevorrechtigter Arbeitnehmer zu finden ist, dann ist das ja super. Das Problem ist dann, wenn ein bevorrechtigter Arbeitnehmer doch zu finden ist. Was kann ein Arbeitgeber machen? Nun ja, es kommt darauf an was für ein Job es ist. Früher war es viel einfacher, denn der Arbeitgeber konnte die Stellenbeschreibung so nah wie möglich an den Ausländer anpassen. Der Arbeitgeber muss auf jeden Fall gut begründen, warum kein bevorrechtigter Arbeitnehmer für den Arbeitsplatz geeignet ist. Jetzt ist dies durch das neue Verfahren wesentlich schwieriger geworden. Eine sehr sehr ausführliche Stellenbeschreibung wäre vom Vorteil, denn je mehr Voraussetzungen für den Job zu erfüllen sind, desto geringer sind die Chancen dass man einen Bevorrechtigten findet. Selbstverständlich darf man keine falschen Angaben machen. In dem ganzen Verfahren ist die wichtigste Sache um was für eine Tätigkeit es sich handelt, und natürlich muss auch der Gehalt stimmen. Du hast uns leider gar keine wichtigen Angaben gegeben, wie z. B. welche Tätigkeit er/sie aufnehmen möchte, und welche Staatsangehörigkeit er/sie besitzt. Es ist überhaupt nicht einfach. Früher war es auch nicht einfach, aber wie gesagt, jetzt ist es viel schwieriger. |
i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4! YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten. |