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Beitrag begonnen von Ruby am 20.01.2015 um 08:44:53

Titel: Übersetzung, Beglaubigung etc.pp
Beitrag von Ruby am 20.01.2015 um 08:44:53
Ich habe folgenden Fall:

Arzt aus Jordanien, hier in D für 2 Jahre zur Weiterbildung an Klinikum, hat seine Zeugnisse und Abschlüsse in Jordanien ins Deutsche übersetzen und von der Botschaft beglaubigen lassen. In D angekommen verlangt das Hessische Landesprüfungs und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen eine Neuübersetzung. Ist das gängige Praxis?

NB: Die Unterlagen wurden vor Erhalt des Visums per mail an den Sachbearbeiter der Behörde geschickt, der vorab sein OK gab.

Titel: Re: Übersetzung, Beglaubigung etc.pp
Beitrag von Runenwolf am 20.01.2015 um 09:01:37

Ruby schrieb am 20.01.2015 um 08:44:53:
In D angekommen verlangt das Hessische Landesprüfungs und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen eine Neuübersetzung. Ist das gängige Praxis?


Deutsche Behörden verlangen sehr oft, dass Übersetzungen von in Deutschland vereidigten Übersetzern gemacht werden. Das dient der Rechtssicherheit.
Ich habe in der Zeit, in der ich mit ausländischen Urkunden zu tun hatte, Übersetzungen aus Heimatländern erhalten, da hätte ich anhand des Textes nicht sagen können, um was es in dem Dokument geht. Das las sich in etwa wie ein Text aus einer Übersetzungsmaschine, absolut zusammenhanglos und sinnfrei.


Titel: Re: Übersetzung, Beglaubigung etc.pp
Beitrag von Ruby am 20.01.2015 um 09:16:16
Vielen Dank Runenwolf, das hilft mir auf alle Fälle weiter.

Beste Grüße
Ruby

Titel: Re: Übersetzung, Beglaubigung etc.pp
Beitrag von Aras am 20.01.2015 um 09:22:58
Bitte beachte, dass keine Neuübersetzung nötig ist, wenn die Übersetzung ordentlich ist. Ein ermächtigter Übersetzer kann seine und fremde Übersetzung als korrekt beglaubigen.

Ausserdem ist es günstiger, wenn man die Dokumente einmal in den Computer eintippt und so in einem elektronischen Format bereit stellt.

Da kann man also versuchen, den Preis zu drücken, indem man keine neue komplette Neuübersetzung anfertigt...

Titel: Re: Übersetzung, Beglaubigung etc.pp
Beitrag von Ruby am 20.01.2015 um 09:34:27
OK, guter HInweis.

Titel: Re: Übersetzung, Beglaubigung etc.pp
Beitrag von reinhard am 20.01.2015 um 11:22:26
Diejenigen, die in Deutschland ermächtigt oder bestellt sind (je nach Recht der Bundesländer), sind in ganz Deutschland zugelassen. Die Gesamtliste ist hier:
www.gerichts-uebersetzer.de (rechts ein Häkchen bei Übersetzung machen).

Sie können entgegen landläufiger Meinung nicht "beglaubigen", sondern "bestätigen": Ich bestätige die Richtigkeit und Vollständigkeit vorstehender Übersetzung.

Titel: Re: Übersetzung, Beglaubigung etc.pp
Beitrag von Ruby am 26.01.2015 um 13:19:05
Danke, reinhard, nun sind alle Informationen zusammen.


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