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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Praktische Probleme der Namenserklärung?
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Beitrag begonnen von Obst88 am 09.01.2015 um 08:22:48

Titel: Praktische Probleme der Namenserklärung?
Beitrag von Obst88 am 09.01.2015 um 08:22:48
Welche Probleme können in der Praxis entstehen, wenn meine chinesische Ehefrau meinen deutschen Nachnamen annimmt? Für China ändert sich ja nichts, die erkennen Namensänderungen nicht an und somit verbleibt im Reisepass ihr Geburtsname. Aber wie kann meine Frau sich dann im Rest der Welt ausweisen? Sie kriegt ja keinen deutschen Ausweis.
Dann müssen alle Reisen weiterhin mit ihrem Geburtsnamen gebucht werden? Wie sieht das im täglichen Leben aus, beim Eröffnen eines Bankkontos, Beantragung Büchereiausweis oder dergleichen, die wollen ja öfter mal ein Identifikationsdokument.
Oder um beim Fliegen zu bleiben. Wenn das Flugticket auf ihren Geburtsnamen gebucht wird, muss ihre Vielfliegerkarte ja sicher auch auf ihren Geburtsnamen lauten. Nur schicken die öfter mal was per Post und am Briefkasten steht dann nur ihr neuer Nachname.

Mache ich mir zuviele Gedanken oder ist es nachher wirklich so kompliziert?

Titel: Re: Praktische Probleme der Namenserklärung?
Beitrag von Aras am 09.01.2015 um 09:20:09
Überall wo deutsches Recht gilt, wird auch der deutsche Name verwendet. Also bei der Bankkonteneröffnung oder bei ner Anzeige.

Wegen der Post: Da lässt man einfach den chinesischen Namen mit drauf.

Also mal ehrlich.. Der gemeinsame Ehename hat doch nur 2 Gründe:

- patriarchalisch, weil die Frau dann der Familie des Mannes gehört (wortwörtlich)
- aus Verwaltungsvereinfachung... früher gab es Probleme mit Eheurkunden, durch den gemeinsamen Namen konnte man schnell die Ehe feststellen und zweitens konnte man in den früheren deutschen Polizeistaaten Akten nach Familiennamen führen und nicht nach Einzelpersonen

Meine Ehefrau kommt aus Mexiko. Sie wollte auch einen gemeinsamen Ehenamen, da sie in den USA aufgewachsen ist und dort üblich ist. Ich sagte dass der gemeinsame Ehename nur in wenigen Staaten gibt und ein gemeinsamer Name für mich nicht logisch ist, da der Familienname die Herkunft belegt und sie nach der Ehe ja weiterhin die gleichen Eltern hat und erst unsere Kinder meinen Familiennamen tragen werden.
Später stellte sich heraus, dass Mexiko auch keinen gemeinsamen Ehenamen kennt und wir dadurch auch den ganzen Verwaltungskrimskrams vermieden haben.

Aber wenn es der Herzenswunsch deiner Frau ist, dann solltet ihr das durchziehen.

Titel: Re: Praktische Probleme der Namenserklärung?
Beitrag von Obst88 am 10.01.2015 um 17:03:35
Niemand da bei dem es in der Praxis zu Probleme gekommen ist?
Gilt es dann wirlklich nur in Deutschland oder auch in Europa/Welt?

Titel: Re: Praktische Probleme der Namenserklärung?
Beitrag von janetm am 27.01.2015 um 20:36:48
Gilt nur in Deutschland, nach einer eventuellen Einbürgerung dann aber überall. ;)

Bei allem wo man sich ausweisen muss, gilt der Name im Pass. Flugreisen vor allem.

Handyverträge und Bankkonten benötigen in der Regel auch eine Identifikation. Wir haben da beides erlebt, Name im Pass (Handy, Bank 1), Name nach deutschem Recht (Bank 2).

Führerschein auf deutschen Namen.

Am Briefkasten sind auch beide Namen.

Ein richtiges Problem ist es nicht, ob wir es nochmal machen würden, weiß ich aber auch nicht.

Im eAT steht der Name nach deutschem Recht, damit muss man nicht immer die Eheurkunde mitführen.

Titel: Re: Praktische Probleme der Namenserklärung?
Beitrag von nixwissen am 28.01.2015 um 17:32:32
Hi,

der Pass bleibt mit dem chinesischen Namen aber das chin. Konsulat macht einen Stempel rein mit "The bearer of this passport is also known MEIER, Shan".
In China kann man übrigens auch den Namen des Ehepartners annehmen, auch Doppelnamen sind erlaubt, in beiden Reihenfolgen, dann aber eher ohne Bindestrich. Auch wenn das beides ziemlich unüblich ist.
Es ist fast egal was man wählt, es macht alles keine Probleme und bei der Namenswahl könnt Ihr Euch deutsches oder chinesisches Recht aussuchen.
Nur vom Doppelnamen ohne Bindestrich mit ihrem vor Deinem Namen würde ich abraten da das Niemand als Doppelname erkennt.
Ling Yang Meier, ist das nun MEIER, Ling Yang oder YANG MEIER, Ling?

Gruß,
Norbert

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