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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Aufenthaltserlaubnis nach Exmatrikulation Studienkolleg 1 Monat
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Beitrag begonnen von donrobm am 23.12.2014 um 11:02:09

Titel: Aufenthaltserlaubnis nach Exmatrikulation Studienkolleg 1 Monat
Beitrag von donrobm am 23.12.2014 um 11:02:09
Hallo,

Ich war in Deutschland seit 15.Juli 2014, jetzt besuche ich einen Studienkolleg (1.Semester Wirtschaft-Kurs). Ich habe auch meine Aufenthaltserlaubnis verlängern gelassen (bis Nov.2015). Ich entscheide mich dafür, Studienfach zu wechseln, deswegen bewerbe ich mich um einige andere Studienkolleg (Technisch Kurs) und jetzt habe ich die Zulassungen zur Aufnahmeprüfung. Ich beabsichtige, meinen Studienkolleg zu exmatrikulieren am 06.Januar 2015, dann viellecht in Februar oder Marz immatrikuliere ich in dem neuen Studienkolleg. So in 1 Monat ist meine Aufenthaltstitel ungültig und bin ich illegal? Darf ich noch immatrikuliere in dem neuen Studienkolleg und in der neuen Städten (in Februar)? Danke im Voraus !

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis nach Exmatrikulation Studienkolleg 1 Monat
Beitrag von reinhard am 23.12.2014 um 11:27:58
Du solltest als erstes nachsehen, ob es eine Nebenbestimmung zu Deiner AE gibt (z.B. "erlischt wenn..."). Kannst Du nachsehen und diese hier genau abschreiben?

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis nach Exmatrikulation Studienkolleg 1 Monat
Beitrag von donrobm am 23.12.2014 um 12:10:49
" Weiterhin werden Sie darüber belehrt, dass Sie der Ausländerbehörde unverzüglich anzuzeigen haben, wenn Sie beabsichtigen, das Studienkolleg abzubrechen bzw. wenn sie das Studienkolleg bereits abgebrochen haben "


Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis nach Exmatrikulation Studienkolleg 1 Monat
Beitrag von reinhard am 23.12.2014 um 13:02:25

donrobm schrieb am 23.12.2014 um 11:02:09:
zu exmatrikulieren am 06.Januar 2015, dann viellecht in Februar oder Marz immatrikuliere ich in dem neuen Studienkolleg


Dann ist das der falsche Plan.

Du solltest mit dem jetzigen Studienkolleg unbedingt weitermachen. Erst wenn Du Dich beim neuen Studienkolleg immatrikuliert hast, informierst Du die Ausländerbehörde. Und erst danach (!) kannst Du Dich exmatrikulieren.

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