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Beitrag begonnen von madius am 25.11.2014 um 20:18:18

Titel: BWL-er mit BA-Abschluss,ist Assistenz der Geschäftsführer im Cafe möglich?
Beitrag von madius am 25.11.2014 um 20:18:18
Hallo alle,
ich besitze einen BA-Abschluss mit Studiengang BWL Schwerpunkt Finanzwirtschaft).Nun kriege ich eine Arbeitschance in einem Cafe, der nächste Zeit expandiert wird, als Assistenz der Geschäftsführer. Arbeitsort Berlin,Gehalt 2000 eu brutto, Tätigkeit : personal Management,management des täglichen Cafe Betriebs einschl. Kasse,Herstellung von Kaffeegetränke,Kontakt mit Gästn bzw. dem Chef in der Buchhaltung u. Finanzplanung unterstützen.
Habe ich in diesem Fall Arbeitserlaubnischance mit dieser Stelle,also im Branche Gastronomie trotz BWL-Hochschulabschlusses ??? Wenn ja,mit welchem gesetzt kann man hier bei AB argumentieren?
Vielen Dank
G.
Madius 

Titel: Re: BWL-er mit BA-Abschluss,ist Assistenz der Geschäftsführer im Cafe möglich?
Beitrag von Aras am 25.11.2014 um 20:28:26
Na das klingt nicht nach einer angemessenen Stelle. Da hättest du auch gleich Kellner lernen können.

Such dir lieber eine bessere Stelle.

Titel: Re: BWL-er mit BA-Abschluss,ist Assistenz der Geschäftsführer im Cafe möglich?
Beitrag von Lidija am 25.11.2014 um 22:09:36
Hey,
na da hast du leider schlechte Karten...Du brauchst doch für die BlueCard einen Job für den man einen Hochschulabschluss braucht und mindestens ~46k brutto im Jahr...

Titel: Re: BWL-er mit BA-Abschluss,ist Assistenz der Geschäftsführer im Cafe möglich?
Beitrag von ninnschen am 26.11.2014 um 07:42:56
Er hat doch nicht geschrieben, dass er die Blaue Karte haben will ;) Er könnte auch über § 18 eine AE bekommen.

Letztlich vermag ich das nicht zu beurteilen, ob die ZAV in diesem Falle zustimmen würde. Sprich am besten mit einem Arbeitsvertrag bei deiner ABH vor und beantrage die Erteilung einer AE  und dann wird die ABH ja die ZAV beteiligen und am Ende wird du gewahr, ob sie zustimmen oder nicht.

Titel: Re: BWL-er mit BA-Abschluss,ist Assistenz der Geschäftsführer im Cafe möglich?
Beitrag von sigi-n am 26.11.2014 um 08:22:45

ninnschen schrieb am 26.11.2014 um 07:42:56:
Er könnte auch über § 18 eine AE bekommen.


Kann es sein das ich was überlesen habe?
Zu einer AE nach 18 gehört ein Partner/in oder ein Kind, wo steht das.
Lasst doch den Quatsch mit den Vermutungen, ansonsten könnt ihr dem TS auch direkt sagen, nach der Einbürgerung braucht er nichts mehr.

Titel: Re: BWL-er mit BA-Abschluss,ist Assistenz der Geschäftsführer im Cafe möglich?
Beitrag von madius am 26.11.2014 um 08:28:16
ich besitze einen Abschluss hier in DL,ist AE nach 18 anwendbar,oder?
und wisst ihr wie lange dauert der Verfahren bei AB? da auf meinen ersten brief hat sich AB erst nach über einem Monat reagiert. :(

Titel: Re: BWL-er mit BA-Abschluss,ist Assistenz der Geschäftsführer im Cafe möglich?
Beitrag von fons am 26.11.2014 um 08:33:04
@ sigi-n

Ähm, kann es sein, dass du 18 mit 28 verwechselst?  ::)


Titel: Re: BWL-er mit BA-Abschluss,ist Assistenz der Geschäftsführer im Cafe möglich?
Beitrag von ninnschen am 26.11.2014 um 13:12:12

sigi-n schrieb am 26.11.2014 um 08:22:45:
Kann es sein das ich was überlesen habe?
Zu einer AE nach 18 gehört ein Partner/in oder ein Kind, wo steht das.
Lasst doch den Quatsch mit den Vermutungen, ansonsten könnt ihr dem TS auch direkt sagen, nach der Einbürgerung braucht er nichts mehr.


Solch eine schnippische Antwort rauszuhauen, wenn man selbst total falsch liegt... Ich sag da jetzt mal nichts weiter zu...



madius schrieb am 26.11.2014 um 08:28:16:
ich besitze einen Abschluss hier in DL,ist AE nach 18 anwendbar,oder?
und wisst ihr wie lange dauert der Verfahren bei AB? da auf meinen ersten brief hat sich AB erst nach über einem Monat reagiert. :(


Genau, deswegen käme grds. bei dir § 18 Abs. 4 AufenthG in Betracht. Hol dir am besten einen Termin bei deiner ABH, so kommst du ggf. am schnellsten weiter :)


Titel: Re: BWL-er mit BA-Abschluss,ist Assistenz der Geschäftsführer im Cafe möglich?
Beitrag von madius am 26.11.2014 um 14:46:00
Danke Ninnschen,
zwar hab ich noch Frage zum Gehalt. AB sagte dass es mit meinem Gehalt 2000 Brutto zu wenig ist.Sag mal,ich bin ledig und kinderlos,was erwartet man von mir noch? Erstens,es gibt ja irgendwo eine Durchschnitt-Tarif,nach der wieviel man mit welchem Abschluss verdienen kann,laut dem ich mit meinem BWL-Abschluss zumindest 3000€ verdienen kann.Es ist undenkbar wenn man meine Situation in diesem Fall anwendet,oder ?Zweitens,AB muss genau wissen,wo und was man arbeitet bzw. Arbeitsstand an dem Ort vorliegt? Ich glaube nicht,dass Deutsche nach dem BWL-BA Abschluss immer ab 2700 verdienen können.
Mit welchem Gesetz kann ich gegen AB argumentieren,wenn ich mit diesem 2000 Brutto zur Recht komme?
tausend mal danke

Titel: Re: BWL-er mit BA-Abschluss,ist Assistenz der Geschäftsführer im Cafe möglich?
Beitrag von Runenwolf am 26.11.2014 um 15:01:14
Wenn du eine Blue-Card haben willst, dann musst du das entsprechende Einkommen eines Hochqualifizierten leisten ... und das liegt nun mal über 2.000 € monatlich. Und da spielt es keine Rolle, ob du 20, ledig und ohne Kinder dastehst oder 30 bist, verheiratet und 5 Kinder hast.

Anders ist es bei einer "normalen" AE für die Arbeitsaufnahme. Wenn ein entsprechender Bedarf besteht, dann kann diese AE erteilt werden.

Titel: Re: BWL-er mit BA-Abschluss,ist Assistenz der Geschäftsführer im Cafe möglich?
Beitrag von madius am 26.11.2014 um 15:22:33
warum sprecht ihr hier immer alle über Blauer Karte?
ich hab Abschluss in Deutschland und beantrage nun AE in Deutschland, nicht als Abschluss-besitzer im Ausland und beanträgt aus Ausland.  :-X :-X :-X
Sonst setzen sich alle ausländischen Studenten wie ich unter blauer Karte- Druck,wenn man so viel verdienen muss,um hier in DL zu bleiben?

Titel: Re: BWL-er mit BA-Abschluss,ist Assistenz der Geschäftsführer im Cafe möglich?
Beitrag von Aras am 26.11.2014 um 15:25:10
2000 € ist nunmal ein "Hungerlohn". Da bist du ja grade mal bei 1300 Netto-Lohn. Wenn du 500 € Miete zahlst bist du grad mal bei 800 € dass du frei zur Verfügung hast.

Sinn und Zweck der ganzen Übung ist es im Hochqualifizierten Bereich Lohndumping durch leicht ausnutzbare Ausländer zu verhindern.

Überprüf es doch mal an deinem Fall:

Grade frisch von der Uni  und hast Angst wieder in dein Heimatland zurück zu müssen und würdest jeden Job annehmen.

Du studierst um dann Kellner zu werden? Also es ist mMn offensichtlich, dass der Job nichts taugt. Such dir was, was deiner Qualifikation entspricht.

Titel: Re: BWL-er mit BA-Abschluss,ist Assistenz der Geschäftsführer im Cafe möglich?
Beitrag von madius am 26.11.2014 um 15:31:44
Hi Aras,
wenn du 2000 Als Hungerlohn nennst? Deiner Meinung nach soll man monatlich wieviel Geld zur Verfügung haben,um problemlos hier zu bleiben?
Und auch wenn ich im Cafe als Assistenz eingestellt werde,der dem Geschäftsführer bei Finanzsache und Cafeexpandierung hilft,steht mir keine Chance?
das ist si hart  :'(

Titel: Re: BWL-er mit BA-Abschluss,ist Assistenz der Geschäftsführer im Cafe möglich?
Beitrag von Lidija am 26.11.2014 um 16:05:59
Ich perönlcih muss schon sagen, dass ich deinen Punkt nicht verstehe. In jedem Land gibt e gewisse Zuwanderungsregeln. Wenn man beispielsweise die in Vietnam geltenden Zuwanderungsregeln mit denen in Deutschland vergleicht, wird einem schnell klar, dass die Voraussetzungen in Deutschland doch nciht sooo kompliziert zu erfüllen sind. 2000 Brutto ist für jemanden mit einem Hochschulabschluss (sei es Bachelor oder Master) zu wenig. Wieso verkaufst du dich überhaupt unter deinem Wert, mal abgesehen von der Arbeitserlaubnis? Du kommst aus solch niedrigen Gehaltsstufen schwer wieder raus...Mit einem BWL Bachelor bekommst du locker 38k im Jahr. Erkundige dich ob das ausreichend ist. Und an deiner Stelle würde ich sowieso den Standort wechseln (falls Berlin dein lebensstandort in Deutschland ist)....Du bist doch in einer der wirtschaftlich schwächsten Regionen, klar kriegt man dann nicht so viel wie in BaWü oder Bayern... :o

Titel: Re: BWL-er mit BA-Abschluss,ist Assistenz der Geschäftsführer im Cafe möglich?
Beitrag von AFRIKANER am 26.11.2014 um 16:39:40
Madius, ich weiss, Du und ich, wir haben den falschen Reisepass. Deswegen tendieren wir zuweilen dazu, Jobs anzunehmen, die nicht gut bezahlt sind. 2000 Euro Brutto, das ist nicht viel, insbesondere, wenn Du in Berlin bist. Berlin ist echt teuer. Berlin wimmelt darüber hinaus von Deutschen/EU-Bürgern und Ausländern mit Niederlassungserlaubnis, die arbeiten wollen (und Hilfe vom Jobcenter bekommen). Lieber Madius, wenn Du in einer dünn besiedelten Kleinstadt wäre, wäre das mit 1300 Netto in Ordnung, und der Sachbearbeiter "könnte" dabei seine Augen zudrücken. Gib nicht auf! Wenn Du trotz der 2000 Euro Brutto an eine bessere Aufenthaltserlaubnis kommen kannst, dann mach das. Sammle Berufserfahrungen bei der Firma, bis Du eine NE bekommst oder dich einbürgern lässt. Danach hast Du mehr Kraft/Energie und kannst dich viel teurer verkaufen. Du brauchst mindestens 3000 Euro Netto. Aber in der Not frisst der Teufel fliegen. Ich drücke Dir die Daumen.

God bless you

AFRIKANER

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Sorry ich meinte : 3000 Brutto, nicht Netto (3000 Brutto)

Daddys' [edit] Folgepost (<<klick) angefügt...[/edit]

Titel: Re: BWL-er mit BA-Abschluss,ist Assistenz der Geschäftsführer im Cafe möglich?
Beitrag von grisu1000 am 26.11.2014 um 20:58:31

madius schrieb am 26.11.2014 um 15:22:33:
warum sprecht ihr hier immer alle über Blauer Karte?
ich hab Abschluss in Deutschland und beantrage nun AE in Deutschland, nicht als Abschluss-besitzer im Ausland und beanträgt aus Ausland.Lippen versiegelt Lippen versiegelt Lippen versiegelt
Sonst setzen sich alle ausländischen Studenten wie ich unter blauer Karte- Druck,wenn man so viel verdienen muss,um hier in DL zu bleiben?


Du brauchst aber eine AE nach § 18 AufenthG. Und die Chancen als Hochschulabsolvent die Erlaubnis zur Beschäftigung als Kellner zu bekommen (Auch wenn sich das hier hochtrabend Assistent der Geschäftsführer nennt, die Stellenbeschreibung spricht aber eine andere Sprache) is IMHO gering.

Man erwartet einfach von einem BWL Absolventen das er sich einen angemessen Arbeitsplatz sucht um eine AE nach §18 AufenthG zu bekommen. Es müssen nicht die Bedingungen für eine Blue Card EU erfüllt werden aber es muss in sich logisch sein. Kellnernde Studenten gibt es genug, da muss denen nicht ein Akademiker Konkurrenz machen, nur um irgendwie an eine AT zu kommen.



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