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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Verpflichtungserklärung!!!
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Beitrag begonnen von Thony am 19.11.2014 um 15:27:11

Titel: Verpflichtungserklärung!!!
Beitrag von Thony am 19.11.2014 um 15:27:11
Hallo…

Seit ca. 4 Monaten sind unsere Gäste aus der Ukraine hier in Deutschland. 2,5 Wochen waren sie bei uns zu besuch, als sich die Lage in der Ukraine verschlechtert hat, haben sie sich entschlossen hier zu bleiben. Sie haben einen Asylantrag gestellt, und leben bis jetzt in einem Asylheim bei Nürnberg.
Die Frage ist jetzt: Wann entfällt meine Verpflichtung die Kosten für sie zu tragen? ( Mittlerweile sind die 3 Monate schon rum)
Ich hab diese Frage mehreren Personen gestellt, und keiner konnte mir zu 100% erklären wie es sich verhält.
Mittlerweile bekommen sie auch Sozialgelder was mich etwas erschreckt, da ich dies vielleicht auch alles zurück zahlen muss.

Die Paragraphen in der Verpflichtungserklärung erklären einiges… doch nirgendwo finde ich einen Text welcher mir sagt das ich nach 3 Monaten weiterhin die Kosten übernehmen muss.

Und woher weiss ich wann meine Gäste einen anderen Aufenthaltstitel zu einem anderen Aufenthaltszweck bekommen?

Mit freundlichen Grüßen
Thony

Titel: Re: Verpflichtungserklärung!!!
Beitrag von deerhunter am 19.11.2014 um 15:43:04
So lange bis sich der Aufenthaltsstatus ändert! Da Sie vermutlich kein Asyl bekommen werden, da es in der Ukraine nur in wenigen Gebieten im äußersten Osten, Krieg gibt wirst du vermutlich für alle Kosten seit der Einreise (inklusive Sozialleistungen und Unterbringungskosten im Asylheim) bis zur endgültigen Ausreise aufkommen müssen!
Deshalb immer vorsichtig mit einer VE  8-) Denn das ist ja der Sinn einer VE, dafür zu haften wenn der Eingeladene, sein Visum nicht sachgerecht anwendet und länger als ursprünglich erlaubt bleibt

Titel: Re: Verpflichtungserklärung!!!
Beitrag von reinhard am 19.11.2014 um 15:52:24
Die VE gilt grundsätzlich bis zur Ausreise oder bis ein AT zu anderem Zweck erteilt wurde.

Weder zur Ausreise noch zum AT kannst Du etwas von Behörden erfahren, sondern nur von den Betroffenen selbst. Es ist immer empfehlenswert, einen engen Kontakt mit denen zu halten, für die man bürgt.

Bereits der Bezug eines Zimmers in der Erstaufnahme für Asylsuchende ist eine Sozialleistung, es muss nicht eine Geldleistung sein.

Falls Du später vermutest, die Betroffenen könnten ausgereist sein (kann auch eine Reise nach Schweden für einen neuen Asylantrag sein), kannst Du versuchsweise Widerspruch gegen einen Kostenbescheid einlegen mit genau dieser Begründung. Dann bekommst Du einen Bescheid, in dem die Erkenntnisse der Behörde drin stehen.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung!!!
Beitrag von Thony am 19.11.2014 um 21:16:38
Das ist natürlich eine Überraschung... Ich hab allerdings nur für 3 MONATE die Verpflichtung auf mich genommen... warum bin ich nach den 3 Monaten weiterhin dafür zuständig!? Schliesslich steht dies nirgend wo!?

Und mit was für einer Summe kann ich den Rechnen!? es ist eine 4 Köpfige Familie... 2 Kinder und 2 Erwachsenen!
Wenn ich dies nicht bezahlen kann, weil die Summe zu hoch ausfällt!?

Sitze gerade auf einer Tickender Bombe und möchte keine Überraschung kurz vor Weihnachten.

Mit freundlichen Grüßen
Thony

Titel: Re: Verpflichtungserklärung!!!
Beitrag von lottchen am 19.11.2014 um 21:32:56

Thony schrieb am 19.11.2014 um 21:16:38:
Das ist natürlich eine Überraschung...


Hast Du Dir eine Kopie der Verpflichtungserklärung gemacht? Dann lies Dir mal durch, was Du unterschrieben hast.
Ich weiß nicht, ob die VE bundesweit gleich ist, aber in Berlin z.B. steht u.a. das hier drinnen:

Mir ist bekannt dass sich die Verpflichtung unabhängig von der Dauer des Visums oder der Aufenthaltserlaubnis auf den gesamten - unter Umständen auch unerlaubten - Aufenthalt erstreckt und erst mit dem Ablauf des vorgesehenen Gesamtaufenthaltes endet.

https://service.berlin.de/dienstleistung/120691/
(runterscrollen auf "Formulare")

Welche Kosten auf Dich zukommen, kann niemand sagen. Kommt darauf an, wie lange diese 4 Personen sich noch in Deutschland aufhalten werden. Darauf hast Du keinen Einfluß. Da wirst Du abwarten müssen. Hast Du noch Kontakt mit diesen Leuten? Wissen die, was sie Dir mit diesem Asylantrag antun? Wissen Sie, dass Du Dich verpflichtet hast, für alle Kosten aufzukommen, die sie verursachen?

Was passiert, wenn Du nicht bezahlst, steht auch in der VE:

Mir ist bekannt dass die aufgewendeten öffentlichen Mittel im Wege der Vollstreckung ohne ein vorgeschaltetes Gerichtsverfahren zwangsweise beigetrieben werden können.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung!!!
Beitrag von reinhard am 19.11.2014 um 21:51:40

Thony schrieb am 19.11.2014 um 21:16:38:
Schliesslich steht dies nirgend wo!?


Doch. Das steht dort, wo Du unterschrieben hast.




Zitat:
Wenn ich dies nicht bezahlen kann, weil die Summe zu hoch ausfällt!?


Die ABH hat ja Dein Einkommen (und ggf. Vermögen) geprüft und fand es ausreichend. Die zuständige Behörde schickt dann einen Kostenbescheid, bei einem längeren Aufenthalt auch mehrere, und die können 30 Jahre lang vollstreckt werden, auch durch Kontopfändung, Lohnpfändung etc.

Es gab schon Urteile, dass es nicht zu lange so gehen darf, z.B. im Zusammenhang mit bosnischen Flüchtlingen (Aufnahme während des Krieges damals). Da haben Gerichte geurteilt, dass die lange Dauer des Krieges für den VE-Geber nicht absehbar war und irgendwann der Staat übernehmen muss.

Ansonsten ist es so: Wir können hier nur Fragen zum rechtlichen Rahmen beantworten.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung!!!
Beitrag von deerhunter am 19.11.2014 um 22:16:37

Zitat:
Das ist natürlich eine Überraschung... Ich hab allerdings nur für 3 MONATE die Verpflichtung auf mich genommen... warum bin ich nach den 3 Monaten weiterhin dafür zuständig!? Schliesslich steht dies nirgend wo!?

Das steht genau dort, wo du unterschrieben hast und i.d.R. wurdest du auch expliziet darauf hingewiesen. Und das endet eben nicht nach 3 Monaten, sondern wenn die Herrschaften wieder ausreisen oder sich der At ändert (was hier nicht zu erwarten ist)...


Zitat:
Und mit was für einer Summe kann ich den Rechnen!? es ist eine 4 Köpfige Familie... 2 Kinder und 2 Erwachsenen!

Kommt darauf an, wann Sie ausreisen! Kann 4 - stellig oder 5- stellig (vermutlich eher)  werden. Bei Unfall oder Krankheit auch noch höher


Zitat:
Wenn ich dies nicht bezahlen kann, weil die Summe zu hoch ausfällt!?

Wie mein Vorposter schon gesagt hat, bis zu 30 Jahren Vollstreckbar...also kommst du da kaum herum.


Zitat:
Sitze gerade auf einer Tickender Bombe und möchte keine Überraschung kurz vor Weihnachten

Die tickt schon sehr laut...Du kannst nur versuchen auf deine "Bekannten" einzuwirken möglichst schnell auszureisen. Jeder Tag früher macht es für Dich am Ende günstiger. Je nach Bekanntheitsgrad musst du ihnen erklären, dass du für alles bezahlen musst! Egal was Sie machen, du bezahlst die Rechnung

Viel Glück


Zitat:
Es gab schon Urteile, dass es nicht zu lange so gehen darf, z.B. im Zusammenhang mit bosnischen Flüchtlingen (Aufnahme während des Krieges damals). Da haben Gerichte geurteilt, dass die lange Dauer des Krieges für den VE-Geber nicht absehbar war und irgendwann der Staat übernehmen muss.

Hier waren die Unruhen aber schon im Gang, als die Einreise erfolgte und diese Unruhen beziehen sich auch nur auf einen sehr kleinen Teil der Ukraine. Das wird hier de TE vermutlich nicht helfen und keinen Trost spenden. Hier hilft nur schnell ausreisen  8-)

Titel: Re: Verpflichtungserklärung!!!
Beitrag von Aras am 19.11.2014 um 22:29:35
Nun... ich möchte dir nicht zu sehr schrecken einjagen... aber du kannst grob mit dem Hartz IV-Satz rechnen, den es für 2 Erwachsene und 2 Kinder gibt. Dazu kommen Unterkunftskosten. Und dann gibt es noch Kosten zur Krankenversorgung.

Und letzteres ist die tickende Bombe. Sollte ein Kind sehr schwer erkranken, dann gibt es keine Krankenversicherung die dafür aufkommt sondern das Sozialamt streckt vor. Und wenn das Sozialamt 100.000 € vorstreckt, dann hast du auch 100.000 € Schulden.


Dann hilft wahrscheinlich nur noch Privatinsolvenz in Frankreich...

Titel: Re: Verpflichtungserklärung!!!
Beitrag von Thony am 19.11.2014 um 22:30:57
Aber der Grund warum sie nicht zurück geflogen ist: weil sich die Lage Dort verschlechtert hat... wir hatten die Tickets bereits gekauft..und im Letzten Moment haben sie sich umentschieden!

Sie kommen aus der Region Donezk... !!!

Titel: Re: Verpflichtungserklärung!!!
Beitrag von lottchen am 19.11.2014 um 22:41:28
Es spielt keine Rolle, warum sie nicht zurückgeflogen sind. Sie sind innerhalb der Visumsgültigkeit nicht ausgereist. Und das Visum hätten sie nicht bekommen, wenn Du die VE nicht abgegeben hättest. Selbst wenn ihrem Asylantrag statt gegeben wird, haftest Du bis zur Anerkennung.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung!!!
Beitrag von deerhunter am 19.11.2014 um 22:43:29
Das ändert ja nichts! Sie hätten einfach in eine andere Gegend ziehen können wenn Sie sich unsicher fühlen, die Ukraine ist groß! Dafür kann ja Deutschland nichts! Wenn du im Urlaub bist und dein Haus brennt ab, kannst du ja auch nicht auf Kosten deinen Urlaubslandes dort bleiben!  Es wurde ein Visum zum Besuch erstellt und du hast für alle kommenden Kosten gebürgt! Sonst hätte es überhaupt kein Visum gegeben...Überzieht man nun dieses Visum, aus welchen Gründen auch immer, zahlst du die entstehenden Kosten. Das hast du unterschrieben!
Also zahlst du die Unterkunft im Heim, Essen, medizinische Versorgung und alle anderen anfallenden Kosten bis zur möglichen Abschiebung (die du auch noch zahlst)!
Du kannst nur sehen, dass Sie möglichst schnell ausreisen....oder Sie ziehen dich in den Sumpf

Titel: Re: Verpflichtungserklärung!!!
Beitrag von Aras am 19.11.2014 um 22:44:40
Und in dem Moment habt ihr den Kardinalfehler gemacht und sie nicht vom Asylantrag abgehalten. Man hätte mMn einen Anwalt für Ausländerrecht konsultieren sollen. Das hätte ich gemacht, wenn ich so ein Papier,das Verpflichtungserklärung heißt, unterschreibe. Wahrscheinlich hätte man durch Verzögerungstaktik Zeit gewinnen können, ohne dass die Familie in dieser Zeit abgeschoben wäre.

Da ich keine Ahnung von Asyl habe, kann ich da jetzt auch nicht weiter dafür Tipps geben. Zudem ist das Kind ja schon in den Brunnen gefallen.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung!!!
Beitrag von Thony am 19.11.2014 um 22:50:39
Die sind gekommen wo die Lage in der Ukraine noch ruhig war... sin hatten nicht die Absicht hier Asyl zu beantragen... es hat sich dort plötzlich verschlechtert... und deswegen sind die auch geblieben. Obwohl ich sie abgehalten habe....

aber wie kommt man innerhalb von 4 Monate auf eine Summe mit einem 5 Stelligen Betrag? Die Leben in einer alten Hütte in einem Raum... und bekommen kein gescheites Essen! Bei so einer Summe wären Sie auf den Malediven besser aufgehoben!!!

Titel: Re: Verpflichtungserklärung!!!
Beitrag von deerhunter am 19.11.2014 um 22:59:56

Zitat:
ber wie kommt man innerhalb von 4 Monate auf eine Summe mit einem 5 Stelligen Betrag? Die Leben in einer alten Hütte in einem Raum... und bekommen kein gescheites Essen! Bei so einer Summe wären Sie auf den Malediven besser aufgehoben!!

Die sind ja noch nicht ausgereist, oder? Bisher wird es sicherlich noch keine 5 -stellige Summe sein....aber lass mal jemand ins Krankenhaus kommen (alles ist möglich) und jeder Tag zählt!
Google einfach mal die Kosten pro Asylbewerber und das dann mal 4!

Wann und warum Sie nicht ausgereist sind, interessiert niemanden....die Kosten bleiben auf dir hängen.


Zitat:
Bei so einer Summe wären Sie auf den Malediven besser aufgehoben!!!

Da hst du Recht, dort könnte es günstiger sein...aber auch diesen Flug müsstest du zahlen!

Titel: Re: Verpflichtungserklärung!!!
Beitrag von Mick am 19.11.2014 um 23:39:29
Gibt es noch rechtliche Fragen? Sonst wird hier geschlossen.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung!!!
Beitrag von T.P.2013 am 20.11.2014 um 01:11:21
Hallo,

keine rechtliche Frage, aber noch ein Hinweis an den TS:

Um sich, u.a. mittels rechtskräftiger Urteile, allgemein und insbesondere über den Umfang einer Verpflichtungserklärung selbst zu informieren, empfehle ich eine Google-Suche mit den Stichwörtern "verpflichtungserklärung+anfechtung".
Allerdings ist, spätestens sofort mit Erlass des Leistungsbescheids, in dieser Frage die Mandatierung eines Rechtsanwalts dringend anzuraten, imho.

Gruß

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