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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Einreise mit Visum "Familiennachzug" - Fragen zur Krankenversicherung und zum Einreise-Flug https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1416337627 Beitrag begonnen von mo77 am 18.11.2014 um 20:07:07 |
Titel: Einreise mit Visum "Familiennachzug" - Fragen zur Krankenversicherung und zum Einreise-Flug Beitrag von mo77 am 18.11.2014 um 20:07:07
Hallo,
meine Frau wird Mitte Dezember mit einem Visum "Familiennachzug" (Visum D) von Afrika nach Deutschland einreisen. Der Flug hat einen Zwischenstopp in der Schweiz. Fragen: 1.) Gibt es auf dem Flughafen etwas zu beachten (wegen des Visums für Deutschland)? Kann es dabei Schwierigkeiten geben 2.) Ist eine Reisekrankenversicherung für meine Frau (für die Dauer des Flugs, bis zur Landung in Deutschland) sinnvoll oder sogar vorgeschrieben? Danke im Voraus. |
Titel: Re: Einreise mit Visum "Familiennachzug" - Fragen zur Krankenversicherung und zum Einreise-Flug Beitrag von erne am 18.11.2014 um 23:25:13 mo77 schrieb am 18.11.2014 um 20:07:07:
nein und (in der Regel) nein mo77 schrieb am 18.11.2014 um 20:07:07:
musst du entscheiden und nein |
Titel: Re: Einreise mit Visum "Familiennachzug" - Fragen zur Krankenversicherung und zum Einreise-Flug Beitrag von Petersburger am 19.11.2014 um 06:57:03 mo77 schrieb am 18.11.2014 um 20:07:07:
Würde ich grundsätzlich bejahen - nicht daß beim Umsteigen in der Schweiz irgend etwas vorfällt und die Einreise nach Deutschland (Kriterium für die Familienversicherung) noch nicht erfolgt ist ... Wobei mir ständig Reisekrankenversicherungen vorgelegt werden, die bei einer Einreise zum Daueraufenthalt gar nicht gelten und damit für eine solche Einreise sinnlos wären. |
Titel: Re: Einreise mit Visum "Familiennachzug" - Fragen zur Krankenversicherung und zum Einreise-Flug Beitrag von mo77 am 20.11.2014 um 19:16:11
Hallo,
die Aussage mit "keine Probleme beim Weiterflug über die Schweiz" scheint nicht zu stimmen. Ich habe Rücksprache mit der KaPo am Flughafen Zürich aufgenommen. Dort sagte man mir, wenn das Visum nur für Deutschland gültig ist, ist ein Weiterflug und die Einreise in die Schweiz nicht möglich! Bezgl. Einreise-Krankenversicherung: Wäre das eine "Incoming-KV"? Versichern die denn auch nur den Einreisetag? Hat damit jemand Erfahrungen gemacht? Danke im Voraus. |
Titel: Re: Einreise mit Visum "Familiennachzug" - Fragen zur Krankenversicherung und zum Einreise-Flug Beitrag von tiggger am 20.11.2014 um 19:17:32
Das Visum ist ueblicherweise nicht nur fuer Deutschland gueltig.
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Titel: Re: Einreise mit Visum "Familiennachzug" - Fragen zur Krankenversicherung und zum Einreise-Flug Beitrag von Bayraqiano am 20.11.2014 um 19:21:55 mo77 schrieb am 20.11.2014 um 19:16:11:
doch. Gem. Art 21 Abs. 2a SDÜ (http://www.info4alien.de/doc/eu/sdue.htm#art021) kann man mit einem nationalen D-Visum auch in andere Schengen-Staaten einreisen; mitunter auch in die Schweiz. |
Titel: Re: Einreise mit Visum "Familiennachzug" - Fragen zur Krankenversicherung und zum Einreise-Flug Beitrag von Petersburger am 21.11.2014 um 12:37:49 tiggger schrieb am 20.11.2014 um 19:17:32:
Selbstverständlich steht in einem nationalen Visum in der Zeile "Gültig für:" Deutschland Was auch sonst? schrieb am 20.11.2014 um 19:21:55:
Immer in die Schweiz. Die ist Schengen-Vollanwender und dort gilt demzufolge der SGK. Zitat:
Die mo77 schrieb am 20.11.2014 um 19:16:11:
Diese Antwort ist daher offensichtlich ein Mißverständnis. Kommt jemand mit einem einheitlichen Visum und dem Eintrag "Gültig für: Deutschland" (anstelle des üblichen "Schengener Staaten"), dann ist dieses Visum ein sogenanntes "räumlich beschränktes" und tatsächlich nur für Einreise und Ausreise über eine deutschen Schengenaußengrenze und für den Aufenthalt im Bundesgebiet gültig. In nationalen Visa (Typ D) steht dagegen niemals "Schengener Staaten", sondern der Staat, nach dessen nationalem Recht das Visum erteilt wurde. Aufgrund des SGK gestattet dieses Visum jedoch Reisen im gesamten Schengenraum. |
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