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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Einreise mit Visum "Familiennachzug" - Fragen zur Krankenversicherung und zum Einreise-Flug
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Beitrag begonnen von mo77 am 18.11.2014 um 20:07:07

Titel: Einreise mit Visum "Familiennachzug" - Fragen zur Krankenversicherung und zum Einreise-Flug
Beitrag von mo77 am 18.11.2014 um 20:07:07
Hallo,

meine Frau wird Mitte Dezember mit einem Visum "Familiennachzug" (Visum D) von Afrika nach Deutschland einreisen.

Der Flug hat einen Zwischenstopp in der Schweiz.

Fragen:
1.) Gibt es auf dem Flughafen etwas zu beachten (wegen des Visums für Deutschland)? Kann es dabei Schwierigkeiten geben

2.) Ist eine Reisekrankenversicherung für meine Frau (für die Dauer des Flugs, bis zur Landung in Deutschland) sinnvoll oder sogar vorgeschrieben?

Danke im Voraus.

Titel: Re: Einreise mit Visum "Familiennachzug" - Fragen zur Krankenversicherung und zum Einreise-Flug
Beitrag von erne am 18.11.2014 um 23:25:13

mo77 schrieb am 18.11.2014 um 20:07:07:
1.) Gibt es auf dem Flughafen etwas zu beachten (wegen des Visums für Deutschland)? Kann es dabei Schwierigkeiten geben


nein und (in der Regel) nein


mo77 schrieb am 18.11.2014 um 20:07:07:
2.) Ist eine Reisekrankenversicherung für meine Frau (für die Dauer des Flugs, bis zur Landung in Deutschland) sinnvoll oder sogar vorgeschrieben? 

musst du entscheiden und nein

Titel: Re: Einreise mit Visum "Familiennachzug" - Fragen zur Krankenversicherung und zum Einreise-Flug
Beitrag von Petersburger am 19.11.2014 um 06:57:03

mo77 schrieb am 18.11.2014 um 20:07:07:
2.) Ist eine Reisekrankenversicherung für meine Frau (für die Dauer des Flugs, bis zur Landung in Deutschland) sinnvoll ... ? 

Würde ich grundsätzlich bejahen - nicht daß beim Umsteigen in der Schweiz irgend etwas vorfällt und die Einreise nach Deutschland (Kriterium für die Familienversicherung) noch nicht erfolgt ist ...

Wobei mir ständig Reisekrankenversicherungen vorgelegt werden, die bei einer Einreise zum Daueraufenthalt gar nicht gelten und damit für eine solche Einreise sinnlos wären.

Titel: Re: Einreise mit Visum "Familiennachzug" - Fragen zur Krankenversicherung und zum Einreise-Flug
Beitrag von mo77 am 20.11.2014 um 19:16:11
Hallo,

die Aussage mit "keine Probleme beim Weiterflug über die Schweiz" scheint nicht zu stimmen.

Ich habe Rücksprache mit der KaPo am Flughafen Zürich aufgenommen. Dort sagte man mir, wenn das Visum nur für Deutschland gültig ist, ist ein Weiterflug und die Einreise in die Schweiz nicht möglich!

Bezgl. Einreise-Krankenversicherung:
Wäre das eine "Incoming-KV"?
Versichern die denn auch nur den Einreisetag?
Hat damit jemand Erfahrungen gemacht?

Danke im Voraus.

Titel: Re: Einreise mit Visum "Familiennachzug" - Fragen zur Krankenversicherung und zum Einreise-Flug
Beitrag von tiggger am 20.11.2014 um 19:17:32
Das Visum ist ueblicherweise nicht nur fuer Deutschland gueltig.

Titel: Re: Einreise mit Visum "Familiennachzug" - Fragen zur Krankenversicherung und zum Einreise-Flug
Beitrag von Bayraqiano am 20.11.2014 um 19:21:55

mo77 schrieb am 20.11.2014 um 19:16:11:
die Aussage mit "keine Probleme beim Weiterflug über die Schweiz" scheint nicht zu stimmen.

doch. Gem. Art 21 Abs. 2a SDÜ (http://www.info4alien.de/doc/eu/sdue.htm#art021) kann man mit einem nationalen D-Visum auch in andere Schengen-Staaten einreisen; mitunter auch in die Schweiz.

Titel: Re: Einreise mit Visum "Familiennachzug" - Fragen zur Krankenversicherung und zum Einreise-Flug
Beitrag von Petersburger am 21.11.2014 um 12:37:49

tiggger schrieb am 20.11.2014 um 19:17:32:
Das Visum ist ueblicherweise nicht nur fuer Deutschland gueltig. 

Selbstverständlich steht in einem nationalen Visum in der Zeile "Gültig für:" Deutschland
Was auch sonst?


schrieb am 20.11.2014 um 19:21:55:
Gem. Art 21 Abs. 2a SDÜ ... kann man mit einem nationalen D-Visum auch in andere Schengen-Staaten einreisen; mitunter auch in die Schweiz.

Immer in die Schweiz. Die ist Schengen-Vollanwender und dort gilt demzufolge der SGK.

Zitat:
Artikel 5
Einreisevoraussetzungen für Drittstaatsangehörige
(1) Für einen geplanten Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen, wobei der Zeitraum von 180 Tagen, der jedem Tag des Aufenthalts vorangeht, berücksichtigt wird, gelten für einen Drittstaatsangehörigen folgende Einreisevoraussetzungen:
a) ...
b) Er muss im Besitz eines gültigen Visums sein, falls dies nach der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates vom 15. März 2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind ( 1 ), vorgeschrieben ist, außer wenn er Inhaber eines gültigen Aufenthaltstitels oder eines gültigen Visums für den längerfristigen Aufenthalt ist.


Die
mo77 schrieb am 20.11.2014 um 19:16:11:
Dort sagte man mir, wenn das Visum nur für Deutschland gültig ist, ist ein Weiterflug und die Einreise in die Schweiz nicht möglich!

Diese Antwort ist daher offensichtlich ein Mißverständnis.

Kommt jemand mit einem einheitlichen Visum und dem Eintrag "Gültig für: Deutschland" (anstelle des üblichen "Schengener Staaten"), dann ist dieses Visum ein sogenanntes "räumlich beschränktes" und tatsächlich nur für Einreise und Ausreise über eine deutschen Schengenaußengrenze und für den Aufenthalt im Bundesgebiet gültig.

In nationalen Visa (Typ D) steht dagegen niemals "Schengener Staaten", sondern der Staat, nach dessen nationalem Recht das Visum erteilt wurde. Aufgrund des SGK gestattet dieses Visum jedoch Reisen im gesamten Schengenraum.

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