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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> brauche Rat
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Beitrag begonnen von Zimtduft am 14.11.2014 um 08:45:13

Titel: brauche Rat
Beitrag von Zimtduft am 14.11.2014 um 08:45:13
Hallo

Ich bin Kurde aus Nordirak.
Als Flüchtling im Januar 2002 in München angekommen.
Mit Duldung gelebt wegen ungeklärter Identität.

2011 Vater eines deutschen Kindes geworden.
2012 mit Hilfe eines Anwalt grauer Pass erhalten um nach Irak zu reisen um alles zu besorgen zwecks Identitätsklärung.
Hat funktioniert.
Gottaeidank
2012 befristeten Aufenthalt bekommen
2013 Vater eines zweiten deutschen Kindes geworden

Ich bin seid 2012 Selbständig und davor 8 Jahre in diesem selben Beruf als Angestellter tätig.
Ich finanziere den Lebensunterhalt meiner Familie allein und auch ohne jegliche staatliche Unterstützung.
Das soll so bleiben was wichtig ist.

Jetzt mein Problem.
Ich habe im Mai 2012 von der Dame die für Duldung zuständig ist ein Schreiben ausgestellt bekommen.
Paragraf 44a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG ( in besondere Weise Integrationsbedürftig) Die Teilnahmeverpflichtung ist zwei Jahre ab Ausstellung gultig.

Kann ich nur eine Prüfung machen?
Weil ich hab paar Nummern angerufen und es ist zu meiner Arbeitszeit.
Wenn dann brauche ich Nachtkurs weil ich am Tag arbeite.
Wirs Aufethalt weg genommen wenn ich das nicht schaffe?

Titel: Re: brauche Rat
Beitrag von Alacrity am 14.11.2014 um 09:11:12
1. Kann ich nur eine Prüfung machen?
ja

2.Wirs Aufethalt weg genommen wenn ich das nicht schaffe?
nein, nur immer nur noch um jeweils 1 Jahr verlängert, solange die Tests nicht bestanden wurden

Aber wieso kümmerst du dich erst jetzt darum, wenn das Schreiben schon im Mai 2012 kam?

Titel: Re: brauche Rat
Beitrag von Aras am 14.11.2014 um 09:14:19
Komisch... Wieso bist du jetzt Integrationsbedürftig?

hast du einen deutschen schulabschluss?

ansonsten.. Es ist unzumutbar die Erwerbstätigkeit aufzuheben, nur um den integrationskurs zu besuchen. Also falls du keinen passenden kurs findest, dann beantrage die Aufhebung der Verpflichtung.

Titel: Re: brauche Rat
Beitrag von Zimtduft am 14.11.2014 um 09:17:18
Ich habe eine wichtige Frage vergessen.
Man erzählte mir direkt bei einem Kurs vor 1 Jahr der Kurs ginge 6 Monate bei jeweils 8 Stunden pro Tag bei einer 5 Tageswoche.
Stimmt das?
Ist demnoch so?

=====

Nein ich habe nie eine deutsche Schule besucht oder dergleichen.
Der Wunsch des Kurses kommt durch den Aufenthalt.
Davor hatte ich ja Jahrelang mit Duldung gelebt.

Aufhebungsantrag ist sehr gut.
Gebe ich das bei der ABH ab?
Oder beantrage ich erst einmal ein Schreiben dort?


Daddys' [edit] Folgepost (<<klick) angefügt... bitte nutzt die 15-minütige Editiermöglichkeit. Danke! ;)[/edit]

Titel: Re: brauche Rat
Beitrag von Aras am 14.11.2014 um 10:30:31
Du hast nicht zufällig einen deutschen Berufsabschluss?

Ansonsten ja. Ich würde sowas schreiben:


Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erhielt im Mai 2012 eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs. Ich bin langjähriger Erwerbstätiger und sichere  als Alleinverdiener den Lebensunterhalt meine Familie ohne staatliche Unterstützung. Da ich keinen Integrationskurs, der sich mit meiner Erwerbstätigkeit zeitlich vereinbaren ließe, seit der Verpflichtung im Mai 2012 finden konnte, konnte ich leider der Verpflichtung auch nicht nachkommen.

Ich beantrage darum dies als Unzumutbarkeit im Sinne des § 44a Abs. 2 Nr. 3 anzuerkennen und die Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs zu widerrufen.

Des Weiteren gehe ich davon aus, dass bei mir ein geringer Integrationsbedarf vorliegt, da ich meiner Meinung nach bereits die Mindestanforderung der geforderten Sprachkenntnisse besitze. Ich würde gerne meine Sprachkenntnisse gemäß 44a.1.2.3 der AVWV bei einem persönlichen Gespräch demonstrieren und durch Sie feststellen lassen. Außerdem habe ich meiner Meinung nach durch die selbstständige Lebensunterhaltssicherung meinen geringen Integrationsbedarf gemäß 44.3.1.2 der AVWV bzw. IntV § 4 Abs. 3 bewiesen.

Ich bedanke mich für Ihr Verständnis und freue mich auf Ihre Antwort.


Mit freundlichen Grüßen
Zimtduft



Titel: Re: brauche Rat
Beitrag von Zimtduft am 14.11.2014 um 10:40:30
Aras super.
Besser gehts wohl nicht.
Daumen hoch.

Ich werde mein Glück versuchen

Nein ich habe keinerlei Schulabschlüsse innerhalb der EU weder eine Schule in EU jemals besucht.

Titel: Re: brauche Rat
Beitrag von tiggger am 14.11.2014 um 12:49:11
Je nach Region gibt es auch Kurse am Wochenende.

Titel: Re: brauche Rat
Beitrag von Zimtduft am 28.11.2014 um 11:59:16
Hallo nochmal.

Ich hab das schreiben wie oben steht an die ABH geschrieben.

Jetzt folgendes zurück erhalten.

Nach Paragraf 44 Abs. 1 Nr 1 AufenthG wäre ich nicht nachgekommen meine Verpflichtung wahr zu nehmen.

Die Verlängerung des Aufenthalts könne nach Paragraf 8 Abs. 3 AufenthG abgelehnt werden.

Das doch jetzt kein Ernst?
Also soll ich meine Firma aufgeben und Sozialhilfe beantragen um einen Kurs zu besuchen.

Zudem steht da im Brief.
Im übrigen kann eine Niederlassungserlaubniss nur erteilt werden wenn sie u.auüber die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache sowie gegebenfalls über Grundkenntnisse der rechts und gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügen Paragraf 9 Abs. 2 Satz 1 Nrn7 und 8 AufenthG

Die reden da aich was von deutscher Staatsangehörigkeit aber die möchte ich nicht haben.

Was kann ich nun tun?

Titel: Re: brauche Rat
Beitrag von Bayraqiano am 28.11.2014 um 12:19:42
die Geschichte kam mir irgendwie bekannt vor: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1337938081/8#8

Nun, da Du nichts gegen die Verpflichtung unternommen hast (Rechtsmittelfristen sowieso abgelaufen) musst Du mit der Verpflichtung leben. Die ABH wird zwar die AE wg. den Kindern verlängern müssen, allerdings erstmal maximal für ein Jahr.

Du wärst mal gut daran beraten, endlich mal die Prüfungen zu machen und Ergebnisse vorzulegen. Hättest Du auch in den letzten zwei Jahren machen können, alles vor sich herzuschieben hat eben solche Konsequenzen.

Titel: Re: brauche Rat
Beitrag von lottchen am 28.11.2014 um 14:04:00

Zimtduft schrieb am 28.11.2014 um 11:59:16:
Zudem steht da im Brief.
Im übrigen kann eine Niederlassungserlaubniss nur erteilt werden wenn sie u.auüber die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache sowie gegebenfalls über Grundkenntnisse der rechts und gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügen Paragraf 9 Abs. 2 Satz 1 Nrn7 und 8 AufenthG

Die reden da aich was von deutscher Staatsangehörigkeit aber die möchte ich nicht haben.


Wo steht hier was von der deutschen Staatsbürgerschaft? Hier wurde Dir nur erklärt, dass Dir momentan keine NE erteilt werden kann.

Titel: Re: brauche Rat
Beitrag von Aras am 28.11.2014 um 14:10:33
Es steht irgendwo, dass man die Vorteile eines Integrationskurses proaktiv den Ausländern benennen soll. Also auch Einbürgerung nach 7 statt 8 Jahren.

Titel: Re: brauche Rat
Beitrag von Zimtduft am 28.11.2014 um 16:46:41
Also soll man Einbürgerungstest machen?
Aber mit dem Test ist ja dann noch nicht alles erledigt nehme ich an.

Titel: Re: brauche Rat
Beitrag von lottchen am 28.11.2014 um 17:36:43
Du sollst den Integrationskurs machen! Der besteht aus einem Sprach- und einem Orientierungskurs. Jeweils mit Prüfung. Den Sprachkurs kannst Du Dir sparen, wenn Dein mündliches Deutsch ähnlich wie Dein schriftliches ist. Hast Du vielleicht schon einem Sprachabschluß? A1, A2, B1...? Falls B1, dann ist dieser Teil eh schon erledigt. Falls nicht, dann mach einfach nur die Prüfung. Beim Orientierungskurs musst Du mal in Deiner Stadt fragen, ob Du tatsächlich den Kurs besuchen musst (Du bist ja schon lange hier und solltest Dich da auskennen) oder ob es auch hier reicht, nur die Prüfung abzulegen.   

Wenn Du selbstständig bist ist das doch alles nicht das große Problem! Du kannst doch weiterhin arbeiten, nur eben ein paar Stunden am Tag nicht. Bei uns in der Stadt geht ein Orientierungskurs 2-3 Wochen á 3-4Stunden pro Tag (außer Wochenende). Da ist immer noch Zeit genug zum Arbeiten. Und die Prüfungsfragen stehen im Internet. 

Und nochmal zum Verständnis: Orientierungskurs und Einbürgerungstest sind nicht dasselbe. Ähnlich, aber nicht dasselbe.

Titel: Re: brauche Rat
Beitrag von Aras am 28.11.2014 um 18:18:08
Es reicht nur das Zertifikat zu machen.

Titel: Re: brauche Rat
Beitrag von reinhard am 28.11.2014 um 18:56:17

lottchen schrieb am 28.11.2014 um 17:36:43:
Orientierungskurs und Einbürgerungstest sind nicht dasselbe. Ähnlich, aber nicht dasselbe.


Der Abschlusstest vom Orientierungskurs ist der Einbürgerungstest. Das sind nur zwei Wörter für die gleiche Veranstaltung. Der Test heißt "Leben in Deutschland" und muss nur einmal bestanden werden.

Titel: Re: brauche Rat
Beitrag von lottchen am 28.11.2014 um 20:11:30

Aras schrieb am 28.11.2014 um 18:18:08:
Es reicht nur das Zertifikat zu machen.


Ich hatte es schonmal erwähnt: Von meinem Mann wurde gefordert, Kurs und Prüfung zu machen vom Orientierungskurs. Seitens der VHS. Die haben gesagt, er kann die Prüfung nicht machen, wenn er den Kurs nicht macht. Er durfte sich ich glaube maximal 2 oder 3 Tage beim Kurs entschuldigen. Hätte er mehr gefehlt hätte er auch die Prüfung nicht machen dürfen. Ob das nun rechtens war....


reinhard schrieb am 28.11.2014 um 18:56:17:
Der Abschlusstest vom Orientierungskurs ist der Einbürgerungstest.


Ich hatte das Gegenteil gelesen. War dann wohl veraltet. Sorry.
 

Titel: Re: brauche Rat
Beitrag von reinhard am 28.11.2014 um 21:05:35

lottchen schrieb am 28.11.2014 um 20:11:30:
Ich hatte das Gegenteil gelesen. War dann wohl veraltet. Sorry.


Ja, es ist noch nicht lange identisch. Erst seit vorigem Jahr. Bis dahin gab es zwei Tests, die aber zu 70 Prozent identische Fragen hatten...

Titel: Re: brauche Rat
Beitrag von Zimtduft am 28.11.2014 um 21:18:56
Ich habe nie ein Kurs gemacht.
Bisher hatte ich jahrelange Duldung und keiner hatte das von mir verlangt.
Mein wissen in schrift und sprache kommt durch den alltag und beruf.

Was ich jetzt in Erfahrung gebracht habe ist folgendes.
Ich habe dienstag ein test damit die schule bescheid weiss welches modul ich muss.

Zur information.
Meine arbeit ist dann fertig wenn alles an dem tag erfüllt wird was erfüllt werden muss.
Einfach das stehen lassen würde zu konvensionstrafe kommen.
Gerade jetzt zum weihnachtsbetrieb ist besonders längeres arbeiten im einzelhandel unumgänglich.
Es geht hier nicht um rausreden aber ich habe nicht nur pflichten der abh gegenüber sondern auch meiner familie als versorger und meiner firma und dessen angestellten.

Aras danke für deine hilfe.
Und den anderen auch danke die mir versuchen zu helfen.





Titel: Re: brauche Rat
Beitrag von reinhard am 28.11.2014 um 21:34:30
Mit Duldung bekommt man kein Recht, den Kurs zu machen.

Mit der Aufenthaltserlaubnis bekommt man das Recht und vielleicht auch die Pflicht. Du bist 2012 verpflichtet worden, den Kurs zu machen und zwar innerhalb von zwei Jahren. Du hättest Dich damals darum kümmern müssen.

Ja, es ist richtig, wenn Du zuerst den Einstufungstest machst, damit die Schule (und Du!) wissen, welches Modul das Richtige ist. Die 600 Stunden im Kurs bestehen aus sechsmal 100 Stunden.

Titel: Re: brauche Rat
Beitrag von Zimtduft am 28.11.2014 um 21:47:46
Hilfreiche Information Reinhard
Irgendwie verstehe ich das mit den ganzen Kursen noch nicht vollständig.
Es sind sehr viele.
Warten wir bis einstufungstest gekommen ist.

Dankesehr!!!!!

Titel: Re: brauche Rat
Beitrag von Zimtduft am 02.12.2014 um 15:08:44
Also meine Lieben.
Jetzt mal Klartext.
Was verlangt die ABH von mir aus dem ersten Verpflichtungsschreiben.

Ich war jetzt in 3 Kursanmeldungen.
Alle 3 erzählen mir was anderes.

Hab easselbst schon erlebt dass Leute den falschen Kurs besucht haben und bei der ABH dem Befehl bekamen nen anderen zu besuchen.

Komme gerade aus der ABH raus und wollte ein gültigen Verpflichtungsschein holen aber der wurde mir verweigert.

Klartext.
Was wird verlangt laut dem Schreiben?

B1
Modul 6 Kurs besucht.
Reicht das?


Titel: Re: brauche Rat
Beitrag von Aras am 02.12.2014 um 15:17:38
Mach dir jetzt mal keine Sorgen. Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis wird nicht verweigert werden können, da du Vater eines deutschen Kindes bist.

Im schlimmsten Fall wird für ein Jahr verlängert und es kommt die erste "Sanktionsstufe": Du bezahlst 600 € oder so.

Wenn ich dein Deutsch hier so lese, dann würde ich dir B1 Sprachstufe schon zutrauen.

Ich persönlich würde dir empfehlen einen Prüfungsvorbereitungskurs für den B1 Test bei TELC, Goethe Institut oder TestDaF zu belegen und direkt in die Prüfung zu gehen. Kannst dich auch selber zu Hause damit beschäftigen.

DAnn machst du gleich noch den Einbürgerungstest. Das schafft man locker ohne jeden Kurs.

Und mit den beiden Zertifikaten wendest du dich ans BAMF und beantragst das Zertifikat Integrationskurs.

Am Besten schaust du dir das mal an und schaust ob du die Prüfung schaffen würdest:

http://www.goethe.de/lrn/prj/pba/bes/gzb/mat/deindex.htm

Wenn ja würde ich direkt in die Prüfung.


Titel: Re: brauche Rat
Beitrag von Zimtduft am 02.12.2014 um 15:40:46
Das ist ja mal ne super Information.
Ja Modul 6 sagten alle ohne Einstufungstest.
Darunter brauchen wir nichts beginnen.

Wenigstens sind wir da uns alle einig.
Den Test schaue ich mir am PC an.
Ja super.
Perfekt!!!!!

Einbürgerungstest und B1 bestehen führt automatisch zu dem Integrationskurs den ich brauche?

Das wäre ja mal schon ein weiter kommen.


Titel: Re: brauche Rat
Beitrag von reinhard am 02.12.2014 um 15:47:41

Zimtduft schrieb am 02.12.2014 um 15:40:46:
Einbürgerungstest und B1 bestehen führt automatisch zu dem Integrationskurs den ich brauche?


Ja, damit bekommt man die Bescheinigung des BAMF.

In der Bescheinigung steht nicht drin, ob und wie lange man welchen Kurs besucht hat, sondern nur der "Erfolg".

Titel: Re: brauche Rat
Beitrag von Zimtduft am 03.12.2014 um 07:31:58
Ah verstehe.
Klingt in der Tat als wollen alle daran verdienen.

Danke Aras
Danke Reinhard

Titel: Re: brauche Rat
Beitrag von fons am 03.12.2014 um 08:22:32
sorry für das kurzzeitige closen,
hatte mich da vertan wollte anderen thread schließen  :-/

Titel: Re: brauche Rat
Beitrag von Aras am 03.12.2014 um 09:17:18
@Zimtduft

Kann man so oder so sehen. Das Ziel der Integration ist nunmal wichtig. Darum hat der Staat auch die Sprachkurse dermassen vergünstigt. Also bei 1,20€ für 600 Stunden Sprachkurs ist glaube ich unschlagbar.

aber wir müssen ja nicht jeden in den Kurs schicken.

Schau ruhig um. Sprachzertifikate von Telc sind soweit ich weiss erheblich günstiger als die vom Goethe Institut (glaube 100€ telc vs. 180€ GI). Meine Frau meinte sogar, dass Testdaf das leichteste Zertifikat wäre( wäre jedenfalls die Meinung unter den Ausländern...).

Der Einbürgerungstest kostet 20 oder 25 €.

und zu guter letzt:
Das Zertifikat Integrationskurs vom BAMF ist gebührenfrei.

Wenn man es also schon kann, dann liegen die Kosten bei so 125 €. + Auslagen für Anreise, Abreise, Porto für Briefe etc.

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