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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> EuGH zum Ausschluss von EU-Bürgern von Hartz IV https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1415698578 Beitrag begonnen von Bayraqiano am 11.11.2014 um 10:36:18 |
Titel: EuGH zum Ausschluss von EU-Bürgern von Hartz IV Beitrag von Bayraqiano am 11.11.2014 um 10:36:18
Rechtssache C‑333/13
Zitat:
__ Pressemitteilung des EuGH dazu: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-11/cp140146de.pdf |
Titel: Re: EuGH zum Ausschluss von EU-Bürgern von Hartz IV Beitrag von cabrio am 13.11.2014 um 12:29:07
Artikel zur Entscheidung. Ausschluss demnach nur dann möglich, wenn man sich gar nicht um Arbeit bemüht.
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/eugh-urteil-zu-hartziv-fuer-auslaender-gilt-nur-fuer-sonderfall-13262766.html |
Titel: Re: EuGH zum Ausschluss von EU-Bürgern von Hartz IV Beitrag von Bayraqiano am 27.03.2015 um 11:18:52
PE zum Schlussantrag von GA Wathelet in der Rs. "Alimanovic": http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-03/cp150035de.pdf
Im Sinne des Aufenthaltsrechtes der Kinder und ihrer Eltern interessant sind auch die Rn. 117-122 des Schlussantrags. |
Titel: Re: EuGH zum Ausschluss von EU-Bürgern von Hartz IV Beitrag von Aras am 27.03.2015 um 11:27:41
Bedeutet dies, dass zur Schule gehende Kinder einen Sozialleistungsanspruch begründen?
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Titel: Re: EuGH zum Ausschluss von EU-Bürgern von Hartz IV Beitrag von Bayraqiano am 27.03.2015 um 11:34:17
das ist etwas zu pauschal: Gem. dem Schlussantrag wird die Auffassung vertreten, dass sich das Aufenthaltsrecht der Kinder aus Art. 10 Verordnung Nr. 492/2011 (-> http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:141:0001:0012:DE:PDF) und nicht aus der RL 2004/38/EG ergibt; das wiederrum gilt nur für Kinder deren Eltern in einem anderen Mitgliedstaat beschäftigt sind (oder gewesen sind). Daraus entsteht ein Recht für die Eltern , die die elterliche Sorge wahrnehmen, auf einen Aufenthalt, weil ja sonst das Recht der Kinder ins Leere laufen würde (vgl. C‑310/08, Teixeira, Rn. 59). Und da ein Aufenthalt außerhalb der RL 2004/38 keine ausreichenden Existenzmittel erfordert würde man jedenfalls in solchen Fällen auch Anspruch auf Sozialleistungen haben.
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Titel: Re: EuGH zum Ausschluss von EU-Bürgern von Hartz IV Beitrag von Bayraqiano am 15.09.2015 um 11:54:58
Das heutige Urteil des EuGH in der Rechtssache Alimanovic:
Zitat:
Volltext Pressemitteilung |
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