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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Bafög mit befristeter Aufenthaltserlaubnis https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1414780786 Beitrag begonnen von Kady am 31.10.2014 um 19:39:46 |
Titel: Bafög mit befristeter Aufenthaltserlaubnis Beitrag von Kady am 31.10.2014 um 19:39:46
Hallo,
ich bin schweizer Staatsangehörige und lebe seit 2,5 Jahren in Deutschland. Habe eine befristete Aufenthaltserlaubnis für 5 Jahre bekommen. Vor 6 Monaten kam mein Sohn zur Welt und besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit durch den Kindsvater. Wir sind nicht verheiratet und leben auch nicht mehr zusammen. Ich möchte gerne nächsten Sommer studieren gehen und befürchte, dass ich mit meiner derzeitigen Aufenthaltserlaubnis nicht berechtigt bin Bafög zu beantragen. Da mein Sohn Deutscher ist, wird mir die allerdings ja dann verlängert. Nun gibt es doch eine Aufenthaltserlaubnis für Familiennachzug zu einem Deutschen. Müsste ich meine jetzige entsprechend anpassen lassen um einen Bafög-Anspruch zu haben? (Immerhin ist ja Bleibeperspektive gegeben) Weiß jemand Rat? Vielen Dank und liebe Grüße Kady |
Titel: Re: Bafög mit befristeter Aufenthaltserlaubnis Beitrag von Bayraqiano am 31.10.2014 um 19:48:54
m.E. hast Du in entsprechender Anwendung von § 8 Abs. 2 BaföG Anspruch auf BaföG. Vgl. auch https://www.bafög.de/de/zu-8-staatsangehoerigkeit-322.php, Ziff. 8.1.4 und 8.1.7.
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Titel: Re: Bafög mit befristeter Aufenthaltserlaubnis Beitrag von Aras am 31.10.2014 um 19:51:30
Was für eine Aufenthaltserlaubnis hast du? Also welcher Paragraph. Wahrscheinlich dieses Schweizer Sonderding, denn dafür sprechen die 5 Jahre Gültigkeit.
http://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__8.html http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/bafoeg-fuer-auslaender.html Ich würde sagen, dass es derzeit nicht ausreichend ist, da du kein Daueraufenhaltsrecht erworben hast. Das hättest du nach den 5 Jahren Aufenthalt erworben. Wenn du aber einen Aufenthaltstitel gemäß § 28 AufenthG beantragst und besitzt, dann greift § 8 Absatz 2 BaföG und du hättest BaföG Anspruch. Nachtrag: @Bayraqiano Muss sie nicht zwingend den Aufenthaltstitel gemäß § 28 AufenthG besitzen? |
Titel: Re: Bafög mit befristeter Aufenthaltserlaubnis Beitrag von Bayraqiano am 31.10.2014 um 19:53:32 Aras schrieb am 31.10.2014 um 19:51:30:
sagt wer? Die VwV-BaföG sicher nicht. |
Titel: Re: Bafög mit befristeter Aufenthaltserlaubnis Beitrag von Aras am 31.10.2014 um 20:05:50
Mmh
Zitat:
Ja ist wahrscheinlich analog anzuwenden und sie würde durch Vorlage der Geburtsurkunde Förderungsberechtigung nachweisen. |
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