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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Iranischen Pass
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Beitrag begonnen von Soheila am 24.10.2014 um 08:58:47

Titel: Iranischen Pass
Beitrag von Soheila am 24.10.2014 um 08:58:47
Ich bin in Deutschland geboren, und habe die Deutsche Staatsbürgerschaft. Meine Mutter ist deutsche mein Vater ist Iraner lebt aber schon seit Jahren in Schweden und hat auch schon seit längerem den Schwedischen Pass. Meine Eltern sind und waren nicht verheiratet.
Ich würde sehr gerne nächsten Sommer mit meinem Vater in den Iran fliegen um dort meine Familie zu besuchen. Ich hätte sehr gerne ein Iranisches Dokument, steht das mir überhaupt zu? Könnte ich wenn ich wollte die Iranische Staatsbürgerschaft annehmen, aber gleichzeitig auch meine Deutsche behalten? Oder steht mir gar nichts zu, weil mein Vater ja selbst mittlerweile die Schwedische Staatsbürgerschaft hat. Gibt es denn kein Dokument mit dem ich im Iran eine Iranerin bin und in Deutschland eine Deutsche? Ich hätte sowas schon sehr gerne.

Titel: Re: Iranischen Pass
Beitrag von Muleta am 24.10.2014 um 09:13:58
Die iranische StAng wird üblicherweise vom Vater abgeleitet. Es könnte also sein, dass Du bereits die iranische StAng besitzt, wobei aber genauer geklärt werden müsste, wie das iranische Recht mit 'unehelichen' Eltern umgeht.

Da die iranischen Behörden einen Staatsbürger in der Praxis kaum aus der Staatsbürgerschaft entlassen, wird Dein Vater vermutlich auch immer noch iranischer Staatsangehöriger sein.

Sofern also die iranische Staatsangehörigkeit tatsächlich bereits besteht, müsste eigentlich auch mit einem iranischen Reisepass eingereist werden.

Ich kann eigentlich nur ganz dringend empfehlen die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes, insbes. zu Doppelstaatern, zu lesen, zu verinnerlichen und dann ggf. die gesamte Reise nochmal zu überdenken: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/IranSicherheit.html

Titel: Re: Iranischen Pass
Beitrag von Aras am 24.10.2014 um 09:19:55
Wahrscheinlich hast du die iranische Staatsangehörigkeit gemäß § 976 iranisches Zivil Gesetzbuch.

http://www.alaviandassociates.com/documents/civilcode.pdf

Ich würde an deiner Stelle einfach mal beim iranische Botschaft bzw. das Konsulat in der für die Shenasnahme (zu deutsch Kennkarte, entspricht dem Personalausweis) zuständige Abteilung anschreiben und versuchen die iranische Staatsangehörigkeit überprüfen zu lassen mit dem Hinweis, dass du ja sonst ein Visum brauchst.

Ich schätze mal dass man von dir folgende Dokumente verlangen wird:
- die Geburtsurkunde/Kennkarte deines Vaters
- deine Geburtsurkunde
- die Heiratsurkunde deiner Eltern, aus denen hervorgeht, dass du das legitime Kind dieser Beziehung bist

Hat dein Vater weiterhin die iranische neben seiner schwedischen Staatsangehörigkeit?

Titel: Re: Iranischen Pass
Beitrag von Soheila am 24.10.2014 um 09:31:11
Meine Eltern haben nie geheiratet. Ich weiß dass er die Schwedische Staatsbürgerschaft hat, ob er die Iranische noch hat weiß ich nicht, glaube ich aber eher nicht. Das ich durch meine Geburt schon automatisch "Iranische Staatsbürgerin" bin, kann ich mir kaum vorstellen. Das hätte doch mein Vater irgendwo eintragen lassen müssen oder? Ich weiß nur dass mein Vater hier in Deutschland die Vaterschaft anerkannt hat, davon habe ich auch ein Dokument, aber das hat doch mit dem Iran gar nichts zutun oder

Titel: Re: Iranischen Pass
Beitrag von Muleta am 24.10.2014 um 09:38:47
Du solltest unterscheiden zwischen der Staatsangehörigkeit und irgendwelcher Dokumente, die die Staatsangehörigkeit belegen:

- Der Iran entlässt seine Staatsbürger normalerweise nicht aus der Staatsangehörigkeit. Auch nicht, wenn sie eine fremde Staatsangehörigkeit annehmen. Daher ist es sehr wahrscheinlich, dass Dein Vater auch noch Iraner ist und die iranischen Behörden ihn auch als solchen behandeln. Selbst dann, wenn er keinen gültigen iranischen Pass mehr besitzt oder er selbst glaubt, kein Iraner mehr zu sein.

- Der Erwerb der Staatsbürgerschaft vom Elternteil kraft Gesetzes ist der Regelfall. Ob Du Dir das vorstellen kannst oder nicht, ist völlig egal. Wenn Du nach iranischem Recht einen iranischen Vater hast (z.B., weil die deutsche Vaterschaftsanerkennung auch vom Iran als wirksam angesehen wird), dann bist Du iranische Staatsangehörige. Selbst wenn es darüber kein Dokument gibt und evtl. sogar die iranischen Behörden noch gar nichts Dir als iranische Staatsbürgerin wissen. Das werden die Behörden dann aber wohl bei der Einreisekontrolle feststellen und dann könnte es für dich ziemlich unangenehm werden.

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