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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung als Vollzeitschüler
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Beitrag begonnen von OlympusOM2n am 21.10.2014 um 20:34:59

Titel: Einbürgerung als Vollzeitschüler
Beitrag von OlympusOM2n am 21.10.2014 um 20:34:59
Hallo liebe Gemeinde,

um mein Anliegen zu verstehen, schildere ich kurz meine Situation:
Ich bin 18 Jahre alt und bin Vollzeitschüler an einem Gymnasium; mein Abitur mache ich dieses Schuljahr.

Ich erfülle alle Voraussetzungen für eine Staatsbürgerschaft - bis auf eine. Meine Eltern erhalten als Geringverdiener Sozialhilfe, ich nehme z.B. das Paket für Bildung und Teilhabe in Anspruch.
Logisch gesehen kann ich für die finanzielle Situation meiner Eltern nichts.

Kann ich trotzdem die Staatsbürgerschaft beantragen? Und muss ich wirklich die vollen 255€ Gebühren zahlen?
Als Schüler bin ich nicht erwerbstätig und als späterer Student könnte ich auch keine 255€ aus dem Ärmel schütteln.

Vielen Dank!

Titel: Re: Einbürgerung als Vollzeitschüler
Beitrag von Bayraqiano am 21.10.2014 um 20:52:16
§ 38 Abs. 2 StAG heißt es:

Die Gebühr für die Einbürgerung nach diesem Gesetz beträgt 255 Euro.  [.............] Von der Gebühr nach Satz 1 kann aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses Gebührenermäßigung oder -befreiung gewährt werden.

Das BVerwG hat es mal so formuliert (Urteil vom 16.11.2006 - 5 C 26.05):

Aus persönlichen Gründen kommt eine Billigkeitsermäßigung nach § 90 Satz 3 AuslG etwa dann in Betracht, wenn der Einbürgerungsbewerber (oder miteinbürgerungsberechtigte Familienangehörige) für seinen Lebensunterhalt auf Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch angewiesen ist, ohne dass dies nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Satz 3 StAG die Einbürgerung hindert, und absehbar ist, dass sich hieran in einem überschaubaren Zeitraum nichts ändern wird.

Das solltest Du dann mit der Behörde besprechen. Evtl. kann man Dir da entgegenkommen.

Titel: Re: Einbürgerung als Vollzeitschüler
Beitrag von Aras am 21.10.2014 um 20:57:05
Hallo,

du hast den Bezug von ALG2 nicht zu verantworten. Also sollte es kein Problem sein den Antrag zu stellen. Du kannst beim Einreichen des Einbürgerungsantrages einen Antrag auf Ermäßigung stellen. Im Zweifel solltest du einfach das Geld erarbeiten oder ausleihen.

Du solltest aber gleich auch noch perspektivisch die Zeit nach dem Schulabschluss planen. Also Ausbildung, Studium oder FSJ/BFD, damit du nicht in Augen der Einbürgerungsbehörde "rumgammelst" ;).

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