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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> NE Inhaberin und Asylbewerber
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Beitrag begonnen von sofa.i am 03.10.2014 um 20:32:47

Titel: NE Inhaberin und Asylbewerber
Beitrag von sofa.i am 03.10.2014 um 20:32:47
Hallo! Helfen Sie, bitte!

Ich wohne seit Fabruar 2014 in Deutschland und habe Niedelassungserlaubnis. Bekomme ALG II. Habe Plane und schon Vereinbarungen für weitere Lernen und Studium, weil ich in meinem Beruf noch nicht hier arbeiten kann.                         
Mein Freund ist Asylbewerber in Verfarung. Gibt es aber nicht viel oder fast keine Hoffnung, dass er hier akzeptiert wird. Hat einen festen Arbeitsplatz, verdient aber so wenig, dass auch Wohn- und Taschengeld kriegt.
Wir würden gerne zusammen bleiben, in Deuschland leben, studieren, arbeiten und Familie haben.
Könnte er durch Heirat mit mir hier bleiben, ohne dass er nach Heimat fahren söllte? -- ist die frage von früher, als ich noch nicht wusste, dass ich schwanger war. Trotzdem möchte ich auch diese möglichkeit erklären.
Und, weil ich schon frisch schwanger bin: kann er die Visum für Vater hier kriegen, obwohl ich keine Bürgerin bin und nicht so lang hier wohne?

Titel: Re: NE Inhaberin und Asylbewerber
Beitrag von reinhard am 03.10.2014 um 20:55:00
Kannst Du zunächst erklären:

Wenn Du seit Februar 2014 in Deutschland lebst, warum hast Du dann im Oktober 2014 eine Niederlassungserlaubnis?

Grundsätzlich müssen Ausländer ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen verdienen, damit sie nach der Heirat eine Aufenthaltserlaubnis bekommen.

Titel: Re: NE Inhaberin und Asylbewerber
Beitrag von sofa.i am 03.10.2014 um 21:37:03

reinhard schrieb am 03.10.2014 um 20:55:00:
Grundsätzlich müssen Ausländer ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen verdienen, damit sie nach der Heirat eine Aufenthaltserlaubnis bekommen.


Das verstehe ich. Aber müsste er dann für sich allein verdienen, oder auch mich und z.B meine weitere Studium finanzieren?

Titel: Re: NE Inhaberin und Asylbewerber
Beitrag von Aras am 03.10.2014 um 21:38:34
Welche Staatsangehörigkeit hast du?
Seit wann lebst du wirklich in Deutschland?

Titel: Re: NE Inhaberin und Asylbewerber
Beitrag von sofa.i am 03.10.2014 um 21:55:28

Aras schrieb am 03.10.2014 um 21:38:34:
Welche Staatsangehörigkeit hast du?
Seit wann lebst du wirklich in Deutschland?

Ukrainisch. Seit Februar.

Titel: Re: NE Inhaberin und Asylbewerber
Beitrag von Aras am 03.10.2014 um 22:20:45
Warst du schon mal vorher in Deutschland? Weil das macht keinen Sinn, dass du eine niederlassungserlaubnis hast.

Titel: Re: NE Inhaberin und Asylbewerber
Beitrag von erne am 03.10.2014 um 22:30:29

sofa.i schrieb am 03.10.2014 um 21:55:28:
Seit Februar.


Dann wird Euer Kind auch keine dt. Staatsangehörigkeit haben.
Damit geht dann nur eine FZF zu Dir nur, wenn der LU der ganzen Bedarfsgemeinschaft (Du, er, evtl. Kind) durch Euch gedeckt ist.

Welchen Aufenthaltstitel hast du? §? seit wann?

Titel: Re: NE Inhaberin und Asylbewerber
Beitrag von sofa.i am 03.10.2014 um 22:34:19

Aras schrieb am 03.10.2014 um 22:20:45:
Warst du schon mal vorher in Deutschland? Weil das macht keinen Sinn, dass du eine niederlassungserlaubnis hast.

Ich habe NE laut deutsche Gesetze. Auch kriege ich viel Hilfe und bin sehr dankbar ich musste nicht in der Ukraine bleiben. Ist nicht sinnlos für mich. Entschuldigung.

Titel: Re: NE Inhaberin und Asylbewerber
Beitrag von sofa.i am 03.10.2014 um 22:42:11

erne schrieb am 03.10.2014 um 22:30:29:
Welchen Aufenthaltstitel hast du? §? seit wann?


23 abs. 2


Titel: Re: NE Inhaberin und Asylbewerber
Beitrag von erne am 03.10.2014 um 22:54:16

sofa.i schrieb am 03.10.2014 um 22:42:11:
23 abs. 2



nochmal:
hast du eine NE oder eine AE ?
NE kannst du noch gar nicht haben, wenn du erst seit Feb. 2014 in D bist,  eine AE aber schon. NE oder AE ist ein Unterschied (allerdings nicht in Zusammenhang mit der aktuellen FZF)

Titel: Re: NE Inhaberin und Asylbewerber
Beitrag von reinhard am 03.10.2014 um 22:58:47
Doch, das ergibt Sinn. Eine NE nach 23, 2 bekommt sie sofort.

Allerdings bekommt das Kind dann die ukrainische Staatsangehörigkeit bzw. die des Vaters oder beide.

Titel: Re: NE Inhaberin und Asylbewerber
Beitrag von sofa.i am 03.10.2014 um 23:01:18

erne schrieb am 03.10.2014 um 22:54:16:
nochmal:
hast du eine NE oder eine AE ?


Art des Titels: NE (mit alle große Buchstabe)
habe ich nicht verstanden, ob das wichtig in meinem Fall ist...

Titel: Re: NE Inhaberin und Asylbewerber
Beitrag von erne am 03.10.2014 um 23:05:18

sofa.i schrieb am 03.10.2014 um 23:01:18:
habe ich nicht verstanden, ob das wichtig in meinem Fall ist..


für die FZF nicht, da du noch keine 8 Jahre in Deutschland bist

Titel: Re: NE Inhaberin und Asylbewerber
Beitrag von reinhard am 03.10.2014 um 23:07:01

sofa.i schrieb am 03.10.2014 um 23:01:18:
Art des Titels: NE (mit alle große Buchstabe)
habe ich nicht verstanden, ob das wichtig in meinem Fall ist...


Ich denke ja, kenne mich selbst aber nicht genug damit aus.

Warte ein paar Tage, es gibt bestimmt noch Antworten von Leuten, die sich auskennen.

Titel: Re: NE Inhaberin und Asylbewerber
Beitrag von sofa.i am 03.10.2014 um 23:19:47
Vielen dank alle!
Ja, habe ich schon früher gedacht, das wäre besser mit 8 Jahre in DE...


Titel: Re: NE Inhaberin und Asylbewerber
Beitrag von sofa.i am 04.10.2014 um 00:08:25
Noch eine Frage: müsste er auch Zeugnisse über Deutschkentnisse haben?

Titel: Re: NE Inhaberin und Asylbewerber
Beitrag von Aras am 04.10.2014 um 00:17:05
Welche Staatsangehörigkeit hat der werdende Vater?
Wie sieht es mit der Vaterschaftsanerkennung aus?

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