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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> darf man mit aufentg 25 Abs 3 reisen
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Beitrag begonnen von kaka am 03.10.2014 um 19:17:57

Titel: darf man mit aufentg 25 Abs 3 reisen
Beitrag von kaka am 03.10.2014 um 19:17:57
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ein paar fragen.
Ich besitze eine Aufenthaltserlaubnis nach 25 Abs 3 Abschiebungsverbot.
Ich würde nur wissen, ob ich mit dieser aufentg durch eu Länder reisen darf ?

Titel: Re: darf man mit aufentg 25 Abs 3 reisen
Beitrag von erne am 03.10.2014 um 22:36:40

kaka schrieb am 03.10.2014 um 19:17:57:
durch eu Länder reisen darf ? 


nein darfst du nicht.

Aber in die Schengenländer (ist nicht gleich EU) darfst du.

Titel: Re: darf man mit aufentg 25 Abs 3 reisen
Beitrag von kaka am 03.10.2014 um 23:32:44
Ich will nach Frankreich für 2 Wochen fahren.
Dafür brauch ich ein Visum oder kann man ohne Visum auch verreisen ?

Titel: Re: darf man mit aufentg 25 Abs 3 reisen
Beitrag von Saxonicus am 03.10.2014 um 23:45:09

kaka schrieb am 03.10.2014 um 23:32:44:
Dafür brauch ich ein Visum oder kann man ohne Visum auch verreisen 

Diese Länder sind Mitglied des Schengener Abkommens und die kannst Du besuchsweise bis zu 3 Monaten bereisen.

Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.

Titel: Re: darf man mit aufentg 25 Abs 3 reisen
Beitrag von kaka am 03.10.2014 um 23:50:05
Ich danke Ihnen😊
Ich wollte nur wissen,ob ich ohne Visum da fahren kann

Titel: Re: darf man mit aufentg 25 Abs 3 reisen
Beitrag von erne am 04.10.2014 um 00:05:16

kaka schrieb am 03.10.2014 um 23:50:05:
Ich wollte nur wissen,ob ich ohne Visum da fahren kann 


ja, in die Schengenländer (auch Frankreich) darfst du

Titel: Re: darf man mit aufentg 25 Abs 3 reisen
Beitrag von idleXtreme am 04.10.2014 um 03:39:01
seit anfang 2012 auch nach bulgarien, für den zeitraum, für den die aufenthaltsdauer auf schengenterritorium erlaubt ist, allerdings nicht länger als 90 tage. für rumänien hast du fünftägiges "transitrecht". wobei rumänen kein problem damit haben, wenn jemand im rahmen des transits dort ausreist, wo er eingereist ist.

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