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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Niederlassungserlaubniss
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Beitrag begonnen von BG am 20.09.2014 um 16:10:00

Titel: Niederlassungserlaubniss
Beitrag von BG am 20.09.2014 um 16:10:00
Hallo,
meine Frau (Us-Amerikanerin) und ich sind seit über 3 Jahren verheiratet. Außerdem hat sie bereits seit 2007 Aufenthaltstitel von der Ausländerbehörde erhalten. Sie ist angestellt und arbeitet auch freiberuflich. Sie hat über 60 Monate Rentenversicherung eingezahlt und ist krankenversichert. Wir möchen jetzt für sie die Niederlassungserlaubnis beantragen. In einem Formular der ABH steht etwas von einem Prüfungsbericht. Wir haben alle anderen erforderlichen Unterlagen zusammen, auch ihre Steuerbescheide für die letzten Jahre. Die Steuerberaterin meiner Frau, weiß jedoch nicht so wirklich, etwas sie mit dem Prüfungsbericht anfangen soll. Meine Frage, brauchen wir auch dann den PF, wenn wir die Niederlassungserlaubnis aufgrund der 3 Jahren Ehe beantragen, oder würde es den Vorgang etwas einfacherer machen? Vielen Dank für Antworten und Tipps.

Titel: Re: Niederlassungserlaubniss
Beitrag von nixwissen am 20.09.2014 um 16:53:59
Hi,

was soll denn das für ein Prüfungsbericht sein?
Geht es da um das Einkommen? Die Steuerbescheide sollten da eigentlich reichen.
Ansonsten kannst Du auch Deine Einkommensbelege nehmen, wenn die für Euch beide reichen würden. Wer von Euch das ausreichende Einkommen nachweist ist egal, wenn es denn reicht. Für die 60 Monate RV gilt das auch.

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Niederlassungserlaubniss
Beitrag von planloser am 20.09.2014 um 18:07:20
Prüfungsbericht ist vermutlich eine Bestätigung der Steuerberaterin über das laufende Einkommen, denn mit den Steuerbescheiden weist ihr nur zurückliegende Einkünfte nach! Wenn die anderen Einkünfte (deine und die aus der Festanstellung deiner Frau reichen kann man meines Erachtens den Prüfungsbericht vergessen).

@nixwissen: Steuerbescheide reichen nicht, denn damit kann ich aktuell nachweisen, dass ich 2013 und früher ein Einkommen hatte, ob das zum Zeitpunkt der Antragstellung noch immer so ist kann ich mit Steuerbescheiden nicht nachweisen.

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