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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Aufenthalt § 25 Abs. 5 https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1411217204 Beitrag begonnen von Abdol am 20.09.2014 um 14:46:44 |
Titel: Aufenthalt § 25 Abs. 5 Beitrag von Abdol am 20.09.2014 um 14:46:44
Guten Tag
Meine Frau hat einen Aufenthalt § 25 Abs 5 bekommen sttat §28 nachdem sie duldung hatte ,das sie Sozialhilfe bekommt heißt es für die AB dass das lebensunterhalt nicht gesichert ist und ein Aufentahlt weschel könnte man erst wenn wir ohne sozialhilfe klar kommen unsere kind hat einen Aufenthalt ( §33 S1) und wir sind verheiratet Frage ist dass sie gern ihre Familie mal besuchen will sie war seit 5j nicht dort kann sie problemlos wieder nach deutschland einreisen Vielen Dank |
Titel: Re: Aufenthalt § 25 Abs. 5 Beitrag von reinhard am 20.09.2014 um 15:00:20
Ja, wenn sie "Arbeitslosengeld II" (Sozialhilfe) bekommt, heißt das, dass sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern kann. Dazu wird das Einkommen von Euch zusammengezählt und geteilt.
Mit einer AE nach § 25, 5 kann sie wieder einreisen. Um eine besseren AE zu bekommen, solltet Ihr beide jeweils eine richtige Arbeitsstelle suchen. |
Titel: Re: Aufenthalt § 25 Abs. 5 Beitrag von Abdol am 20.09.2014 um 15:58:48 reinhard schrieb am 20.09.2014 um 15:00:20:
Wir Arbeiten daran Vielen Dank für dei Antwort |
Titel: Re: Aufenthalt § 25 Abs. 5 Beitrag von Mick am 16.08.2015 um 05:55:53
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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