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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Kindernachzug bei adoptiertem Kind
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Beitrag begonnen von Enzian am 20.09.2014 um 10:02:20

Titel: Kindernachzug bei adoptiertem Kind
Beitrag von Enzian am 20.09.2014 um 10:02:20
Hi,

ich bin neu hier und habe bereits viele Antworten auf meine Fragen finden können, als ich mich durch die Foren gelesen habe.
Allerdings habe ich zu meiner Situation leider noch keinen passenden Thread entdeckt.
Es ist so: ich möchte nächstes Jahr meinen kongolesischen Lebensgefährten heiraten. Jetzt ist es so, dass er eine zweijährige, rechtlich legal adoptierte Tochter hat. Wir möchten natürlich, dass sie mit nach Deutschland ziehen kann. Ich habe nun gelesen, das auch ein adoptiertes Kind des ausländischen Ehegatten Anspruch auf Kindernachzug hat, wir möchten aber dabei nichts übersehen. Ich habe mich bereits von einem Anwalt beraten lassen, der aber nicht wirklich etwas zu diesem Thema beitragen konnte. Kennt sich jemand in diesem Bereich aus und kann mir vielleicht sagen, auf was wir noch besonders achten müssen, bevor ein Visum zur Familienzusammenführung beantragt wird?

Titel: Re: Kindernachzug bei adoptiertem Kind
Beitrag von tiggger am 20.09.2014 um 10:14:11
Hast Du genug Einkommen? Ist die Adoption auch in D gueltig? Hat Dein Partner das alleinige Sorgerecht?

Titel: Re: Kindernachzug bei adoptiertem Kind
Beitrag von Enzian am 21.09.2014 um 10:52:03
Hallo,
ja, mein Partner hat das alleinige Sorgerecht. Nunja, es kommt darauf an, was mit genug Einkommen gemeint ist?
Die Adoption war ausschließlich eine nationale Adoption, mit den im Kongo gültigen Gesetzen. DE war nicht daran beteiligt, da ja mein Partner die kongolesische Nationalität und nicht die Deutsche hat. Somit nehme ich an, das sie deshalb in Deutschland auch nicht gültig is. Heißt das, sogar in diesem Fall müsste zuerst ein Anerkennungsverfahren der Adoption in DE eingeleitet werden? Obwohl ich im prozess als Deutsche nicht beteiligt war?

Ohje, das klingt aufwendiger als ich zuerst dachte...

Titel: Re: Kindernachzug bei adoptiertem Kind
Beitrag von planloser am 21.09.2014 um 11:25:28
Einkommen = so viel, dass ihr als Bedarfsgemeinschaft (inkl. Kind) keinen Hartz IV Anspruch habt, einfach einen der unzähligen Online Rechner mal befragen.

Titel: Re: Kindernachzug bei adoptiertem Kind
Beitrag von Enzian am 22.09.2014 um 10:53:20
danke für den Tipp. Ich habe mal versucht so einen Online Rechner zu benutzen, irgendwie war das aber schwierig eine verlässliche Auskunft zu bekommen, da ich kein Hartz 4 empfange, und somit nicht weiß, was ich in ein paar Felder überhaupt reinschreiben soll.
Also, wenn ich als Selbstständige netto im Monat 2000,--2500,-€ verdiene, gehe ich davon aus, das wir zu dritt nicht in eine Hartz 4 Regelung fallen?

Titel: Re: Kindernachzug bei adoptiertem Kind
Beitrag von Muleta am 22.09.2014 um 11:03:45
das lässt sich mit Deinen Angaben nicht sagen, da schon gar nicht klar ist, wieviel die KV kostet (und im Nachzugsfall kosten wird).

Im Übrigen kam ja schon der Hinweis, ob das mit dem Kindernachzug überhaupt klappen kann. Grundsätzlich gilt ein adoptiertes Kind genau so viel wie ein leibliches Kind. Und damit hat man dann auch dieselben Probleme (Sorgerecht?) und eben noch etwas mehr (Wirksamkeit bzw. Anerkennung der Adoption). An letzterem scheitert es jedenfalls dann regelmäßig, wenn es sich um eine Verwandtenadoption mit lebenden leiblichen Eltern handelt.

Titel: Re: Kindernachzug bei adoptiertem Kind
Beitrag von tiggger am 22.09.2014 um 11:13:00

Enzian schrieb am 22.09.2014 um 10:53:20:
Also, wenn ich als Selbstständige netto im Monat 2000,--2500,-€ verdiene, gehe ich davon aus, das wir zu dritt nicht in eine Hartz 4 Regelung fallen?

Wenn Du nicht den Fehler gemacht hast in eine PKV zu gehen und die Miete nicht sehr hoch ist: dann sollte es kein Problem sein.
Ansonsten muss man rechnen. Du darfst aber mit 'StKl 3' rechnen (im Sinne von gemeinsamer Veranlagung bei Selbständigen)

Titel: Re: Kindernachzug bei adoptiertem Kind
Beitrag von Enzian am 05.10.2014 um 10:07:52
ich war zwischenzeitlich bei der Ausländerbehörde und muss sagen, dass die Antworten die mir hier gegeben wurden meistens nicht gestimmt haben. Zum einen muss die Adoption eben nicht vorher in DE gültig sein, da es sich dabei lediglich um eine Heimatstaatsangelegenheit handelt. Das gleiche wurde mir vom Standesamt vermittelt. Wäre ich in die Ado involviert, dann mit voriger Gültigkeit. Auch was das Gehalt betrifft reicht ein Einkommen, für das man auch eine Verpflichtungserklärung bekommt (also in etwa 1000,-€ netto) leicht aus.
Schade, ich wollte mich hier eigentlich nur vorab für den Termin bei der Ausländerbehörde etwas informieren und gut vorbereitet sein, aber ich ging durch diese Antworten hier mit völlig anderen negativen Erwartungen hin, was nicht nötig gewesen wäre...
Trotzdem danke und alles Gute

Titel: Re: Kindernachzug bei adoptiertem Kind
Beitrag von lottchen am 05.10.2014 um 10:57:51
Du hast mal bei 1000€ Einkommen eine Verpflichtungserklärung abgeben können? Ich nicht, jedenfalls nicht, wenn kein Wohneigentum vorhanden ist, also noch eine Mietwohnung bezahlt werden muss. Bei mir wurde damals ungefähr gerechnet: Warmmiete + HartzIV-Satz für mich + HartzIV-Satz für den Eingeladenen. In meinem Fall waren das weit über 1000€, die als Einkommen verlangt wurden.

In meinem direkten Umfeld hat ein Mann gerade vor ein paar Monaten Ehefrau und deren Kind "hergeholt". Da war ein Nettoeinkommen über 1500€ erforderlich. Das weiß ich nicht aus dem Board, sondern aus der Praxis.

Es wäre schön, wenn Du Dich in dem Moment nochmal hier meldest, wenn das Kind hier ist. Und uns dann berichtest, unter welchen Voraussetzungen das Visum erteilt wurde. Du beschwerst Dich jetzt, dass Du hier im Forum falsche Informationen bekommst und alles doch viel einfacher sei. Das kannst Du erst tatsächlich behaupten wenn ihr das Visum in den Händen haltet.      

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