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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Aufenthalt für illegal eingereiste syrische und libanesische Staatsbürgerin
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Beitrag begonnen von Nalan am 16.09.2014 um 11:59:50

Titel: Aufenthalt für illegal eingereiste syrische und libanesische Staatsbürgerin
Beitrag von Nalan am 16.09.2014 um 11:59:50
Hallo ,

es geht um eine syrische Mutter zwei in Deutschland lebenden Libanesen. Der eine besitzt eine Aufenthaltserlaubnis zwecks Studium und der andere ist mit einer deutschen Staatsbürgerin verheiratet und befindet sich zur Zeit im Einbürgerungsverfahren. Entgegen dem Willen der beiden Söhne, will sie nach Deutschland flüchten. Zur Zeit ist sie Wohnhaft mit ihrem libanesischen Mann im Libanon und besitzt auch die libanesische Staatsangehörigkeit. Zur Zeit werden syrische Staatsangehörige nicht abgeschoben und können unter Umständen hier Asyl beantragen. Wie ist es jedoch mit jemanden der zwei Pässe besitzt? Ausserdem hat sie alles in Syrien verloren(Vermögen, Haus etc)

Titel: Re: Aufenthalt für illegal eingereiste syrische und libanesische Staatsbürgerin
Beitrag von Bayraqiano am 16.09.2014 um 12:03:54

Nalan schrieb am 16.09.2014 um 11:59:50:
Wie ist es jedoch mit jemanden der zwei Pässe besitzt?

für einen weiteren Aufenthalt wird sie aber sehr wohl auf den Libanon verwiesen werden sofern ihr dort keine Gefahren drohen die die Zuerkennung der Flüchltingseigenschaft, subsidiären Schutz oder Abschiebehindernisse begründen. Es ist sonst davon auszugehen, dass sie im Libanon hinreichend geschützt ist.


Titel: Re: Aufenthalt für illegal eingereiste syrische und libanesische Staatsbürgerin
Beitrag von reinhard am 16.09.2014 um 12:07:49
Das bedeutet: Voraussichtlich wird der Asylantrag abgelehnt. Eine Chance könnte bestehen, wenn der IS auch im Libanon angreift.

Ob eine Abschiebung möglich ist, ist natürlich unklar, der müsste die libanesische Regierung zustimmen. Aber das Leben hier mit Duldung und dem täglichen Warten auf den Vollzug, gleichzeitig der Druck doch freiwillig auszureisen ist schwer auszuhalten.

Zusätzlich sollte sie bedenken (oder man sollte sie informieren): Sie kann sich den Ort des Asylantrags / das Bundesland der Aufnahme keineswegs aussuchen. Sie reist illegal ein, meldet sich in der BAMF-Außenstelle am Wohnort eines der eigenen Kinder, kann dann aber problemlos am gleichen Tag 400 km weiter geschickt werden, weil eine andere Außenstelle den Asylantrag bearbeitet.

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