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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Probleme mit Antrag auf Niederlassungserlaubnis
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Beitrag begonnen von Faisan am 09.09.2014 um 03:42:40

Titel: Probleme mit Antrag auf Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Faisan am 09.09.2014 um 03:42:40
Ein Bekannter von mir aus Baden-Württemberg hat vor kurzem einen Antrag auf Niederlassungserlaubnis gestellt. Seine jetzige AE ist allerdings noch bis Ende Juni 2015 gültig. Nichtsdestotrotz möchte er den Antrag auf NE stellen, weil er ziemlich sicher ist, dass er die Voraussetzungen dafür erfüllt.

Jetzt gibt es Probleme mit dem Sachbearbeiter... und zwar möchte er seinen Antrag auf NE überhaupt nicht prüfen bzw. annehmen! Der Sachbearbeiter meint, man dürfte den Antrag frühestens zwei Monate vor Ablauf der AE stellen. :-?

Dies ist mir ehrlich gesagt ganz neu. Meiner Erfahrung nach kann man doch einen Antrag auf NE oder DA-EU jederzeit stellen, wenn man denkt, dass man die Voraussetzungen dafür erfüllt. Oder?

Gibt es irgendwelche Vorschrift die so was regelt?

Titel: Re: Probleme mit Antrag auf Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Mick am 09.09.2014 um 06:46:02
Natürlich kann man den jederzeit stellen. Ich vermute mal,
da war ein Kommunikationsproblem. Ggf. mal mit dem Vor-
gesetzten sprechen, damit der SB da seine Auffassung ändert
(falls er dabei bleibt).

Titel: Re: Probleme mit Antrag auf Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Faisan am 09.09.2014 um 18:05:27
Hallo, Mick.

Eigentlich war es kein Kommunikationsproblem. Der SB hat im einfach gesagt er kann den Antrag nicht annehmen weil er "zu früh" gestellt worden ist, und dass er ihn frühstens zwei Monaten vor Ablauf seiner jetzigen AE stellen darf. In diesem Fall wäre dies im April 2015, da seine AE im Juni 2015 abläuft.

Etwas irritierend, oder?

Titel: Re: Probleme mit Antrag auf Niederlassungserlaubnis
Beitrag von reinhard am 09.09.2014 um 18:12:00
Aber wenn der Antrag gestellt wurde, muss er nun ja auch bearbeitet werden.

Und wenn der Bekannte sich hat abwimmeln lassen, kann er den Antrag immer noch ein einen Briefumschlag stecken und hinschicken.

Wenn der SB ihn nicht "annehmen" will: Einen schriftlichen Bescheid verlangen.

Titel: Re: Probleme mit Antrag auf Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Aras am 09.09.2014 um 18:12:59
Wenn du Anspruch hast, dann hast du Anspruch.

Ausserdem sind die SB auch nur Menschen und somit auch nicht fehlerfrei. Teilweise ist es nunmal learning by doing. Also kriegt der SB in diesem Fall eine Nachschulung und gut ist. Also einfach wieder hin und darauf aufmerksam machen, dass man jetzt schon den Antrag stellen will... Etc. Etc. Mick hat es ja schon erklärt.

Titel: Re: Probleme mit Antrag auf Niederlassungserlaubnis
Beitrag von tiggger am 09.09.2014 um 18:17:31
Nur so, was waere denn die Rechtsgrundlage dass ein Antrag zur Bearbeitung angenommen werden muss?

Titel: Re: Probleme mit Antrag auf Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Bayraqiano am 09.09.2014 um 21:00:53
Eine Behörde darf gem. § 24 Abs. 3 VwVfG in der jeweiligen Landesfassung eine Antragsannahme nicht verweigern weil sie den Antrag für unzulässig hält. Ist der Antrag so gestellt, muss eine ABH entweder den Titel erteilen oder nach den Maßgaben des § 77 Abs. 1 AufenthG ablehnen.

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