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Beitrag begonnen von Ozneud am 03.09.2014 um 20:01:49

Titel: Antrag auf DA-EU sinnvoll?
Beitrag von Ozneud am 03.09.2014 um 20:01:49
Hallo zusammen!

Folgender Sachverhalt:

1.) Die erste AE (§ 18 Abs. 4) wurde am 02.12.2009 erteilt.

2.) Die jetzige AE läuft am 15.11.2014 ab, und muss verlängert werden.

3.) Der Ausländer beantragt die Verlängerung seiner AE immer ca. einen Monat vor Ablauf, also in diesem Fall wäre dies der 15.10.2014.

4.) Am 02.12.2014 wird der Ausländer die 5-Jahre Aufenthaltszeit für Daueraufenthalt-EU erfüllen. Die anderen Voraussetzungen für den DA-EU sind ebenfalls erfüllt.

Die Frage ist...

Wäre es sinnvoll am 15.10.2014 einen Antrag auf DA-EU zu stellen, obwohl die 5-Jahre Aufenthaltszeit erst in 47 Tagen nach der Antragstellung erfüllt sein wird?

Bitte um Rat. Vielen Dank. :)

Titel: Re: Antrag auf DA-EU sinnvoll?
Beitrag von Bayraqiano am 03.09.2014 um 21:11:36
Angesichts der Tatsache, dass ein solcher Antrag die Fiktionswirkung auslösen und der bisherige AT dann fortgilt würde ich das schon empfehlen wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Am besten bespricht man das mit der zuständigen ABH (m.E. sollte man da aber kooperativ sein).

Titel: Re: Antrag auf DA-EU sinnvoll?
Beitrag von grisu1000 am 03.09.2014 um 22:15:28

Ozneud schrieb am 03.09.2014 um 20:01:49:
Wäre es sinnvoll am 15.10.2014 einen Antrag auf DA-EU zu stellen, obwohl die 5-Jahre Aufenthaltszeit erst in 47 Tagen nach der Antragstellung erfüllt sein wird?


Es wäre sehr sinnvoll darüber mit dem zuständigen Sachberbeiter der ABH zu sprechen, oder den Sachverhalt wie hier mit einer E-Mail zu senden.

Titel: Re: Antrag auf DA-EU sinnvoll?
Beitrag von Ozneud am 03.09.2014 um 23:50:59

grisu1000 schrieb am 03.09.2014 um 22:15:28:
Es wäre sehr sinnvoll darüber mit dem zuständigen Sachberbeiter der ABH zu sprechen, oder den Sachverhalt wie hier mit einer E-Mail zu senden.

Diese ABH mag es nicht wenn man denen eine E-Mail schreibt. Deswegen sehe ich nur die folgenden drei Möglichkeiten:

a) Vor der Antragstellung die Situation persönlich mit dem Sachbearbeiter besprechen.

b) Nichts besprechen, sondern einen Antrag auf DA-EU stellen. Die ABH wird ja sowieso in den Unterlagen sehen, dass die 47 Tage fehlen. Falls der Antrag abgelehnt wird, wird die AE weiter verlängert.

c) Einfach die Verlängerung der AE beantragen, und dann nächstes Jahr (oder etwas früher) den DA-EU beantragen.

Theoretisch könnte er ja sofort im Dezember den DA-EU beantragen, oder sehe ich das falsch? Deswegen ist mir das ganze komisch. Beispielsweise: Seine AE wird verlängert... er kriegt den neuen eAT ende November, und dann stellt er im Dezember einen neuen Antrag auf DA-EU? :-?

Ich denke Lösung "a" wäre am besten, aber vielleicht hat jemand noch etwas dazu zu sagen. Bin sehr dankbar.

Titel: Re: Antrag auf DA-EU sinnvoll?
Beitrag von Bayraqiano am 04.09.2014 um 12:42:51

Ozneud schrieb am 03.09.2014 um 23:50:59:
Ich denke Lösung "a" wäre am besten, aber vielleicht hat jemand noch etwas dazu zu sagen.

Ja, wäre es. Außerdem würde es keine vernünftige ABH auf eine Ablehnung und einen Rechtsstreit wegen 40 Tagen ankommen lassen.

Einfach Antrag stellen und FB mitnehmen.

Titel: Re: Antrag auf DA-EU sinnvoll?
Beitrag von mgb am 04.09.2014 um 14:01:05
Gegen Lösung c) spricht doch nur der Kostenfaktor.
Die beiden Titel schliessen sich gegenseitig nicht aus.

Titel: Re: Antrag auf DA-EU sinnvoll?
Beitrag von Ozneud am 05.09.2014 um 02:32:41
Danke für Eure Hilfe.

Titel: Re: Antrag auf DA-EU sinnvoll?
Beitrag von Ozneud am 21.10.2014 um 01:38:01
Mich interessiert noch etwas, wenn es euch nichts ausmacht.

Ich frage mich, darf die ABH in dem o. g. Fall den eAT erst nach dem 02.12.2014 bestellen, oder auch vor diesem Datum?

Etwas ausführlicher: Wenn die ABH den eAT ca. 20 Tage oder so vor dem 02.12.2014 bestellen würde...

1.) Wäre dies rechtswidrig?

und

2.) Könnte der Ausländer deswegen in der Zukunft irgendwelche Probleme kriegen, obwohl er überhaupt nicht Schuld ist?

Ich bitte um Aufklärung und bedanke mich. :)

Titel: Re: Antrag auf DA-EU sinnvoll?
Beitrag von tiggger am 21.10.2014 um 07:14:01

schrieb am 04.09.2014 um 12:42:51:
Ja, wäre es. Außerdem würde es keine vernünftige ABH auf eine Ablehnung und einen Rechtsstreit wegen 40 Tagen ankommen lassen.

Einfach Antrag stellen und FB mitnehmen.

Erklaer mir das doch bitte. Was hindert die Abh den Antrag auf DA-EU abzulehnen. Dann ist im schlimmsten Fall die AE schon abgelaufen und es wurde ja kein neuer Antrag gestellt. Was sollte dann hier nicht Gerichtsfest sein?

Titel: Re: Antrag auf DA-EU sinnvoll?
Beitrag von Muleta am 21.10.2014 um 07:35:09

Ozneud schrieb am 21.10.2014 um 01:38:01:
Ich frage mich, darf die ABH in dem o. g. Fall den eAT erst nach dem 02.12.2014 bestellen, oder auch vor diesem Datum?


eine Bestellung (und vor allem eine Erteilung durch Aushändigung) wird erst erfolgen, wenn die Voraussetzungen komplett erfüllt sind.  Sonst wäre es rechtswidrig, was im Nachhinein aber auch nichts mehr ausmachen würden.


tiggger schrieb am 21.10.2014 um 07:14:01:
Was hindert die Abh den Antrag auf DA-EU abzulehnen. Dann ist im schlimmsten Fall die AE schon abgelaufen und es wurde ja kein neuer Antrag gestellt. Was sollte dann hier nicht Gerichtsfest sein?


- Ein Antrag auf DA-EU beinhaltet selbstverständlich (und für die ABH zwingend) einen Antrag auf Verlängerung der bisherigen AE.
- Falls die ABH wirklich ablehnen sollte, könnte man gegen die Ablehnung klagen und bei Gericht käme es dann darauf an, ob die Erteilungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vorliegen. Die ABH würde die Klage dann also ganz offensichtlich verlieren - deshalb macht das alles aus Sicht der ABH keinen Sinn.

Titel: Re: Antrag auf DA-EU sinnvoll?
Beitrag von Ozneud am 21.10.2014 um 20:39:10

Muleta schrieb am 21.10.2014 um 07:35:09:
eine Bestellung (und vor allem eine Erteilung durch Aushändigung) wird erst erfolgen, wenn die Voraussetzungen komplett erfüllt sind.  Sonst wäre es rechtswidrig, was im Nachhinein aber auch nichts mehr ausmachen würden.

Danke dir für die Antwort, Muleta. Ich möchte nur noch nachfragen:

Wenn die ABH den eAT tatsächlich vor diesem Datum bestellen und aushändigen würde, könnte der Ausländer deswegen in der Zukunft Probleme kriegen, wie z.B. eine Rücknahme oder Widerruf des Aufenthaltstitels (DA-EU)?

Es war ja nicht sein Fehler dass die ABH so gehandelt hat, aber ich würde trotzdem sehr gerne deine kompetente Meinung dazu hören.

Titel: Re: Antrag auf DA-EU sinnvoll?
Beitrag von dim4ik am 21.10.2014 um 20:50:23

Ozneud schrieb am 21.10.2014 um 20:39:10:
Wenn die ABH den eAT tatsächlich vor diesem Datum bestellen und aushändigen würde, könnte der Ausländer deswegen in der Zukunft Probleme kriegen, wie z.B. eine Rücknahme oder Widerruf des Aufenthaltstitels (DA-EU)?

Nein, s. §51 Abs. 9 Satz 1 AufenthG:

Zitat:
(9) Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU erlischt nur, wenn
1. ihre Erteilung wegen Täuschung, Drohung oder Bestechung zurückgenommen wird,
2. der Ausländer ausgewiesen oder ihm eine Abschiebungsanordnung nach § 58a bekannt gegeben wird,
3. sich der Ausländer für einen Zeitraum von zwölf aufeinander folgenden Monaten außerhalb des Gebiets aufhält, in dem die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten erworben werden kann; der Zeitraum beträgt 24 aufeinanderfolgende Monate bei einem Ausländer, der zuvor im Besitz einer Blauen Karte EU war, und bei seinen Familienangehörigen, die zuvor im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 30, 32, 33 oder 36 waren,
4. sich der Ausländer für einen Zeitraum von sechs Jahren außerhalb des Bundesgebiets aufhält oder
5. der Ausländer die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erwirbt.

Ein Fehler der ABH bei der Erteilung kommt in dieser Liste nicht vor. Ebenso enthält §52 AufenthG keinen entsprechenden Widerrufsgrund.

Titel: Re: Antrag auf DA-EU sinnvoll?
Beitrag von Ozneud am 28.10.2014 um 02:49:34
Danke, dim4ik.

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