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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung
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Beitrag begonnen von cho am 03.09.2014 um 00:13:05

Titel: Einbürgerung
Beitrag von cho am 03.09.2014 um 00:13:05
Hallo, Normalerweise kann eine Ausländerin, die deutsch verheiratetet ist nach 3 Jahren die deutsche Einbürgerung beantragen. Angenommen man hat Anfang am 4. Dez. 2009 geheiratet und der dt. Ehemann ist am 3.1.2013 verstorben, kann die leider länger als ein Jahr lang trauernde Witwe dann heute noch diese Einbürgerung als Drittstaatlerin bevorzugt beantragen oder muss sie die normalen 8 Jahre (falls nicht verkürzt werden kann) abwarten?
Danke Cho

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Bayraqiano am 03.09.2014 um 09:27:47
§ 9 Abs. 2 StAG ist klar formuliert, die Einbürgerung muss innerhalb eins Jahres beantragt werden. Diese Frist ist hier ist längst abgelaufen.

Die Frau kann über § 10 StAG nach 8 Jahren bzw. 7 Jahren eingebürgert werden.

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