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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> geborene kind von ausländiche Eltern und die staatsangehörichkeit
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Beitrag begonnen von acha am 29.08.2014 um 13:12:02

Titel: geborene kind von ausländiche Eltern und die staatsangehörichkeit
Beitrag von acha am 29.08.2014 um 13:12:02
hallo zusammen,
eine Freundin von mir ist in Deutschland mehr als 8 Jahre als Studentin, und die ist jetzt Schwanger, die ist verheiratet und ihre man lebt in Spanien und hat unbefristete Aufenthalt EU.
kriegt das Kind die Staatsangehörigkeit wenn der hier in Deutschland geboren wird?

Titel: Re: geborene kind von ausländiche Eltern und die staatsangehörichkeit
Beitrag von Bayraqiano am 29.08.2014 um 13:16:35
sie muss ein unbefristetes Aufenthaltsrecht haben (Niederlasssungerlaubnis, Daueraufenthalt-EU, Aufenthaltsrecht als Unionsbürgerin). Wenn sie nur eine einfache Aufenthaltserlaubnis hat, erwirbt das Kind die dt. StAnG nicht.

Titel: Re: geborene kind von ausländiche Eltern und die staatsangehörichkeit
Beitrag von acha am 29.08.2014 um 13:23:21
sie hat nur studentische Aufenthalt, aber der Vater hat unbefristete Aufenthalt EU in Spanien? macht das keine unterschied

Titel: Re: geborene kind von ausländiche Eltern und die staatsangehörichkeit
Beitrag von Bayraqiano am 29.08.2014 um 13:24:26
Der Elternteil muss einen unbefristeten Aufethalt in Deutschland haben, was der Vater in Spanien hat interessiert niemanden. Also keine dt. StAnG fürs Kind.

Titel: Re: geborene kind von ausländiche Eltern und die staatsangehörichkeit
Beitrag von Seoman305 am 29.08.2014 um 14:17:01
Eventuell geht ja was mit Spanien? Wie lange ist der Vater (welche Nationalität?) schon in Spanien? Falls er Recht auf Einbürgerung hätte und oder das Kind Spanier bei der Geburt ist ..?
(Modi der Einbürgerung, auf Spanisch..)
http://www.mjusticia.gob.es/cs/Satellite/es/1215198282620/EstructuraOrganica.html
-soweit ich es verstehe ist das Kind auch in Spanien nicht automatisch spanisch, siehe unten  .
Für den Vater gilt aber generell wohl 10 Jahre Aufenthalt in Spanien,reduziert sich aber wie folgt:
http://www.mjusticia.gob.es/cs/Satellite/es/1215198282620/Estructura_P/1215198291413/Detalle.html
Esta forma de adquisición de la nacionalidad exige la residencia de la persona en España durante diez años de forma legal, continuada e inmediatamente anterior a la petición. Existen casos en los que el período de residencia exigido se reduce; estos son:
Cinco años: para la concesión de la nacionalidad española a aquellas personas que hayan obtenido la condición de refugiado.
nach 5 Jahren: Flüchtlingsstatus:
Dos años: para los nacionales de países iberoamericanos, Andorra, Filipinas, Guinea Ecuatorial, Portugal o personas de origen sefardí.
Nach 2 Jahren: für  Staatsangehörige der Iberoamerikanischen Länder, Andorra, Philippinen, Ecuatorial-Guinea, Porutgal
Un año para:El que haya nacido en territorio español..
Reduzierung Auf ein Jahr:  Für das Kind deiner Freundin eventuell möglich: wer im spanischen Gebiet geboren wurde.
Könnte heissen dass wenn das Kind in ES geboren wird kann es nach einem Jahr Aufenthalt (fortdauernd!! nicht nur Urlaub) die spanische Sta Erhalten   
Además, el interesado deberá acreditar buena conducta cívica, y suficiente grado de integración en la sociedad española.
: vorstrafenfrei, ausreichend integriert in die spanische Gesellschaft

Könnte der Vater ja mal bei den spanischen Behörden (Registro Civil = Standesamt) nachfragen ob das so stimmt... wenn das Kind in Spanien zur Welt kommt und dann die Familie zusammen (falls die Mutter nachkommen kann zum Vater, denke bei Daueraufenthalt-EU sollte das gehen?) mindestens 1 Jahr in ES wohnt...

Edit: falls jemand ganz schlau fragt wie das Kind den Antrag stellt: weiter unten im zweiten Link steht dass bei Alter unter 14 Jahren, der Antrag vom legalen Vertreter (also hier: Vater falls Sorgerecht) gestellt werden kann... der hätte hier ja Daueraufenthalt EU, wäre also legal in Spanien.


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