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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> brauche Hilfe bei dem Formular für die Abgabe der russischen Staatsangehörigkeit
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Beitrag begonnen von kouldi am 25.08.2014 um 22:11:49

Titel: brauche Hilfe bei dem Formular für die Abgabe der russischen Staatsangehörigkeit
Beitrag von kouldi am 25.08.2014 um 22:11:49
Servus erst einmal.

Bin hier ganz neu und hoffe hier die Hilfe zu finden die ich brauche :-)

Info zu mir: Bin M 27. Wohne seit 2001 in De/BY. Seit 2 Jahren mit einer Deutschen verheiratet.

Seit Jahren pflege ich den Wunsch mich Einbürgerung zu lassen. Jetzt ist es soweit.
Die Zusicherung müsste ich bald per Post kriegen und die nötigen Papiere für die Ausbürgerung habe ich auch zusammen. Denk ich. Jetzt habe ich bei dem Ausfüllen von dem Formular(Ausbürgerung) paar Unsicherheiten.
Nr. 1. Ich bin nach dem Deutschen Recht verheiratet. Die Ehe ist in dem russischen Konsulat nicht eingetragen. Es gibt da die Frage ob ich verheiratet bin. Soll ich ja oder nein beantworten? Habe Angst, dass die von mir die Übersetzung von der Heiratsurkunde verlangen und es noch länger dauert  bis ich alles abgeben kann.
Nr.2. Die Angabe wegen der Arbeit in den letzen 5 Jahren. Habe soweit alles mit kyrillischen Buchstaben eingegeben. Brauchen die die Bestätigung mit Arbeitsvertrag und Übersetzung?
Nr.3. Was können die im Konsulat von mir an Übersetzungen allgemein verlangen?

Hoffe, mich verständlich genug ausgedrückt zu haben, und dass sich jemand damit auskennt und mir helfen kann.

Mit freundlichen Grüßen.

Kouldi

Daddys' [edit]Da das eine rein russische Frage ist = User...[/edit]

Ralfs [edit]Zurückgeschoben, da im Zusammenhang mit Einbürgerungsverfahren[/edit]

Titel: Re: brauche Hilfe bei dem Formular für die Abgabe der russischen Staatsangehörigkeit
Beitrag von Ralf am 30.08.2014 um 12:54:31

kouldi schrieb am 25.08.2014 um 22:11:49:
Nr. 1.

Fülle die Formulare einfach wahrheitsgemäß aus. Alles andere
kann hinterher mächtig Ärger geben. Verheiratet ist verheiratet,
daran gibt es nichts zu deuteln.


kouldi schrieb am 25.08.2014 um 22:11:49:
Nr.2.

Vermutlich nicht, aber frage das Konsulat, nur dort kann es
dazu eine verbindliche Auskunft geben.


kouldi schrieb am 25.08.2014 um 22:11:49:
Nr.3.

Im Prinzip für alles, was für das Ausbürgerungsverfahren relevant
ist, ansonsten siehe meine Antwort zu Nr. 2



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