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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Abschiebung aber keine Familie im Ausland und in DE geboren.
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Beitrag begonnen von BK2003 am 09.08.2014 um 10:05:37

Titel: Abschiebung aber keine Familie im Ausland und in DE geboren.
Beitrag von BK2003 am 09.08.2014 um 10:05:37
Hallo,

Ich hoffe ihr könnt mir einigermaßen helfen und vll ein paar Tipps geben, sind sehr verzweifelt :(.

Mein Bruder, heute 27 Jahre alt, sitzt wegen Btmg ( Betäubungsmittelgesetz )
In Haft und hat 5 Jahre bekommen.

Er war vorbestraft auch wegen Btmg war aber damals in Jugendstrafe, mir ist natürlich klar das egal Minderjährig oder nicht, Strafe ist Strafe!
Und in seiner Bewährungsphase war er wieder straffällig.

Jetzt die Frage:
Von der Ausländerbehörde kam jetzt sein schreiben wo drin steht dass es schon 2 mal verwarnt worden ist, wovon ich leider nichts wusste :(, aber dass auch nicht vor Gericht entscheiden worden ist, naja jetzt sitzt er seit knappe 2 Jahre in Haft und wird geprüft ob er Abgeschoben werden kann.
Er ist hier geboren, meine Eltern und Geschwistern sind auch hier in DE und in Der Türkei haben wir niemanden ausser die Großeltern die knappe 70 Jahre alt sind, mein Bruder hat ein türkischen Pass und ein unbefristeten Aufenthalt.
Er hat noch nie eine Duldung oder irgendwas ähnliches.
Und sollen wir jetzt gegen diesen ersten schreiben schon ein Widerspruch legen oder jetzt erstmal abwarten?

Mein Anwalt ist leider bis September im Urlaub.


Und noch was mein Bruder hat schon eine Entzugstherapie hinter sich meint ihr es hilft wenn ich mir überall Endberichte hole und dass auch dem Ausländerbehörde vorlege?

Wir sind sehr verzweifelt und wollen versuchen das mein Bruder eine letzte Chance bekommt und dafür möchte ich mein bestes geben.


Bitte spart euch unnötige Kommentare, die Situation ist eh schwierig genug da habe ich keine Nerven für die jenigen die meinen "er ist selber scheint etc." !!!


Danke schon mal für die die mich verstehen und helfen wollen.

:'(

Titel: Re: Abschiebung aber keine Familie im Ausland und in DE geboren.
Beitrag von Bayraqiano am 09.08.2014 um 10:18:01

BK2003 schrieb am 09.08.2014 um 10:05:37:
Und sollen wir jetzt gegen diesen ersten schreiben schon ein Widerspruch legen oder jetzt erstmal abwarten?

Du solltest uns schon sagen, was in dem Schreiben denn konkret drin steht. Eine Anhörung nach Art. 28 BayVwVfG oder schon eine Ausweisungsverfügung mit Rechtsmittelbelehrung?

Du kannst ein bisschen nach der Ausweisung von Türken googlen, besonders das EuGH-Urteil in der Rs. C‑371/08 - Ziebell dürfe interessant sein.

Titel: Re: Abschiebung aber keine Familie im Ausland und in DE geboren.
Beitrag von Saxonicus am 09.08.2014 um 10:43:40

BK2003 schrieb am 09.08.2014 um 10:05:37:
Er ist hier geboren, meine Eltern und Geschwistern sind auch hier in DE und in Der Türkei haben wir niemanden ausser die Großeltern die knappe 70 Jahre alt sind, 

Das dürften keine stichhaltigen Gründe sein, die bei der Entscheidungsfindung positiv berücksichtigt werden könnten.


BK2003 schrieb am 09.08.2014 um 10:05:37:
Mein Bruder, heute 27 Jahre alt,

Er ist volljährig und gehört deshalb nicht (mehr) zur Familie.
Nach deutschen Rechtsverständnis zählen nur Ehepartner und minderjährige Kinder zu einer Familie.

Titel: Re: Abschiebung aber keine Familie im Ausland und in DE geboren.
Beitrag von Mr.T am 25.09.2014 um 11:49:30

BK2003 schrieb am 09.08.2014 um 10:05:37:
Wir sind sehr verzweifelt und wollen versuchen das mein Bruder eine letzte Chance bekommt und dafür möchte ich mein bestes geben.


BK2003 schrieb am 09.08.2014 um 10:05:37:
Er war vorbestraft auch wegen Btmg war aber damals in Jugendstrafe, mir ist natürlich klar das egal Minderjährig oder nicht, Strafe ist Strafe!Und in seiner Bewährungsphase war er wieder straffällig.


BK2003 schrieb am 09.08.2014 um 10:05:37:
Mein Bruder, heute 27 Jahre alt, sitzt wegen Btmg ( Betäubungsmittelgesetz )In Haft und hat 5 Jahre bekommen.


Ich vermute in Eurem fall wird es aufgrund der Vergangenheit Deines Bruders eher schwer fallen, die ABH davon zu überzeugen, dass er jetzt wirklich bereit ist diese ihm gebotene "letzte Chance" zu nutzen.

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