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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Aufenthalterlaubnis nach §16 Abs.5a https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1406711801 Beitrag begonnen von Dani am 30.07.2014 um 11:16:41 |
Titel: Aufenthalterlaubnis nach §16 Abs.5a Beitrag von Dani am 30.07.2014 um 11:16:41
Drittstaatler reist mit Touristenvisum nach D ein. Er möchte nun eine schulische Berufsausbildung machen und hat auch eine Ausbildungsstelle gefunden..
Ich gehe mal davon aus, dass eine Aufenthaltserlaubnis nach §16 beantragt werden müsste, aber eine Umwandlung des Touristenvisums nicht möglich ist. Korrekt? Welche Anforderungen gelten hier generell - im Vergleich zur Aufnahme eines Studiums? |
Titel: Re: Aufenthalterlaubnis nach §16 Abs.5a Beitrag von Runenwolf am 30.07.2014 um 11:19:23 Dani schrieb am 30.07.2014 um 11:16:41:
Korrekt! Er benötigt das richtige Visum. Also ausreisen, Visum beantragen ... wenn es erteilt wird, wieder einreisen. |
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