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Beitrag begonnen von pms am 25.07.2014 um 17:04:20

Titel: Wohnsitzfrage (Führerscheingültigkeit)
Beitrag von pms am 25.07.2014 um 17:04:20
Hallo zusammen,

meine Freundin (koreanische Staatsbürgerin) ist als Studentin in Deutschland und hat einen entsprechenden befristeten Aufenthaltstitel. Damit verbunden ist ein Wohnsitz in Deutschland.
Hat sie dadurch automatisch ihren Wohnsitz in Korea aufgegeben? Sie kann sich nicht daran erinnern, dass sie diesen offiziell "abgegeben" hat. Im koreanischen Pass steht auch nach wie vor die koreanische Meldeanschrift.

Sie hat einen koreanischen Führerschein und wollte diesen umschreiben lassen. Dabei wurde Ihr mitgeteilt, dass dies nicht möglich und zusätzlich ihr internationaler Führerschein gar nicht gültig sei, da sie nicht nachweislich länger als 6 Monate in Korea war.
Wenn sie aber im entsprechenden zeitraum sowohl einen deutschen als auch einen koreanischen Wohnsitz hatte, was spricht dagegen?

Kann über ihre Passnummer festgestellt werden, wann sie aus D nach KOR ausgereist und wann wieder zurückgekehrt ist? Dadurch würde sich ja nachweisen lassen, wie lange sie dort war.

Durch einen zwischenzeitlichen Aufenthalt in Korea (> 6 Monate) im Rahmen eines Praktikums hat sie ja wohl kaum gegen die Bedingungen ihres Aufenthaltstitels verstoßen bzw. diesen verloren, oder???

Vielen Dank für Eure Hilfe

Liebe Grüße
pms

Titel: Re: Wohnsitzfrage (Führerscheingültigkeit)
Beitrag von dgstein am 25.07.2014 um 18:06:06
Hallo pms,

eine Fahrerlaubnis darf nach § 7 Abs. 1 FeV nur erteilt werden, wenn der Bewerber seinen ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Dies wird angenommen, wenn der Bewerber  gewöhnlich, das heißt während mindestens 185 Tagen im Jahr, im Inland wohnt. Das ist bei deiner Freundin offenbar nicht der Fall.

Du darfst auch Ausländerrecht und Fahrerlaubnisrecht nicht vermischen. Beides steht gesondert für sich allein.

Viele Grüße

dgstein

Titel: Re: Wohnsitzfrage (Führerscheingültigkeit)
Beitrag von Aras am 25.07.2014 um 20:39:12
Sie wird ja im Reisepass die Einreise und Ausreisestempel haben? Damit zeigen, dass sie mehr als 185 im Ausland war und dadurch berechtigt war, ihren Führerschein dort zu machen.

Titel: Re: Wohnsitzfrage (Führerscheingültigkeit)
Beitrag von dgstein am 26.07.2014 um 09:29:22
Hallo Aras,

um die Frage, ob die koreanische Fahrerlaubnis rechtmäßig erworben wurde, geht es m.E. nicht.

Es wurde beantragt, die koreanische Fahrerlaubnis nach § 31 FeV in eine deutsche Fahrerlaubnis umzuschreiben. Wie pms schon geschrieben hat, war seine Freundin für mehr als 6 Monate wegen eines Praktikums im Ausland. Das hat die Fahrerlaubnisbehörde anhand der Ein- und Ausreisestempel im Pass wohl auch gesehen und deshalb die Umschreibung abgelehnt.

Viele Grüße

dgstein

Titel: Re: Wohnsitzfrage (Führerscheingültigkeit)
Beitrag von Aras am 26.07.2014 um 10:41:27
Wenn das so wäre, dann dürfte sie mit ihrem Führerschein in Deutschland fahren. Aber de TE schreibt, dass die Koreanerin nicht ihren internationalen Führerschein nutzen dürfe, was für mich heißt, dass die Führerscheinbehörde nicht den Führerschein jetzt akzeptieren möchte. Sonst könne man sagen, dass sie den Führerschein erstmal nutzen kann und in 6 Monaten den umschreibt.

Titel: Re: Wohnsitzfrage (Führerscheingültigkeit)
Beitrag von dgstein am 26.07.2014 um 12:21:05
Hallo,

pms, du müsstest mal etwas mehr "Butter bei die Fische" geben. Wann ist deine Freundin erstmalig in die Bundesrepublik eingereist? Wann hat sie sich hier behördlich angemeldet? Von wann bis wann war sie im Inland und wann im Ausland?

§ 29 Abs. 1 FeV besagt, dass Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen dürfen, wenn sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz nach § 7 FeV haben. Nach Begründung des Wohnsitzes besteht die Berechtigung 6 Monate und kann auf Antrag um weitere 6 Monate verlängert werden.

Die 6-Monats-Frist dürfte begonnen haben, als deine Freundin das erste mal hier eingereist ist und beschlossen hat, hier zu studieren.

Im Übrigen ist ein Internationaler Führerschein keine eigenständige Fahrerlaubnis. Er ist nur gültig in Verbindung mit einem nationalen Führerschein.

Offenbar ist deine Freundin momentan in einem "Schwebezustand". Ich gehe davon aus, dass die 6-Monats-Frist vorbei ist, aber aufgrund der Abwesenheit wegen des Auslandspraktikums auch keine Zuständigkeit der deutschen Fahrerlaubnisbehörde gegeben ist. Aber das ist nur eine Vermutung. Ohne nähere Daten kann dir keine konkrete Antwort gegeben werden.

Viele Grüße

dgstein

Titel: Re: Wohnsitzfrage (Führerscheingültigkeit)
Beitrag von Saxonicus am 26.07.2014 um 13:17:08

dgstein schrieb am 26.07.2014 um 12:21:05:
Die 6-Monats-Frist dürfte begonnen haben, als deine Freundin das erste mal hier eingereist ist und beschlossen hat, hier zu studieren.

Diese Sechs-Monats-Frist beginnt mit der ersten Wohnsitznahme in Deutschland, nach dieser Zeit kann man keinen ausländischen Führerschein mehr umschreiben lassen.

Titel: Re: Wohnsitzfrage (Führerscheingültigkeit)
Beitrag von Aras am 26.07.2014 um 13:30:06
Wo steht das?

Sie hatte keinen ordentlichen Wohnsitz, da sie über 185 Tage in Südkorea war.

Titel: Re: Wohnsitzfrage (Führerscheingültigkeit)
Beitrag von Saxonicus am 26.07.2014 um 17:03:21

Aras schrieb am 26.07.2014 um 13:30:06:
Sie hatte keinen ordentlichen Wohnsitz, da sie über 185 Tage in Südkorea war.

Wozu braucht sie dann einen deutschen FS ?
Als Besucherin kann sie doch hier auch mit ihren nationalen plus internationalen FS ein KFZ fahren.

Im Übrigen, guckst Du hier, da steht alles ganz genau:
http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/auslaendischer_fuehrerschein.php

Titel: Re: Wohnsitzfrage (Führerscheingültigkeit)
Beitrag von Aras am 26.07.2014 um 18:37:49

Saxonicus schrieb am 26.07.2014 um 17:03:21:
Wozu braucht sie dann einen deutschen FS ?


Stimmt. Braucht sie vorerst nicht. Sie soll in 6 Monaten die Umschreibung beantragen.

Titel: Re: Wohnsitzfrage (Führerscheingültigkeit)
Beitrag von Saxonicus am 26.07.2014 um 22:24:28

Aras schrieb am 26.07.2014 um 18:37:49:
Sie soll in 6 Monaten die Umschreibung beantragen. 

Bitte nicht in 6 Monaten, sondern innerhalb von 6 Monaten nach Wohnsitznahme.

Titel: Re: Wohnsitzfrage (Führerscheingültigkeit)
Beitrag von Aras am 26.07.2014 um 23:24:11
Es gibt keine Frist (mehr).

Titel: Re: Wohnsitzfrage (Führerscheingültigkeit)
Beitrag von Saxonicus am 27.07.2014 um 09:55:10

Aras schrieb am 26.07.2014 um 23:24:11:
Es gibt keine Frist (mehr). 

Wo steht das ?

Titel: Re: Wohnsitzfrage (Führerscheingültigkeit)
Beitrag von Aras am 27.07.2014 um 10:44:40
Bring du doch die Vorschrift dass es eine Frist gibt. Die gibt es nicht mehr.

Titel: Re: Wohnsitzfrage (Führerscheingültigkeit)
Beitrag von Saxonicus am 27.07.2014 um 11:03:18

Aras schrieb am 27.07.2014 um 10:44:40:
Bring du doch die Vorschrift dass es eine Frist gibt. Die gibt es nicht mehr.

Ja, und wo steht das, dass diese Frist entfallen ist ?

http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/auslaendischer_fuehrerschein.php

Begründet der Inhaber einer in einem anderen Staat erteilten Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, besteht die Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge zu führen noch sechs Monate.

Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Frist auf Antrag bis zu sechs Monaten verlängern, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, daß er seinen ordentlichen Wohnsitz nicht länger als zwölf Monate im Inland haben wird. Auflagen zur ausländischen Fahrerlaubnis sind auch im Inland zu beachten (§ 29 Abs. 1 FeV).



http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__29.html

Titel: Re: Wohnsitzfrage (Führerscheingültigkeit)
Beitrag von Aras am 27.07.2014 um 11:27:45
Der Führerschein aus Südkorea kann 6 Monate genutzt werden. Auf Antrag kann er weitere 6 Monate genutzt werden, wenn sie eh innerhalb dieses Zeitraumes nicht mehr in Deutschland lebt. Danach bedarf es einer Umschreibung. Es gibt keine Frist bis wann die Umschreibung erfolgen muss.

Man kann zwar nicht den Führerschein nach 6 Monaten nutzen, danach ist der südkoreanische Führerschein  aber danach kann jederzeit die Umschreibung erfolgen.

Titel: Re: Wohnsitzfrage (Führerscheingültigkeit)
Beitrag von Aras am 27.07.2014 um 12:58:13
Hier nachgereicht:

https://www.verwaltungsservice.bayern.de/dokumente/leistung/1666375629

http://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/fuehrerschein/fuehrerscheinerwerb-usa/umschreibung-usa-fuehrerschein/default.aspx

Titel: Re: Wohnsitzfrage (Führerscheingültigkeit)
Beitrag von pms am 28.07.2014 um 09:40:46
Erstmal danke für alle Kommentare und Hinweise. Da war schon das ein oder andere brauchbare dabei.


dgstein schrieb am 26.07.2014 um 12:21:05:
pms, du müsstest mal etwas mehr "Butter bei die Fische" geben. Wann ist deine Freundin erstmalig in die Bundesrepublik eingereist? Wann hat sie sich hier behördlich angemeldet? Von wann bis wann war sie im Inland und wann im Ausland?


Erstmalig ist sie 2002 bereits mit ihren Eltern nach Deutschland eingereist. Damals minderjährig und natürlich ohne Führerschein. Zu diesem Zeitpunkt war sie dann auch das erste Mal behördlich hier gemeldet und hatte entsprechende Aufenthaltstitel.

Dazwischen war sie nie länger als 6 Monate am Stück in Korea. D.h. der Lebensmittelpunkt blieb D. Erst letztes Jahr ist sie dann nach Korea zum Praktikum/Semesteraufenthalt und hat dann dort den Führerschein gemacht, da sie ihn dort benötigte und davor in D nie benötigt wurde und daher keiner gemacht wurde.
Im April ist sie dann wieder nach D eingereist.



dgstein schrieb am 26.07.2014 um 12:21:05:
Die 6-Monats-Frist dürfte begonnen haben, als deine Freundin das erste mal hier eingereist ist und beschlossen hat, hier zu studieren.


Wenn es wirklich die erstmalige Einreise ist, dann wäre klar, dass der internationale Führerschein nicht anerkannt wird. Wenn es die erstmalige Einreise nach Erwerb des Führerscheins wäre, dann wäre sie noch innerhalb der 6 Monatsfrist.

Zu den Stempeln im Pass: Wir haben beide nur die Stempel bei der Einreise nach D gefunden. Ausreise aus D/Einreise KOR war nichts drin. Wobei das ja eventuell digital gespeichert wird?!

Wir haben uns aber quasi jetzt am Wochenende dazu entschieden, dass sie den Führerschein nochmal komplett hier in D macht. Kostet natürlich Geld und einiges an Zeit, aber sicher ist sicher. Gerade wenn mal was passieren sollte.

Viele Grüße
pms

Titel: Re: Wohnsitzfrage (Führerscheingültigkeit)
Beitrag von Saxonicus am 28.07.2014 um 11:11:36

pms schrieb am 28.07.2014 um 09:40:46:
dann wäre klar, dass der internationale Führerschein nicht anerkannt wird. 

Der internationale FS gilt sowieso nur in Verbindung mit dem nationalen FS, weil er lediglich eine (amtliche) Übersetzung des nationalen FS darstellt.

Alleine für sich, ist der internationale FS völlig bedeutungslos.


pms schrieb am 28.07.2014 um 09:40:46:
Wir haben uns aber quasi jetzt am Wochenende dazu entschieden, dass sie den Führerschein nochmal komplett hier in D macht. 

Vorher solltet Ihr Euch aber erst einmal bei Eurer örtlichen Führerscheinstelle informieren, ob das tatsächlich so notwendig ist.

Möglicherweise gibt es doch einen Weg zum Erhalt eines deutschen FS, der etwas preisgünstiger als der komplette Erwerb mit Fahrstunden und allen Pipapo sein könnte.

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