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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen?
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Beitrag begonnen von Moana am 25.07.2014 um 11:36:34

Titel: Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen?
Beitrag von Moana am 25.07.2014 um 11:36:34
Nachdem mir die Mitglieder beim Umzug meines Mannes nach Deutschland geholfen haben, möchte ich mich erneut an euch wenden:

Mein Mann (Jamaikaner) lebt seit 2011 mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Es gibt keine weiteren Probleme. Wir hatten damals lediglich einen Übergang von einem Studentenvisum in ein Familienzusammenführungsvisum bei der ABH durchgesetzt. Wir haben damals in Dänemark geheiratet und er wollte nicht wieder ausreisen.

Nun haben wir uns entschieden, meinen Schwager, also den Bruder meines Mannes, nach Deutschland zum Urlaub einzuladen (Besuchervisum). Er ging am 23.06. zur Deutschen Botschaft in Kingston, Jamaika, gab alle gewünschten Dokumente ab und wurde kurz interviewt. Am 25.06. sollte er wieder erscheinen. Ihm wurde ein Ablehnungsbescheid mit Datum 23.06. in die Hand gedrückt auf dem Punkt 9 ("negative Rückkehrprognose") angekreuzt war.

Es war sein erster Antrag. Er ist noch nie gereist. Er hat keine negativen Visumsverfahren. Er hat ansonsten auch keine negativen Einträge.

Mein Schwager hat folgende Dokumente eingereicht, die meines Wissens nach die Rückkehrprognose beeinflussen:

- Flugreservierung mit Hin- und Rückflug (Flug war gebucht und ist nun verfallen)
- meine Verpflichtungserklärung
- Bescheinigung des Arbeitgebers, dass er seit 2009 beschäftigt ist und ihm der Urlaub in dem gewünschten Zeitraum gestattet wird
- Versicherungsbestätigung

Im Interview wurde er nach Familie in Jamaika gefragt. Er gab an, dass er einen 2-jährigen Sohn hat und sich das Sorgerecht teilt. Auf den Sohn passen in der Zeit seine Lebensgefährtin und seine Eltern auf. Die Dame fragte, ob er in die Geburtsurkunde eingetragen sei. Er bejahte und die Dame wies ihn darauf hin, dass er gerne noch die Geburtsurkunde nachreichen kann, um den Antrag zu verstärken. Da er einen 6-stündigen Fahrweg zur Botschaft hat, hat er die Geburtsurkunde am Nachmittag des selben Tages per Email eingereicht. Er hat nie eine Eingangsbestätigung bekommen. Wenn man im Hinterkopf behält, dass der Ablehnungsbrief auf den 23.06. (also gleicher Tag wie Antragstellung) datiert ist, ist die Geburtsurkunde scheinbar nicht mit eingeflossen.

Ich habe in Absprache mit der Botschaft für meinen Schwager remonstriert. Er hat mir eine Vollmacht erteilt. Ich habe in einem Brief die Gründe für seine Rückkehrbereitschaft zusammengefasst: a) Job; b) Famile; c) ich verpflichte mich für Rückkehr (Verpflichtungserklärung). Die Geburtsurkunde des Sohnes habe ich angehängt, da ich davon ausgehe, dass sie in die ursprüngliche Entscheidung nicht mit eingeflossen ist.

Heute kam nach 5 Wochen ein Einschreiben der Botschaft aus Kingston. Nach mehrmaliger freundlicher telefonischer Nachfrage war man nicht gewillt, die Entscheidung vorab zu faxen oder scannen. Ich musste auf den offiziellen Brief per DHL Express warten. Natürlich hatte ich große Erwartungen, nicht unbedingt auf den positiven Bescheid sondern eher an die enthaltene Begründung für egal welche Entscheidung.

In dem einseitigen Brief steht lediglich ein begründender Satz:

Zitat:
Ihre Remonstration enthält jedoch leider keine ergänzenden Informationen oder Unterlagen zu dem im Feld Nr. 9 des Ablehnungsbescheides angekreuzten Ablehnungsgrund.


Das ist alles.

Meine Frage:
Die vorgeschlagenen Nachweise zur Rückkehrbereitschaft wurden von meinem Schwager gebracht. Natürlich gibt es immer Raum zur Verbesserung. Er hat für Jamaika ein durchschnittliches Einkommen. Natürlich könnte er Millionär sein oder 10 Ländereien besitzen. Natürlich könnte er sich mit einer Jamaikanerin verheiraten. Aber ganz objektiv betrachtet, hat er die nötigen Dokumente gebracht: Jobnachweis, Geburtsurkunde minderjähriges Kind, Verpflichtungserklärung, Flug, Versicherung etc. Ich weiß, dass der Zug für ihn nun abgefahren ist und er sich nur nach geänderter Lebenssituation wieder bewerben kann. Das macht uns natürlich total traurig, weil wir, realistisch betrachtet, keine Möglichkeit sehen, dass er Millionär wird, Ländereien kaufen kann oder wegen eines Besuchervisums heiratet. Welche Möglichkeiten hätte er, um seine Lebenssituation in einem neuen Antrag anders darzustellen? Ab wann macht es Sinn einen neuen Antrag zu stellen? Welche Gründe können zur Ablehnung geführt haben? Hatte die Aufenthaltserlaubnis meines Mannes bzw. hatten vorige Antragsverfahren meines Mannes Einfluss auf die Rückkehrprognose seines Bruders?

Und ganz wichtig: Wie muss ein Remonstrationsablehnungsbescheid einer Botschaft aussehen? Ich hatte mir natürlich eine detaillierte Begründung erhofft. Macht es Sinn, erneut in Kontakt mit dem Sachbearbeiter in Kingston zu treten, um die wirklichen Gründe für die Ablehnung zu erfahren, damit ein zukünftiger Antrag geplant werden kann?

Titel: Re: Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen?
Beitrag von Runenwolf am 25.07.2014 um 13:38:04

Moana schrieb am 25.07.2014 um 11:36:34:
Macht es Sinn, erneut in Kontakt mit dem Sachbearbeiter in Kingston zu treten, um die wirklichen Gründe für die Ablehnung zu erfahren, damit ein zukünftiger Antrag geplant werden kann?


Die wirklichen Gründe sind die mangelnde Rückkehrbereitschaft, ich kann da nichts anderes erkennen.


Moana schrieb am 25.07.2014 um 11:36:34:
Welche Möglichkeiten hätte er, um seine Lebenssituation in einem neuen Antrag anders darzustellen? 


Er muss die Lebensituation so darstellen, wie sie eben ist und nicht irgendwie anders.


Moana schrieb am 25.07.2014 um 11:36:34:
Welche Gründe können zur Ablehnung geführt haben?


Fehlende Rückkehrbereitschaft.


Moana schrieb am 25.07.2014 um 11:36:34:
Hatte die Aufenthaltserlaubnis meines Mannes bzw. hatten vorige Antragsverfahren meines Mannes Einfluss auf die Rückkehrprognose seines Bruders?


Nein, sonst würde kein ausländischer Mitbürger irgendwelche Verwandte hier zu Besuch nach Deutschland einladen können.

Titel: Re: Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen?
Beitrag von Moana am 25.07.2014 um 14:01:20
Danke für deine Antwort.

Meines Wissens nach gibt es ja keinen Katalog, der von der Botschaft objektiv zu Grunde gelegt wird, um die Rückkehrprognose durchzuführen. Es ist Ermessen. Mein Schwager hat sämtliche für ihn zutreffende Gründe zur Rückkehrbereitschaft offen gelegt (wie von mir erwähnt: Job inkl. Urlaubsbestätigung, Familie usw.). Er hat nicht gelogen oder beschönigt. Wir sehen objektiv keinerlei weiteren Argumente die eine "normal, durchschnittliche" Person vorbringen kann, um "mehr" Rückkehrbereitschaft nachzuweisen.

Vielleicht zielt meine Frage auch ein bisschen in die Richtung, was eine Botschaft denn noch als Rückkehrbeweis als die bereits aufgezählten Argumente hören möchte.

Mein Schwager ist jetzt Mitte 20 und arbeitet lange in seinem Job, den er auch gerne in der Form behalten möchte. Er hat eine Lebensgefährtin, die er nicht in unmittelbarer Zukunft aus bürokratischen Gründen heiraten möchte. Er hat ein minderjähriges Kind. Er wird sich vielleicht in 10 Jahren ein eigenes Grundstück leisten können. Er möchte gerne bei seinem Bruder in Deutschland Urlaub machen.

Es wird sich also definitiv nichts an seiner Situation ändern. Er ist ein ganz normal lebender, arbeitender Mensch, der seinen Bruder besuchen möchte.

Im Moment sind wir komplett ratlos was zu der Entscheidung geführt haben kann. Deswegen beziehen wir alle möglichen Umstände (z.B. auch meinen Mann) in unsere Vermutungen ein. Wie gesagt habe ich auf Aufklärung von Botschaftsseite gehofft. Das ist nicht passiert.

Titel: Re: Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen?
Beitrag von reinhard am 25.07.2014 um 14:16:34
Wenn das Visum wegen mangelnder Rückkehrwilligkeit abgelehnt wurde, muss er mit der Remonstration darauf eingehen und zusätzliche, bisher nicht bekannte Belege vorlegen.

Hat er das denn gemacht?

Falls er das nicht gemacht hat, reicht es zur Ablehnung der Remonstration zu schreiben, dass nichts Zusätzliches vorgelegt wurde. Was sollte die Botschaft sonst noch schreiben? Nur wenn etwas Zusätzliches vorgelegt wurde, müsste sich die Botschaft damit auch auseinandersetzen.

Titel: Re: Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen?
Beitrag von Moana am 25.07.2014 um 14:25:22
Remonstration habe ich für ihn mit seiner Vollmacht gemacht. Remonstration wurde heute abgelehnt.

Ich habe die Beweggründe für den Besuchssaufenthalt genauer dargestellt, da während des Interviews für eine genaue Darstellung keine Zeit ist. Ich habe die einzelnen Rückkehrgründe genau aufgezählt und detailliert beschrieben. Z.B. wer genau auf das Kind aufpasst während seiner Abwesenheit. Als "neues" Dokument habe ich die Geburtsurkunde des Kindes angehängt, die in die erste Bewertung des Falles ja scheinbar nicht mit eingeflossen ist (Ablehnungsbrief Visumsantrag auf 23.06. datiert = gleicher Tag seiner Vorstellung in Botschaft; Geburtsurkunde wurde am 23.06. abends an die Botschaft geschickt). Außerdem habe ich bestätigt, dass er bei uns wohnen wird und dass ich bestätigen kann, dass er "rückkehrwillig" ist. Mehr fiel uns für das Remonstrationsschreiben nicht ein, weil er Jobbescheinigung etc. schon bei der Vorstellung abgegeben hat.

Ich finde es schwierig, dass "mehr" Nachweise oder Infos verlangt werden, aber niemand erklären möchte was "mehr" Nachweise genau sind. Die Vorschläge auf dem offiziellen Schreiben hat er alle erfüllt (bis auf vorige Schengen-Visa).

Titel: Re: Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen?
Beitrag von reinhard am 25.07.2014 um 15:37:46
Wenn es mehr Nachweise nicht gibt, kannst Du auch nicht mehr liefern.

Es ist einfach oft so, dass bei Antragstellern in einem relativ armen Land die Nachweise nicht reichen.

Titel: Re: Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen?
Beitrag von Moana am 25.07.2014 um 15:48:53
Es ist hart zu verstehen, dass einer arbeitenden Person mit gleichzeitiger Verpflichtungserklärung einer arbeitenden Person aus Deutschland, wahrscheinlich nie in ihrem Leben erlaubt wird, den Bruder zu besuchen... es ist willkürlich und frustrierend, zumal ich persönlich ganz andere Fälle kenne, die mit einem Besuchervisum aus der Botschaft in Kingston spaziert sind.  :-[ :-[ :-[

Titel: Re: Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen?
Beitrag von janetm am 25.07.2014 um 19:27:15
Für welchen Zeitraum war denn das Visum beantragt, bzw. wie lange hat ihm der Arbeitgeber den Urlaub bescheinigt?

Es ist wohl schon immer noch ein Unterschied ob jemand 2 Wochen oder 2 Monate bei seinem Job wegbleiben kann.

Titel: Re: Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen?
Beitrag von reinhard am 25.07.2014 um 19:57:04
Es kann auch ein Nachteil sein, wer er gar nicht remonstriert, auch keine Freunde zu Hause hat, sondern jemand aus Deutschland die Remonstration einreicht. Das spricht eher für eine Bindung nach Deutschland.

Titel: Re: Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen?
Beitrag von Einbeck am 25.07.2014 um 23:26:34
Wie lange wollte er denn auf Besuch bleiben..
stelle man in den Raum.. er wollte eine einmalige Chance nutzen und die voll moeglichen 90 Tage bleiben...

Titel: Re: Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen?
Beitrag von Budweiser am 26.07.2014 um 13:50:20

reinhard schrieb am 25.07.2014 um 19:57:04:
Es kann auch ein Nachteil sein, wer er gar nicht remonstriert, auch keine Freunde zu Hause hat, sondern jemand aus Deutschland die Remonstration einreicht. Das spricht eher für eine Bindung nach Deutschland.


Aha, schon wieder was gelernt!
Wer Freunde in Deutschland hat die sich für einen Freund / Besucher einsetzen muss u.U. mit Nachteilen rechnen.  :oWelche Logik ist dass denn?
Freundschaft wird bestraft?
Bindung nach Deutschland?
Irgendeine Bindung nach D hat doch jeder der ein Visum beantragt!


Titel: Re: Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen?
Beitrag von Aras am 26.07.2014 um 14:09:12
Er soll in seinem Namen die Remonstration einreichen. Nicht ein Deutscher in seinem Namen.

Der Deutsche kann aber als Ghostwriter tätig werden.

Titel: Re: Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen?
Beitrag von reinhard am 26.07.2014 um 15:49:13

Budweiser schrieb am 26.07.2014 um 13:50:20:
Wer Freunde in Deutschland hat die sich für einen Freund / Besucher einsetzen muss u.U. mit Nachteilen rechnen.  :oWelche Logik ist dass denn?


Deine Logik, die Du mit vollständigem Lesen hättest korrigieren können.



Zitat:
Freundschaft wird bestraft?


Nein. Wie kommst Du darauf?



Zitat:
Bindung nach Deutschland?
Irgendeine Bindung nach D hat doch jeder der ein Visum beantragt!


Ja klar. Das wird ja durch die Angabe des Reiseziels, des Besuchszwecks, der vorgelegten VE gezeigt.

Hier war die Frage, wie man die Verwurzelung in der Heimat nachweisen kann. Und wenn man dann exakt gar nichts macht und die Freundin in Deutschland einen Brief schreibt, das ihr Freund ganz doll verwurzelt ist – wie überzeugend ist das? Manchmal ist es so überzeugend, dass die Remonstration Erfolg hat. Aber der Betroffene sollte sich immer überlegen, seine Verwurzelung selbst zu begründen. Und falls er so sehr verwurzelt ist, dass er in der Heimat jemanden kennt, die / der bei der Remonstration hilft, wäre es auch nicht nachteilig. Wenn er niemanden kennt, muss natürlich die Deutsche einspringen.

Titel: Re: Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen?
Beitrag von Moana am 20.08.2014 um 00:14:47
Vielen Dank für eure Antworten.

Update:
Unser Schwager hat sich entschieden einen neuen Antrag zu stellen. Er war heute in der Botschaft. Zur Stärkung der "Rückkehrprognose" hat er zusätzliche Dokumente eingereicht: Detaillierter Reiseplan, Bestätigung des lokalen Friedensrichter über Integration im Ort, Empfehlung des regionalen Polizeipräsidenten über Bewilligung des Visums. Die ursprünglichen Dokumente wie Bewilligung des Arbeitgebers über Abwesenheit, Kopie der Geburtsurkunde des 2-jährigen Sohns und meine Verpflichtungserklärung waren natürlich auch dabei. Wir sind außerdem mit der beantragten Aufenthaltszeit auf 27 Tage hinunter gegangen (ursprünglich 8 Wochen). Er wurde sehr, sehr ausführlich interviewt. Seine "Akte" wurde während des Gesprächs aus dem Schrank geholt, wahrscheinlich um die Antworten abzugleichen. Letztendlich wurde ihm gesagt, dass er in einer Woche wiederkommen soll und dann eine Entscheidung bekommt. Zusätzlich soll er eine Kopie der Geburtsurkunde seines Bruders (meines Mannes) inkl. Passkopie und Kopie seiner Aufenthaltserlaubnis in Deutschland einreichen. Das hat mein Mann bereits per Email getan. Insgesamt ist mein Schwager guter Dinge und hat ein gutes Gefühl. Nun heißt es - eine Woche warten.

Titel: Re: Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen?
Beitrag von Moana am 27.08.2014 um 00:30:06
Das Visum wurde erneut abgelehnt.

Wir sind unendlich traurig.

Es ist hart für einen jungen Mann zu verstehen, dass es ihm nicht möglich sein wird, seinen eigenen Bruder trotz Flugticket, Verpflichtungserklärung und Erfüllung jeglicher Kriterien sehen zu dürfen. Er ist eingesperrt auf einer Insel. Ich schäme mich für die Deutsche Botschaft in Kingston und deren Fehlentscheidungen. Ich kenne genug Beispiele aus dem eigenen Bekanntenkreis, an die in den letzten Monaten Visa herausgegeben wurden, obwohl so gut wie keine Kriterien erfüllt worden sind. Es lebe die Ermessensentscheidung. Ich werde mir meinen Frust mit einem Brief an den Botschafter herunterschreiben. Bringt natürlich sowieso nix - außer einen Lacher beim Botschaftspersonal.

Titel: Re: Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen?
Beitrag von HeFi am 28.08.2014 um 00:31:38

Moana schrieb am 27.08.2014 um 00:30:06:
Ich schäme mich für die Deutsche Botschaft in Kingston und deren Fehlentscheidungen.

Deine subjektive Einschätzung halte ich für völlig unangemessen, sie zeigt nur, dass Du von den hier erörterten Rechtsverhältnissen keine Ahnung hast.

Ein Blick in das VISA-Handbuch http://ec.europa.eu/home-affairs/policies/borders/docs/c_2010_1620_de.pdf
zeigt, wie der Antragsteller seine Rückkehrbereitschaft glaubhaft machen kann:
Zitat: aus VISA-Handbuch Seite 57 ff

Zitat:
B. Dokumente, anhand deren sich die Absicht des Antragstellers, das Gebiet der Mitgliedstaaten vor Ablauf des Visums zu verlassen, beurteilen lässt:
Für die Absicht des Antragstellers, das Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats vor Ablauf des Visums zu verlassen, ist hauptsächlich die Stabilität seiner sozialen und wirtschaftlichen Lebensumstände im Wohnsitzstaat maßgebend: Stabilität des Arbeitsplatzes, der finanziellen Situation, der familiären Bindungen. Anhand dieser Umstände lässt sich beurteilen, inwieweit das Risiko eines illegalen Verbleibs im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten besteht.“


Das A&O bei einem Besuchsvisum ist die Glaubhaftmachung der Rückkehrbereitschaft durch Nachweise über die soziale und wirtschaftliche Verwurzelung des Antragstellers im Herkunftsland, zB durch:
VISA-Handbuch S57 ff http://ec.europa.eu/home-affairs/policies/borders/docs/c_2010_1620_de.pdf

1. Besitz (Immobilien, Auto, ggf. Bankkonto ... alles, was wert hat) Visa-Handbuch S. 57 ff
2. Familiäre Bindungen im Herkunftsland
3. Job, eigenes Geschäft im Herkunftsland
4. Stabilität der Lebensumstände in Herkunftsland
5. Verwurzelung des Antragstellers im Herkunftsland
6. Nachweise über die soziale und wirtschaftliche Verwurzelung des Antragstellers zB durch:
6.1. Aktuelle chronologische Bankbelege der letzten 6 Monate, Sparbuch, sonstiges Vermögen.
6.2. bei Arbeitnehmern: Schreiben des Arbeitgebers mit Angabe, seit wann, in welcher Position und mit welchem Einkommen beschäftigt und für welchen Zeitraum Urlaub gewährt wird.
6.3. bei selbständigen Unternehmern: Handelsregisterauszug, Steuerkarte
6.4. bei Schülern: Schulbescheinigung, bei Studenten: Studienbescheinigung

Faktoren, die Zweifel an der Rückkehrbereitschaft aufkommen lassen (können) (siehe zB VISA-Handbuch Ziff. 7.12):
1. jung, ledig, kinderlos, arbeitslos, wohnen bei Eltern, arme Länder
2. Internetbekanntschaft, Falschangaben im Antrag
3. fehlende Verwurzelung des Antragstellers im Heimatland, zB Arbeit, Familie, Lebensumstände etc. (Das ganze muss natürlich auch stimmig, widerspruchsfrei und möglichst mit Nachweisen dargelegt werden.) Eine beantragte ungewöhnlich lange Zeitspanne OHNE Glaubhaftmachung der Abkömmlichkeit (zB durch Urlaubsbescheinigung) beweist eine ungenügende Verwurzelung im Herkunftsland.
4. kein Haus, kein hohes Einkommen, keine Existenzgrundlage im Herkunftsland,
5. falsche Zweckangaben zB Tourist, aber (insgeheim) Arbeit, Studium, Heirat geplant und Dokumente vorbereitet,
6. Zweck nicht glaubhaft nachgewiesen,
7. Finanzielle Mittel nicht nachgewiesen, zuvor bereits missbräuchlich Sozialleistungen in den Mitgliedstaaten in Anspruch genommen
8. Differenz der Angaben im Visumantrag + Interview + Einladung
9. kein detaillierter Reiseplan, lange Besuchszeit 3 Mon.
10. ggf. fehlendes Rückflugticket (nicht zwingend lt. VISA-Handbuch)
11. ungenügende Stabilität der Lebensumstände in Herkunftsland

Die Stabilität der Lebensumstände hängt von einer Reihe von Faktoren ab:
–  Familiäre oder persönliche Bindungen im Wohnsitzstaat,
–  familiäre oder persönliche Bindungen in einem Mitgliedstaat,
–  Familienstand, Familie: Ehegatte, Kinder im Herkunftsland
–  Beschäftigung: Sicherheit des Arbeitsplatzes und Höhe des Verdiensts im Herkunftsland,
–  Regelmäßigkeit des Einkommens (aus abhängiger Beschäftigung oder selbstständiger Erwerbstätigkeit, Rente oder Pension, Anlageerträge usw.) des Antragstellers oder seines Ehegatten,  seiner Kinder oder der von ihm abhängigen Personen,
sozialer Status im Herkunftsland (z. B. gewählter Amtsträger, Vertreter einer NRO, Mitglied eines Be-rufsstands von hohem sozialen Ansehen: Rechtsanwalt, Arzt, Hochschulprofessor),

Indizien, die den Verdacht auf eine Umgehung des regulären D-Visa-Verfahrens aufkommen lassen (können):
1. für bereits Verheiratete wird lediglich ein Besuchsvisum (statt FzF-Visum) beantragt.
2. Werden bei einem Touristen- (Besucher-, Schengen-) Visum Absichten erkennbar, für die idR ein längerfristiges D-Visum erforderlich ist (zB Arbeitsaufnahme, Studium, Heiratsabsichten usw.), dann sind diese ein mögl. Ablehnungsgrund wegen Zweifel an der Rückkehrbereitschaft.

Was auf ihn zutreffen könnte, müsst ihr selbst herausfinden.
Dafür ist eine Kopie des Visum-Antrages mit den darin gemachten Angaben und den eingerichten Belegen nützlich.

Titel: Begründung für Ablehnung der Remonstration
Beitrag von Moana am 27.08.2014 um 19:07:40
Mein Schwager wurde im zweiten Versuch das Schengenvisum verweigert. Nach dem ersten Versuch hat er remonstriert, u.a. um die Gründe für die Ablehnung zu erfahren. Im Ablehnungsschreiben der Remonstration wurden keine detaillierten Gründe für die Ablehnung angegeben.
Es wurde lediglich auf den folgenden Satz hingewiesen:

Zitat:
Ihre Absicht, vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten auszureisen, konnte nicht festgestellt werden.


Auf der Webseite des Auswärtigen Amts habe ich folgenden Hinweis gefunden:

Zitat:
Gegen einen ablehnenden Bescheid im Visumverfahren kann der Antragsteller innerhalb eines Monats schriftlich bei der Auslandsvertretung remonstrieren. Die Auslandsvertretung wird den Visumantrag in diesem Fall erneut prüfen.
Kann auch danach nicht festgestellt werden, dass der Antragsteller die Visumerteilungsvoraussetzungen erfüllt, so werden dem Antragsteller die für die Ablehnung seines Antrages ausschlaggebenden Gründe nochmals ausführlich in einem Remonstrationsbescheid schriftlich mitgeteilt.

Was bedeutet in diesem Fall ausführlich und gibt es eine rechtliche Grundlage dafür wie detailliert die Auslandsvertretung begründen muss? Bei uns herrscht pure Ratlosigkeit über die Gründe der Ablehnung und wir wären für einen Tipp von der Botschaft diesbezüglich dankbar, auch um abschätzen zu können unter welchen Umständen ein neuerlicher Antrag überhaupt Sinn macht. In einem persönlichen Gespräch mit der Botschaft wurden ebenfalls keine Gründe genannt, sondern auf das Remonstrationsverfahren verwiesen.

Titel: Re: Begründung für Ablehnung der Remonstration
Beitrag von Saxonicus am 27.08.2014 um 19:19:59

Moana schrieb am 27.08.2014 um 19:07:40:
Es wurde lediglich auf den folgenden Satz hingewiesen: 
Zitat:
Ihre Absicht, vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten auszureisen, konnte nicht festgestellt werden.

Damit meint man, dass er seine Rückkehrbereitschaft nicht überzeugend darstellen konnte.

Für welchen Zeitraum hatte er sein Visum beantragt ?

Titel: Re: Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen?
Beitrag von Seoman305 am 28.08.2014 um 10:37:18

HeFi schrieb am 28.08.2014 um 00:31:38:
as A&O bei einem Besuchsvisum ist die Glaubhaftmachung der Rückkehrbereitschaft durch Nachweise über die soziale und wirtschaftliche Verwurzelung des Antragstellers im Herkunftsland, zB durch:
VISA-Handbuch S57 ff http://ec.europa.eu/home-affairs/policies/borders/docs/c_2010_1620_de.pdf

1. Besitz (Immobilien, Auto, ggf. Bankkonto ... alles, was wert hat) Visa-Handbuch S. 57 ff
2. Familiäre Bindungen im Herkunftsland
3. Job, eigenes Geschäft im Herkunftsland
4. Stabilität der Lebensumstände in Herkunftsland
5. Verwurzelung des Antragstellers im Herkunftsland
6. Nachweise über die soziale und wirtschaftliche Verwurzelung des Antragstellers zB durch:
6.1. Aktuelle chronologische Bankbelege der letzten 6 Monate, Sparbuch, sonstiges Vermögen.
6.2. bei Arbeitnehmern: Schreiben des Arbeitgebers mit Angabe, seit wann, in welcher Position und mit welchem Einkommen beschäftigt und für welchen Zeitraum Urlaub gewährt wird.
6.3. bei selbständigen Unternehmern: Handelsregisterauszug, Steuerkarte
6.4. bei Schülern: Schulbescheinigung, bei Studenten: Studienbescheinigung


(nur meine Meinung hierzu) Ich muss der TS hier zustimmen, das sieht nach purer Willkür aus...
Also wenn ich mir alleine die Liste so angucke, dann sehe ich wirklich nicht was der junge Mann hier nicht gemacht haben soll bzw. was er noch beibringen soll...?
2 jähriges Kind, stabilen Job (für das Land), Bestätigung Arbeitgeber, Friedensrichter und Polizeichef (ja kann man sicher alles auch kaufen, die Diskussion hatten wir in einem anderen Thread)...
also ganz ehrlich, ich würde hier nicht nur einen "Frustbrief" an den Botschafter schreiben sondern hier den Rechtsweg versuchen...
[wieder meinung, wenn das off-topic ist, sorry) Ich lehne mich jetzt sicher aus dem Fenster (reinhard & Co, ihr habt ja schon alles erlebt sicherlich...) aber ich sehe hier reine Willkür der deutschen Bürokratie, und zwar  das sich der AV-Beamte denkt: Der ist nicht verheiratet, sein Bruder hat schon eine deutsche Frau, der will nur abtauchen, mit dem Visum in DK heiraten und dann in DE bleiben oder sonstwas...  >:( >:(  Also ehrlich.... hier würde ich zumindest aus Prinzip den rechtlichen Weg versuchen, gerade wenn andere Fälle einfach so durchgewunken werden (wg. Geld= Besitz, nicht Bestechung o.ä.). Viele zwielichtige Geschäftsleute, die ich NIE nach D reinlassen würde, bekommen Multi-Entry-Business Visa mit Handschlag und Begrüssung -weiss ich aus persönlicher Erfahrung von RUS- (ach so wichtig für deutsche Wirtschaft) und "einfache Leute" werden willkürlich behandelt...
Und ja, ich bin mir bewusst dass die MA in den AV und ABH eine schwierige Verantwortung haben, jeden Einzelfall rechtlich zu würdigen und objektiv zu Beurteilen.
*Meinung off



Titel: Re: Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen?
Beitrag von Moana am 28.08.2014 um 11:15:22
Danke Seomann305 für die Worte. Für uns waren die letzten 3 Monate nervenaufreibend und eine große Enttäuschung. Da kein Rechtsanspruch besteht und die Entscheidung im Ermessen der Auslandsvertretung liegt, ist eine Klage mehr als ungewiss. Wir wissen das. Ich werde mich trotzdem anwaltlich beraten lassen.

@HeFi: Ich glaube, dass man ein Recht hat in bestimmten Momenten emotional und frustriert zu sein. Ich behaupte, dass ich mich mit der Thematik durchaus auseinandergesetzt habe. Das Verständnis einer Rückkehrprognose aus Ermessensgründen widerstrebt meinem Verständnis eines demokratischen Rechtsstaates. Warum gibt es eigentlich Kriterien für eine Verpflichtungserklärung und keine Kriterien für einen "Besuchervisum entsprechenden Job", der für den Nachweis einer wirtschaftlichen Bindung geeignet ist? Jede Entscheidung im Rechtsstaat basiert auf Entscheidungskriterien. Welches sind die Kriterien? Warum werden sie nicht offen gelegt (Remonstrationsbescheid)? Wie soll die Entscheidung jemals akzeptiert oder diskutiert werden?

Titel: Re: Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen?
Beitrag von tapir am 28.08.2014 um 11:40:09

Moana schrieb am 28.08.2014 um 11:15:22:
Das Verständnis einer Rückkehrprognose aus Ermessensgründen

Es gibt keine "Rückkehrprognose aus Ermessensgründen".

Bei der Beurteilung der Rückkehrbereitschaft hat die Auslandsvertretung kein Ermessen, sondern einen (allerdings justitiablen) Beurteilungsspielraum (EuGH v. 19.12.2013, C-84/12 - Koushkaki ./. Deutschland).

Fertige "Kochrezepte" kann es nicht geben, da jeder Einzelfall anders ist und nur die Würdigung der Situation im Gesamtkontext dem gesetzlichen Auftrag gerecht wird. Der Gesetzgeber will keine summarische Prüfung, sondern eine umfassende Beurteilung der Gesamtsituation. Diese können wir hier im Forum nicht leisten. Nur einige Hinweise:

- Es ist gleichgültig, ob der Job "für das Land" verhältnismäßig stabil ist, was immer das heißen mag. Maßgeblich ist einzig, ob durch die Berufstätigkeit die Befürchtung ausgeräumt wird, der Antragsteller könnte einen Kurzaufenthalt - genau wie seinerzeit der Ehemann der TS - in einen Daueraufenthalt umfunktionieren wollen.

- Familiäre Verwurzelung: Wenn Bereitschaft bestand, den zweijährigen Sohn ganze 3 Monate allein bei der KiMu zu lassen, scheint es damit nicht sehr weit her zu sein. Wie ich es verstehe sind Antragsteller und KiMu auch nicht verheiratet.

- Es ist auch egal, in welchen anderen Fällen Visa erteilt wurden oder nicht. Entweder, die Fälle waren doch anders gelagert (z.B. auch wegen Visumerleichterungsabkommen) oder die Visa wurden zu Unrecht erteilt - aber auf unrechtmäßige Verwaltungspraxis kann man sich nie für eigene Zwecke berufen (keine Gleichheit im Unrecht).

- Bescheinigungen irgendwelcher lokaler Würdenträger - nun ja, die Aussagekraft ist meist limitiert.

Erst, wenn die Rückkehrbereitschaft positiv beurteilt wird, wird überhaupt Ermessen eröffnet. Fällt die Beurteilung negativ aus, kann nur in besonderen, humanitär gelagerten Fälen unter Umständen ein auf Deutschland beschränktes Visum erteilt werden. Solche humanitären Aspekte sind hier aber auch nicht gegeben. Besuche des in Deutschland lebenden Bruders in Jamaika bleiben nämlich möglich.

Aus meiner Sicht hätte man hier von Anfang an kleinere Brötchen backen sollen und einen Besuch von ca. 10 Tagen anstreben sollen.   Die nachträgliche Reduzierung von 90 Tagen auf 27 (was immer noch sehr viel ist) trägt ja auch nicht zur Glaubhaftigkeit bei.

Titel: Re: Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen?
Beitrag von Moana am 28.08.2014 um 12:50:31

Zitat:
genau wie seinerzeit der Ehemann der TS - in einen Daueraufenthalt umfunktionieren wollen.


Das Wort "umfunktionieren wollen" verstehe ich nicht. Wie können solche Unterstellungen in eine Gesamtsituation einfließen? Mein Mann hat niemals etwas Unrechtmäßiges veranstaltet. Er ist damals mit Besuchervisum eingereist und planmäßig nach Jamaika zurückgekehrt. Mein Mann ist über eine andere, vollkommen legitime Visumsform langfristig nach Deutschland gekommen. Was ist daran umfunktionieren?


Zitat:
fertige "Kochrezepte" kann es nicht geben, da jeder Einzelfall anders ist und nur die Würdigung der Situation im Gesamtkontext dem gesetzlichen Auftrag gerecht wird. Der Gesetzgeber will keine summarische Prüfung, sondern eine umfassende Beurteilung der Gesamtsituation. Diese können wir hier im Forum nicht leisten.


Sollte die Auslandsvertretung dann nicht wenigstens in der Pflicht stehen die individuelle Einzelfallprüfung offen zu legen und zumindest in einem Gespräch die Gründe für die Ablehnung darzustellen? Wie soll man sonst die Entscheidung nachvollziehen und abschätzen können unter welchen Bedingungen ein neuer Antrag sinnvoll ist?


Zitat:
Bescheinigungen irgendwelcher lokaler Würdenträger - nun ja, die Aussagekraft ist meist limitiert.

Ich kann versichern, dass eine Empfehlung des Polizeipräsidenten ein wichtiges Dokument darstellt. Die Bewertung der Dokumente kann nur an den lokalen Gegebenheiten festgemacht werden. Eine deutsche Verplichtungserklärung hat ja auch einen hohen "Wert" für deutsche Verhältnisse.


Zitat:
Aus meiner Sicht hätte man hier von Anfang an kleinere Brötchen backen sollen und einen Besuch von ca. 10 Tagen anstreben sollen.   Die nachträgliche Reduzierung von 90 Tagen auf 27 (was immer noch sehr viel ist) trägt ja auch nicht zur Glaubhaftigkeit bei.


Da hast du Recht. Allerdings ist für uns ein Aufenthalt unter 27 Tage gemessen an den finanziellen Aufwendungen und der Energie für eine Langstreckenreise das Minimalziel. Der deutsche Normalbürger fliegt ja auch nicht unbedingt für 10 Tage nach Jamaika. Generell finde ich es bezaubernd wie in anderen Fällen die 90 Tage kein Problem darstellen (im Bekanntenkreis mit jamaikanischen Freunden und auch bei meinem Mann im Jahr 2010) - das ist dann natürlich die Einschätzung der Gesamtsituation, obwohl diese objektiv betrachtet bei so einigen Fällen meilenweit darunter liegt. Daran kann man nichts ändern. Einen dritten Versuch mit noch weniger Aufenthaltszeit werden wir nicht starten.

Titel: Re: Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen?
Beitrag von planloser am 28.08.2014 um 13:03:44

Moana schrieb am 28.08.2014 um 12:50:31:
Ich kann versichern, dass eine Empfehlung des Polizeipräsidenten ein wichtiges Dokument darstellt. Die Bewertung der Dokumente kann nur an den lokalen Gegebenheiten festgemacht werden. Eine deutsche Verplichtungserklärung hat ja auch einen hohen "Wert" für deutsche Verhältnisse.


Ich kann deine Enttäuschung/Entrüstung verstehen, aber da vergleichst du Äpfel mit Birnen!

Eine deutsche VE hat tatsächlich hohen Wert, denn der/die VE GeberIn haftet mit seinem gesamten Privatvermögen für eventuellen finanziellen Aufwand des Staates, das ist aber beim erwähnten Empfehlungsschreiben keineswegs der Fall.

Du hast zwei Möglichkeiten: Entweder dein Schwager und ihr findet euch mit der Ablehnung ab oder ihr beschreitet den Rechtsweg, darüber zu diskutieren ist nett, aber ändert nichts, ich gehe davon aus, dass niemand aus der deutschen AV in Jamaica hier mitliest.



Titel: Re: Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen?
Beitrag von tapir am 28.08.2014 um 13:30:57

Moana schrieb am 28.08.2014 um 12:50:31:
Er ist damals mit Besuchervisum eingereist und planmäßig nach Jamaika zurückgekehrt. Mein Mann ist über eine andere, vollkommen legitime Visumsform langfristig nach Deutschland gekommen. Was ist daran umfunktionieren?


Es las sich hier so:


Moana schrieb am 25.07.2014 um 11:36:34:
Wir hatten damals lediglich einen Übergang von einem Studentenvisum in ein Familienzusammenführungsvisum bei der ABH durchgesetzt. Wir haben damals in Dänemark geheiratet und er wollte nicht wieder ausreisen.



Moana schrieb am 28.08.2014 um 12:50:31:
Sollte die Auslandsvertretung dann nicht wenigstens in der Pflicht stehen die individuelle Einzelfallprüfung offen zu legen und zumindest in einem Gespräch die Gründe für die Ablehnung darzustellen? Wie soll man sonst die Entscheidung nachvollziehen und abschätzen können unter welchen Bedingungen ein neuer Antrag sinnvoll ist?

Doch, die Entscheidung muss nachvollziehbar begründet sein. Daran hapert es aber leider oft. Nur kann ebenso oft die nachvollziehbare Begründung dann eben später nachgeschoben werden.


Moana schrieb am 28.08.2014 um 12:50:31:
Ich kann versichern, dass eine Empfehlung des Polizeipräsidenten ein wichtiges Dokument darstellt. Die Bewertung der Dokumente kann nur an den lokalen Gegebenheiten festgemacht werden. Eine deutsche Verplichtungserklärung hat ja auch einen hohen "Wert" für deutsche Verhältnisse.

Die Bewertung des Dokuments folgt nicht lokalen Gegebenheiten, sondern der Aussagekraft für die Rückkehrbereitschaft. Die bloße Tatsache, dass in Jamaika nichts gegen ihn vorliegt, erhöht aber nicht seine Rückkehrbereitschaft. Dass ein jamaikanischer Polizeipräsident die Erteilung des Visums "empfiehlt" ist ja schön und gut, interessiert die Botschaft aber nicht die Bohne. Das hat m.E. null Relevanz. Inwiefern soll das die Rückkehrbereitschaft belegen?

Eine deutsche VE belegt übrigens in aller Regel auch nicht die Rückkehrbereitschaft, sondern lediglich den gesicherten LU. Deshalb können und werden auch ständig Visa trotz deutscher VE nicht erteilt.

Titel: Re: Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen?
Beitrag von HeFi am 28.08.2014 um 13:37:28

Moana schrieb am 20.08.2014 um 00:14:47:
Unser Schwager hat sich entschieden einen neuen Antrag zu stellen. Er war heute in der Botschaft. Zur Stärkung der "Rückkehrprognose" hat er zusätzliche Dokumente eingereicht: Detaillierter Reiseplan, Bestätigung des lokalen Friedensrichter über Integration im Ort, Empfehlung des regionalen Polizeipräsidenten über Bewilligung des Visums.

Die deutsche AV entscheidet nach (deutschem) Recht und Gesetz, denn auch eine Ermessensentscheidung muß ggf. gerichtlicher Überprüfung standhalten können.
Von diesen rechtsstaatlichen Grundsätzen wird die AV sich auch NICHT durch solche Empfehlungsschreiben lokaler Größen (Friedensrichter, Polizeipräsident) abbringen lassen.
Schon der Versuch der Einflußnahme mit diesem Mitteln ist mMn nicht nur naiv sondern ggf. auch kontraproduktiv.


Moana schrieb am 28.08.2014 um 12:50:31:
Ich kann versichern, dass eine Empfehlung des Polizeipräsidenten ein wichtiges Dokument darstellt.

Diese Meinung ist in diesem Zusammenhang Unsinn und Du weißt das!


Titel: Re: Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen?
Beitrag von Moana am 28.08.2014 um 13:40:58
Ist der Übergang von einem Studentenvisum zur AE irgendwie verwerflich? Vor dem Studentenvisum gab es ein Besuchervisum, das ganz normal erfüllt wurde.


Zitat:
Doch, die Entscheidung muss nachvollziehbar begründet sein. Daran hapert es aber leider oft. Nur kann ebenso oft die nachvollziehbare Begründung dann eben später nachgeschoben werden.

Ich wollte in meiner letzten Frage gerne wissen wie detailliert begründet werden muss. Gibt es Vorgaben für einen Remonstrationsbescheid? Kann jemand mal ein Beispiel bringen für einen Remonstrationsbescheid?


Zitat:
Eine deutsche VE belegt übrigens in aller Regel auch nicht die Rückkehrbereitschaft, sondern lediglich den gesicherten LU. Deshalb können und werden auch ständig Visa trotz deutscher VE nicht erteilt.

Ich finde es nur witzig, dass es für die Genehmigung der VE ganz klare Indikatoren gibt und für einen Einkommensnachweis des Antragstellers nicht. Würde man die Einschätzung der wirtschaftlichen Bindung mit der Form eines Einkommensnachweises auf das Vorgehen bei der Erteilung einer VE übertragen, könnte man ja auch Indikatoren wie z.B. lokaler Mindestlohn + X ansetzen, um dann ein nachvollziehbares Kriterium kommunizieren zu können, warum der Einkommensnachweis des Antragstellers als Nachweis für eine wirtschaftliche Bindung nicht ausreicht. Wie gesagt - uns wurde nie gesagt, dass es am Einkommensnachweis gelegen hat. Das sollte nur ein Beispiel für fehlende Kriterien sein, die einen im luftleeren Raum zurücklassen.


Noch mal ganz klar meine Fragen, damit wir uns nicht in der Diskussion verlieren. Ich würde mich über eine Antwort freuen.

Wie muss ein Remonstrationsbescheid einer AV aussehen? Welche Informationen muss der Bescheid enthalten?

Titel: Re: Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen?
Beitrag von Saxonicus am 28.08.2014 um 13:59:33

Moana schrieb am 28.08.2014 um 13:40:58:
Ist der Übergang von einem Studentenvisum zur AE irgendwie verwerflich? 

Nein, das ist sowieso unabdingbar, weil das Visum nur zur Einreise berechtigt, nach 90 Tagen abläuft und deshalb noch während seiner Gültigkeit durch den Antrag auf eine AE nach § 16 bzw. deren Erteilung ersetzt werden muss.

Titel: Re: Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen?
Beitrag von Moana am 28.08.2014 um 14:05:43

Saxonicus schrieb am 28.08.2014 um 13:59:33:
Nein, das ist sowieso unabdingbar, weil das Visum nur zur Einreise berechtigt, nach 90 Tagen abläuft und deshalb noch während seiner Gültigkeit durch den Antrag auf eine AE nach § 16 bzw. deren Erteilung ersetzt werden muss.


Falls es hilft: Mein Mann hatte ein Besuchervisum und ist dann ordnungsgemäß nach Jamaika zurückgekehrt. Später hatte er ein Studentenvisum, das nach wenigen Tagen nach Einreise in eine AE nach § 16 umgewandelt wurde und nach Ablauf schließlich in eine AE nach § 28, weil wir vor Ablauf der AE nach § 16 geheiratet haben... es kam damals kurzzeitig das Problem einer möglichen Ausreise vor Umwandlung auf. Das konnten wir letztendlich mit der ABH klären und die Umschreibung wurde ohne Ausreise gestattet.

Titel: Re: Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen?
Beitrag von sigi-n am 28.08.2014 um 16:11:13

tapir schrieb am 28.08.2014 um 11:40:09:
Bei der Beurteilung der Rückkehrbereitschaft hat die Auslandsvertretung kein Ermessen, sondern einen (allerdings justitiablen) Beurteilungsspielraum (EuGH v. 19.12.2013, C-84/12 - Koushkaki ./. Deutschland)



das hier enthält schon dien Antwort zu Frage #25, einfach mal den Vorgang lesen

Titel: Re: Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen?
Beitrag von Einbeck am 29.08.2014 um 01:21:07
Die guten Beitraege von #Tapir besonders Antwort #25 sagen alles wichtige.

Zur Form des Remonstrationsbescheides..  sollte schriftlich mit Begruendung und Rechtsbehelfsbelehrung zur Klagemoeglichkeit erfolgen. Aus Sicht der Botschaft sollte diese Klagefest sein..

Empfehlungen Dritter wie Friedensrichter oder Polizeipraesident garantieren nicht seine Rueckkehr... da werde ich eher misstrauisch...

Hilft am ende nur eines vors Gericht .. Klagen..

Titel: Re: Remonstration abgelehnt - wie muss Begründungsschreiben der Botschaft aussehen?
Beitrag von Moana am 16.09.2015 um 23:10:13
Update:

Ich habe mich damals beim Auswärtigen Amt über die Form des Remonstrationsbescheids beschwert. Daraufhin erhielten wir ein Schreiben der Botschaft, in dem ausführlich dargelegt wurde, warum das Visum abgelehnt worden ist --> Einkommen für Rückkehrbereitschaft angeblich nicht ausreichend (er verdient überdurchschnittlich); er ist nicht verheiratet, sondern nur liiert. Er probierte es drei Wochen später mit einem weiteren Antrag für ein Besuchervisum, dieses Mal mit einer Aufenthaltsdauer von 2 Wochen. Der Antrag wurde erneut abgelehnt.

Im darauffolgenden Jahr hat sich sein Interesse verstärkt aus beruflichen Gründen nach Deutschland für einen Sprachkurs zu kommen. Vor 4,5 Monaten ging er mit einem Antrag für ein nationales Visum zur Botschaft. Dieser Antrag wurde gestern genehmigt. Er darf nun für 6 Monate einen Sprachkurs besuchen.

Für mich ist der ganze Prozess immer noch nicht logisch und nachvollziehbar. Im Moment überwiegt die absolute Freude über den positiven Bescheid nach monatelangem Bangen und Hoffen.

Danke für eure Hilfe und Kommentare.

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