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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Abgelehntes Schengen Visum
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Beitrag begonnen von unicum am 23.07.2014 um 20:10:51

Titel: Abgelehntes Schengen Visum
Beitrag von unicum am 23.07.2014 um 20:10:51
Hallo.

Zunächst Entschuldigung wenn ich wahrscheinlich wieder etwas frage das schon hunderte male hier besprochen wurde - ich hab etwas gesucht aber dann doch keine gänzlich passende Antwort gefunden.

Ich habe heute Mittag von meiner Freundin in den Philippinen erfahren das ihr Schengen Visum (Besuchsvisum) abgelehnt wurde. Mir stellt sich nun auch die Frage:


Was für Optionen haben wir nun noch?

Wie könnte es weitergehen?
Widerspruch einlegen? Ist das aussichtsvoll?
Eine andere Art von Visa beantragen?

Zusammenfassung:
Ich habe die Frau vor anderthalb Jahren im Netz kennengelernt und war letztes Jahr auch in den Philippinen um sie mal real zu sehen. Ich habe mich dann dazu entschlossen sie auf einen Besuch zu mir einzuladen. habe mir von der Botschaft in Manila die notwendigen Infos heruntergeladen, eine Verpflichtungserklärung ausstellen lassen, Krankenversicherung besorgt, Unsere Kommunikation miteinander Protokolliert, meine Reisetickets von letztem Jahr beigelegt, ein Einladungsschreiben von mir und eine Reservierung für Hin und Rückflug gebucht.
Ich habe mich an dieses Dokument gehalten:

Merkblatt für das Visumverfahren bei Anträgen auf
Besuchsvisa für die Bundesrepublik Deutschland

http://www.manila.diplo.de/contentblob/2637762/Daten/4192604/MB_Besuch_dt.pdf

In der Ablehnung stand:
First,the information submitted regarding the justification for the purpose and conditions of the intended was not reliable.
Second,your intention to leave the territory of the Member States before the expiry of the visa could not be ascertained.


Ich nehem an das sich “first” auf den Pasus
3.Ihr Reisezweck:
Verwandtschaftsnachweise (z.B. Geburts-/Heiratsurkunden, die ein Verwandtschaftsverhältnis, eine Freundschaft belegen können), Schriftverkehr zwischen Ihnen und dem Gastgeber, Telefonverbindungsnachweise und andere die sich aus der jeweiligen Beziehung zum Gastgeber ergeben haben


bezieht. Der Schriftverkehr war mehrere Seiten lang – ich weis beim besten willen nicht was ich noch hätte schreiben können – die Korrespondenz von ca 15 Monaten mit etwa täglichen Nachrichten.
und “second” auf

7. Ihre Verwurzelung in den Philippinen

Ich weiß jetzt nicht ganz genau was sie diesen Passus betreffend geschrieben/eingereicht hat und werde das ggf nachliefern – sie ist bis etwa Mitte des Jahres private Krankenschwester gewesen und hat dann gekündigt als ihr Arbeitgeber (ein 86 Jähriger Pensionär) ihr einen Heiratsantrag machte. Sie wollte ein Dokument anfügen in welchem ihr eine neue Stelle in Aussicht gestellt wird.

So, wenn noch Auskünfte fehlen werde ich die gerne nachliefern. Morgen steht dann wohl erst einmal ein Telefonat mit dem Reisebüro an das ich die Reservierung für 200€ in die Tonne treten kann, naja ist nur Geld,...

Bin für jede Antwort dankbar

Titel: Re: Abgelehntes Schengen Visum
Beitrag von Aras am 23.07.2014 um 20:19:51
Da hast du dir selber ein Bein gestellt. Das Konsulat geht nach deinen Beschreibungen davon aus, dass ihr beide heiraten wollt und sie unmittelbar im Inland bleiben möchte.



Titel: Re: Abgelehntes Schengen Visum
Beitrag von erne am 23.07.2014 um 23:21:00

unicum schrieb am 23.07.2014 um 20:10:51:
Wie könnte es weitergehen?


remonstrieren.
Macht aber nur Sinn,
a) um dann als Antwort den genauen Grund für die Ablehnung zu erfahren
b) wenn man *neue* Gründe angeben kann, warum das Visum doch gegeben werden sollte und damit den Ablehnungsgrund vom Tisch zu wischen


Titel: Re: Abgelehntes Schengen Visum
Beitrag von hge2001 am 24.07.2014 um 04:06:26

unicum schrieb am 23.07.2014 um 20:10:51:
Ich habe die Frau vor anderthalb Jahren im Netz kennengelernt und war letztes Jahr auch in den Philippinen um sie mal real zu sehen.


FAQ der Botschaft:


Zitat:
Gemeinsame Hotelbuchungen, es sollten wenigstens zwei Besuche oder gemeinsame Urlaubsaufenthalte nachgewiesen werden um die Ernsthaftigkeit der Beziehung nachzuweisen. Dies gilt auch für Urlaube /gemeinsame Aufenthalte in Drittländern

http://www.manila.diplo.de/Vertretung/manila/de/05/2_20Visabestimmungen/FAQ__bv__bekanntschaft.html


Nur ein Besuch bei ihr mag nicht ganz überzeugend gewesen sein. Aber das muss nicht der Grund für die Ablehnung gewesen sein.


Remonstrieren:

http://www.manila.diplo.de/contentblob/2513704/Daten/3441393/MB_Remo_dt_Aug13.pdf

Am besten setzt du eine Vollmacht auf, die zu deiner Verlobten schickst und sie unterschreibt. Sie kann dies dann einscannen und per pdf-file an dich zurückschicken. Das wird von der Botschaft Manila akzeptiert. (Obwohl im Merkblatt so ncht erwähnt).

Leg die Gründe für die Verwurzelung und den Sinn ihres Besuchs hier noch mal dar und bitte um einen Rückruf. Der jetzige Leiter der Visumsstelle ist oft so nett, die "Remonstranten" zurückzurufen und noch mal die Gründe für die Ablehnung durchzugehen bzw wird dann sehr oft auch ein Visum erteilt.

Mehr kann man nicht tun.

Titel: Re: Abgelehntes Schengen Visum
Beitrag von tiggger am 24.07.2014 um 14:37:32
Nur eine Stelle 'in Aussicht' reicht höchstwahrscheinlich nicht. Warte bis sie mit dem Job angefangen hat und dann einen vom Arbeitgeber genehmigten Urlaub vorweisen kann.

Titel: Re: Abgelehntes Schengen Visum
Beitrag von drunterdrueber am 24.07.2014 um 15:40:54
Für wie viele Tage war der Besuch denn geplant?

Für eine etwaige Remonstration wäre es schon sinnvoll, wenn du wüsstest, was sie als Nachweis der Rückkehrwilligkeit abgegeben hat.

Titel: Re: Abgelehntes Schengen Visum
Beitrag von Noahpapa am 24.07.2014 um 22:13:53

unicum schrieb am 23.07.2014 um 20:10:51:
Morgen steht dann wohl erst einmal ein Telefonat mit dem Reisebüro an das ich die Reservierung für 200€ in die Tonne treten kann


Auch wenn es anders auf dem Merkblatt steht: Eine von Deiner Freundin vor Ort organisierte unverbindliche Reservierungsbestätigung von einem Reisebüro (meistens kostenlos oder geringe Gebühr) dürfte der Deutschen Botschaft reichen, zumindest war da so in der Vergangenheit. --

Titel: Re: Abgelehntes Schengen Visum
Beitrag von unicum am 24.07.2014 um 22:47:32
Erst einmal vielen dank für die Infos, werde mich dann wohl morgen mal über alles drüber lesen.

Irgendwie kommt manchmal alles zusammen, gerade ist noch der Stress im Büro ausgebrochen. Ist jetzt 22:40 und ich komme gerade erst nach Hause. Wenigstens der Anruf im Reisebüro war etwas erfolgreich. Der Angestellte meinte er könne die Reservierung auch noch "ein paar Monate" aufrecht erhalten. Sein Vorschlag war mal bei der Botschaft anzurufen. (bei uns nachts um 3 damit es bei ihnen morgens um 9 ist,...) Ist das eventuell lohnend?

Angehängt habe ich mal die Ablehnung auf Deutsch. Namen geschwärzt.  Ich hofft die 3 Dateien sind nach dem verkleinern noch lesbar. Ich denke der Hauptgrund dürfte wohl ihre "Verwurzelung" in den Philippinen sein, und vielleicht auch meine Ausdrucksweise in der Einladung - vielleicht will ich sie irgendwann einmal heiraten - aber für die Sache ist es von meiner Seite einfach viel zu früh, ich bin emotional noch nicht so weit.
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Titel: Re: Abgelehntes Schengen Visum
Beitrag von unicum am 26.07.2014 um 12:47:03
Nun ich denke das Kind ist ziemlich in den Brunnen gefallen, oder?

Zu ihrer Arbeistsituation: Sie ist CareTaker - als sowas ähnliches wie eine einfache Krankenschwester die einen Patienten daheim betreut. Und bei ihr lezter Arbeitgeber (86 Jahre) hat ihr vor einigen Wochen einen "Antrag" gemacht, worauf sie gekündigt hat. Urlaub hat sie bei ihm eh nur schwer bekommen können.

Aber das braucht die Botschaft ja verständlicherweise auch nicht zu interessieren.


drunterdrueber schrieb am 24.07.2014 um 15:40:54:
Für wie viele Tage war der Besuch denn geplant?


Ich hatte mal die ganzen möglichen 90 Tage angeplant - dachte wenn die Botschaft das so nicht möchte stellt sie das Visum eben nur auf 30 tage oder so aus,...

Ich gehe davon aus das ich mich damit getäuscht habe, oder?




drunterdrueber schrieb am 24.07.2014 um 15:40:54:
Für eine etwaige Remonstration wäre es schon sinnvoll, wenn du wüsstest, was sie als Nachweis der Rückkehrwilligkeit abgegeben hat.


Ja, ich glaub da hat sie nicht ganz verstanden wie wichtig dieser Teil ist - und vor allem wie wichtig uns Deutschen "Dokumente" sind. (Nicht so das ich es nicht ein paarmals geschrieben hätte)

Ich sagte aber auch: Bleib auf alle fälle bei der Wahrheit. (Sie fragte trozdem nach einem Arbeitsnachweis bei ihrem ehemaligen Arbeitgeber nach ^^)

Hier ein Teil der Korrespondenz. Ich fragte auch noch ob sie verwandte ind er EU hatte weil sie mal jemadnen erwähnte - aber es ist wohl nur einen Freundin.

Sehr unschlüssig bin ich ob wir den erwähnten Berater dazuziehen sollten.
Ich glaube ihm schon das er sich mehr auskennt als wir beide (ich glaub es gibt viele leute die sich in diesen Dingen mehr wissen im kleinen Finger haben auskennen als wir beide gemeisam, gerade auch hier) 6000 ist nun auch nicht so die Welt




-1-

Now i knew why i got denied,i declare (Unemployed)on the application form and also when the lady asked about my occupation. I asked favor from my previous employer but he said he can't provide a certification assuming that i am still working for him because its complicated.
Second,the lady asked how are we related?i said,you're a special friend,she asked again,hes not your boyfriend?i answered,not yet because we are still taking our time getting to know each other more,and i think its not a big deal.It would be more complicated if i say,"yes we are"and we have the emails print outs.

-2-

I have a friend married to a Danish National,she is in Denmark.I don't have any relatives there.
By the way,i met an agent while i was at the embassy waiting for my number to be called.He approach me and asked about my application.He said,can i see your documents?From there,he told me that theres a tendency that my application would be denied.He gave me his calling card telling that whatever happen to my application i'll text him.Actually he was there to get all the passports of their clients.I texted him yesterday,he assures me that he can find solution to our problem and willing to help for the visa,only if we are willing to re apply.

[Auf seiner Visitenkarte steht (Document Associate/ Visa Processing) und seine Arbeitgeber ist eine grosse Philippinische Firma für "Schiffsangestellte" - ich denke schon das er sich mit Visa sachen auskennt (aber eher für angestellte arbeiter im ausland und nicht für besusvisa)]

-3-

About my rootedness,i didn't show anything like certificate or whatever at the embassy,i only wrote at the visa form (Unemployed)also when the lady consul asked i said i am currently unemployed,that's all..She asked again,whats my previous job,i said i was a caregiver.About the agent,he wants to read first the refusal letter,and he will teach me what to answer in an interview if we gonna reapply.He also says,all we have to do is follow whatever instructions he might suggest us to do when the visa processing starts,and our willingness and cooperation of course.He also suggests that the sooner the better to reapply so that the emabassy will think that we are sincere and willing to pursue our application.I dunno what is the best thing to do my love.Thats only his opinion.About the fee for his service,6,000 PHP when we starts processing the papers,another 6k to be given only when the visa approved.He says that you have to make a valid and reliable invitation letter that the embassy would say,Yes!:)


-----

Was meint ihr? Lohnt sich ein Anruf am Montag Morgen um 3:00 in Manila? (Hab Montag morgen nicht gar soviel zu arbeiten im geschäft und kann wohl auch wieder früher nach hause gehen - würde also passen) Was sollte man vermeiden zu sagen? Was sollte man deutlicher herausstellen?

Bringt es etwas die 6000pHp für den Berater Auszugeben?
Ich bin da SEHR unschlüssig, bei einem neidergelassenen rechtsanwalt wäre es etwas anderst,...

Titel: Re: Abgelehntes Schengen Visum
Beitrag von unicum am 26.07.2014 um 12:50:23

hge2001 schrieb am 24.07.2014 um 04:06:26:
Am besten setzt du eine Vollmacht auf, die zu deiner Verlobten schickst und sie unterschreibt. Sie kann dies dann einscannen und per pdf-file an dich zurückschicken. Das wird von der Botschaft Manila akzeptiert. (Obwohl im Merkblatt so ncht erwähnt).

Leg die Gründe für die Verwurzelung und den Sinn ihres Besuchs hier noch mal dar und bitte um einen Rückruf. Der jetzige Leiter der Visumsstelle ist oft so nett, die "Remonstranten" zurückzurufen und noch mal die Gründe für die Ablehnung durchzugehen bzw wird dann sehr oft auch ein Visum erteilt. 



Danke, das macht zumindest wieder etwas Hoffnung :)

Das problem mit der Verwurzelung ist aber sicher ein Problem das bleibt,...

Macht es in der Hinsicht also wenig sinn gleich diesen Montag anzurufen - oder sie werden dann gleich sagen "Keine Vollmacht" - "keine Auskunft"?

Titel: Re: Abgelehntes Schengen Visum
Beitrag von hge2001 am 26.07.2014 um 17:15:26

unicum schrieb am 26.07.2014 um 12:47:03:
Bringt es etwas die 6000pHp für den Berater Auszugeben?. 



Meine Güte; bitte die FAQS der Botschaft lesen:

http://www.manila.diplo.de/Vertretung/manila/de/05/2_20Visabestimmungen/FAQ__alf__beratung.html


Zitat:
Ich bin von jemandem außerhalb der Botschaft falsch beraten worden. Man hat mir den Antrag gegen Geld ausgefüllt und mir versprochen dass ich ein Visum erhalte. Was soll ich tun?


Sie sind für den Inhalt des von Ihnen abgegebenen Antrags voll selbst verantwortlich. Sofern Sie von einer der zahlreichen um die Botschaft herum versammelten Personen zu einer Dienstleistung überredet wurden, bitten wir darum, diese Angelegenheit mit diesen Personen direkt zu klären.
Jeder kann den Visumsantrag selbst ausfüllen und hat in keinem Fall „bessere Chancen“, wenn er/sie sich hierbei von anderen Personen helfen lässt.
Bitte machen Sie alle Angaben nach bestem Wissen und der Wahrheit entsprechend.
Lassen Sie sich von niemandem erzählen, dass ein professionell ausgefüllter Antrag zu einem Visum führt – niemand kann Ihnen den Erhalt eines Visums versprechen! Die Fragen im Antrag kann jeder selbst beantworten.


die 100/200 Euro kannst du gleich zum Fenster rausschmeissen.




Zitat:
Das problem mit der Verwurzelung ist aber sicher ein Problem das bleibt,...


Ja...


Zitat:
Macht es in der Hinsicht also wenig sinn gleich diesen Montag anzurufen - oder sie werden dann gleich sagen "Keine Vollmacht" - "keine Auskunft"?


. das kann keiner sagen. Aber wenn du den vorgeschriebenen Weg einhälst und schriftlich remonstrieren willst, muss du schon ein Vollmacht haben.

Titel: Re: Abgelehntes Schengen Visum
Beitrag von unicum am 26.07.2014 um 23:48:01

hge2001 schrieb am 26.07.2014 um 17:15:26:
Meine Güte; bitte die FAQS der Botschaft lesen:
die 100/200 Euro kannst du gleich zum Fenster rausschmeissen.


Ja ich sagte schon das ich mir sehr unschlüssig bin.
Ich glaub ich muss ihr dann das auch recht deutlich sagen,...
Da gab es noch diese philippinische Wache an der deutschen Botschaft welche sich angeboten hatte zu helfen,...
Irgendwie sind in den Philippinen alle sehr "*hilfsbereit*"




hge2001 schrieb am 26.07.2014 um 17:15:26:
Das kann keiner sagen. Aber wenn du den vorgeschriebenen Weg einhälst und schriftlich remonstrieren willst, muss du schon ein Vollmacht haben.


Ja, das habe ich vorhin ihr schon geschrieben.
Ich glaub ich werde dann einfach auf eine Vollmacht warten.


hge2001 schrieb am 26.07.2014 um 17:15:26:

Zitat:
Das problem mit der Verwurzelung ist aber sicher ein Problem das bleibt,...

Ja...



Gibt es irgendwelche Beispiele was als Gründe für die Rückkehrabsicht durchgegangen ist ausser das die Antragsteller in den Philippinen "Grund und Boden mit Mieteinnahmen" oder "Einen gutbezahlten Job" haben?

Sicher sie hat eine Familie dort und die bedeutet ihr auch sehr viel (als der Sturm letztes Jahr über das Dorf ihrer Eltern zog war sie echt etwas daneben) - aber das wird ja auch jeder haben oder jeder mal daher sagen können. Objektives Kriterium? Ich glaub eher nicht.

Ich glaub nach dem lesen der Ablehnung auch nicht das eine gutbezahlte Arbeitsstelle ein Objektives Kriterium wäre (wenn die Argumentationskette derart war das die Botschaft auch sagt das eine Rückflugticket in die Tonne getreten wird,...) den ich glaub da ist auch das Amerikanische "Hire and Fire" als Berufsmodel durchaus aktiv.

----

Noch eine Frage:

Angenommen die Sache wird abgelehnt - ist dann diese Art von Visaantrag für alle Zeit verboten?
Oder kann man "wenn sich grundlegende Dinge ändern etwa: Eltern werden Pflegefälle - [wobei ich mir da dann echt ein knoten ins Hirn machen würde wenn das als Grund für die Verwurzelung durchgehen würde] Oder Sie bekommt einen Job und kann freigestellt werden/Urlaub machen.

Könnte man einen anderen Visaantrag stellen (etwa so eines zu Studium/Tourismus der Sprache in Deutschland?)? [wo aber eben auch immer die Verwurzelung drin ist...]

Nochmal Entschuldigung für die Fragen und das ich mich gerade etwas ungeschickt verhalte/ausdrücke.

Titel: Re: Abgelehntes Schengen Visum
Beitrag von Saxonicus am 27.07.2014 um 09:52:13

unicum schrieb am 26.07.2014 um 23:48:01:
Angenommen die Sache wird abgelehnt - ist dann diese Art von Visaantrag für alle Zeit verboten?

Nein, natürlich nicht, sie kann sofort wieder einen neuen Antrag stellen. Es bleibt nur die Frage, ob das bei den gleichgebliebenen Voraussetzungen, sinnvoll sein würde ?

Titel: Re: Abgelehntes Schengen Visum
Beitrag von Aras am 27.07.2014 um 12:28:57
Ihr könnt natürlich auch sagen: "Ach wenn es Zweifel an der Rückkehrwilligkeit gibt, dann können wir ein Heiratsvisum beantragen.". Das ist dann teurer und man muss eine Verpflichtungserklärung abgeben. Heiraten müsst ihr dann nicht.

Das Visum wäre für 90 Tage gültig. Das könnt ihr mehrfach machen. Nur wird irgendwann das Konsulat oder das OLG sagen, dass das Heiratsvisum nicht ernst gemeint sei. Dann kann aber auch sagen, dass man nur das Heiratsvisum beantragt, weil die Rückkehrwilligkeit bezweifelt wird.

Titel: Re: Abgelehntes Schengen Visum
Beitrag von unicum am 27.07.2014 um 20:05:41
Also derzeit ist mein Plan:

Vollmacht einholen und der Botschaft schicken.
gegebenenfalls rufe ich vorher schon mal an und sage das wir remorsieren wollen. (Etwa damit es nicht danach ausschaut das wir uns „zu viel zeit lassen“)
Dann noch irgendwie einen Grund suchen der glaubwürdig ist und wahr,...

Und da bleibt wieder das gleiche Problem mit der Verwurzelung,...

Meine Idee ist es etwas zu schreiben bezüglich der Bindung zu ihrer Familie – etwas anderes bleibt ja wohl auch nicht, Grundbesitz ist nicht unbedingt da - das „Häuschen ihrer Eltern“ aber da haben noch andere Kinder Anspruch darauf – weiß nicht wie das Erbrecht in Ph ist.
Als letztes Jahr Erdbeben und Taifun über die Inseln zogen war sie ziemlich aus den Häuschen und sehr über ihre Eltern, ihren Bruder und ihre Schwester besorgt – welche direkt im betroffenen Gebiet lebten.

Könnte man daraus etwas machen?

Ich habe er Botschaft unseren Schriftverkehr geschickt (Ist schon im ersten, abgelehnten Antrag enthalten gewesen) – ich weiß aber nicht ob die sich die Arbeit machen so einen Berg von Papier durchzulesen,... - aber ich könnte Bezug darauf nehmen und dann würde es wenigstens nicht so aussehen als ob es aus den Fingern gesogen wäre.

Wie beurteilen „die alten Hasen“ hier so etwas?
Einen Versuch wert? Oder etwas anderes suchen - mir ist aber nichst mehr eingefallen bisher.

Titel: Re: Abgelehntes Schengen Visum
Beitrag von Runenwolf am 27.07.2014 um 20:07:25

Aras schrieb am 27.07.2014 um 12:28:57:
Ihr könnt natürlich auch sagen: "Ach wenn es Zweifel an der Rückkehrwilligkeit gibt, dann können wir ein Heiratsvisum beantragen.". Das ist dann teurer und man muss eine Verpflichtungserklärung abgeben. Heiraten müsst ihr dann nicht.

Das Visum wäre für 90 Tage gültig. Das könnt ihr mehrfach machen. Nur wird irgendwann das Konsulat oder das OLG sagen, dass das Heiratsvisum nicht ernst gemeint sei. Dann kann aber auch sagen, dass man nur das Heiratsvisum beantragt, weil die Rückkehrwilligkeit bezweifelt wird. 


Der Tip ist doch nicht dein Ernst ... oder?
Für ein Heiratsvisum müssten die  beiden erst mal durch eine Urkundenübrprüfung, da die Botschaft in Manila Urkunden nicht mehr legalisiert. Eine Urkundenüberprüfung kostet Geld und kann mehrere Monate dauern.
Wenn sie dann hier ist und doch nicht heiraten will, sondern wieder ausreist und ein Jahr später ein erneutes Heiratsvisum haben will, dann geht der ganze Spaß von vorne los ...

Das kann doch wohl kein ernst gemeinter Rat sein ....

Titel: Re: Abgelehntes Schengen Visum
Beitrag von thomas182 am 27.07.2014 um 21:48:02

unicum schrieb am 26.07.2014 um 12:47:03:


Ich hatte mal die ganzen möglichen 90 Tage angeplant - dachte wenn die Botschaft das so nicht möchte stellt sie das Visum eben nur auf 30 tage oder so aus,...


Gehe nochmal auf die ABH und lass eine VE für
8 bis 10Tage, nicht länger für das Erstemal, ausstellen.

Damit (und der KV) fliegst du rüber und ihr spricht zusammen
bei der AV vor. Das überzeugt und wirkt glaubhaft.

Es gab Fälle in denen handschriftlich auf das Visum
"You have to report to German embassy after your return".
von der AV vermerkt wurde.
Sie haben sich nach Rückkehr bei der deutschen Botschaft
zu melden.





Titel: Re: Abgelehntes Schengen Visum
Beitrag von Alacrity am 27.07.2014 um 23:45:55
Eine VE kann man nicht auf 8-10 Tage ausstellen lassen, du meinst vielleicht die gewünschte Aufenthaltsdauer beim Antrag sollte 8-10 Tage betragen.

Selbst wenn der TS zu seiner Freundin fliegt, um mit ihr zur Botschaft zu gehen, ist nicht sicher, ob er überhaupt reingelassen wird.


Wer 90 Tage lang ins Ausland kann, den halten wohl keine dringenden Verpflichtungen in der Heimat, da kann man noch so lange "irgendwie einen Grund suchen, der glaubwürdig ist und wahr."

Remonstrieren ist nicht verkehrt, ansonsten bliebe der Vorschlag von Aras. Natürlich kostet das Zeit und Geld, aber TS und Freundin kennen sich ja schon 1,5 Jahre, da fallen noch ein paar Monate mehr nicht so sehr ins Gewicht und bzgl. der Kosten hat der TS gezeigt, dass er sogar bereit ist einen Flug blind zu buchen und 100e Euros für einen "Berater" auszugeben.

Titel: Re: Abgelehntes Schengen Visum
Beitrag von grisu1000 am 28.07.2014 um 05:02:06

unicum schrieb am 27.07.2014 um 20:05:41:
Und da bleibt wieder das gleiche Problem mit der Verwurzelung,...


Ja das bleibt. Eine unbefristete Arbeitsstelle sollte schon vorhanden sein, und der Besuch sollte nicht zu lange sein. Für das erste mal eher nur ein 2 , 3 Wochen mit Urlaubsbescheinigung Arbeitgeber. Aber so, ohne Arbeitsstlle und für 90 Tage ist die Remonstration eher ungewiss.

Titel: Re: Abgelehntes Schengen Visum
Beitrag von hge2001 am 28.07.2014 um 10:01:10

unicum schrieb am 26.07.2014 um 23:48:01:
Gibt es irgendwelche Beispiele was als Gründe für die Rückkehrabsicht durchgegangen ist ausser das die Antragsteller in den Philippinen "Grund und Boden mit Mieteinnahmen" oder "Einen gutbezahlten Job" haben?

hmmm ... du erwartest doch jetzt nicht einen "Satz" oder Argument der zum Erfolg führt? wenn ich diesen Satz kennen würde, dann würde ich den sicherlich nicht hier veröffentlichen sondern damit Geld verdienen -:)

Es kommt drauf an, die Verwurzelung nachzuweisen.
zB die Aussage: sie hat keine Arbeit und wohnt zu Hause kann man auch so darstellen: Sie kümmert sich um ihre 5 jüngeren Geschwister, bringt sie jeden Tag zur schule, macht mit ihnen die Hausaufgaben usw..

Also individuell auf die Person zuschneiden.




grisu1000 schrieb am 28.07.2014 um 05:02:06:
Eine unbefristete Arbeitsstelle sollte schon vorhanden sein, und der Besuch sollte nicht zu lange sein. 


Ich kenne die AV des TS schon sehr lange und kenne daher auch viele Fälle. Es gibt kein Muster. Auch Leute mit einem "anständigen" und nachgewiesenen Job sind gescheitert, und andererseits gibt es auch Fälle wo jemand ohne Job 90 tage bewilligt bekam. Ein Muster ist kaum zu erkennen.


Alacrity schrieb am 27.07.2014 um 23:45:55:
Selbst wenn der TS zu seiner Freundin fliegt, um mit ihr zur Botschaft zu gehen, ist nicht sicher, ob er überhaupt reingelassen wird.


Naja, da hoffe ich doch, dass man als Deutscher vorgelassen wird. (hat man sogar Anspruch?). Zufällig habe ich gerade einen Fall, wo ein Deutscher mit Freundin zwecks Remonstration zur Botschaft gefahren sind, um das Remonstrationsschreiben selbst abzugeben. Sie wurden dann zum Visumsentscheider gebeten; der hat zwar nochmal betont, dass die Verwurzelung kaum nachgewiesen ist .. aber dann unverhofft dem visum zugestimmt. Damit hatten die beiden garnicht gerechnet, weil sie auch den pass nicht mithatten....


schrieb am 27.07.2014 um 21:48:02:
Es gab Fälle in denen handschriftlich auf das Visum"You have to report to German embassy after your return".von der AV vermerkt wurde.Sie haben sich nach Rückkehr bei der deutschen Botschaftzu melden.



Das ist längst vom AA kassiert worden, nachzulesen im Anabin. Auch die Aussage, dass eine Heirat  nicht gestattet ist.

Titel: Re: Abgelehntes Schengen Visum
Beitrag von Saxonicus am 28.07.2014 um 10:38:45

hge2001 schrieb am 28.07.2014 um 10:01:10:
Naja, da hoffe ich doch, dass man als Deutscher vorgelassen wird. (hat man sogar Anspruch?). 

Als Deutscher wird man in Botschaft, nach einem mehr oder weniger komplizierten, anscheinend länderspezifischen, Procedere, schon eingelassen, aber oftmals nicht in die Visumsabteilung, die häufig von der eigentlichen Botschaft getrennt, über einen separaten Eingang verfügt.

Titel: Re: Abgelehntes Schengen Visum
Beitrag von Aras am 28.07.2014 um 10:45:24
Man kann ja als Beistand fungieren.

Titel: Re: Abgelehntes Schengen Visum
Beitrag von Saxonicus am 28.07.2014 um 10:49:43

Aras schrieb am 28.07.2014 um 10:45:24:
Man kann ja als Beistand fungieren.

Kann man natürlich versuchen, ob man Erfolg damit hat sei dahingestellt, wenn dann letztlich doch nur der Antragsteller eingelassen wird.

Titel: Re: Abgelehntes Schengen Visum
Beitrag von Aras am 28.07.2014 um 12:14:18
Ich weiß... aber ein Visa-Antrag kein hochpersönliches Rechtsgeschäft... Aber wenn die Ortskraft so instruiert wurde, dass man keine weiteren Personen reinlässt...

Titel: Re: Abgelehntes Schengen Visum
Beitrag von Runenwolf am 28.07.2014 um 12:27:57

Aras schrieb am 28.07.2014 um 12:14:18:
Ich weiß... aber ein Visa-Antrag kein hochpersönliches Rechtsgeschäft... Aber wenn die Ortskraft so instruiert wurde, dass man keine weiteren Personen reinlässt... 


Das hat doch mit höchstpersönlichem Rechtsgeschäft gar nichts zu tun. Antragsteller ist nunmal der ausländische Part, der deutsche Part ist bei Besuchsvisa noch nicht mal Verfahrensbeteiligter. Daher kann und darf ohne eine Vollmacht seitens des Antragstellers weder eine Information noch sonstwas an den deutschen Part herausgegeben werden.
Im übrigen wäre das auch aus Datenschutzgründen höchst kritisch einzustufen.

Titel: Re: Abgelehntes Schengen Visum
Beitrag von Aras am 28.07.2014 um 13:23:16
Du hast Recht. Das VwVfG gilt bei Auslandsvertretungen nicht.

Welches Gesetz gilt eigentlich bei den Auslandsvertretungen?

Titel: Re: Abgelehntes Schengen Visum
Beitrag von T.P.2013 am 28.07.2014 um 13:53:20
Ich denke schon, dass bei einer deutschen Behörde, auch wenn sie mit Dienststellen im Ausland angesiedelt ist, das VwVfG gilt.
Die AV in Manila bezieht sich, hinsichtlich der Amtssprache, durchaus auch auf dieses: AV Manila

Titel: Re: Abgelehntes Schengen Visum
Beitrag von Runenwolf am 28.07.2014 um 14:04:14

T.P.2013 schrieb am 28.07.2014 um 13:53:20:
Ich denke schon, dass bei einer deutschen Behörde, auch wenn sie mit Dienststellen im Ausland angesiedelt ist, das VwVfG gilt.


Das sehe ich auch so ... und genau aus diesem Grund wird der deutsche Part ohne eine Vertretungsvollmacht keine Auskunft bekommen können, keinen Antrag stellen können usw.

Titel: Re: Abgelehntes Schengen Visum
Beitrag von reinhard am 28.07.2014 um 14:21:12
Wenn wir vielleicht gemeinsam einen kurzen Blick in das Gesetz (Verwaltungsverfahrensgesetz) riskieren:


Zitat:
§ 2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt nicht für die Tätigkeit der Kirchen (...)
(2) Dieses Gesetz gilt ferner nicht für (...)
(3) Für die Tätigkeit
1. (...) 
2. (...)
3. der Vertretungen des Bundes im Ausland gilt dieses Gesetz nicht.


In § 14 steht, dass ein Beistand mit rein darf, außer eben bei Vertretungen des Bundes im Ausland.

Titel: Re: Abgelehntes Schengen Visum
Beitrag von T.P.2013 am 28.07.2014 um 14:46:02
Ach ja, da schau her.
Um dann auf de Frage von Aras einzugehen, wäre es wohl das KonsG im Zusammenwirken mit den Runderlassen des AA, das zum Teil das rechtliche Fundament für (Verwaltungs-) Verfahren im Verkehr nach außen darstellt.

Wieder was gelernt.

Gruß

PS: Interessieren würde es mich aber schon, was passiert, wenn ich eine entsprechende Bevollmächtigung ggü. der obersten Bundesbehörde, also dem im Inland angesiedelten AA (und somit den Bestimmungen des VwVfG unterworfen), vorweise und verlangen würde, dass diese auch durch die untergeordneten Verwaltungseinheiten des eigenen Hauses(!) anerkannt werden sollen.
Denn auch wenn das VwVfG bei den AVen keine Anwendung findet, sind diese doch nicht komplett von der, dem VwVfG unterworfenen, eigenen obersten Bundesbehörde abgekoppelt. Oder mache ich einen Denkfehler?

PPS: Und interessant finde ich durchaus, dass sich die AVen selbst offensichtlich aber teilweise(?) auf das VwVfG beziehen. Siehe u.a. AV Manila wie verlinkt.

Titel: Re: Abgelehntes Schengen Visum
Beitrag von Saxonicus am 28.07.2014 um 15:09:45

T.P.2013 schrieb am 28.07.2014 um 14:46:02:
Interessieren würde es mich aber schon, was passiert, wenn ich eine entsprechende Bevollmächtigung ggü. der obersten Bundesbehörde, also dem im Inland angesiedelten AA (und somit den Bestimmungen des VwVfG unterworfen), vorweise und verlangen würde, dass diese auch durch die untergeordneten Verwaltungseinheiten des eigenen Hauses(!) anerkannt werden sollen.

Dann erkläre das doch mal dem ortsansässigen Securitymenschen an der Pforte der AV, der kein Deutsch (aber nur wenn du Glück hast, ein wenig Englisch) spricht

Titel: Re: Abgelehntes Schengen Visum
Beitrag von tiggger am 28.07.2014 um 15:29:34
Ob er dabei sein darf oder nicht sind doch alles Scheingefechte. Als ob es etwas bringen würde. Das wichtigste ist doch: wer 90 Tage beantragt zeigt, dass er abkömmlich ist. Was wäre denn mit dem 'Jobangebot' gewesen, hätten die solange gewartet? Wie es aussieht gibt es überhaupt keine objektiven Argumente für die Rückkehrbereitschaft. Man kann jetzt remonstrieren, sollte man auch, aber das ganze nicht zu hoch aufhängen, sondern:
-Job suchen. Arbeiten. Urlaub beantragen. Visum beantragen.

Titel: Re: Abgelehntes Schengen Visum
Beitrag von T.P.2013 am 28.07.2014 um 15:30:18

Saxonicus schrieb am 28.07.2014 um 15:09:45:
Dann erkläre das doch mal dem ortsansässigen Securitymenschen an der Pforte der AV, der kein Deutsch (aber nur wenn du Glück hast, ein wenig Englisch) spricht


Diese Problematik, praktisch, ist mir bekannt. Aus vielfältiger, eigener Erfahrung. Wobei es da aber oft, zumindest als Deutscher, die Möglichkeit gibt, bei hartnäckigem Insistieren einen deutschen Entsandten zu sprechen - und sein es erst einmal "nur" der HOD, sofern vorhanden.

Meine Gedanken zielen aber mehr auf das Formalrechtliche und nicht auf die praktischen Hemmnisse vor Ort nach §1 Cowboygesetz oder mündlich überlieferter, rudimentär vorhandener "Einlassregelung".

@tiggger
Du hast natürlich Recht, was den hier geschilderten konkreten Fall angeht.

Gruß

Titel: Re: Abgelehntes Schengen Visum
Beitrag von unicum am 28.07.2014 um 19:49:35

tiggger schrieb am 28.07.2014 um 15:29:34:
... Man kann jetzt remonstrieren, sollte man auch, aber das ganze nicht zu hoch aufhängen, sondern: -Job suchen. Arbeiten. Urlaub beantragen. Visum beantragen. 


Ja, das ist es auch was wir jezt machen werden - sie sucht einen job - und wenn es nur ist um nich rumzuhängen und Geld zu verdienen.



Eine eingescannte Vollmacht vo ihr habe ich auch mittlerweile und werde nun wohl morgen eine email an die Botschaft in Manila schicken um das Remorsieren (Ich glaub es ist schon jahre her das ich ein deutsches Wort kennenlernte das ich nachschlagen musste) einzuleiten.

Aber irgendwie scheit da kaum ein System darin zu sein,...
ich glaub ich bau lieber ein Haus, das erschient mir jezt fast einfacher.

Ich denke ich werde das mit den emotionalen Emails welche sie während der ungewissheit nach dem Thaifun lezten Herbst versuchen etwas zu begründen.
Die 90 Tage werde ich der Botschaft völlig freistellen - sollen sie das meintwegen zusammenstreichen (solange es wenigstens ein paar Tage wären).
Ansosnten werde ich noch erwähnen das sie recht grosse probleme hatte bei ihrem lezten Job überhaupt urlaub zu bekommen, wir also die Gelegenheit "Arbeitssuschend" (hört sich positiver an als Arbeitslos) dafür verwenden.



Vieleicht wirft der Verwantwortliche ja eine Münze und wir haben dieses mal mehr Glück.
Es ist davon auszugehen das es ein anderer Sachbearbeiter ist? Sind das Deutsche?

Titel: Re: Abgelehntes Schengen Visum
Beitrag von reinhard am 28.07.2014 um 20:05:33
Wenn Deine Begründung ist, dass sie wegen des Taifuns weg wollte, dann ist das nicht geeignet als Begründung.

Es geht um ihre Verwurzelung zu Hause und ihren Wunsch zur Rückkehr.

Titel: Re: Abgelehntes Schengen Visum
Beitrag von lottchen am 28.07.2014 um 20:09:40

unicum schrieb am 28.07.2014 um 19:49:35:
Remorsieren (Ich glaub es ist schon jahre her das ich ein deutsches Wort kennenlernte das ich nachschlagen musste)


Ohne klugscheißen zu wollen und nur zur Klarstellung: Das von Dir gesuchte Wort heißt "remonstrieren". Es geht um "Remonstration" und "remonstrieren".

Titel: Re: Abgelehntes Schengen Visum
Beitrag von unicum am 28.07.2014 um 20:34:32

reinhard schrieb am 28.07.2014 um 20:05:33:
Wenn Deine Begründung ist, dass sie wegen des Taifuns weg wollte, dann ist das nicht geeignet als Begründung.

Es geht um ihre Verwurzelung zu Hause und ihren Wunsch zur Rückkehr.


Nein, das war es nicht. Es ging darum das sie in Manila in Sicherheit war und ihre Eltern und ihre Geschwister direkt in der Bahn des Taifunes - keine Komunikation, keine Informartion was los ist, nur ungewissheit. Ihre Schwester war in der Stadt welche es am Schlimmsten erwischt hat.

Meine Argumentation würde daraufgehend aufbauen das sie sehr um ihre Familie besorgt war/ist und diese ihr sehr viel bedeutet.
Aber dann: das tut wohl jeder (sich um seine Famile sorgen)

Und da die Botschaft unseren (90 Seitigen) Schriftverkehr aus 1.5 Jahren hat, sollte auch dieser Part dabei sein. Wo sie jede mail damit anfängt das sie nichts neues weis,...

Titel: Re: Abgelehntes Schengen Visum
Beitrag von HeFi am 28.07.2014 um 21:12:29

unicum schrieb am 28.07.2014 um 20:34:32:
Meine Argumentation würde daraufgehend aufbauen das sie sehr um ihre Familie besorgt war/ist und diese ihr sehr viel bedeutet.
Aber dann: das tut wohl jeder (sich um seine Famile sorgen)

Eben, das sind "weiche" Daten bzw. unbelegbare Behauptungen und deshalb im Visa-Verfahren ohne Wert.
Im Visa-Verfahren werden "harte" bewiesene und nachprüfbare Kriterien zugrunde gelegt.
Hinweise, welche Kriterien eine entscheidente Rolle spielen liefert zB das
VISA-Handbuch ab S. 57 ff http://www.info4alien.de/gesetze/eu/Visa-Handbuch-de.pdf

Das A&O bei einem Besuchsvisum ist die Glaubhaftmachung der Rückkehrbereitschaft durch Nachweise über die soziale und wirtschaftliche Verwurzelung des Antragstellers im Herkunftsland, zB durch:
1. Besitz (Immobilien, Auto, ggf. Bankkonto ... alles, was wert hat)
2. Familiäre Bindungen im Herkunftsland
3. Job, eigenes Geschäft im Herkunftsland
4. Stabilität der Lebensumstände in Herkunftsland
5. Verwurzelung des Antragstellers im Herkunftsland

Nachweise über die soziale und wirtschaftliche Verwurzelung des Antragstellers zB durch:
    1. Aktuelle chronologische Bankbelege der letzten 6 Monate, Sparbuch, sonstiges Vermögen.
    2. bei Arbeitnehmern: Schreiben des Arbeitgebers mit Angabe, seit wann, in welcher Position und mit welchem Einkommen beschäftigt und für welchen Zeitraum Urlaub gewährt wird.
    3. bei selbständigen Unternehmern: Handelsregisterauszug, Steuerkarte
    4. bei Schülern: Schulbescheinigung, bei Studenten: Studienbescheinigung

Faktoren, die Zweifel an der Rückkehrbereitschaft aufkommen lassen (können) (siehe zB VISA-Handbuch Ziff. 7.12):
1. jung, ledig, kinderlos, arbeitslos, wohnen bei Eltern, arme Länder
2. Internetbekanntschaft, Falschangaben im Antrag
3. fehlende Verwurzelung des Antragstellers im Heimatland, zB Arbeit, Familie, Lebensum-stände etc. (Das ganze muss natürlich auch stimmig, widerspruchsfrei und möglichst mit Nachweisen dargelegt werden.) Eine beantragte ungewöhnlich lange Zeitspanne OHNE Glaubhaftmachung der Abkömmlichkeit (zB durch Urlaubsbescheinigung) beweist eine unge-nügende Verwurzelung im Herkunftsland.
4. kein Haus, kein hohes Einkommen, keine Existenzgrundlage im Herkunftsland,
5. falsche Zweckangaben zB Tourist, aber (insgeheim) Arbeit, Studium, Heirat geplant und Do-kumente vorbereitet,
6. Zweck nicht glaubhaft nachgewiesen,
7. Finanzielle Mittel nicht nachgewiesen, zuvor bereits missbräuchlich Sozialleistungen in den Mitgliedstaaten in Anspruch genommen
8. Differenz der Angaben im Visumantrag + Interview + Einladung
9. kein detaillierter Reiseplan, lange Besuchszeit 3 Mon.
10. ggf. fehlendes Rückflugticket (nicht zwingend lt. VISA-Handbuch)
11. ungenügende Stabilität der Lebensumstände in Herkunftsland

Indizien, die den Verdacht auf eine Umgehung des regulären D-Visa-Verfahrens aufkommen lassen (können):
1. für bereits Verheiratete wird lediglich ein Besuchsvisum (statt FzF-Visum) beantragt.
2. Werden bei einem Touristen- (Besucher-, Schengen-) Visum Absichten erkennbar, für die idR ein längerfristiges D-Visum erforderlich ist (zB Arbeitsaufnahme, Studium, Heiratsabsichten usw.), dann sind diese ein mögl. Ablehnungsgrund wegen Zweifel an der Rückkehrbereitschaft.



Titel: Re: Abgelehntes Schengen Visum
Beitrag von T.P.2013 am 29.07.2014 um 01:43:29

unicum schrieb am 28.07.2014 um 19:49:35:
... Sind das Deutsche?


Ja. Die "Entscheider" sind eigentlich deutsche Entsandte. Wobei es möglicherweise vorkommen kann, dass die Vorentscheidung / Empfehlung durch eine Visa-Ortskraft getroffen und im 08/15-Standardvorgang so vom dt. (Sach-) Bearbeiter übernommen wird.
Die Remonstration wird, das unterstelle ich schon auch generell, auf jeden Fall durch einen Entsandten auch komplett gelesen, bewertet und entschieden werden.

Gruß

Titel: Re: Abgelehntes Schengen Visum
Beitrag von hge2001 am 29.07.2014 um 04:02:04

unicum schrieb am 28.07.2014 um 19:49:35:
Die 90 Tage werde ich der Botschaft völlig freistellen - sollen sie das meintwegen zusammenstreichen (solange es wenigstens ein paar Tage wären). 


Es geht doch nicht darum, dass die Botschaft die Antragstellerin je nach "Scoring" der Rückkehrbereitschaft 1 bis 90 Tage Visum gewährt. Der beantrage Zeitraum ist eben auch ein (einiziges) Indiz über die Abkömmlichkeit im Herkunftsland.

Wenn die Rückkehrbereitschaft nicht feststeht gibt es eben kein Visum; denn auch ein einziger Tag würde reichen, sich in der EU abzusetzen.


Titel: Re: Abgelehntes Schengen Visum
Beitrag von Ghana99 am 31.07.2014 um 23:15:26
So wie ich sehe, möchtest du ja unbedingt das sie hier hin kommt, heiraten möchtest Du wahrscheinlich auch.
Mach es anders und hab noch paar Monate Geduld, schick sie zum Deutschkurs für A1, fahr zu ihr, nimm Papiere mit heirate sie und flieg zurück, danach geht Sie zur Botschaft, stellt Antrag auf Familienzusammenführung und nach 6 Monaten müsste das Thema gegessen sein. Investiere dein Geld lieber so als anders.
Hierbei stehen deine Chancen viel höher das sie hierhin kommt, als wenn Sie Antrag für Besuchervisum macht.
Familienzusammenführung wird nicht gefragt nach Verdienst, Arbeitsstelle, Verwurzelung und Rückkehr.
Wenn du ja shon täglich seit 15 Monaten mit ihr telefonierst kannst du sie auch heiraten.

Titel: Re: Abgelehntes Schengen Visum
Beitrag von Aras am 31.07.2014 um 23:29:28

Ghana99 schrieb am 31.07.2014 um 23:15:26:
Wenn du ja shon täglich seit 15 Monaten mit ihr telefonierst kannst du sie auch heiraten.


So ein Quatsch  [lach=ichlachmichwech.gif]


Titel: Re: Abgelehntes Schengen Visum
Beitrag von hge2001 am 01.08.2014 um 07:10:43

Saxonicus schrieb am 28.07.2014 um 10:38:45:
Als Deutscher wird man in Botschaft, nach einem mehr oder weniger komplizierten, anscheinend länderspezifischen, Procedere, schon eingelassen, aber oftmals nicht in die Visumsabteilung, die häufig von der eigentlichen Botschaft getrennt, über einen separaten Eingang verfügt.




In Manila wird man (zur Zeit) als deutscher Partner der Antragstellerin beim Antrag zum Visum vorgelassen. Daher erübrigt sich die die Diskussion im konkreten Fall. Lediglich wenn das Interview (Schengen Visum) gemacht wird, muss der Begleiter im Warteraum Platz nehmen. Auch bei Remonstration wird der deutsche Partner vorgelassen. Das wäre ja auch ohnehin rechtens, wenn er die Vollmacht für die Remonstration hat.

OT:
Dass man als Partner eines Antragstellers nicht vorgelassen wird, habe ich persönlich nur bei der US-Botschaft Frankfurt erlebt. Als meine Frau dort das B2-Visum beantragt hat und - da meine Frau sehr scheu - ich höflich gebeten habe, ob ich mit in die Botschaft dürfe, wurde ich im rüden Ton des Anwesens verwiesen. Es fehlte nur noch, dass der Sicherheitsbeamte den Kolt gezogen hätte -:)



Titel: Re: Abgelehntes Schengen Visum
Beitrag von DTU am 01.09.2015 um 13:27:16
Hallo,

ich bin neu hier, finde aber das Forum super, weil ich mich auch schon sehr über die Praxis der Visumerteilung geärgert habe. Und wahrscheinlich hätte ich mir auch ein wenig eigenen Ärger gespart, hätte ich die Beiträge hier vorher gefunden.

Kurz zu unserer Situation, meine Freundin hat auch eine Ablehung aufgrund fehlender Rückkehrwilligkeit bekommen. Dies wurde extrem schnell entschieden, max. 3 Tage.

Wir haben dann die Remonstration geschrieben (mit zusätzlichen Belegen angereichert) und auch persönlich gemeinsam abgegeben, die Abgabe der Remonstration war jedoch mehr eine Formalität, keine Nachfrage oder ein Interview.

Ich wurde in beiden Termin nicht zum Interview zugelassen. (Den Pinoy habe ich nicht gesehen, es waren bei uns jeweils nur Pinay dort. ;) )

Nun warten wir seit über 6 Wochen auf das Ergebnis der Remonstration, gibt es irgendeine Möglichkeit hier schneller Klarheit zu bekommen? Das Warten macht einen richtig kirre und es sind auch schon eine Menge geplanter Termine hier in Deutschland vorbeigegangen (Konzerte, Familienfeste...).


Weil ich die Aufzählung von HeFi sehr sehr gut finde, habe ich es mal für meine Freundin ins Englische übersetzt, evtl. kann der ein oder andere dies ja auch brauchen, deswegen füge ich es hier an, vielen Dank nochmal für die Erläuterung.

Viele Grüße
DTU

--------------------------- Translation
The visa application process  will be founded on "hard", reliable and verifiable criterias. Tipps which criterias will be vital are written in the VISA-Handbuch page 57 ff http://www.info4alien.de/gesetze/eu/Visa-Handbuch-de.pdf

The most important points about the Schengen visa is the believability of the willingness to return by proof of the social and economical rootedness of the applicant in the country of origin, e.g. by:
1. property (real estate, car, bank account ... everything with value)
2. family ties in the country of origin
3. job, own business in the country of origin
4. stability of the circumstances of life in the country of origin
5. rootedness of the applicant in the country of origin

Proof of the social and economical rootedness of the applicant can be given by:
1. Recent chronological bank account statements of the last 6 months, savings and other properties
2. for emplyees: Written confirmation of the employer stating since when, in which position and with which salary and for which period the leave is granted.
3. for self employed: trade register excerpt
4. for students: enrollment documentation, certificate of study

Factors, which could raise doubts on the willingness of return (pls see VISA-Handbuch figure 7.12):
1. young, single, without children, living with parents, poor countries
2. internet acquaintance, false statement in your application
3. missing rootedness of the applicant in the country of origin, e.g. work, family, circumstances etc.
    This has to be proven without contradictions by documentations. A particularly long applied visa stay without given appropriate evidence of the availability (e.g. approved leave of absent) proves an insufficient rootedness in the country of origin.
4. no private property, no high income, no means of existence in the country of origin
5. wrong statements of the purpose, e.g. tourist but (secretly) preparing to work, study, marriage and documents in preparation
6. purpose not believably proven
7. funding not proven, having already abused social benefits in one of the member countries
8. differences between statements in the visa application, interview and invitation
9. no detailed planned itinerary, long stay of visit of 3 months
10.Possibly missing return ticket (not mandatory according to Visa-Handbuch)
11.insufficient stability of the life circumstances in the country of origin

Evidence which could raise suspicion of bypassing the regular D-visa (marriage):
1. for already married people only a tourist visa there has been only an application for a tourist visa (instead of the family reunion).
2. If there are intentions noticeable, for which there is the need of a longer-term visa (e.g. work, study, marriage intentions etc.), then this might be a reason for a refusal due to doubts about the willingness to return.

Titel: Re: Abgelehntes Schengen Visum
Beitrag von Saxonicus am 01.09.2015 um 14:32:42
Wenn Du tatsächlich hilfreiche Antworten auf Deine Fragen erwartest, dann solltest Du einen eigenen Fred eröffnen und nicht an so ein uraltes Thema anhängen.

Titel: Re: Abgelehntes Schengen Visum
Beitrag von HeFi am 01.09.2015 um 14:38:25
Es ist mMn zweckmäßig, möglichst die Original-Quelle zu benutzen, denn meine Zusammenstellung bzw. Interpretation hier http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1406139051/37#37
kann auch fehlerhaft und/oder unvollständig sein.

Das Visa-Handbuch in english gibt's HIER
Visa-Manual english      http://ec.europa.eu/home-affairs/policies/borders/docs/c_2010_1620_en.pdf

Nützlich sind auch die
BMI-Ergänzungen zum Visa-Handbuch      http://www.visumexpress.de/download/vhb1-version-bfm-d.pdf


Titel: Re: Abgelehntes Schengen Visum
Beitrag von HeFi am 01.09.2015 um 14:58:40

HeFi schrieb am 01.09.2015 um 14:38:25:
Es ist mMn zweckmäßig, möglichst die Original-Quelle zu benutzen, denn meine Zusammenstellung bzw. Interpretation hier http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1406139051/37#37
kann auch fehlerhaft und/oder unvollständig sein.

Das Visa-Handbuch in english gibt's HIER
Visa-Manual english      http://ec.europa.eu/home-affairs/policies/borders/docs/c_2010_1620_en.pdf

Nützlich sind auch die
BFM-Ergänzungen zum Visa-Handbuch      http://www.visumexpress.de/download/vhb1-version-bfm-d.pdf


Titel: Re: Abgelehntes Schengen Visum
Beitrag von Mick am 01.09.2015 um 22:59:39
Es sollte reichen...

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