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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Was ist ein Allgemeinbildender Schulabschluss
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Beitrag begonnen von Nanoteilchen am 23.07.2014 um 13:24:03

Titel: Was ist ein Allgemeinbildender Schulabschluss
Beitrag von Nanoteilchen am 23.07.2014 um 13:24:03
Guten Tag
Ich habe die Deutsche Staatsangehörigkeit beantragt. Das Problem ist das von mir gefordert wird einen Einbürgerungstest zu machen , obwohl ich in Deutschland geboren bin Und einen Deutschen Schulabschluss habe . Von der Regulären Hauptschule habe ich ein Abgangszeugnis bekommen . Am Weiterbildungskolleg hab ich dann den Hauptschulabschluss und an der Volkshochschule die mittlere Reife nachgeholt.
In der Ausländerbehörde wurde jetzt gesagt dies seien keine Allgemeinbildenen Schulen einen Nachweis konnten sie mir nicht bringen. Im Internet konnte ich aber finden das nur Schulen die einen Berufsabschluss bieten keine Allgemeinbildenen Schulen sind.

Sie wollen den Antrag solange nicht bearbeiten bis ich einen Einbürgerungstest mache. Wie kann ich nun vorgehen.

Danke im vorraus
Mit freundlichem Gruß

Titel: Re: Was ist ein Allgemeinbildender Schulabschluss
Beitrag von Bayraqiano am 23.07.2014 um 13:40:46
In 10.1.1.7 VAH-BMI heißt es:


Zitat:
Der Nachweis staatsbürgerlicher Kenntnisse ist auch erbracht, wenn der Einbürgerungsbewerber einen Abschluss einer deutschen Hauptschule oder einen vergleichbaren oder höheren Schulabschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule nachweisen kann.


Das Weiterbildungskolleg (Du wohnst in NRW?) scheint wohl eine allgemeinbildende Schule zu sein - es wird aber wohl darauf ankommen, ob Du überhaupt Fächer mit einem entsprechenden Bezug zu dem Thema hattest (in Bayern hieß das Fach Sozialkunde).

Titel: Re: Was ist ein Allgemeinbildender Schulabschluss
Beitrag von reinhard am 23.07.2014 um 13:45:17

Nanoteilchen schrieb am 23.07.2014 um 13:24:03:
Sie wollen den Antrag solange nicht bearbeiten bis ich einen Einbürgerungstest mache. Wie kann ich nun vorgehen.


Entscheiden musst Du selbst. Aber es wäre möglich, einfach den Test zu machen. Kostet 25 Euro, dauert 10 Minuten. Du hast aber 60 Minuten Zeit, falls Du überlegen möchtest. Alle Termine erfährst Du beim Landesverband der Volkshochschulen.

Titel: Re: Was ist ein Allgemeinbildender Schulabschluss
Beitrag von Aras am 23.07.2014 um 13:56:44
Ich gehe davon aus, dass als allgemeinbildender Schulabschluss ein Schulabschluss der Stufe 2 oder höher gemäß des ISCED-97 gefordert wird.

http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Integrationskurse/Kurstraeger/Durchfuehrung/200_uebersicht-der-nationalen-bildungsabschluesse_pdf.pdf;jsessionid=235B0D427C657BBD041FB758E8E8EAC3.1_cid359?__blob=publicationFile

Im Zweifel bittet man die Schulbehörde um die Einstufung des Schulabschlusses gemäß ISCED-97 (.

Titel: Re: Was ist ein Allgemeinbildender Schulabschluss
Beitrag von Nanoteilchen am 23.07.2014 um 14:45:43
Ja ich wohne in NRW . Am Weiterbildungskolleg und der VHS hatte ich das Fach Geschichte/Politik.
Ich versuche jetzt eine Bestätigung vom Schulministerium zu bekommen ,dass die beiden Schulformen auch als Allgemeinbildende Schulen gelten. Wird bestimmt ein paar Tage dauern.

Titel: Re: Was ist ein Allgemeinbildender Schulabschluss
Beitrag von Saxonicus am 23.07.2014 um 15:27:51

Nanoteilchen schrieb am 23.07.2014 um 14:45:43:
Ich versuche jetzt eine Bestätigung vom Schulministerium zu bekommen ,dass die beiden Schulformen auch als Allgemeinbildende Schulen gelten. Wird bestimmt ein paar Tage dauern. 

In der Zeit wo Du da von Pontius zu Pilatus rennst, eine Menge Zeit vertrödelst und doch nicht weißt wie das letztendlich entschieden wird, kannst Du doch auch gleich diesen Test machen. Das dauert ein paar Minuten und damit bist Du auf der sicheren Seite. 

Titel: Re: Was ist ein Allgemeinbildender Schulabschluss
Beitrag von Aras am 23.07.2014 um 15:41:35
Wenn er eine Kopie seines Schulabschlusses abgibt, dann ist es die Aufgabe der Einbürgerungsbehörde zu überprüfen ob dieser Schulabschluss ausreicht. Das hat er wohl scheinbar gemacht und sie wurden ohne Überprüfung als unzureichend bewertet.

Würdest du das einfach akzeptieren wenn man deine hart erarbeiteten Schulabschlüsse einfach so entwerten würde?

Titel: Re: Was ist ein Allgemeinbildender Schulabschluss
Beitrag von reinhard am 23.07.2014 um 15:48:06

Aras schrieb am 23.07.2014 um 15:41:35:
Würdest du das einfach akzeptieren wenn man deine hart erarbeiteten Schulabschlüsse einfach so entwerten würde?


Ja, wäre mir vollkommen egal.

Der Test ist schnell und einfach zu bestehen, dieser Weg scheint mir sehr viel sinnvollen zu sein als die Kommunikation mit mehreren Behörden mit unklarer Dauer, unklaren Kosten und unklarem Ausgang.

Gemeint ist im Gesetz der Schulbesuch von Kindern, daher der Begriff "allgemeinbildende Schulen". Das ist für AusländerInnen gedacht, die hier geboren und aufgewachsen sind. Dass man da einen anderen Abschluss mit reinzwängen könnte, ist klar. Ob man es will, muss man selbst entscheiden.

Titel: Re: Was ist ein Allgemeinbildender Schulabschluss
Beitrag von Aras am 23.07.2014 um 15:55:12

reinhard schrieb am 23.07.2014 um 15:48:06:
Das ist für AusländerInnen gedacht, die hier geboren und aufgewachsen sind. 


Was ja auch hier der Fall ist.

Titel: Re: Was ist ein Allgemeinbildender Schulabschluss
Beitrag von Saxonicus am 23.07.2014 um 16:45:30

reinhard schrieb am 23.07.2014 um 15:48:06:
Ja, wäre mir vollkommen egal.

Der Test ist schnell und einfach zu bestehen, dieser Weg scheint mir sehr viel sinnvollen zu sein als die Kommunikation mit mehreren Behörden mit unklarer Dauer, unklaren Kosten und unklarem Ausgang.

Mir auch.

Mit meiner miserablen Schulbildung als Kriegskind hätte ich da höchstwahrscheinlich auch gar keine Chance, dass man meine Schulzeiten akzeptieren würde.

Den Test habe ich schon mit anderen (Ausländern) durchgearbeitet, das ist in einer knappen Viertelstunde zu schaffen (wenn man nicht total unwissend ist). Außerdem werden von den 100 Fragen sowieso nur 10 abgefragt und das dauert 5 Minuten.

Titel: Re: Was ist ein Allgemeinbildender Schulabschluss
Beitrag von Aras am 23.07.2014 um 16:50:26
Es werden von den 330 Fragen 33 Fragen abgefragt.

Außerdem muss man mind. 4 Wochen vor dem Termin sich für den Test einschreiben.

Da kann es schon sein, dass man schneller die Bescheinigung vom Schulamt hat, als das man das Ergebnis von dem Einbürgerungstest hat.

Titel: Re: Was ist ein Allgemeinbildender Schulabschluss
Beitrag von Saxonicus am 23.07.2014 um 17:19:40

Aras schrieb am 23.07.2014 um 16:50:26:
Es werden von den 330 Fragen 33 Fragen abgefragt.

Auch gut, trotzdem dürfte das für jemanden, der nicht mit Scheuklappen durchs Leben gelaufen ist und in der Schule nicht nur gelegentlich zu Gast war, kein großes Problem sein diese Fragen in kürzester Frist zu beantworten. Sehr viele Fragen wiederholen sich auch.

Titel: Re: Was ist ein Allgemeinbildender Schulabschluss
Beitrag von Nanoteilchen am 23.07.2014 um 17:33:03
In erster Linie geht es ums Prinzip ,dass ich die Anforderungen erfülle und trotzdem weggeschickt werde.
Die zweite Sache ist ,dass es zusätzlich 25€ kostet und 1-1,5 Monate dauert bis ich diesen Test absolvieren kann.
Ich werde Morgen auch nochmal versuchen mich beim Leiter zu beschweren ,da mir ja auch nichts schriftlich gegeben wurde.

Titel: Re: Was ist ein Allgemeinbildender Schulabschluss
Beitrag von Saxonicus am 23.07.2014 um 19:20:21

Nanoteilchen schrieb am 23.07.2014 um 17:33:03:
Ich werde Morgen auch nochmal versuchen mich beim Leiter zu beschweren ,da mir ja auch nichts schriftlich gegeben wurde.

Hoffentlich dauert es dann nicht noch länger bis Du Deinen Bescheid bekommst. Aber nach drei Monaten kannst Du wegen Untätigkeit klagen.

Titel: Re: Was ist ein Allgemeinbildender Schulabschluss
Beitrag von Nanoteilchen am 24.07.2014 um 15:12:30
Der Leiter hat mir ebenfalls gesagt es würde so stimmen ,dazu hat er gesagt der Antrag würde in der Form ohne Einbürgerungstest abgelehnt werden und müsste dann vor das Verwaltungsgericht . Er sagte es gäbe zwar kein Gesetz aber aufgrund von anderen verfahren oder sowas würde das so sein und wenn ich eine Mitteilung vom Schulministerium bekomme solle ich sie an ihn weiterleiten.

Titel: Re: Was ist ein Allgemeinbildender Schulabschluss
Beitrag von Aras am 24.07.2014 um 15:18:18
D.h. nach dem Beibringen des Nachweises, dass es ein allgemeinbildender Abschluss ist, würde er den Antrag annehmen?

Titel: Re: Was ist ein Allgemeinbildender Schulabschluss
Beitrag von grisu1000 am 24.07.2014 um 15:28:16

Saxonicus schrieb am 23.07.2014 um 19:20:21:
Hoffentlich dauert es dann nicht noch länger bis Du Deinen Bescheid bekommst. Aber nach drei Monaten kannst Du wegen Untätigkeit klagen.


Er kann sofort eine Fachaufsichtsbeschwerde an die Aufsichtsbehörde schreiben, das dauert dann IMHO ein paar Wochen, geht aber ggf. schneller als die Ablegung des Einbürgerungstestes.

Er hat eine "mittlere Reife" . Die Prüfung, ob es eine allgemeinbildende Schule ist hat die EBH zu machen und nicht der Antragsteller. Sieht sich der Sachbearbeiter sich dazu nicht in der Lage kann der andere Behörden in Amtshilfe befragen.

Weigert sich sich der Sachbearbeiter eine solche  sachgerechte Prüfung, ggf. über das Schulamt zu machen und hat er auch keine Anweisung oder Leitfaden hierfür (das es sich Explizit um keine allgemeinbildende Schule handelt) so kann man über eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Sachbearbeiter nachdenken.

Titel: Re: Was ist ein Allgemeinbildender Schulabschluss
Beitrag von Nanoteilchen am 24.07.2014 um 16:14:22
Der Leiter meinte das Schulministerium ist ja für sowas zuständig so nach dem Motto wenn die sagen das ist Allgemeinbildend dann ist das so.
@grisu
Ich denke für solche Vorgänge bräuchte ich einen Anwalt (Problem Kostenaufwand und evtl Zeitauwand). Der Leiter hat ja schon betont das er den Antrag ablehnen würde und ich zum Verwaltungsgericht müsste.

Titel: Re: Was ist ein Allgemeinbildender Schulabschluss
Beitrag von grisu1000 am 24.07.2014 um 16:53:08

Nanoteilchen schrieb am 24.07.2014 um 16:14:22:
Der Leiter meinte das Schulministerium ist ja für sowas zuständig so nach dem Motto wenn die sagen das ist Allgemeinbildend dann ist das so.


Und warum fragt er nicht beim Schulministerium nach? Es wäre nämlich seine ureigenste Aufgabe!


Nanoteilchen schrieb am 24.07.2014 um 16:14:22:
Der Leiter hat ja schon betont das er den Antrag ablehnen würde und ich zum Verwaltungsgericht müsste. 


Für die Fachaufsichtsbeschwerde brauch man keinen Anwalt. Vorher kann man den Leiter natürlich schriftlich darum bitten beim Schulministerum in Amtshilfe nachzufragen.


Titel: Re: Was ist ein Allgemeinbildender Schulabschluss
Beitrag von Ralf am 24.07.2014 um 23:44:30

grisu1000 schrieb am 24.07.2014 um 15:28:16:
Die Prüfung, ob es eine allgemeinbildende Schule ist hat die EBH zu machen und nicht der Antragsteller.


Ich gehe mal davon aus, dass die Einbürgerungsbehörden
in diesem Punkt ziemlich genaue Vorgaben ihrer obersten
Landesbehörde, also dem Innenministerium des jeweiligen
Bundeslandes haben. Allgemeinbildende Schulen sind
demnach öffentliche Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien
sowie Gesamtschulen. Dazu kommen noch die staatlich
anerkannten Privatschulen (z.B. Waldorfschulen). Demnach
bleibt der Behörde im Einzelfall wenig bis gar kein Spielraum,
da etwas anderes zu entscheiden, sie ist an die Erlasse ihrer
vorgesetzten Stellen gebunden. Letztlich kommt es auf die
genaue Formulierung des maßgeblichen Erlasses an.

Bei sonstigen privatrechtlchen Einrichtungen wie diesem
Weiterbildungskolleg mag es zwar durchaus sein, dass
vereinzelte Ausbildungsgänge als gleichberechigte
Schulabschlüsse anerkannt werden können, das heißt aber
noch lange nicht, dass diese Einrichtung deswegen automatisch
auch als allgemeinbildende Schule einzustufen wäre.
Genau das wäre ja die Voraussetzung, um von dem Test
befreit zu sein.

Meine dringende Empfehlung daher: die 25 Euro investieren,
den Test machen und gut.
Natürlich kann man auch versuchen dies im Einzelfall über
den Gerichtsweg zu umgehen. Das kann allerdings auch
verdammt in die Hose gehen, indem es über mehrere Instanzen
geht, was Jahre dauern kann und enorme Kosten verursacht
(ab dem Oberverwaltungsgericht besteht Anwaltszwang) und
der Kläger letztlich nach Jahren doch unterliegt und sämtliche
Verfahrenskosten zu tragen hat, die dann locker im vierstelligen
Bereich liegen, und er dann außerdem noch keinen Schritt weiter
gekommen ist.


Titel: Re: Was ist ein Allgemeinbildender Schulabschluss
Beitrag von Aras am 25.07.2014 um 00:58:55
Eine deutsche allgemeinbildende Schule ist doch jede in Deutschland verortete deutschsprachige Schule, die einen allgemeinbildenden Schulabschluss vermittelt. Also gemäß ISCED-97 die Bildungsabschlüsse der Stufe 2 und 3A. Egal ob man es auf einer öffentlichen oder privaten Schule erwirbt. Außerdem gibt es auch Weiterbildungskollegs in staatlicher Trägerschaft.

Da gibt es mMn wenig Interpretationsspielraum.

Titel: Re: Was ist ein Allgemeinbildender Schulabschluss
Beitrag von grisu1000 am 25.07.2014 um 04:43:48

Ralf schrieb am 24.07.2014 um 23:44:30:
Allgemeinbildende Schulen sind
demnach öffentliche Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien
sowie Gesamtschulen. Dazu kommen noch die staatlich
anerkannten Privatschulen (z.B. Waldorfschulen). Demnach
bleibt der Behörde im Einzelfall wenig bis gar kein Spielraum,
da etwas anderes zu entscheiden, sie ist an die Erlasse ihrer
vorgesetzten Stellen gebunden. Letztlich kommt es auf die
genaue Formulierung des maßgeblichen Erlasses an.


Das sind die allgemeinbildenden Schulen des ersten Bildungsweges, es gibt aber noch allgemeinbildende Schulen des Zweiten Bildungsweges, das sind Abendrealschule und -gymnasium, Kolleg oder andere Bildungsangebote wie eben Volkshochschulen, wenn sie allgemeine Schulabschlüsse anbieten.

Wie ich vom Threadsteller entnehme soll er sich an das Ministerium wenden, um die Gleichwertigkeit seiner "Mittleren Reife" ggf. bestätigt bekommen. Das habe ich moniert, da ich da eigenlich die Behörde in der Pflicht sehe, wenn es nicht bereits festgelegt ist.

Beschwerden kann er machen wenn er prinzipiell bleiben will, sonst empfehle ich auch er sollte er den Test machen, damit der Amtsschimmel laut wiehert.


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