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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> ich bin Student aus Syrien! https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1404336618 Beitrag begonnen von toni198880 am 02.07.2014 um 23:30:18 |
Titel: ich bin Student aus Syrien! Beitrag von toni198880 am 02.07.2014 um 23:30:18
Guten Abend,
ich habe eine Frage und zwar, ich bin als student vor 3 jahre nach Deutschland gekommen bevor diesen krieg in meinem Land passiert. Jetzt habe ich stress mit mein Aufenthalt zu verlängern in Deutschland. wahrscheinlich muss ich jetzt Asyl beantragen, darf ich das machen und wie sieht meine Chance aus?? muss ich die behörde beweisen ,das ich von syrische polizei gesucht bin oder sowas.. bitte helfen Sie mir. |
Titel: Re: ich bin Student aus Syrien! Beitrag von Runenwolf am 03.07.2014 um 08:30:18 toni198880 schrieb am 02.07.2014 um 23:30:18:
Damit ein Asylverfahren erfolgreich ist, musst du nachweisen, dass du in deinem Land politisch verfolgt wirst. Das dürfte schwer sein. Allerdings könnte aufgrund der Situation in Syrien ein zielstaatsbezogenes Abschiebehindernis vorliegen und damit wäre ein Aufenthalt dann vielleicht doch möglich. Was ist denn der Grund, dass der Aufenthalts nicht mehr verlängert werden kann? |
Titel: Re: ich bin Student aus Syrien! Beitrag von toni198880 am 03.07.2014 um 12:19:11
was heisst politisch verfolgt, ich bin 22 jahre alt, ich bin zwar aktiv im internet gegen der Assad Regierung in syrien, aber welche beweise muss ich die behörde zeigen.
wegen stress in meinem Land kann ich mich nicht mehr konzentrieren auf studium und seit 3 jahre versuche ich eine Zulassung in der UZni zubekommen,aber ohne Erfolg,weil ich gerne Medizin studieren möchte. Deswegen die ausländerbehörde sagt,das ich asyl beantragen muss, um mein Visum bzw. hier bleiben zu dürfen. |
Titel: Re: ich bin Student aus Syrien! Beitrag von Bayraqiano am 03.07.2014 um 20:07:35
Ich zietiere nur mal aus einer Entscheidung des VG München vom 30.04.2014 - M 22 K 12.30825 juris Rn. 37 ff. m.W.N.:
Zitat:
Das BAMF erkennt übrigens auch aufgrund dieser Rechtsprechung mehr und mehr Syrer als Flüchtlinge an statt ihnen nur subsidiären Schutz zu gewähren. Deshalb auch das Antraten der ABH, einen Asylantrag zu stellen. Es wird immer was dabei rauskommen. |
Titel: Re: ich bin Student aus Syrien! Beitrag von toni198880 am 05.07.2014 um 11:32:14
glaben Sie , dass ich Aufenthalt bekomme nach §25 abs. 2??
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Titel: Re: ich bin Student aus Syrien! Beitrag von reinhard am 05.07.2014 um 12:06:31 toni198880 schrieb am 05.07.2014 um 11:32:14:
Dazu müssten wir die komplette Akte sehen. Aber erst am Ende des Asylverfahrens, vorher kann nur eine spezialisierte Beratungsstelle oder ein spezialisierter Anwalt eine Prognose versuchen, aber erst nach einem langen persönlichen Gespräch mit allen, wirklich allen Einzelheiten. |
Titel: Re: ich bin Student aus Syrien! Beitrag von toni198880 am 08.07.2014 um 15:30:51
brauche ich einen Anwalt um den schrifftliche Asyl-Antrag zu geben, oder spielt es keine Rolle, oder das hilft in meiner Situation?
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