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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerungsurkunde
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Beitrag begonnen von Sc am 02.07.2014 um 13:27:12

Titel: Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Sc am 02.07.2014 um 13:27:12
Hallo,

Ich habe heute die erfreuliche Nachricht der EBH erhalten, das ich Nachweise sprich SuSa Berichte aus dem Monat Mai und Juni vorlegen muss. Diese werden auf gut Deutsch geprüft ob sich was wirtschaftlich geändert hat. Da hat sich nichts geändert daher stehe der Einbürgerung nichts im Wege.
Jetzt hat mir die Dame gesagt das ich dort dann Unterschriften leisten muss:
Was muss ich dort alles Unterschreiben?

Was passiert mit der Akte wird die dann wohin eigereicht?
Ich habe nichts zu verbergen, aber meine Frage ist vor allem kann nach der Einbürgerung jemand eine Einwende machen? Oder ist mann dann rechtlich zu 100% Deutscher und das ohne einen bestimmten  Vorbehalt..
Mir persönlich ist das egal habe rechtlich nichts zutun,aber mir geht es um einpaar dinge die ich gehört was aber nicht heisst das es stimmen muss....sondern mehr oder weniger gehts mir um die Aussage meines Schwiegervaters der ist der  Meinung wenn jemand eingebürgert wird und der baut mal da ein Mist das der "Staat" den Pass einziehen kann und die Staatsbürgerschaft "löschen" kann..

Ich hoffe mann findet antworten auf meine zahlreichen Fragen  :)

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Bayraqiano am 02.07.2014 um 13:33:39

Sc schrieb am 02.07.2014 um 13:27:12:
Was muss ich dort alles Unterschreiben?

keine Ahnung. Es ist allerdings durchaus Praxis, das Eingebürgerten z.B. erklärt wird, dass beispielsweise die dt. StaAng durch Einbürgerung in einem Nicht-EU-Land wieder verlieren und im Fall einer Einbürgerung unter HvM im anderen Staat keine Hilfe von dt. AV erwarten dürfen.


Sc schrieb am 02.07.2014 um 13:27:12:
Was passiert mit der Akte wird die dann wohin eigereicht? 

??? was soll das bedeuten?


Sc schrieb am 02.07.2014 um 13:27:12:
Ich habe nichts zu verbergen, aber meine Frage ist vor allem kann nach der Einbürgerung jemand eine Einwende machen?

Rücknahme nur nach § 35 StAG möglich, wenn man schon im Einbürgerungsverfahren getäuscht hat o.Ä. Ansonsten ist der Entzug der dt. StaAng verboten (Art. 16 GG).

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Runenwolf am 02.07.2014 um 13:34:55

Sc schrieb am 02.07.2014 um 13:27:12:
Ich habe nichts zu verbergen, aber meine Frage ist vor allem kann nach der Einbürgerung jemand eine Einwende machen? Oder ist mann dann rechtlich zu 100% Deutscher und das ohne einen bestimmtenVorbehalt..


Du bist dann Deutscher ... ohne wenn und aber.
Es gibt nur eine Ausnahme, dir den deutschen Pass wieder zu entziehen. Das geht nur dann, wenn du im Einbürgerungsverfahren falsche Angaben gemacht haben, die dazu geführt haben, dass du die Einbürgerung widerrechtlich erlangt hast.

Davon geh ich jetzt mal nicht aus. Also keine Panik.

Sc schrieb am 02.07.2014 um 13:27:12:
....sondern mehr oder weniger gehts mir um die Aussage meines Schwiegervaters der ist derMeinung wenn jemand eingebürgert wird und der baut mal da ein Mist das der "Staat" den Pass einziehen kann und die Staatsbürgerschaft "löschen" kann..


Absoluter Quatsch. Vergiss es ganz schnell wieder. Einem von Geburt an Deutschen wird ja auch nicht die Staatsbürgerschaft aberkannt, wenn er mal Mist baut.

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Sc am 02.07.2014 um 14:09:02
Ich habe keine Panik :-)
Aber der Mensch ist immer nur so Klug wie er Informiert ist ;-)
In der Regel ist mir das persönlich egal,  aber es ist immer gut wenn mann ausreichend Informiert ist.

Was die Frage anging: die Mitarbeitern meinte das meine Akte irgendwo gesendet wird. Ich hätte gerne nur gewusst wo dann die Akten bleiben.

Wenn die Einbürgerung durch ist kann ich mit der Urkunde meinen Pass und Ausweis beantragen? Oder dauert das etwas bis die persönlichen Daten im System angelegt sind?

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Runenwolf am 02.07.2014 um 14:18:13

Sc schrieb am 02.07.2014 um 14:09:02:
Was die Frage anging: die Mitarbeitern meinte das meine Akte irgendwo gesendet wird. Ich hätte gerne nur gewusst wo dann die Akten bleiben. 


In unserer Behörde wird die ABH von der EBH informiert, dann wird die Akte abgeschlossen und in die Registratur geschickt.
Da hängt sie dann, bis sie ausgesondert wird.


Sc schrieb am 02.07.2014 um 14:09:02:
Wenn die Einbürgerung durch ist kann ich mit der Urkunde meinen Pass und Ausweis beantragen? Oder dauert das etwas bis die persönlichen Daten im System angelegt sind? 


Das geht sehr zeitnah. Du kannst aber durchaus mit der Urkunde zu deinem Passamt gehen und Pass und Ausweis beantragen. Bis beides da ist, dauert es ein bisschen.

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde
Beitrag von Sc am 02.07.2014 um 14:25:07
Vielen Dank für die Antworten.

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