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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Ausbürgerung ( Pass Eingezogen )
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Beitrag begonnen von Leo87 am 22.05.2014 um 21:58:30

Titel: Ausbürgerung ( Pass Eingezogen )
Beitrag von Leo87 am 22.05.2014 um 21:58:30
Hallo ich habe eine kurze frage, ich habe mich beim Bosnischen Konsulat Ausbürgern lassen und habe nun auch die Urkunde dafür.Nun ist mir aber eigentlich erst bewusst geworden das ich ja gar keinen alten Reisepass mehr habe  :P... brauch die EBH den alten Reisepass oder langt die Ausbürgerungs Urkunde ?

vielen dank schon mal fürs lesen ;-)

Titel: Re: Ausbürgerung ( Pass Eingezogen )
Beitrag von Odysseus am 22.05.2014 um 23:53:48
Die Entlassungsurkunde reicht aus. Den EBHs ist bekannt, dass manche Länder sofort den Pass einziehen.

Und um die nächste Frage gleich zu beantworten: Nein, Du brauchst bis zu EB keinen Passersatz o.ä., falls Du nicht verreisen möchtest.

Titel: Re: Ausbürgerung ( Pass Eingezogen )
Beitrag von Leo87 am 23.05.2014 um 01:46:59
Vielen Dank für die schnelle Antwort  ;) Dann weiß ich jetzt bescheid habe mir schon sorgen gemacht  ::)

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