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Beitrag begonnen von Levent0 am 10.05.2014 um 01:39:50

Titel: [Kein-EU] Gleichzeitig Arbeit in Luxembourg, und Master Studium in Deutschland
Beitrag von Levent0 am 10.05.2014 um 01:39:50
Hallo Leute,

[Zuerst, muss ich sagen dass mein Deutsch nicht zu gut ist.]

Ich bin ein auslandische Master Studium Student (Kein EU) in Deutschland seit letztes Jahr, sondern habe ich noch nicht absolviert. In diesem Moment, habe ich eine Arbeitplatz Vorschlag von einer Luxembourgische Firma bekommen. Ich bin darauf gespannt ob ich in DE studiere und ausserdem in Luxembourg arbeite.

Ich hab schon meine Aufenthaltsbescheinigung in Deutschland, aber wann ich in Luxembourg auch arbeite, ich werde auch eine Aufenthaltsbescheinigung für Luxembourg bekommen. Geht das oder nicht?

Muss ich die Abschlus meines Studiums warten oder das aufgeben? Oder muss ich die Firma "Nein" sagen? Oder kann ich beide führen? Habe ich das Recht? Ich will beide führen ob Ich das Recht habe.

Ich freue mich auf Ihren Antworten.

Mit Freundlichen Grüssen,
Lev

Titel: Re: [Kein-EU] Gleichzeitig Arbeit in Luxembourg, und Master Studium in Deutschland
Beitrag von Bayraqiano am 10.05.2014 um 07:35:03
Ausreise nach Luxemburg zwecks Beschäftigung ist sicher eine Ausreise aus einem nicht vorübergehenden Grund, das führt zum Erlöschen Deiner deutschen AE (§ 51 I Nr. 6 AufenthG). Du könntest Dein Studium allenfalls phasenweise noch mit der lux. AE fortführen, die erlaubt Dir einen Aufenthalt von 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen.

Titel: Re: [Kein-EU] Gleichzeitig Arbeit in Luxembourg, und Master Studium in Deutschland
Beitrag von Levent0 am 10.05.2014 um 11:21:48
Vielen Dank für ihrem Antwort. Einige Leute hat mir gesagt, dass dieses Besetz nur für Deutschland geht , sondern nicht für beide. Sind Sie sicher? :/

Titel: Re: [Kein-EU] Gleichzeitig Arbeit in Luxembourg, und Master Studium in Deutschland
Beitrag von Levent0 am 12.05.2014 um 13:18:15
Oben!

Titel: Re: [Kein-EU] Gleichzeitig Arbeit in Luxembourg, und Master Studium in Deutschland
Beitrag von Seoman305 am 12.05.2014 um 14:56:37
Hallo Levent0

arbeite als Deutscher in LUX. (Grenzgänger)
zumindest ein paar Links habe ich :

BEste Erklärungen zu allen verwaltungsrechtlichen/behördlichen Sachen:

Luxemburger Bürgerportal auf Deutsch und Französisch
http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/index.html

Seite zum +3-Monatsaufenthalt als Drittstaatler
http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/citoyennete/immigration-visa/sejour-plus-3-mois/salarie-pays-tiers/index.html



Aussenministerium Luxemburg und Immigration behörde:
Infos auf Deutsch und English
http://www.mae.lu/en/content/view/full/2204
Deren Hotline ist ein bisschen Geduldsspiel... aber helfen weiter!


schrieb am 10.05.2014 um 07:35:03:
Ausreise nach Luxemburg zwecks Beschäftigung ist sicher eine Ausreise aus einem nicht vorübergehenden Grund, das führt zum Erlöschen Deiner deutschen AE (§ 51 I Nr. 6 AufenthG). Du könntest Dein Studium allenfalls phasenweise noch mit der lux. AE fortführen, die erlaubt Dir einen Aufenthalt von 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen.


Wenn er aber in Deutschland wohnen bleibt und weiter studiert und als Grenzgänger in Luxemburg arbeitet.. müsste das doch gehen? Studium Uni Trier/Saarbrücken z.B. ist in Pendlerreichweite..?

Titel: Re: [Kein-EU] Gleichzeitig Arbeit in Luxembourg, und Master Studium in Deutschland
Beitrag von Bayraqiano am 12.05.2014 um 19:04:18

Seoman305 schrieb am 12.05.2014 um 14:56:37:
Studium Uni Trier/Saarbrücken z.B. ist in Pendlerreichweite..?

Der TS wohnt lt. Profil in Mannheim und das ist dann nicht mehr in Pendlerreichweite.

Wenn der TS seinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland behält würde das zwar nicht das Erlöschen nach § 51 nach sich ziehen, allerdings wäre es im Hinblick auf die Beschäftigung in Luxemburg ziemlich fraglich, ob man überhaupt daneben noch ein Vollzeitstudium absolvieren kann. Das müsste die ABH bei der Verlängerung der AE ebenfalls berücksichtigen.

Titel: Re: [Kein-EU] Gleichzeitig Arbeit in Luxembourg, und Master Studium in Deutschland
Beitrag von Levent0 am 12.05.2014 um 20:20:37
1. Seit 14. Februar arbeite ich in Luxembourg, in einer grosse Firma

2. Ich bin kein EU Bürger.

3. Ich studiere Master in Hamburg

4. Ich wohne in Trier, in Haus meines Luxembourgischen Freundes.

5. Firma hat mir geholfen, sowie habe ich einen Wohnsitz in Luxembourg.

Kompliziert, oder?  :-/

Titel: Re: [Kein-EU] Gleichzeitig Arbeit in Luxembourg, und Master Studium in Deutschland
Beitrag von Bayraqiano am 12.05.2014 um 20:51:29

Levent0 schrieb am 12.05.2014 um 20:20:37:
Seit 14. Februar arbeite ich in Luxembourg, in einer grosse Firma

aha also schon Fakten geschaffen..


Levent0 schrieb am 12.05.2014 um 20:20:37:
3. Ich studiere Master in Hamburg

4. Ich wohne in Trier, in Haus meines Luxembourgischen Freundes.

5. Firma hat mir geholfen, sowie habe ich einen Wohnsitz in Luxembourg.

Und wie ernsthaft kann man denn in Hamburg studieren, wenn man in Luxemburg arbeitet und in Trier wohnt?!


Levent0 schrieb am 12.05.2014 um 20:20:37:
Kompliziert, oder? 

Es ist nur kompliziert, weil Du anscheined auf zwei Hochzeiten tanzen willst. Man kann hier nicht ernsthaft davon ausgehen, dass Dein Aufenthaltszweck in Deutschland, das Studium, ernsthaft betrieben wird.

Titel: Re: [Kein-EU] Gleichzeitig Arbeit in Luxembourg, und Master Studium in Deutschland
Beitrag von Seoman305 am 13.05.2014 um 10:09:41

Levent0 schrieb am 12.05.2014 um 20:20:37:
1. Seit 14. Februar arbeite ich in Luxembourg, in einer grosse Firma

2. Ich bin kein EU Bürger.

3. Ich studiere Master in Hamburg

4. Ich wohne in Trier, in Haus meines Luxembourgischen Freundes.

5. Firma hat mir geholfen, sowie habe ich einen Wohnsitz in Luxembourg.

Kompliziert, oder?  :-/


Dann hast du als nicht-EU Bürger sicher eine (nationale) Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Luxemburg bekommen, oder?Für die Luxemburger Seite ist Grenzgänger ="wer täglich, mindestens aber einmal die Woche" zu seinem Wohnsitz zurückkehrt.

Verwirrend: Wohnst du in Trier (angemeldet??!) in Luxemburg (angemeldet??) oder in Hamburg (angemeldet??). Sei vorsichtig, nicht dass du in Deutschland und Luxemburg am Ende aufenthaltsrechtliche Probleme hast...!!





Titel: Re: [Kein-EU] Gleichzeitig Arbeit in Luxembourg, und Master Studium in Deutschland
Beitrag von Levent0 am 13.05.2014 um 12:22:21

Seoman305 schrieb am 13.05.2014 um 10:09:41:
Dann hast du als nicht-EU Bürger sicher eine (nationale) Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Luxemburg bekommen, oder?Für die Luxemburger Seite ist Grenzgänger ="wer täglich, mindestens aber einmal die Woche" zu seinem Wohnsitz zurückkehrt.

Verwirrend: Wohnst du in Trier (angemeldet??!) in Luxemburg (angemeldet??) oder in Hamburg (angemeldet??). Sei vorsichtig, nicht dass du in Deutschland und Luxemburg am Ende aufenthaltsrechtliche Probleme hast...!!


Hallo,

Mein Luxembourgische Freund hat in Trier angemeldet, aber bleibe ich dort, aber zahlen wir deshalb monatliche Miete und nebenkosten zusammen.
Ich hab in Luxembourg angemeldet, hab ich mein Wohnsitz da, (das Appartement der Firma)
Ich hab Hamburg angemeldet, zu einer Wohnung in der Nahe der Universitat.

Mfg,

Titel: Re: [Kein-EU] Gleichzeitig Arbeit in Luxembourg, und Master Studium in Deutschland
Beitrag von Seoman305 am 13.05.2014 um 14:57:36
Vom Verständnis her:

Du hast Wohnsitz angemeldet in Hamburg zum Studium. - ist das dein "Hauptwohnsitz"?
Du hast einen Wohnsitz in Luxemburg (für Job). Also hast du eine Arbeits und Aufenthaltserlaubnis für Luxemburg?
In Trier bist du nicht selbst gemeldet nehme ich an?

Und wie studierst/arbeitest du? Ist das beides Volllzeit (40h/Woche?) Oder nur Halbtagsjob in Luxemburg=ß?

an I4a:
Hmm. kompliziert! Kann jemand erfahrenes die Deutsche Gesetzeseite beleuchten ? Sprich ob man mit deutscher AE zum Studium und gemeldetem Wohnsitz in D gleichzeitig in einem anderen EU-Land Wohnsitz und Arbeiten darf? Gibts da gesetzliches? Sprich Teilzeit hier oder da?

Nach der Diskussion vorher hier könnte es als Grenzgänger noch gehen (Bei Vorliegen einer Arbeitserlaubnis für LUX), aber wenn der TS in Hamburg gemeldet ist sicher kompliziert.

Die Luxemburger Gesetzeslage versuche ich zu verstehen...
http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/citoyennete/immigration-visa/installation/depart-arrivee-commune/index.html
Durchs Luxemburgische Meldegesetz durchzusteigen ist nicht einfach (auf französisch)  :o
http://www.legilux.public.lu/leg/a/archives/2008/0138/#2008A2057A
Falls ich Zeit hab schau ich mal, wird aber eher schwierig im Moment...

Titel: Re: [Kein-EU] Gleichzeitig Arbeit in Luxembourg, und Master Studium in Deutschland
Beitrag von Levent0 am 13.05.2014 um 15:36:20

Seoman305 schrieb am 13.05.2014 um 14:57:36:
Vom Verständnis her:

Du hast Wohnsitz angemeldet in Hamburg zum Studium. - ist das dein "Hauptwohnsitz"?
Du hast einen Wohnsitz in Luxemburg (für Job). Also hast du eine Arbeits und Aufenthaltserlaubnis für Luxemburg?
In Trier bist du nicht selbst gemeldet nehme ich an?

Und wie studierst/arbeitest du? Ist das beides Volllzeit (40h/Woche?) Oder nur Halbtagsjob in Luxemburg=ß?

an I4a:
Hmm. kompliziert! Kann jemand erfahrenes die Deutsche Gesetzeseite beleuchten ? Sprich ob man mit deutscher AE zum Studium und gemeldetem Wohnsitz in D gleichzeitig in einem anderen EU-Land Wohnsitz und Arbeiten darf? Gibts da gesetzliches? Sprich Teilzeit hier oder da?

Nach der Diskussion vorher hier könnte es als Grenzgänger noch gehen (Bei Vorliegen einer Arbeitserlaubnis für LUX), aber wenn der TS in Hamburg gemeldet ist sicher kompliziert.

Die Luxemburger Gesetzeslage versuche ich zu verstehen...
http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/citoyennete/immigration-visa/installation/depart-arrivee-commune/index.html
Durchs Luxemburgische Meldegesetz durchzusteigen ist nicht einfach (auf französisch)  :o
http://www.legilux.public.lu/leg/a/archives/2008/0138/#2008A2057A
Falls ich Zeit hab schau ich mal, wird aber eher schwierig im Moment...


Es ist aber extreme kompliziert. Beide, mein Studium und mein Job ist Vollzeit.

Jemand hat einen Fehler auch ausser mich hier gemacht, oder?

Titel: Re: [Kein-EU] Gleichzeitig Arbeit in Luxembourg, und Master Studium in Deutschland
Beitrag von tiggger am 13.05.2014 um 16:01:42

Levent0 schrieb am 13.05.2014 um 15:36:20:
Beide, mein Studium und mein Job ist Vollzeit. 

Das kann ich mir nicht vorstellen.

Levent0 schrieb am 13.05.2014 um 15:36:20:
Jemand hat einen Fehler auch ausser mich hier gemacht, oder?

Und wer sollte das sein?

Titel: Re: [Kein-EU] Gleichzeitig Arbeit in Luxembourg, und Master Studium in Deutschland
Beitrag von Aras am 13.05.2014 um 16:12:53

tiggger schrieb am 13.05.2014 um 16:01:42:
Und wer sollte das sein?


Die Frage soll wohl lauten: "Bin ich hier im Forum der Einzige dem dieser Fehler unterlaufen ist und hat jemand die entsprechende Erfahrung für so eine Fallkonstellation gesammelt"


Titel: Re: [Kein-EU] Gleichzeitig Arbeit in Luxembourg, und Master Studium in Deutschland
Beitrag von Seoman305 am 13.05.2014 um 23:32:37
Also, ich hab nochmal gesucht für die Luxemburger Gesetzeslage

hier gibts in mehreren Sprachen Infos zu Visa und Permitbestimmungen. (evtl. kannst du ja z.B. Russisch? LeventO?)
http://www.bienvenue.lu/page.php?url=installer/sejour/travail/permis_trav

wenn ich mir dann die Englische pdf anschaue http://www.bienvenue.lu/documents/fck/file/pdf/3cat/3cat_EN.pdf
Work permit for a third party country national holding a residence permit in another Member State of the
European Union where he or she resides and who intends to practise a salaried activity in the Grand
Duchy of Luxembourg.
gibt es wohl die Möglichkeit einer Arbeitserlaubnis in Luxemburg trotz Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedsland

So im Gesetz (auf Französisch) "Loi sur libre circulation des personnes et immigration"
http://www.legilux.public.lu/leg/a/archives/2012/0080/a080.pdf#page=2
ist die Suche wirklich mühselig, keine Kapitel u.ä. Hab im ersten Durchgang nur Article =§ 50 gefunden . Übersetze das mal und geb meinen Senf dazu. Bin kein Experte, stelle hier nur meine Meinung dar, (keine persönliche Wertung) die ich nach Lektüre und Durchdenken habe:


Art. 50.
(1) Tout ressortissant de pays tiers qui détient une autorisation de séjour et réside dans un autre Etat membre de
l’Union européenne et qui entend exercer une activité salariée sur le territoire, doit y avoir été autorisé. L’octroi de
l’autorisation de travail et son renouvellement sont subordonnés aux conditions relatives à l’exercice d’une activité
salariée prévues aux articles 42 et 43, sinon 45.

-> Jedem Drittstaatsangehörige (?) der eine Aufenthaltserlaubnis  und Wohnsitz in einem anderen Mitgliedsstaat der EU hat und der eine bezahlte Tätigkeit im territorium (Luxemburg) aufnehmen will, muss dies vorher genehmigt sein worden.

Ich gehe mal davon auss dass die Arbeitserlaubnis in Luxemburg korrekt und legal erteilt wurde (wenn die Firma das "geklärt hat".
Probleme die ich sehe:
1. Wenn es ein Vollzeitjob in Luxemburg ist und der TS auch noch einen Wohnsitz in Luxemburg hat, wird es wie bayraqiano sagt sehr schwer sein die deutsche AE zum Studium in Hamburg zu rechtfertigen. Bleibt dann nur mir der "schengenfähigen" AE aus LUxemburg die Einreise nach Deutshland.

2. Noch komplizierter (falls er seinen Haupt-Wohnsitz tatsächlich nicht in LUX hat, weiss nicht wie die Luxemburger diesen Fall beurteilen?) wird es denke ich wenn die Luxemburgische  Arbeitserlaubnis auf GRund des deutschen AT zum Studium erteilt wurde. Dann beisst sich die Katze in den Schwanz und mit Verlust des deutschen AT (wg. Nichtausübung des Studiums) fällt auch evtl. Luxemburg weg.
Siehe Nr.2 o.g. Paragraph:
-->"Die Arbeitserlaubnis kann dem Drittstaatsangehörigen entzogen werden wenn
- er das Aufenthaltsrecht in dem Land in dem er lebt verliert

- Er in einem anderen als dem genehmigten Beruf arbeitet
- er falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat oder  wissentlich verfälschte und ungenaue Dokumente vorlegt  oder Betrug oder  andere illegale Mittel gebraucht hat.

[size=9](NR2) L’autorisation de travail est soumise aux conditions de validité et de renouvellement prévues aux articles 43 et
45, paragraphes (2), (3) et (4). Elle peut être retirée au ressortissant de pays tiers:
– qui a perdu son droit de séjour dans le pays où il séjourne; 
– qui travaille dans une profession autre que celle pour laquelle il est autorisé;
– qui a fait usage d’informations fausses ou trompeuses ou qui a sciemment produit des pièces falsifiées ou
inexactes ou qui a recouru à la fraude ou à d’autres moyens illégaux.

Les règles procédurales prévues à la section 2 du chapitre 4 de la présente loi sont applicables.[/i]


Ich wuerde empfehlen entweder mehr Hintergrund zu posten (Art luxemburgische/deutsche AE?) bzw. IMHO die Situation umgehend zu klären. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das -auch unwissentliche- Unterhalten zweier Aufenthaltstitel (Vollzeitjob Lux +Vollzeitstudium Deutschland) legal ist (zumindest in einem der Länder) und Konsequenzen haben kann.

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