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Beitrag begonnen von palman am 27.04.2014 um 01:13:20

Titel: Fragem um Blau Card
Beitrag von palman am 27.04.2014 um 01:13:20
Hallo,
ich bekomme in 3 Wochen meine Blau Card, ich habe alle Voraussetzungen erfuellt (Zeugniss und Arbeitsvertrag) meine frage ist
ich habe in Deutschland 10 Jahre gelebt und studiert und 2006 habe ich Deutschland verlassen. und laut gesetzt: wer acht Jahre in deutschland gelebt hat darf eine NE beantragen ( aber 8 Jhare regelmaessig) gibt es irgendwie einen weg dass Sie meine 10 Jahre mitrechnen damit ich diese 21 Monate nicht warten mussen.
und zweite Frage wann und wie kann ich meine Frau nach Deutschland holen und wie lange dauert bis sie visum bekommt

Titel: Re: Fragem um Blau Card
Beitrag von Bayraqiano am 27.04.2014 um 08:19:49
es sind generell fünf Jahre für die NE, nicht acht (das ist die geforderte Aufenthaltszeit für eine Einbürgerung).

Für die Regel-NE § 9 AufenthG können Dir maximal vier Jahre angerechnet werden, wenn Du zum Zeitpunkt, als Du Deutschland verlassen hast, im Besitz einer NE warst (§ 9 IV Nr. 1 AufenthG).

Die 21-Monatsfrist für die NE § 19 VI AufenthG bezieht sich nur auf Zeiten, in denen man eine entsprechend qualifizierte Beschäftigung ausgeübt hat, da kann man nichts von Deinem früheren Aufenthalt anrechnen.

Deine Frau kann im Wege der FZF nachziehen, zu Inhabern von Blauen Karten müssen übrigens keine Deutschkenntnisse vor der Einreise nachgewiesen werden.

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