i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Rechtsanwälte: Ausländerrecht
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1398031660

Beitrag begonnen von Saly am 21.04.2014 um 00:07:40

Titel: Rechtsanwälte: Ausländerrecht
Beitrag von Saly am 21.04.2014 um 00:07:40
Es geht um eine Fam. aus Bosnien.Der Vater ist in Deutschland geboren,als Gastarbeiterkind,in Bosnien aufgewachsen.1992 kommt er nach Deutschland als flüchtling,heiratet,kriegt selber einen Kind und nach der Kriegsende 1998 kehrt er in der Heimat zurück.Vor 10 Jahren kommt er wg.gesundhetl.Gründen mit der Frau und dem Sohn wieder nach Deutschland.Seine Mutter unterschreibt Sorgerecht und so verbringen sie die Zeit bis heute .Nun ist sie gestorben,Humanitäre visum läuft ab...Hat mann da noch möglichkeiten zum bleiben???

Titel: Re: Rechtsanwälte: Ausländerrecht
Beitrag von Bayraqiano am 21.04.2014 um 08:47:26
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage (§§) und warum genau wurde eine humanitäre AE erteilt? Was genau ist das Ausreisehindernis?

Titel: Re: Rechtsanwälte: Ausländerrecht
Beitrag von Saly am 21.04.2014 um 09:56:31
Durch plötzl.erblindung ist er nach Deutschland zur private behandlung gekommen,da in Bosnien die Ärzte nicht weiter wussten.Die Angst das irgendwann wieder etwas passieren könnte ist sehr hoch.Der kleine Sohn den die haben ist inzw.bald Volljährig,hat die Fachoberschule eingeschrieben und hat sich intergriert.

Titel: Re: Rechtsanwälte: Ausländerrecht
Beitrag von Bayraqiano am 21.04.2014 um 10:08:43

Saly schrieb am 21.04.2014 um 09:56:31:
Die Angst das irgendwann wieder etwas passieren könnte ist sehr hoch

Dann gibt es doch keinen kausalen Zusammenhang zwischen dem Tod der Mutter und der Rechtsgrundlage für seinen Aufenthalt.

Bei einem derart langen Aufenthalt sollte man auch an eine Aufenthaltsverfestigung in Forme einer Niederlassungserlaubnis § 26 Abs. 4 AufenthG denken, sofern die dortigen Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn bereits vor 2005 aus humanitären Gründen eine Aufenthaltsbefugnis erteilt wurde, werden sogar niedrigere Hürden (vgl. § 104 Abs. 2 AufenthG). Vorsichtshalber sei auch darauf hingewiesen, dass für die NE § 26 Abs. 4 AufenthG das Abschiebehindernis nicht unbedingt weiter bestehen muss (vgl. VGH BW, Beschl. vom 29.5.2007 - 11 S 2093/06; BayVGH Beschl. vom 17.12.2008 - 19 CS 08.2655 u.a; wohl auch: BVerwG, Urteil vom 30.3.2010 - 1 C 6.09, Rn. 23).

Für den Sohn kommt eine Aufenthaltserverfestigung nach § 26 Abs. 4 Satz 4 i.V.m § 35 AufenthG in Frage.

Titel: Re: Rechtsanwälte: Ausländerrecht
Beitrag von Saly am 21.04.2014 um 11:40:10
Naja,die verstorbene Mutter hat immer wieder Sorgerecht unterschrieben damit die überchaupt eine verlängerung kriegen,Humanitäre Visum.Die hatten all die Jahre keine Gesundheitlichen Versicherungen,kein recht auf Arbeitserlaubnis,alles ging aus Privatkasse.Obwohl Ehefrau Arbeitswillig ist.

Titel: Re: Rechtsanwälte: Ausländerrecht
Beitrag von Bayraqiano am 21.04.2014 um 11:43:26

Saly schrieb am 21.04.2014 um 11:40:10:
Sorgerecht unterschrieben

Du meinst wohl eine Verpflichtungserklärung. Naja, es geht auch ohne gesicherten LU (je nach Art der AE im Ermessen der ABH).

Ansonten sollen sie sich an einen Anwalt oder an eine Migrationsberatungsstelle wenden wenn die ABH die Verlängerung tatsächlich ablehen sollte.

Titel: Re: Rechtsanwälte: Ausländerrecht
Beitrag von Saly am 21.04.2014 um 17:42:35
Was anders noch dazu,warum hat mann keinen recht auf einen Arbeitserlaubnis wenn mann Humanitäre Visum hat?(Bayern)

Titel: Re: Rechtsanwälte: Ausländerrecht
Beitrag von Bayraqiano am 21.04.2014 um 18:15:16
bei den meisten humanitären AE war das bis Juli 2013 tatsächlich der Fall. Seitdem gilt aber § 31 BeschV:


Zitat:
Die Erteilung der Erlaubnis zur Beschäftigung an Ausländerinnen und Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis, die nach Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes erteilt worden ist, bedarf keiner Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.


Wenn die Ehefrau arbeiten möchte, sollte sie einen entsprechenden Antrag auf Streichung der bisherigen Auflage bei der ABH stellen.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.