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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerungszusicherung
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Beitrag begonnen von Sc am 13.04.2014 um 12:54:34

Titel: Einbürgerungszusicherung
Beitrag von Sc am 13.04.2014 um 12:54:34
Hallo Users,
Ich habe zu dem oben genannten Thema einige Fragen:
Wir haben den Antrag für die Einbürgerung vollständig abgegeben. Zu den ganzen Sachverhalt bekamen wir auch die Bestätigung dass der Antrag vollständig vorliegt und wie waren beim Landratsamt und haben einige Unterschriften abgeben müssen.
Die Sachbearbeiterin meinte die Unterlagen jetzt werden jetzt ans LKA und weiteren Behörden gesendet und geprüft. Dort liegen zu unseren Personen keine negativen Speicherungen vor.
Wie lange dauert es in der Regel bis die Ergebnisse vorliegen? Sobald die Daten vorliegen wird erst mal geprüft ob Voraussetzungen für eine Einbürgerungszusicherung vorliegen.

Was mir allerdings sorgen macht ist wie folgt. Meine Frau und ich werden in Serbien und Bosnien Grundstücke erben. Laut der Gesetzeslage in Serbien Bosnien können dann auch praktisch später die Ausländer Erbungen vornehmen. Laut der Gesetzeslage in Serbien und Bosnien sind wir nicht benachteiligt D.h. wenn wir Deutsche werden, können wir problemlos dort erben. Die Praxis zeigt es aber in der Regel anders. In der Regel gibt es sehr große Schwierigkeiten dort was zu Erben, sehr oft ist dann eine Übertragung unmöglich oder wird unmöglich gemacht. Dann ist mann gezwungen teuere Anwälte zu nehmen, und es kommt dabei nichts raus. Ausser das einiges an Geld verloren geht und ....
Gibt es in der Gesetzeslage eine Möglichkeit auch die jetzige Staatsbürgerschaft zu behalten, weil eben wirtschaftliche Benachteiligungen entstehen weil eben die jetzige Staatsbürgerschaft abgegeben werden muss?  Wie kann ich diese Problematik bei der Ausländerbehörde deklarieren.?
Ich hoffe mann findet Tips und Rats für uns..

Titel: Re: Einbürgerungszusicherung
Beitrag von erne am 14.04.2014 um 17:49:30

Sc schrieb am 13.04.2014 um 12:54:34:
Gibt es in der Gesetzeslage eine Möglichkeit auch die jetzige Staatsbürgerschaft zu behalten, weil eben wirtschaftliche Benachteiligungen entstehen weil eben die jetzige Staatsbürgerschaft abgegeben werden muss? 


ja, die Einbürgerung unter HvM beantragen und die Vorausetzungen *nachweisen*

Dumm ist nur, dass die Gesetzeslage sagt, dass Ihr mit keinen Nachteilen zu rechnen habt. Somit entfällt der Nachweis und die HvM wird nicht gewährt.
Es sei denn, Ihr könnt ein Gutachten beibringen, welches die EBH oder das Gericht überzeugt.


Sc schrieb am 13.04.2014 um 12:54:34:
Wie kann ich diese Problematik bei der Ausländerbehörde deklarieren.?

nicht die ABH sondern die EBH

Titel: Re: Einbürgerungszusicherung
Beitrag von Sc am 03.05.2014 um 18:06:15
Vielen Dank für die Rückantwort.
Wir haben uns entschieden die jetzigen Staatsbürgerschaften auf dem üblichen Weg abzugeben. Jetzt warten wir nur noch auf die Zusicherung, laut der Mitarbeiterin dauert es noch ca. 1 Woche. Muss aber auch die EBH in Miesbach loben, perfekte Absprache und sehr sehr Fleissig.

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