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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Nachweis Unterhaltsberechtigt vom Vater ?
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Beitrag begonnen von Françoi de la18 am 11.04.2014 um 20:14:06

Titel: Nachweis Unterhaltsberechtigt vom Vater ?
Beitrag von Françoi de la18 am 11.04.2014 um 20:14:06
Hallo,

Die KFW (Kredit fürs Studium) hat mir heute Post geschickt. Ich soll dieses Formular bei der Ausländerbehörde ausfüllen.

https://www.kfw.de/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000001612_174_Formblatt-f%C3%BCr-nichtdeutsche-Antragsteller.pdf

Nummer 2. (2.2) soll unterschrieben werden,dass mein Vater deutscher ist und dass ich Unterhaltsberechtigt bin. Da die ABH auch den Bescheid für das Kindergeld hat.

Kann die ABH dies ausfüllen ?

Danke und schönes Wochenende und schöne Osterferien

Titel: Re: Nachweis Unterhaltsberechtigt vom Vater ?
Beitrag von Runenwolf am 11.04.2014 um 20:16:42

Françoi de la18 schrieb am 11.04.2014 um 20:14:06:
Kann die ABH dies ausfüllen ?


Da steht, dass die ABH das auszufüllen hat. Wer sollte das sonst ausfüllen und unterschreiben?

Titel: Re: Nachweis Unterhaltsberechtigt vom Vater ?
Beitrag von Françoi de la18 am 11.04.2014 um 20:18:53

Runenwolf schrieb am 11.04.2014 um 20:16:42:
Da steht, dass die ABH das auszufüllen hat. Wer sollte das sonst ausfüllen und unterschreiben?


Ich meine damit : Ob die ABH überhaupt sehen kann,welche Staatsangehörigkeit mein Vater hat. Und ob der Bescheid vom Kindergeld genug ist um nachzuweisen,dass ich Unterhaltsberechtigt bin

Titel: Re: Nachweis Unterhaltsberechtigt vom Vater ?
Beitrag von Aras am 11.04.2014 um 20:24:27

Zitat:
Hinweise: Es ist entweder der Nachweis nach 1. oder nach 2. zu erbringen!
Das Formular ist nur auszufüllen, sofern eine der unten genannten Vorraussetzungen bescheinigt werden kann!


::)

Wenn aber das KfW den Nachweis nach 2. ausdrücklich fordert, dann kannst du nur zur ABH gehen und das einholen.

Titel: Re: Nachweis Unterhaltsberechtigt vom Vater ?
Beitrag von Françoi de la18 am 11.04.2014 um 20:31:06
Ja Sie möchten es von der ABH ausgefüllt haben.
Aras schrieb am 11.04.2014 um 20:24:27:
::)

Wenn aber das KfW den Nachweis nach 2. ausdrücklich fordert, dann kannst du nur zur ABH gehen und das einholen.


Titel: Re: Nachweis Unterhaltsberechtigt vom Vater ?
Beitrag von Françoi de la18 am 11.04.2014 um 20:44:38
Eine Frage: Gilt die Aufenthalt für´s studium als Vorübergehend ? wenn ja,woher soll man das wissen ? man kann doch nach Abschluss bleiben und arbeiten ?
Aras schrieb am 11.04.2014 um 20:24:27:
::)

Wenn aber das KfW den Nachweis nach 2. ausdrücklich fordert, dann kannst du nur zur ABH gehen und das einholen.


Titel: Re: Nachweis Unterhaltsberechtigt vom Vater ?
Beitrag von reinhard am 11.04.2014 um 21:06:32
Der Aufenthalt gilt als vorübergehend.

Für die Arbeitssuche bekommt man anschließend eine andere AE, nach Abschluss eines passenden Arbeitsvertrages wieder eine andere AE. Erst diese AE ist für einen Daueraufenthalt, erst mit dieser AE kann man (später) eingebürgert werden.

Die meisten suchen ja nach dem Studium keine Arbeit hier, sondern kehren zurück. Insofern ist das "vorübergehend" tatsächlich die Realität.

Titel: Re: Nachweis Unterhaltsberechtigt vom Vater ?
Beitrag von Françoi de la18 am 11.04.2014 um 21:13:35

reinhard schrieb am 11.04.2014 um 21:06:32:
Die meisten suchen ja nach dem Studium keine Arbeit hier, sondern kehren zurück. Insofern ist das "vorübergehend" tatsächlich die Realität.

Also sollte ich das mit der ABH vergessen. Die werden das ja berücksichtigen,dass es nur "Vorrübergehend" ist . Aber wieso ist es beim Bafög und Kindergeld nicht so ? dort verlangen die auch ein nicht nur vorübergehender Aufenthalt  :-?

Titel: Re: Nachweis Unterhaltsberechtigt vom Vater ?
Beitrag von Aras am 11.04.2014 um 21:29:34
Weil du hier einen Kredit beantragen willst und kein BaföG.

Titel: Re: Nachweis Unterhaltsberechtigt vom Vater ?
Beitrag von bibimal am 17.04.2014 um 04:42:56
Sag mal, willst Du das Forum auf den Arm nehmen?
Erst willst Du eine Frau heiraten, um einen Aufenthalt zu bekommen. Dann bist Du plötzlich homosexuell. Willst Asyl beantragen. Dein Vater will die Papiere nicht ausfüllen , alle diskriminieren Dich.
Dann: Studium abgebrochen (falls Du Dich erinnerst).

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1389224949/0#0

Nun 2 threads hinsichtlich eines Studienkredites; den Du natürlich auch wieder einklagen willst (Diskriminierung mal wieder).

das Forum ist zur Hilfestellung gedacht - für Menschen, die Fragen haben; Du kommst permanent mit neuen haarsträubenden Stories und beschuldigst ABH und Behörden.

:-X

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