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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> §25,2 und subsidiärer Schutz
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Beitrag begonnen von Dani am 10.03.2014 um 14:23:54

Titel: §25,2 und subsidiärer Schutz
Beitrag von Dani am 10.03.2014 um 14:23:54
Hallo,
nach neuem Recht bekommen Flüchtlinge. die vom BamF nach §60 Abs. 2, 3, 5 und 7 AufenthG subsidiären Schutz zugesprochen bekommen haben den §25,2 AufenthG.
Frage 1: Die hiesige ABH verlangt nun in Fällen von Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach §25,3 besitzen eine gesonderte Bescheinigung vom BAMF, bevor eine Aufenthaltserlaubnis nach §25,2 erteilt wird. Ist dies wirklich so vorgesehen oder muss die ABH bei Vorliegen der Voraussetzungen nicht eine Aufenthaltserlaubnis nach §25,2 erteilen?
Frage 2: Was ändert sich bezgl. eines Familiennachzugs nach Erteilung des §25,2? Die Regelvoraussetzungen gelten nach wie vor?!

Titel: Re: §25,2 und subsidiärer Schutz
Beitrag von Aras am 10.03.2014 um 14:39:42
Naja, nur Abschiebehindernisse nach 60 Abs 2, 3, 7 Satz 2

Titel: Re: §25,2 und subsidiärer Schutz
Beitrag von Dani am 10.03.2014 um 14:46:25

Aras schrieb am 10.03.2014 um 14:39:42:
Naja, nur Abschiebehindernisse nach 60 Abs 2, 3, 7 Satz 2

Stimmt. Sorry.

Titel: Re: §25,2 und subsidiärer Schutz
Beitrag von Bayraqiano am 10.03.2014 um 19:00:19

Dani schrieb am 10.03.2014 um 14:23:54:
Ist dies wirklich so vorgesehen oder muss die ABH bei Vorliegen der Voraussetzungen nicht eine Aufenthaltserlaubnis nach §25,2 erteilen?

Erteilt werden darf nur, wenn das BAMF der ABH mitteilt, dass keine Ausschlusstatbestände nach § 25 III Satz 2 Buchstabe a bis d (i.d.F bis zum 1.12.2013) vorliegen. Die ABH sollte deshalb das BAMF für eine solche "Bescheinigung" kontaktieren.


Dani schrieb am 10.03.2014 um 14:23:54:
Was ändert sich bezgl. eines Familiennachzugs nach Erteilung des §25,2? Die Regelvoraussetzungen gelten nach wie vor?! 

Streng nach Wortlaut des § 29 II Satz 1 AufenthG kann vom gesicherten LU nach Ermessen abgesehen werden (es wohl anzunehmen, dass das nicht so vom Gesetzgeber gewollt war, es steht aber so im Gesetz).

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