i4a - Das Board | |
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> vaterschafts erkenung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1394221736 Beitrag begonnen von ichunder am 07.03.2014 um 20:48:56 |
Titel: vaterschafts erkenung Beitrag von ichunder am 07.03.2014 um 20:48:56
hallo habe auch eine frage zu vaterschaftserkennung wie sollte es gemacht werden und was für papiere braucht mann dazu und wie leuft das ab
notar?? jugendamt?? standesamt danke |
Titel: Re: vaterschafts erkenung Beitrag von marmelade am 08.03.2014 um 07:45:49
Du kannst es beim Jugendamt machen
.da gehst du mit der Mutter des Kindes hin machst ein termin die sagen dir alles was du brauchst.eigentlich nur dein Ausweis. Und dann wird unterschrieben. Das kostet nichts. Du kannst aber auch zu Einen notar gehen miz der mutter brauchst auch Ausweis kostet aber ca 60€ Das Standesamt hat damit nichts zu tun.da must du hin mit der Vaterschaftsanerkennung und dann wirst du eingetragen auf der Geburtsurkunde deines Kindes. Wenn es noch nicht da ist dann warten bis zur Geburt. |
Titel: Re: vaterschafts erkenung Beitrag von Blaise am 08.03.2014 um 19:24:02
Hallo,
natürlich kann auch das Standesamt eine Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft aufnehmen. Das ist nichts ungewöhnliches... Am besten ist, wenn Mutter und Vater zusammen die Erklärung abgeben. Die Mutter kann dann der Anerkennung gleich zustimmen. Beide sollten ihre Geburtsurkunden (Originale!) und Personalausweise oder Pässe mitbringen. Falls das Kind schon geboren ist, auch die Geburtsurkunde des Kindes mitbringen. Die Anerkennung beim Jugendamt ist in der Regel gebührenfrei, beim Standesamt kostet es um die 30,00 €, beim Notar mehr. Da eine solche Anerkennung in der Regel nur nach Terminabsprache gemacht wird, kann dir die zuständige Stelle dir gleich sagen, was Du brauchst und welche Gebühren anfallen. |
Titel: Re: vaterschafts erkenung Beitrag von ichunder am 09.03.2014 um 16:36:37
ja danke erst mal für die info
aber wenn der partner in ausland ist wie sieht es den den aus ?? mit der vaterschaftserkenung danke |
Titel: Re: vaterschafts erkenung Beitrag von reinhard am 09.03.2014 um 16:46:48 ichunder schrieb am 09.03.2014 um 16:36:37:
Im Ausland ist die deutsche Botschaft die "Stellvertreter-Behörde" für Jugendamt und fürs Standesamt. Er muss dann mit der Botschaft rechtzeitig einen Termin vereinbaren. Am besten als erstes den Termin in Deutschland machen, die Papiere ins Ausland verschicken, dann dort den Termin machen. |
Titel: Re: vaterschafts erkenung Beitrag von ichunder am 09.03.2014 um 20:03:46
hallo
also wie ich verstanden haben in standesamt machen sie es auch was brauche ich für papiere gebursurkunde kind und von mir und mann ist das richtig ?? was muss ich genaues tuen ein antrag stellen ?? |
Titel: Re: vaterschafts erkenung Beitrag von reinhard am 09.03.2014 um 20:35:11
Ob das Standesamt bei Dir das macht, kann Dir nur Dein Standesamt sagen. Dort erfährst Du auch, welche Papiere Du brauchst. Beim Standesamt kostet es Geld, beim Jugendamt ist es kostenlos.
|
Titel: Re: vaterschafts erkenung Beitrag von ichunder am 11.03.2014 um 20:48:36
hallo
wie ich heute erfahren habe von standesamt das eine vaterschaftsanerkenung nur den biologischen vater zu weissen kann ( den erzeuger) und das wollte ich ja nicht sonder das das mein jetzieger mann das kind auf seinen familien name überschreiben tut ( adobtieren) also komme durcheinander mit der zeit wollte fragen wie ist es richtig danke |
Titel: Re: vaterschafts erkenung Beitrag von reinhard am 11.03.2014 um 20:57:50
Wenn Du eine Namensänderung willst, bist Du hier völlig falsch.
Warum gehst Du nicht einfach zum Jugendamt und machst dort die Zustimmung zur Anerkennung fertig? Die Vaterschaftsanerkennung kann nur der Vater machen. |
Titel: Re: vaterschafts erkenung Beitrag von marmelade am 12.03.2014 um 05:20:42
Hallo, steht denn bei dem Kind der biologische Vater in der Geburtsurkunde? Weil wenn es der Fall ist kann nur mit sein Einverständnis dein jetziger Mann dein Kind adoptieren.
Sollte der biologische Vater nicht drin stehen und du weist auch nicht wer es ist dann must du dich an das Jugendamt wenden was für dein Wohnort zuständig ist. Möchtest du das dein Kind nur den Namen trägt von dein jetzigen Mann weil du den Name auch trägst und du bist alleine sorgeberechtige dann kannst du das beim Standesamt machen.must aber auch vorher zum Jugendamt gehen und eine Bescheinigung holen für das Standesamt das du alleiniges Sorgerecht hast. Sollte der biologische Vater auch das Sorgerecht haben muss er für die Namensänderung auch seine Zustimmung geben. Du must es genau erklären was du willst!!! |
Titel: Re: vaterschafts erkenung Beitrag von ichunder am 18.03.2014 um 16:19:57
hallo
nein der biologische Vater steht nicht in der gebursurkunde das alleinige sorgerecht habe ich nur und den name von mein mann habe ich auch nicht da es in marokko nicht geht den name von meinen mann anzunehmen wollte ich in d machen aber ich glaube auch den namen anzunehmen von mein mann muss er ja in d sein richtig ??? |
i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4! YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten. |