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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Zuständigkeit ALB
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Beitrag begonnen von melike2 am 01.03.2014 um 07:33:05

Titel: Zuständigkeit ALB
Beitrag von melike2 am 01.03.2014 um 07:33:05
Hallo liebe User, bin nun seit 3 Monaten verheiratet und es tun sich neue Probleme und Fragen auf.Mein Mann (Türke) war Asylant in Darmstadt(2012 abgeschoben worden),ich lebe in Chemnitz.Befristungsantrag wurde in Darmstadt gestellt,die ALB ist allerdings der Meinung Chemnitz wäre zuständig?????Wer weiss hier Rat,bzw. wie es es gesetzlich richtig? Wer hat ausserdem Erfahrungswerte wie lange wir auf die Antwort der zuständigen ALB warten müssen,habe gehört die hätten 3 Monate Zeit.Daaaaankeschön. :-[

Titel: Re: Zuständigkeit ALB
Beitrag von Bayraqiano am 01.03.2014 um 10:53:36
zuständig ist Chemnitz, dass im Verfahren aber Darmstadt beteiligen muss (§ 72 III Satz 1 AufenthG).

Titel: Re: Zuständigkeit ALB
Beitrag von melike2 am 01.03.2014 um 13:13:05
aha,danke erstmal.....

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