i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Wechsel des Aufenhaltszwecks vom Studium ins Familiennachzug
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1393430594

Beitrag begonnen von tng am 26.02.2014 um 17:03:14

Titel: Wechsel des Aufenhaltszwecks vom Studium ins Familiennachzug
Beitrag von tng am 26.02.2014 um 17:03:14
Hallo zusammen,

ich habe zurzeit eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums (§16) und bin mit einem Ausländer verheiratet, unsere Ehe wurde schon anerkannt. Mein Mann hat vor kurzem sein Studium absolviert und einen Arbeitsvertrag für 2 Jahre bekommen. Ich möchte gern meinen Aufenthaltszweck ändern (Familiennachzug). Mir wurde aber letzte Woche von der Ausländerbehörde mitgeteilt, dass dies nicht möglich ist. Ich müsste wieder ausreisen und einen neuen Visum für Familiennachzug beantragen, denn während des Aufenthalts zum Zweck eines Studium soll in der Regel keine Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Aufenthaltszweck erteilt oder verlängert werden, sofern nicht ein gesetzlicher Anspruch besteht.

Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen, ob es doch eine Möglichkeit gibt, ohne ausreisen zu müssen. 

Vielen Dank

Titel: Re: Wechsel des Aufenhaltszwecks vom Studium ins Familiennachzug
Beitrag von Bayraqiano am 26.02.2014 um 17:15:45

tng schrieb am 26.02.2014 um 17:03:14:
sofern nicht ein gesetzlicher Anspruch besteht.


Maßgeblich ist hier der § 30 AufenthG, da steht:

Dem Ehegatten eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn [.....].

Ist = Anspruchsnorm. Wenn alle zwingenden und regelhaften Voraussetzungen (siehe §§ 5, 29 und 30 AufenthG) erfüllt sind, da gibt es einen Anspruch und die AE muss ohne Ausreise erteilt werden, vgl. § 39 Nr. 1 AufenthV.

Titel: Re: Wechsel des Aufenhaltszwecks vom Studium ins Familiennachzug
Beitrag von grisu1000 am 26.02.2014 um 23:01:28

tng schrieb am 26.02.2014 um 17:03:14:
Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen, ob es doch eine Möglichkeit gibt, ohne ausreisen zu müssen.


Ja, den Antrag schriftlich, ggf. formlos stellen und sich nicht abwimmeln lassen.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.