i4a - Das Board | |
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> 30 Jahre in DEU, vor 6 Jahren in die Türkei - ist meine AE noch gültig? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1392921870 Beitrag begonnen von souls am 20.02.2014 um 19:44:29 |
Titel: 30 Jahre in DEU, vor 6 Jahren in die Türkei - ist meine AE noch gültig? Beitrag von souls am 20.02.2014 um 19:44:29
Hallo Danke für eure Antworten!
İch habe über 30 Jahre rechtmaessig in Deutschland gelebt. Aber da ich sozialhilfe empfaenger wurde und auch straffaellig geworden bin.(unter 2 Jahre auf Bewaehrung) Entschloss ich mich mit 30 auszureisen und lebe nun seit mehr als 6 Jahren in der Türkei. İch mus nun berufs bedingt hin und wieder nach Deutschland(nein ich möchte nicht dort wieder leben). Wenn ich nur für Geschaeftsreisen oder Messen nach Deutschland kommen möchte. Reicht meine unbefristete Aufenthaltserlaubniss im alten Pass(wenn ja! kann ich den aufenthaltstitel auf meinen neuen Pass übernehmen auch wenn ich nicht vorhabe wieder in deutschland zuleben). Der Lebensunterhalt der angesprochen wurde ist für die kurzen Reisen durch meine Firma und unsere Partner gedeckt(Hotel, Flug, mein eigenes Gehalt usw) Danke im voraus für eure Antworten |
Titel: Re: 30 Jahre in DEU, vor 6 Jahren in die Türkei - ist meine AE noch gültig? Beitrag von Petersburger am 20.02.2014 um 21:28:16
Stell' diese Frage der ABH an Deinem letzten Wohnsitz.
Für eine sinnvolle Antwort sind vermutlich Belege für die Sicherung Deines Lebensunterhalts am Wohnort erforderlich - die solltest Du gleich beilegen. Gemeint ist - nur der Sicherheit halber - nicht Dein LU während irgendwelcher Kurzreisen. Ist Dein AT ungültig, dann bekommst Du das schriftlich. Falls nicht, bekommst Du eine Bescheinigung gem. § 51 AufenthG, daß Dein alter AT trotz des langen Auslandsaufenthalts nicht erloschen ist. |
Titel: Re: 30 Jahre in DEU, vor 6 Jahren in die Türkei - ist meine AE noch gültig? Beitrag von souls am 21.02.2014 um 08:37:40
Super danke rufe gleich mal an.
|
Titel: Re: 30 Jahre in DEU, vor 6 Jahren in die Türkei - ist meine AE noch gültig? Beitrag von souls am 21.02.2014 um 10:43:33
Die einzige die ich bisher erreicht habe. İst eine Frau vom auswaertigen Amt. Nach durchsicht (§ 51 Abs. 9 Satz 2 AufenthG). Sagte sie ich soll rausfinden ob ein Eintrag im zentralen Auslaenderregister vorliegt. Am besten bei der AB meines letzten Wohnortes. Da ist irgendwie aber niemand zu erreichen. Meine Bewaehrung war 1 jahr 8,6 monate so weit ich weiss. Abschiebungen sind soweit ich weiss erst ab 2 Jahren.
korrigiert mich bitte! İch versuch weiter bei der AB jemanden zu erreichen. |
Titel: Re: 30 Jahre in DEU, vor 6 Jahren in die Türkei - ist meine AE noch gültig? Beitrag von Petersburger am 21.02.2014 um 11:46:49
Niemand außer der ABH des letzten Wohnsitzes ist fur die genannte Bescheinigung zuständig!
Alle anderen Behörden können dies nicht bescheinigen! Daher bitte keine Schreiben oder Anrufe an diese anderen, das ist nur Zeitverlust für alle. |
Titel: Re: 30 Jahre in DEU, vor 6 Jahren in die Türkei - ist meine AE noch gültig? Beitrag von souls am 21.02.2014 um 14:56:31
Also wenn ich nicht ausgewiesen bin ist meine unbefristete AE immer noch gültig?
İch habe jetzt einen Antrag auf Selbstauskunft gestellt beim Zentralregister für Auslaender. AB werde ich am Montag nochmal versuchen |
Titel: Re: 30 Jahre in DEU, vor 6 Jahren in die Türkei - ist meine AE noch gültig? Beitrag von Saxonicus am 21.02.2014 um 15:13:47 souls schrieb am 20.02.2014 um 19:44:29:
souls schrieb am 21.02.2014 um 14:56:31:
§ 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts (1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen: 6. wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist, 7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist, Demzufolge ist Dein Aufenthaltstitel erloschen. |
Titel: Re: 30 Jahre in DEU, vor 6 Jahren in die Türkei - ist meine AE noch gültig? Beitrag von Petersburger am 21.02.2014 um 15:27:13 Aufmerksames Weiterlesen im Gesetz und leichtere Rechenübungen im Thema - (2014 - 6 > 2005) und (30 > 15) sind zwei korrekte Ungleichungen - lassen jedoch den Schluß zu, daß Deine kategorische Aussage möglicherweise auch inkorrekt sein könnte... In diesem Fall benötigt der TS eine Bescheinigung einer ganz bestimmten Behörde zum Ausräumen aller Zweifel. |
Titel: Re: 30 Jahre in DEU, vor 6 Jahren in die Türkei - ist meine AE noch gültig? Beitrag von souls am 21.02.2014 um 16:12:24
4) sich der Ausländer für einen Zeitraum von sechs Jahren außerhalb des Bundesgebiets aufhält oder
ja das ist dann der knackpunkt. Gut dann muss ich wohl doch nen Schengenvisum beantragen. Für die Geschaeftsreisen usw Ok super danke schön ! |
Titel: Re: 30 Jahre in DEU, vor 6 Jahren in die Türkei - ist meine AE noch gültig? Beitrag von souls am 21.02.2014 um 16:16:24 Saxonicus schrieb am 21.02.2014 um 15:13:47:
Nicht nach dem Paragraphen wenn dann nach 51 absatz 9 Satz 4 |
Titel: Re: 30 Jahre in DEU, vor 6 Jahren in die Türkei - ist meine AE noch gültig? Beitrag von souls am 21.02.2014 um 16:20:23
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erlischt nach § 51 Abs. 9 AufenthG nur, wenn
ihre Erteilung wegen Täuschung, Drohung oder Bestechung zurückgenommen wird, der Ausländer ausgewiesen wird oder seine Abschiebung wegen Terrorismusverdachts (§ 58 a AufenthG) angeordnet wurde, sich der Ausländer für einen Zeitraum von zwölf aufeinander folgenden Monaten außerhalb der EU-Mitgliedstaaten aufhält, in dem die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten erworben werden kann (das sind alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Ausnahme von Dänemark, Irland und dem Vereinigten Königreich) sich der Ausländer für einen Zeitraum von sechs Jahren außerhalb des Bundesgebiets aufhält oder der Ausländer die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erwirbt. Analog zur Niederlassungserlaubnis erlischt die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU nicht bei einem längerfristigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, wenn sich der Ausländer länger als 15 Jahre rechtmäßig in Deutschland aufgehalten hat (§ 51 Abs. 9 Satz 2 AufenthG).[4] bin verwirrt sorry ! erloschen oder nicht? Ja oder Nein? Also ich werde wahrscheinlich erst am Montag genaues darüber erfahren. Wenn ich mit dem AB gesprochen habe. Trotzdem gut das ich den antrag auf auskunft gestellt habe. mal sehen was da drin steht. |
Titel: Re: 30 Jahre in DEU, vor 6 Jahren in die Türkei - ist meine AE noch gültig? Beitrag von Aras am 21.02.2014 um 16:22:01 souls schrieb am 21.02.2014 um 16:12:24:
Nein, mann! Du warst 30 Jahre in Deutschland. Du hast eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, dass nach § 101 als Niederlassungserlaubnis weitergilt. Zitat:
Und wie Petersburger schreibt: Eine Niederlassungserlaubnis erlischt nicht automatisch, wenn du mind. 15 Jahre rechtmäßig in Deutschland gelebt hast. Zitat:
Hast du jemanden in am Ort deines letzten gewöhnlichen Aufenthalts? Schick ihm per Post einen Dreizeiler, dass du eine Bescheinigung für den Fortbestand der Niederlassungserlaubnis nach § 51 brauchst und du den Überbringer des Antrags die Entgegennahme dessen bevollmächtigst. Mach noch ne Kopie des Passes und der eingeklebten unbefristeten Aufenthaltserlaubnis und leg die dazu. Die Bescheinigung sollte noch am gleichen Tag ausgestellt werden können. Dann schickt er es dir per Post und voilá. |
Titel: Re: 30 Jahre in DEU, vor 6 Jahren in die Türkei - ist meine AE noch gültig? Beitrag von souls am 21.02.2014 um 16:26:19
:-) Danke Mann
Mach ich gut wenn ich nicht jedesmal nen Visumsantrag stellen muss wenn ich kurz rüber muss. |
Titel: Re: 30 Jahre in DEU, vor 6 Jahren in die Türkei - ist meine AE noch gültig? Beitrag von Petersburger am 22.02.2014 um 03:40:24 Aras schrieb am 21.02.2014 um 16:22:01:
Das schrieb ich nicht. Die Bedingungen hierfür - gesicherter LU und Fehlen von Ausweisungsgründen - habe ich erstens nicht vergessen und zweitens las ich im Startbeitrag, daß beide relevant sein könnten. Entscheidend ist für den TS, was seine ABH dazu sagt bzw. schreibt. Einreisen ohne diese Bescheinigung würde ich nicht! Den Kontakt mit der ABH würde ich auch selbst aufnehmen. Wenn es ohnehin nur per Post geht ist ein Dritter nutzlos. Und "innerhalb eines Tages" scheint mir reichlich optimistisch nach dem Startbeitrag. |
i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4! YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten. |