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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Namensänderung Eritrea
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Beitrag begonnen von Dani am 20.02.2014 um 14:51:15

Titel: Namensänderung Eritrea
Beitrag von Dani am 20.02.2014 um 14:51:15
Hallo,

folgender Fall: Frau kommt aus Eritrea nach Deutschland mit falschem Namen. Ihr wird aufgrund dieser Angaben ein Reiseausweis für Flüchtlinge ausgestellt. Nach nun mehr 12 Jahren möchte sie unter ihrem richtigen Namen weiterleben und legt einen Taufschein und Schulzeugnisse aus Eritrea vor. Diese werden von den dt. Behörden nicht akzeptiert.

Für eine Geburtsurkunde bzw. die Ausstellung eines  Inlandspasses würde - so die Frau - die Botschaft Eritreas eine "Gebühr" in Höhe von 2% des gesamten seit ihrer Ankunft in Deutschland erwirtschafteten Einkommens verlangen. Auf der Botschaftsseite finden sich hierzu keine Angaben.

Hat jemand hier Erfahrungen darüber
1. wie hoch die Kosten tatsächlich sind
2. ob es noch andere Lösungsmöglichkeiten gibt

Danke!

Titel: Re: Namensänderung Eritrea
Beitrag von Bayraqiano am 20.02.2014 um 19:21:48
Eritrea verlangt tatsächlich eine "Aufbausteuer" von Auslandseritreern in Höhe von 2% ihres Einkommens ehe irgendwelche Konsularleistungen erbracht werden (siehe http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-83180806.html und http://auslaender-asyl.dav.de/ANA-ZAR04-10.pdf S. 29). Die Höhe wirst Du von denen nicht erfahren.

Wenn die Flüchtlingsanerkennung weiterhin besteht sollte man hier darauf bezug nehmen und die Änderung anhand der bereits vorhandenen Dokumente und Art. 25 GFK erreichen.

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