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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Deutschen Pass beantragen nach 2 Jahren
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Beitrag begonnen von x0n1 am 01.02.2014 um 18:17:07

Titel: Deutschen Pass beantragen nach 2 Jahren
Beitrag von x0n1 am 01.02.2014 um 18:17:07
Hallo I4a,

Ich habe von paar freunden gehört das ich nach 2 jahren Ehe, den Deutschen Pass beantragen kan stimmt das? Kann mir jemand da weiter helfen. Ich lebe Jetzt seit 2 jahren in Deutschland und habe einen Aufenthalt bs 2015. Da es für Meine Ausbildung und für mich persönlich ein großes Vorteil wäre den zu beantragen. Habe 7 Jahre schon in Deutschland Meine Kindheit verbracht und bin bis zur 5 Klasse zur Schule gegangen.

Würde für jede kleine Hilfe dankbar sein.

Titel: Re: Deutschen Pass beantragen nach 2 Jahren
Beitrag von Bayraqiano am 01.02.2014 um 18:21:18
zwei Jahre Ehe, aber drei Jahre Aufenthalt. Ob für letzteres auch die ehemaligen Aufenthaltszeiten angerechnet werden können musst Du mit der zuständigen Einbürgerungsbehörde klären.

Titel: Re: Deutschen Pass beantragen nach 2 Jahren
Beitrag von x0n1 am 01.02.2014 um 18:28:59
Des wollte Ich wissen ob mir das angerechnet wird, war Ja Auch mir Visum Hier in Deutschland 3 x 3 Monate lang und davor dann 7 Jahre. Hat jemand damit Erfahrungen gemacht?

Titel: Re: Deutschen Pass beantragen nach 2 Jahren
Beitrag von Bayraqiano am 01.02.2014 um 18:32:34
es sei schon mal vorsorglich gesagt, dass Zeiten von erfolglosem Asylverfahren und Duldung überhaupt nicht angerechnet werden können. Du solltest erstmal herausfinden, ob Du überhaupt rechtmäßig in Deutschland warst.


Zitat:
war Ja Auch mir Visum Hier in Deutschland 3 x 3 Monate lang

Das zählt sicher nicht.

Titel: Re: Deutschen Pass beantragen nach 2 Jahren
Beitrag von x0n1 am 01.02.2014 um 18:38:13
Ich war 7 Jahre mit Eltern Asyl in Deutschland. Die 3 Jahre habe ich Ferienbsschäftigung in Deutschland gemacht, Hab gearbeitet.

Titel: Re: Deutschen Pass beantragen nach 2 Jahren
Beitrag von reinhard am 01.02.2014 um 18:45:24
Dann solltest Du mit der Einbürgerungsbehörde einen Termin vereinbaren und auch Deine Fragen schon hinschicken. Die fordern dann erst die Akte an, rechnen alles aus und können Dir dann zum Termin genau sagen, was sie anrechnen und was nicht.

Zeiten des Asylantrags zählen nicht, wenn der Asylantrag abgelehnt wurde.

Titel: Re: Deutschen Pass beantragen nach 2 Jahren
Beitrag von x0n1 am 01.02.2014 um 18:47:13
vielen dank ;)

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