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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> FZF kind 8 Monat - ABH verweigert wegen LU SGB II Fiktionsbescheinigung
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Beitrag begonnen von Insomnia am 13.01.2014 um 12:49:34

Titel: FZF kind 8 Monat - ABH verweigert wegen LU SGB II Fiktionsbescheinigung
Beitrag von Insomnia am 13.01.2014 um 12:49:34
Folgendes Problem: Ich bin Deutscher, meine Freundin reiste  mit FZF Visa ungeborenes Kind ein, das Einreise Visa wurde von einer anderen ABH ohne Pruefung ob LU gesichert ist ausgestellt

Neue ABH verweigerte heute Fiktionsbescheinigung weil wir beide Hartz IV bekommen. Das Visa ist noch 1 Monat gueltig, ich soll am letzten Tag der Gueltigkeit des Visums mit ihr zur ABH wiederkommen dann sehen wir weiter.

Ich weiss das LU bei Nachzug zu Deutschen bei FZF nicht erforderlich ist, dies habe ich der Dame bei der ABH auch mitgeteilt, darauf sagte Sie:: bei Nachzug FZF zum ungeborenen Kind muss LU bis zur Geburt gesichert sein und kein SGB Ii Bezug. von mir  nach der Geburt ist es egal, dies hat ihr  Vorgesetzter  bestaetigt.

Die vorherige ABH haette fehlerhaft gearbeitet und ohne LU Unterlagen von mir keine Zustimmung FZF zun ungeborenen Kind erteilen duerfen. Jetzt ist meine Freundin halt hier und Sie will erstmal sehen was Sie macht....kommen Sie am letzten Tag der Visar Gueltigkeit mit ihr wieder. Geburt des Kiindes in etwa 6 Wochen, Visa Ablauf in 4 Wochen.

Was soll ich tun ?

Habe Angst das es heisst ausreisen !

Titel: Re: FZF kind 8 Monat - ABH verweigert wegen LU SGB II Fiktionsbescheinigung
Beitrag von Bayraqiano am 13.01.2014 um 12:56:55
solange ein Antrag fristgerecht gestellt wird gilt die Fiktionswirkung, mit einer Ausreise ist überhaupt nicht zu rechnen. Auch wäre bei einem rechtzeitigen Antrag die Weigerung eine FB auszustellen rechtwidrig, auf die hat man gem. § 81 Abs. 5 AufenthG einen Rechtsanspruch (ist zu erteilen). Schaut also zu, dass der Antrag bis zum Ablauf des Visums gestellt wird.

Dass der LU beim ungeborenen Kind zu sichern ist entspricht auch meiner Rechtsauffassung.

Titel: Re: FZF kind 8 Monat - ABH verweigert wegen LU SGB II Fiktionsbescheinigung
Beitrag von schweitzer am 13.01.2014 um 13:08:26
Ich sehe das ebenso wie Du, Bayraqiano. Allerdings gibt es da nach wie vor in der Verwaltungsvorschrift zum AufenthG unter Nummer 28.1.4. diesen Satz:


Zitat:
Werdende Eltern, die sich bereits im Bundesgebiet
befinden, haben lediglich Anspruch
auf Erteilung einer Duldung gemäß § 60a Absatz
2 Satz 1.


Liege ich falsch damit, dass der rein "epischen Wert" hat, denn ansonsten könnte man da mindestens theoretisch schon auf "dumme Gedanken" kommen (Duldung = ausreisepflichtig ... usw.)?

Für mich widerspricht der VWV-Text, dem, was im § 81 (5) AufenthG gesagt wird ...


=schweitzer=

Titel: Re: FZF kind 8 Monat - ABH verweigert wegen LU SGB II Fiktionsbescheinigung
Beitrag von Bayraqiano am 13.01.2014 um 13:13:13
das gilt m.E. für Ausländer, die sich ohne AT in der BRD aufhalten oder eben aus einem anderen Grund ausreisepflichtig sind und die Geburt bevorsteht.

Von der Praxis, Duldungen zu erteilen halte ich trotz § 39 Nr. 5 AufenthV nichts. Die ensptrechenden Ausländer reisen mit AT ein und haben dadurch die Fik.wirkung § 81 Abs. 4 zu genießen.

Titel: Re: FZF kind 8 Monat - ABH verweigert wegen LU SGB II Fiktionsbescheinigung
Beitrag von schweitzer am 13.01.2014 um 13:19:24

schrieb am 13.01.2014 um 13:13:13:
das gilt m.E. für Ausländer, die sich ohne AT oder eben aus einem anderen Grund ausreisepflichtig sind und die Geburt bevorsteht.


Na ja, von der Systematik, wie das in der VWV aufgebaut ist, her, sehen das manche wenige ABH wohl nach wie vor anders. (zu Beginn verfuhren ja viele nach diesem Satz in der VWV) Ich finde es in dem Zusammenhang, so wie es jetzt da steht, zumindest sehr unglücklich.

Aber gut, ich gehe vollends konform mit Dir, und der TS sollte insoweit auch alle vernünftigen, belastbaren Argumente auf seiner Seite haben. Ausreise kommt also gar nicht in Frage ...  (LU - Sicherung ist ein anderes Thema ...)


=schweitzer=

Titel: Re: FZF kind 8 Monat - ABH verweigert wegen LU SGB II Fiktionsbescheinigung
Beitrag von Insomnia am 13.01.2014 um 14:22:08
Beim Jobcenter gab es mit dem SGB II Antrag keine Probleme, ich habe darauf hingewiesen das gemaess aktuellem  BSG Urteil kein Leistungsausschluss bei FZF Nachzug zu deutschen besteht, dies gilt auch bei FZF ungeborenes Kind.

Jobcenter hats akzeptiert, die sagten, Sie haetten  mit der ABH telefoniert und es wuerde eine Fiktionsbescheinigung geben.

ABH heute  ist sehr sauer weil Zustimmung FZF von anderer ABH  ohne Pruefung der  LU Sicherung erfolgt ist und Sachbearbeiter sagt kommen Sie am letzten Tag wieder.

Habe Angst dass da ein grosser Knall am letzten Tag kommt.

Warum will mir der Sachbearbeiter die Fiktionsbescheinigung erst am letzten der Visa Gueltigkeit  Tag fuer meine Freundin  geben ?


Vielleicht ist es doch besser in Daenemark zur Sicherheit sofort  zu heiraten und EU Freizuegigkeit in anderem EJ Staat zur in Anspruch zu nehmen....Visa ist ja noch 1Monat gueltig falls bei der ABH was schieflaeuft.

Was meint ihr ?

Titel: Re: FZF kind 8 Monat - ABH verweigert wegen LU SGB II Fiktionsbescheinigung
Beitrag von Aras am 13.01.2014 um 14:28:51
Auch wenn deine alte ABH nicht mehr für dich zuständig ist, so kannst du sie doch mal um Hilfe bitten. Der vorherige Sachbearbeiter könnte ja auch nicht davon begeistert sein, dass die neue ABH behauptet er hätte fehlerhaft gearbeitet.

Titel: Re: FZF kind 8 Monat - ABH verweigert wegen LU SGB II Fiktionsbescheinigung
Beitrag von Bayraqiano am 13.01.2014 um 14:52:06

Steve Dash schrieb am 13.01.2014 um 14:22:08:
Was meint ihr ? 


Zu was genau?

Wenn ihr in DK heiratet seid ihr eben dort freizügigkeitsberechtigt, aber nicht in der BRD. Es ist auch kein Rückkehrerfall weil die Freizügigkeit mit gewisser Nachhaltigkeit ausgeübt werden muss (BverwG, Urteil vom 11.01.2011 - 1 C 23.09, Rn. 13; Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2013 - C-457/12).    

Schaut einfach zu, dass ihr einen Antrag stellt. Der kann auch am letzten Gültigkeitsdatum sein, das spielt keine Rolle.

Titel: Re: FZF kind 8 Monat - ABH verweigert wegen LU SGB II Fiktionsbescheinigung
Beitrag von Saxonicus am 13.01.2014 um 14:58:10

Steve Dash schrieb am 13.01.2014 um 14:22:08:
Warum will mir der Sachbearbeiter die Fiktionsbescheinigung erst am letzten der Visa GueltigkeitTag fuer meine Freundingeben ?

Vielleicht deshalb, weil er neben Euren Fall noch einige andere Vorgänge zu bearbeiten hat, die ebenfalls bis zu einem bestimmten Termin entschieden werden müssen, der noch vor dem Eurigen liegt.   

Titel: Re: FZF kind 8 Monat - ABH verweigert wegen LU SGB II Fiktionsbescheinigung
Beitrag von Insomnia am 13.01.2014 um 15:45:57

schrieb am 13.01.2014 um 14:52:06:
Zu was genau?

Wenn ihr in DK heiratet seid ihr eben dort freizügigkeitsberechtigt, aber nicht in der BRD. Es ist auch kein Rückkehrerfall weil die Freizügigkeit mit gewisser Nachhaltigkeit ausgeübt werden muss (BverwG, Urteil vom 11.01.2011 - 1 C 23.09, Rn. 13; Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2013 - C-457/12).    

Schaut einfach zu, dass ihr einen Antrag stellt. Der kann auch am letzten Gültigkeitsdatum sein, das spielt keine Rolle.



Antrag auf Aufenthaltserlaubnis  habe ich heute für meine Freundin zusammen mit ihr  abgegeben, daraufhin wurde mir gesagt dass ich am letzten Tag, also am Tag wo das Visun abläuft  wiederkommen soll.

Na dann

Titel: Re: FZF kind 8 Monat - ABH verweigert wegen LU SGB II Fiktionsbescheinigung
Beitrag von Aras am 13.01.2014 um 16:23:25
Ok, dann ist der Antrag gestellt. Lass dir unabhängig hiervon eine Vollmacht von deiner Frau ausstellen. Und zwar eine vollmacht die dich ermächtigt anträge in ihrem Namen abzugeben, für sie bestimmte Bescheide und andere Dokumente entgegenzunehmen. Am Besten mit Passkopie an die Vollmacht geheftet, damit die Unterschrift als ihre erkannt werden kann.

Nicht dass die am letzten Tag auf die Anwesenheit deiner Freundin bestehen und sie aber krank oder im Krankenhaus ist und dadurch die Sache nicht geregelt wird. Denn selbst als Ehepartner ist es nicht möglich einfach so Anträge im Namen des anderen partners zu stellen. Unverheiratete stehen da nicht besser da.

Vorsicht ist besser als nachsicht.

Titel: Re: FZF kind 8 Monat - ABH verweigert wegen LU SGB II Fiktionsbescheinigung
Beitrag von Insomnia am 13.01.2014 um 19:57:09

schrieb am 13.01.2014 um 12:56:55:
solange ein Antrag fristgerecht gestellt wird gilt die Fiktionswirkung, mit einer Ausreise ist überhaupt nicht zu rechnen. Auch wäre bei einem rechtzeitigen Antrag die Weigerung eine FB auszustellen rechtwidrig, auf die hat man gem. § 81 Abs. 5 AufenthG einen Rechtsanspruch (ist zu erteilen). Schaut also zu, dass der Antrag bis zum Ablauf des Visums gestellt wird.

Dass der LU beim ungeborenen Kind zu sichern ist entspricht auch meiner Rechtsauffassung.


Wie bereits gesagt, den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis haben wir mit Mietvertrag und Krankenversicherung abgegeben und wollten die Fiktionsbescheinigung ausgestellt bekommen.

1. Ok, ...Wäre der Lebensunterhalt mit dem aktuellen SGB II Beschied denn gesichert ?

Das Jobcenter hat uns als Bedarfsgemeinschaft nach dem BSG Urteil von 2013 (kein Ausschluss von Leistungen im den ersten 3 Monaten bei FZF) eingestuft

Den SGB II Bescheid als Bedarfsgemeinschaft habe ich der ABH vorgelegt, diesen wollte der Vorgesetzte des Sachbearbeiters der ABH aber nicht akzeptieren und sagte dann LU für FZF ungeborenes Kind nicht gesichert und deshalb bekommen Sie heute keine Fiktionsbescheinigung von mir. Kommen Sie an dem Tag wieder wenn das Visum FZF ungeborenes Kind abläuft

2. Das Jobcenter will die Fiktionsbescheinigung, Sachbearbeiter ABH lehnt ab  SIE bekommen HEUTE NICHTS von mir und sagte dann, dass er beim Jobcenter anruft.

Titel: Re: FZF kind 8 Monat - ABH verweigert wegen LU SGB II Fiktionsbescheinigung
Beitrag von Insomnia am 13.01.2014 um 20:24:58

schrieb am 13.01.2014 um 12:56:55:
solange ein Antrag fristgerecht gestellt wird gilt die Fiktionswirkung, mit einer Ausreise ist überhaupt nicht zu rechnen. Auch wäre bei einem rechtzeitigen Antrag die Weigerung eine FB auszustellen rechtwidrig, auf die hat man gem. § 81 Abs. 5 AufenthG einen Rechtsanspruch (ist zu erteilen). Schaut also zu, dass der Antrag bis zum Ablauf des Visums gestellt wird.

Dass der LU beim ungeborenen Kind zu sichern ist entspricht auch meiner Rechtsauffassung.


Der Antrag wurde heute 5 Wochen rechtzeitig vor Ablauf des FZF Visums gestellt.

Original Zitat des Sachbearbeiters von heute:

Ich und mein Chef akzeptieren nicht, das die ehemalige ABH eine Zustimmung zur FZF zum  ungeborenen Kind ohne Prüfung  LU Sicherung bis zur Geburt erteilt hat.  Ich habe diesbezüglich wegen diesem Vorgang bereits Kontakt mit der ABH aufgenommen aber bisher keine Rückantwort erhalten.

" Jetzt ist Sie halt da, da kann man erst mal nichts machen"

Ist es denn üblich das man die Fiktionsbescheinigung erst an dem Tag wenn das Visum FZF  zum ungeborenen Kind abläuft ausgestellt bekommt oder muss ich höllisch aufpassen das hier ein Spiel gespielt wird um eine Möglichkeit zu finden dass Sie trotz  FZF Visa ausreisen muss ?

Von Arbeitsüberlastung kann bei dieser ländlichen ABH keine Rede sein, alle Türen sind offen, sehr geringer Publikumsverkehr Wartezeit vor offener Tür wenn überhaupt mal  keine 5 Minuten egal ob um 8 oder mittags um 12.

*

- Würde es einen Sinn machen, umzuziehen um dann die  Ausländerbehörde wechseln zu können oder sogar in den Bereich der ehemaligen ABH, da gab es keinerlei Probleme im Vergleich zu dieser ländlichen ABH  ?

- Wann wird in der Regel bei Schwangerschaft eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt, ich meine damit 2 - 4 Wochen vor Ablauf des FZF Visa oder erst wirklich am letzten Tage.  (wenn überhaupt)

Ich hab ein schlechtes Gefühl dass da am letzten Tag ein Hammer kommt, wenn das Baby bis dahin noch nicht geboren wurde.

Der Sachbearbeiter sagte deutlich das ich erst am letzten Tag mit ihr zusammen wiederkommen soll, wenn Sie aufgrund der Schwangerschaft nicht mitkommen kann soll ich ein ärtzliches Attest mitbringen.

Was soll das ?

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Titel: Re: FZF kind 8 Monat - ABH verweigert wegen LU SGB II Fiktionsbescheinigung
Beitrag von schweitzer am 14.01.2014 um 07:22:18
Versuche bitte, so schwer es auch fällt, gelassen zu bleiben.

Niemand kann, darf und wird Deine Partnerin im Zustand fortgeschrittenster Schwangerschaft abschieben.

In Bezug auf die Ausstellung der FB ist das Recht auf Eurer Seite. Ob der ABH das nun passt oder schon hinreichend bewusst ist oder auch nicht.

Für den (aus meiner Sicht nach wie vor nahezu unvorstellbaren) Fall, dass die ABH am letzten Tag der Visumgültigkeit die FB doch verweigern sollte, sucht schon jetzt nach einem im Ausländerrecht spezialisierten Anwalt - den schaltet ihr spätestens dann ein.


=schweitzer=


Titel: Re: FZF kind 8 Monat - ABH verweigert wegen LU SGB II Fiktionsbescheinigung
Beitrag von Insomnia am 14.01.2014 um 10:07:52

schweitzer schrieb am 14.01.2014 um 07:22:18:
Versuche bitte, so schwer es auch fällt, gelassen zu bleiben.

Niemand kann, darf und wird Deine Partnerin im Zustand fortgeschrittenster Schwangerschaft abschieben.

In Bezug auf die Ausstellung der FB ist das Recht auf Eurer Seite. Ob der ABH das nun passt oder schon hinreichend bewusst ist oder auch nicht.

Für den (aus meiner Sicht nach wie vor nahezu unvorstellbaren) Fall, dass die ABH am letzten Tag der Visumgültigkeit die FB doch verweigern sollte, sucht schon jetzt nach einem im Ausländerrecht spezialisierten Anwalt - den schaltet ihr spätestens dann ein.


=schweitzer=


Rueckfrage:

Ist es denn ueblich dass die FB erst am letzten Tag ausgestellt wird ?

Jedes Angebot von meiner Seite frueher zu kommen 3-5-7 Tage vorher um die FB zu kriegen wurde  abgelehnt.

Letzter Tag und wenn die Dame nicht mitkommen kann aerztliches Attest mitbringen.

Ich fuerchte da kommt die Ausreiseaufforderung, warum sonst aussvhluesslich letzter Tag ?

Was habe ich in dem Fall fuer rechtliche Moeglichkeiten

Titel: Re: FZF kind 8 Monat - ABH verweigert wegen LU SGB II Fiktionsbescheinigung
Beitrag von Bayraqiano am 14.01.2014 um 10:15:41
Die FB ist nach Antragstellung zu erteilen, ganz einfach. Das Verhalten der ABH ist schlichtweg rechtswidrig.

Könntest Du mir per PN sagen, welche ABH das ist? Ich hab da nämlich so eine Vorahnung..

Titel: Re: FZF kind 8 Monat - ABH verweigert wegen LU SGB II Fiktionsbescheinigung
Beitrag von erne am 14.01.2014 um 10:18:52

Steve Dash schrieb am 14.01.2014 um 10:07:52:
Ist es denn ueblich dass die FB erst am letzten Tag ausgestellt wird ?


nein,
früher, als die FB nichts kostete, wurde sie einfach ausgestellt, wenn abzusehen war, dass der Antrag nicht vor Auslaufen des aktuellen AT beschieden werden konnte.
jetzt kostet die FB etwas, aber die Behörde müsste, wenn Ihr die FB wollt, diese ausstellen.


Steve Dash schrieb am 14.01.2014 um 10:07:52:
Jedes Angebot von meiner Seite frueher zu kommen 3-5-7 Tage vorher um die FB zu kriegen wurdeabgelehnt.

die sind angepisst .... dumm nur, dass sie sich damit auch auf sehr dünnes Eis begeben, rechtlich nicht haltbar.
Du kannst die Fachaufsicht einschalten, wenn du willst --- ob es war bringt?


Steve Dash schrieb am 14.01.2014 um 10:07:52:
Ich fuerchte da kommt die Ausreiseaufforderung, 


nein, nein .... das wäre beruflicher Selbstmord, da nie im Leben durchzusetzen. Bringt der Behörde nur eine Klage, die die Behörde verlieren wird.

Titel: Re: FZF kind 8 Monat - ABH verweigert wegen LU SGB II Fiktionsbescheinigung
Beitrag von Insomnia am 14.01.2014 um 13:36:17
Argument ist  Einreise ist mit nicht gesichertem LU erfolgt trotz vorgelegtem  SGB II Bescheiid als Bedarfsgemeins heisst es am letzten Tag wiederkommen

Titel: Re: FZF kind 8 Monat - ABH verweigert wegen LU SGB II Fiktionsbescheinigung
Beitrag von reinhard am 14.01.2014 um 14:45:32

Steve Dash schrieb am 14.01.2014 um 13:36:17:
Argument ist  Einreise ist mit nicht gesichertem LU erfolgt trotz vorgelegtem  SGB II Bescheiid als Bedarfsgemeins heisst es am letzten Tag wiederkommen


Ja, klar. SGB-II-Bescheid heißt eben, dass der Lebensunterhalt nicht gesichert ist (aus Arbeit oder Vermögen), sondern Hilfe vom Staat bezogen wird. Aber wenn die andere ABH die Einreise zugelassen hat, könnt Ihr Euch jetzt darauf verlassen, dass alles in Ordnung ist.

Das wird die "unwillige" Ausländerbehörde spätestens mitbekommen, wenn sie selbst beim Innenministerium (oder Regierungspräsidium) bei der Fachaufsicht fragen oder Du Dich dort beschwerst.

Aber: Wenn Ihr nichts macht, klappt es auch. Denn ab der Geburt muss der Lebensunterhalt nicht mehr gesichert sein, da sind sich alle Ausländerbehörden einig.

Ist jetzt ein bisschen nervig, aber es kann nichts Schlimmes passieren.

Titel: Re: FZF kind 8 Monat - ABH verweigert wegen LU SGB II Fiktionsbescheinigung
Beitrag von tiggger am 14.01.2014 um 16:19:10
Stell einen schriftlichen Antrag, bestehe auf eine Fiktionsbescheinigung. Hol Dir einen Anwalt (und was immer Du für eine Genehmigung damit das Amt das übernimmt brauchst).
So ein Kind kommt auch gerne mal zu etwas anderen Zeitpunkten als errechnet, und Du willst nicht am letzten Tag zum Amt müssen, wenn Du gerade im KH besseres zu tun hast.

Titel: Re: FZF kind 8 Monat - ABH verweigert wegen LU SGB II Fiktionsbescheinigung
Beitrag von Insomnia am 16.01.2014 um 21:47:44

tiggger schrieb am 14.01.2014 um 16:19:10:
Stell einen schriftlichen Antrag, bestehe auf eine Fiktionsbescheinigung. Hol Dir einen Anwalt (und was immer Du für eine Genehmigung damit das Amt das übernimmt brauchst).
So ein Kind kommt auch gerne mal zu etwas anderen Zeitpunkten als errechnet, und Du willst nicht am letzten Tag zum Amt müssen, wenn Du gerade im KH besseres zu tun hast.


Einen schriftlichen Antrag auf AE wurde bereitsgestellt, die Fiktionsbescheinigung wurde mündlich abgelehnt mit den Worten "Von mir bekommen Sie heute nichts"

Nach Rücksprache mit ihrem Vorgesetzten wäre LU bis zur Geburt nicht gesichert, deshalb kann keine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden.

Sie können am letzten Tag, wenn das Visum abläuft  wiederkommen, nicht heute und auch keine 3 - 5 - 7 Tage  vorher, dann sehen wir weiter, ihre Freundin ist ja jetzt hier weil die vorherige ABH nicht LU geprüft hat und da können wir erstmal nichts machen.

Ich denke das der Sachbearbeiter- in in ca. 4 Wochen  mir  am letzten Tag  eine Ausreiseaufforderung totzt gültigem FZF Visum zum ungeborenen Kind für meine Freundin in die Hand drücken wird. Schwangerschaft ist jetzt 33 Woche.


Ich möchte erneut zur ABH gehen und den Sachbearbeiter darauf hinweisen und auf eine sofortige FB bestehen , ist das so richtig ?


Bei einem Visumantrag nach § 28 (1) Nr.3 AufenthG ist der Lebensunterhalt gemäß § 28 (1) S.2 AufenthG nicht zu prüfen.

Der Krankenversicherungsschutz ist gemäß § 2 (3) AufenthG teil des Lebensunterhalts.

Die Erteilung des Visums richtet sich nach § 28 Abs. 1 Nr. 3  ohne  LU-Sicherung; das ergibt sich  aus der Anordnung innerhalb der VwV nämlich Nr. 28.1.4.

Vor Visumserteilung ist dem Konsulat lediglich eine Reisekrankenversicherung vorzulegen. Eine Überprüfung der Krankenversicherung  erfolgt in Deutschland durch die Ausländerbehörde.

Die Mitarbeiter können das im Zweifel im Visumshandbuch nachschlagen, Abschnitt Familiennachzug zu Deutschen.


Was mache ich wenn ich die FB wieder mündlich abgelehnt wird  und ich darauf hingewiesen werde am letzten Tag mit der Freundin wiederzukommen ? ........um vielleicht die Ausreiseaufforderung für meine hochschwangere Freundin  wegen fehlendem LU für die FB zu bekommen ?

Sie ist gesetzlich krankenversichert, hat vorher 1 Monat sozialversicherungspflichtig gearbeitet und jetzt freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Die Kosten der Geburt sind also gedeckt.

was kann ich jetzt tun wenn sowas wie eine Ausreiseaufforderung in 4 - 5 Wochen kommt oder die FB bei erneuter Vorsprache nächste Woche bei der ABH  erneut wegen nicht nachgewiesenem LU trotz SBG II Bescheid als Bedarfsgemeinschaft mündlich verweigert wird ?





Titel: Re: FZF kind 8 Monat - ABH verweigert wegen LU SGB II Fiktionsbescheinigung
Beitrag von Alacrity am 16.01.2014 um 22:12:49

Steve Dash schrieb am 16.01.2014 um 21:47:44:
Was mache ich wenn ich die FB wieder mündlich abgelehnt wird  und ich darauf hingewiesen werde am letzten Tag mit der Freundin wiederzukommen ? ........um vielleicht die Ausreiseaufforderung für meine hochschwangere Freundin  wegen fehlendem LU für die FB zu bekommen ?

Und was machst Du, wenn sie morgen eine FB bekommt, dafür € 20 bezahlt und nach drei Tagen der Brief mit der Ablehnung des Antrags und Ausreiseaufforderung im Briefkasten liegt?

Du bist so darauf versessen unbedingt eine FB für sie zu bekommen, dabei ist die weder nötig, denn der Antrag auf AE ist doch gestellt, sie braucht also keine FB, auch wenn das Visum abgelaufen ist, noch festigt sie irgendwie den Aufenthalt, es ist allein eine Bescheinigung darüber, dass der Entscheidungsprozess zum Zeitpunkt der Ausstellung der FB noch läuft.

Das einzige wirkliche Problem, das Du haben könntest, ist, dass das Jobcenter auf der Vorlage der FB für sie besteht und sonst ihre Transferzahlung zu kürzen droht.

Titel: Re: FZF kind 8 Monat - ABH verweigert wegen LU SGB II Fiktionsbescheinigung
Beitrag von erne am 17.01.2014 um 00:37:02

Alacrity schrieb am 16.01.2014 um 22:12:49:
und nach drei Tagen der Brief mit der Ablehnung des Antrags und Ausreiseaufforderung im Briefkasten liegt?

?? sie hat ein Visum für FZF zu einem ungeborenen deutschen Kind!
Ausreiseaufforderung steht schlicht und einfach gar nicht zur Debatte.


Steve Dash schrieb am 16.01.2014 um 21:47:44:
die Fiktionsbescheinigung wurde mündlich abgelehnt mit den Worten "Von mir bekommen Sie heute nichts"

schlicht gesetzwiderig.
Das Gesetz sieht eine FB vor las Nachweis dafür, dass eine AE beantragt wurde,
Fachaufsicht einschalten wäre eine Möglichkeit.


Steve Dash schrieb am 16.01.2014 um 21:47:44:
wäre LU bis zur Geburt nicht gesichert, deshalb kann keine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden.


der LU ist für die FB schlicht irrelavant


Steve Dash schrieb am 16.01.2014 um 21:47:44:
Ich denke das der Sachbearbeiter- in in ca. 4 Wochenmiram letzten Tageine Ausreiseaufforderung totzt gültigem FZF Visum zum ungeborenen Kind für meine Freundin in die Hand drücken wird.


nein, wenn doch ist es gesetzwidrig. Dienstaufsichtsbeschwerde, Fachaufsicht einschalten ... der wird nie wieder jemandem irgendwas in die Hand drücken.
Rechtsstaat bedeutet auch, dass auch Beamte sich an Gesetze halten müssen

Ihr braucht nicht mal am letzen Tag der Visumgültigkeit zur ABH zu gehen, denn die Fiktionswirkung des erlaubten Aufenhalts gilt ab Antragstelleung auf AE.
Wichtig ist nur, dass Ihr einen Nachweis für die Antragstellung habt, mit Datum.
Dann kann EUCH nichts passieren.
Beamten oder Angestellten, die gesetzwidrig handeln, aber schon ... liegt bei Euch.

Titel: Re: FZF kind 8 Monat - ABH verweigert wegen LU SGB II Fiktionsbescheinigung
Beitrag von reinhard am 17.01.2014 um 18:50:04
Aber: Du musst gar nichts machen. Sie hat die AE rechtzeitig beantragt, sie hat die Fiktion (Aufenthalt ist erlaubt), jetzt noch das Kind, und sie bekommt die AE.

Du machst Dir viel zu viel Gedanken um einen Aufkleber, der nur bescheinigt, was ohnehin per Gesetz gilt.

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