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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> FZF, Unterhalt nicht gesichert
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Beitrag begonnen von weisnixe am 09.01.2014 um 23:06:04

Titel: FZF, Unterhalt nicht gesichert
Beitrag von weisnixe am 09.01.2014 um 23:06:04
Hallo an alle,

ich habe da mal eine Frage die mich nur indirekt betrifft.

Der Vater meines Sohnes(11 J) zahlt kein Unterhalt, hat auch noch nie. Er arbeitet und trotzdem bezieht er Leistungen, da das Einkommen offiziell nicht ausreicht, obwohl er zwei Jobs hat und auch am Wochenende arbeitet.

Er ist Ghanaer und hat im Jahre 2012 in Ghana eine Ghanaerin geheiratet.
Ich habe mich darüber gefreut, da ich gedacht habe endlich wird er Unterhalt für den Sohn zahlen (müssen), da sonst seine Frau nicht nachziehen kann.
Unserem Sohn hat er jetzt ein Schreiben vom Amt gezeigt, dass seine Frau jetzt endlich kommen kann.

Wie kann das sein, wenn er keinen Unterhalt für seinen Sohn zahlt? Aufenthaltsrecht hat er durch das Sorgerecht bekommen.

Mein jetziger Mann und das Jobcenter kommen für den Unterhalt des Sohnes auf.
Normalerweise muss die Ausländerbehörde hier das doch überprüfen, oder?

Vielen Dank für Eure Antworten

Weisnixe

Titel: Re: FZF, Unterhalt nicht gesichert
Beitrag von Insomnia am 10.01.2014 um 04:40:26
Hat er schon deutsche Staatsbürgerschaft ?

Wenn nein, Einkommen auf H4 reicht aus für Zustimmung AB

Titel: Re: FZF, Unterhalt nicht gesichert
Beitrag von maura am 10.01.2014 um 04:55:47
Na das ist soweit ich weiß aber nicht ganz richtig.
Er ist kein deutscher Staatsbürger, da dürfte er schon mal gar kein
Hartz 4 beziehen wenn er seinen ausländischen Partner zu sich nach Deutschland holen will.
Er muss sogar ein Minimum an einkommen haben, nämlich genug um sich und seinen Ehepartner hier ernähren zu können.
Gibt es da jetzt noch ein minderjähriges Kind, dem er zu Unterhalt
verpflichtet ist, geht der Unterhalt für dieses Kind immer vor.

Titel: Re: FZF, Unterhalt nicht gesichert
Beitrag von france am 10.01.2014 um 07:39:05
Mir hat die Ausländerbehörde vor ca 4 Monate gesagt. Das der Unterhalt also die Leistung zum Kind nicht mehr Pflicht ist für ein Aufenthaltstitel.

Das wird auch garnicht mehr geprüft.

Aber ist doch egal was er macht. Er hat sein leben und du auch.wem interessiert es wem ernach Deutschland holt.

Beantragte für dein Sohn eine Bestandspflegebeim Jugendamt die kontrollieren ihn jährlich ob er zahlen kann.

Titel: Re: FZF, Unterhalt nicht gesichert
Beitrag von Aras am 10.01.2014 um 08:17:00
Wurden überhaupt jemals Unterhaltsansprüche geltend gemacht?
z.B. Unterhaltsvorschusskasse

vielleicht verdient er jetzt genug um kindesunterhalt zu leisten? Dann könntest du ihn vielleicht entsprechend schröpfen lassen.

Titel: Re: FZF, Unterhalt nicht gesichert
Beitrag von weisnixe am 10.01.2014 um 09:16:33
Hallo,

das Jugendamt hat kürzlich erst alles überprüft und er bezieht Leistungen.
Der Unterhaltsvorschuss ist schon erschöpft, den bekommt man 6 Jahre, mein Sohn ist 11.
Er hat ja jetzt offiziell nicht genug. Deswegen wundert es mich, sollte seine Frau nachziehen.
Inoffiziell hat er zwei Jobs, fährt jedes Jahr nach Ghana und prahlt vor unserem Sohn was für tolle Autos er jedesmal kauft und runterschickt um sie zu verkaufen. Also knapp bei Kasse ist er nicht.
Er hat keinen Deutschen Pass, den würde er auch nur bekommen wenn er für sich und sein Kind aufkommen würde.

Also weis jemand ob sich das Gesetz wirklich geändert hat?

Titel: Re: FZF, Unterhalt nicht gesichert
Beitrag von Daddy am 10.01.2014 um 09:30:06
Guten Morgen...

Da es um unterhaltsrechtliche Fragen geht, hab ich deinen Thread mal passend verschoben.

Die von dir angesprochene ausländerrechtliche Frage (FZF) ist hierbei zu vernachlässigen, da sie dich, um es mal deutlicher als meine Vorredner auszudrücken, nichts angeht.
Von daher beschränke dich auf dein Thema, und das heißt Unterhalt.

Daddy

Titel: Re: FZF, Unterhalt nicht gesichert
Beitrag von france am 10.01.2014 um 10:25:11

weisnixe schrieb am 10.01.2014 um 09:16:33:
Hallo,

das Jugendamt hat kürzlich erst alles überprüft und er bezieht Leistungen.
Der Unterhaltsvorschuss ist schon erschöpft, den bekommt man 6 Jahre, mein Sohn ist 11.
Er hat ja jetzt offiziell nicht genug. Deswegen wundert es mich, sollte seine Frau nachziehen.
Inoffiziell hat er zwei Jobs, fährt jedes Jahr nach Ghana und prahlt vor unserem Sohn was für tolle Autos er jedesmal kauft und runterschickt um sie zu verkaufen. Also knapp bei Kasse ist er nicht.
Er hat keinen Deutschen Pass, den würde er auch nur bekommen wenn er für sich und sein Kind aufkommen würde.

Also weis jemand ob sich das Gesetz wirklich geändert hat?



Das stimmt nicht was du sagst.er muss nicht für das Kind aufkommen um ein deutschen pass zu bekommen.

Er muss erstmal nur für sich aufkommen und eine geregeltes Arbeitsverhältnis nachweisen.

Kann er das auf längere Zeit kann er die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen und hat sogar sehr gute Chancen.

Sowie regelmäßigen Kontakt zu sein Kind muss er nachweisen.

Titel: Re: FZF, Unterhalt nicht gesichert
Beitrag von weisnixe am 10.01.2014 um 13:23:35
Vielen Dank für eure Antworten.

@Daddy   Ich beschränke mich nur auf das Thema Unterhalt. FZF hat doch etwas damit zu tun.

Es hatte mich so gefreut dass er geheiratet hat, weil ich dachte da wird er dann endlich Verantwortung übernehmen und Unterhalt zahlen für seinen Sohn.  Sonst kann ja seine Frau nicht nachziehen. Arbeit und das Einkommen hat er ja, er müsste es nur offiziell deklarieren.


Danke france für deine Antwort wieder was dazu gelernt. Aber seit 6 Jahren bekommt er Hartz IV zusätzlich zu seinem Minijob. Ich weis das alles ,weil das Jugendamt ihn überprüft.




Titel: Re: FZF, Unterhalt nicht gesichert
Beitrag von france am 11.01.2014 um 07:52:50
Also ist ja nicht Bose gemeint aber das ja eine frechheit wenn dir das Jugendamt so etwas mitteilt.

Das er nicht zahlen kann richtig aber warum weshalb wieso das steht unter Datenschutz und du hast nicht das recht dazu.

Ich selbst habe ein Kind vom anderen Mann und in den Briefen von der unterhaltstelle steht nur drin wenn er zahlen kann wieviel und wenn nicht dann nichts.

Aber ob er nun 1000€ oder Hartz bekommt das steht nicht drin und darf es garnicht.

Dürfen sie garnicht Auskunft geben. Also kannst du es nicht genau wissen.

Ist auch egal, jedenfalls hat er auch rechte die dir bereits bekannt sind. Und so mit ist es geklärt hier  :)

Titel: Re: FZF, Unterhalt nicht gesichert
Beitrag von Aras am 11.01.2014 um 09:09:53
France, irgendwie stimmt das nicht was du schreibst.

z.B.: im Antrag auf Einbürgerung muss man angeben ob man jemandem unterhaltspflichtig ist.

@wiesnixe
Es gibt ja mehrere Möglichkeiten warum er seine Frau herholen:
- VE durch einen Dritten
- die Ehefrau ist selbst vermögend
- die Ehefrau hat recht auf Wiederkehr
...

Aber sowas können wir nicht wissen.

Vielleicht gibt es irgendwelche Kommunikationsprobleme zwischen jugendamt und ausländerbehörde.

Du kannst ja erstmal versuchen mit dem Jugendamt darüber zu sprechen, da die ja für dich zuständig sind. Also die frage stellen wie er Leistungen beziehen und trotzdem eine weitere Person nach Deutschland bringen kann. Hat das Jugendamt irgendwelche fehlende Informationen,die die auslanderbehörde hat oder umgekehrt?

Aus Datenschutzrechlicher Sicht wird die antwort nicht umfangreich sein. Du kannst ja sagen, dass für dich nur wichtig ist, dass die unterhaltsansprüche deines Kindes gewahrt werden, und von behördlicher Seite alles beachtet wurde und nur die schriftliche Bestätigung möchtest, dass dein Kind keinen Unterhalt von seinem Vater erhalten kann.

Titel: Re: FZF, Unterhalt nicht gesichert
Beitrag von france am 11.01.2014 um 09:34:08
Aras doch es stimmt.er muss es angeben aber ob er zahlt ist nicht zwingend für die Einbürgerung


Wie oben schon gesagt hab das selbst vor 4 Monate durch gehabt. Unterhaltszahlungen sind nicht mehr Pflicht für eine eine Einbürgerung und oder verlangerung des Aufenthalt in Deutschland.

Für die Verlängerung des Aufenthalt reicht es aus das er sein Kind regelmäßig sieht deswegen aid meist die Mutter mit eingeladen um es zu bestätigen.

Für eine Einbürgerung sollte man feste Arbeit haben unbefristeter Arbeitsvertrag am besten um für sich selbst sorgen zu können.

Titel: Re: FZF, Unterhalt nicht gesichert
Beitrag von france am 11.01.2014 um 09:37:00
Und man bekommt einmal jährlich wenn der Vater geprüft wird ein Brief nach Hause das er entweder kein Unterhalt zahlen kann oder nur ein gewissen Beitrag.


Aber das er von Hartz 4 lebt oder ein minni job hat das steht nicht drin.

Titel: Re: FZF, Unterhalt nicht gesichert
Beitrag von grisu1000 am 11.01.2014 um 09:39:21

schrieb am 11.01.2014 um 09:34:08:
Wie oben schon gesagt hab das selbst vor 4 Monate durch gehabt. Unterhaltszahlungen sind nicht mehr Pflicht für eine eine Einbürgerung und oder verlangerung des Aufenthalt in Deutschland.


Es muss aber der LU gesichert sein, insbesondere wenn die Frau nachzieht, außer sie hat sonstwie eine AE bekommen, die nichts mit der Ehe zu tun hat.

Du musst die Unterhaltsansprüche natürlich auch durchsetzen. Das heißt einen Titel vom Familengericht erhalten und ggf. ab und zu den Gerichtsvollzieher vorbeischicken, Kontopfändung einfordern usw.

Gerade bei Kindesunterhalt ist das Gesetzt sehr harrsch gegenüber dem Schuldner.

Titel: Re: FZF, Unterhalt nicht gesichert
Beitrag von france am 11.01.2014 um 10:32:28

grisu1000 schrieb am 11.01.2014 um 09:39:21:
Es muss aber der LU gesichert sein, insbesondere wenn die Frau nachzieht, außer sie hat sonstwie eine AE bekommen, die nichts mit der Ehe zu tun hat.

Du musst die Unterhaltsansprüche natürlich auch durchsetzen. Das heißt einen Titel vom Familengericht erhalten und ggf. ab und zu den Gerichtsvollzieher vorbeischicken, Kontopfändung einfordern usw.

Gerade bei Kindesunterhalt ist das Gesetzt sehr harrsch gegenüber dem Schuldner.



Das habe ich mehrmals geschrieben das sein LU gesichert  sein muss.

Na wenn bei ihn nichts zu holen ist hilft kein Gerichtsvollzieher sowie die Konto Pfändung. Fast jeder hat ein p Konto.also kommt auch keiner ran.

Er wird schon irgendwas haben was sie nicht weiß. DAmit die Frau her kommen kann .


Geht das eigentlich wenn die Frau vermögen hat das sie hier einreisen kann also mit ein fzf Visum?

Titel: Re: FZF, Unterhalt nicht gesichert
Beitrag von grisu1000 am 11.01.2014 um 12:28:47

schrieb am 11.01.2014 um 10:32:28:
Er wird schon irgendwas haben was sie nicht weiß. DAmit die Frau her kommen kann .


Geht das eigentlich wenn die Frau vermögen hat das sie hier einreisen kann also mit ein fzf Visum?


Du fokkusierst viel zu sehr auf seine neue Frau, wesentlich für dich kann nur der Kindesunterhalt sein.

Hat er eine  Vermögensauskunft des Schuldners gemacht und dabei gelogen, so hat er eine Straftat begangen. Oder wurde das überhaupt schon mal eingefordert?

Titel: Re: FZF, Unterhalt nicht gesichert
Beitrag von france am 11.01.2014 um 12:51:12

grisu1000 schrieb am 11.01.2014 um 12:28:47:
Du fokkusierst viel zu sehr auf seine neue Frau, wesentlich für dich kann nur der Kindesunterhalt sein.

Hat er eine  Vermögensauskunft des Schuldners gemacht und dabei gelogen, so hat er eine Straftat begangen. Oder wurde das überhaupt schon mal eingefordert?



Das stimmt doch garnicht!!! Mein Frage kam deswegen weil Anas meinte wenn sie ein vermögen hätte wurde es auch gehen. Sonst geht es nur um den Unterhalt.

Und ich denke sie weis das alles mit dem Unterhalt den mal lesen ihr ging es nur darum wie kann er seine Frau her holen wenn er kein Unterhalt an das Kind zahlt.

Daraufhin haben wir gesagt das dass ginge für sie aber uninteressant ist da es sein Problem ist.

Wie sie den unterhält ein klagt weis sie sowie hat sie eine Bestands Pflicht.von Anfang an lesen !!!!


Titel: Re: FZF, Unterhalt nicht gesichert
Beitrag von Aras am 11.01.2014 um 13:14:19
"Wir" haben nichts "gesagt". Nur du hast hier geschrieben, dass keine unterhaltspflichten erfüllt werden müssen.

Titel: Re: FZF, Unterhalt nicht gesichert
Beitrag von france am 11.01.2014 um 13:27:41

Aras schrieb am 11.01.2014 um 09:09:53:
France, irgendwie stimmt das nicht was du schreibst.

z.B.: im Antrag auf Einbürgerung muss man angeben ob man jemandem unterhaltspflichtig ist.

@wiesnixe
Es gibt ja mehrere Möglichkeiten warum er seine Frau herholen:
- VE durch einen Dritten
- die Ehefrau ist selbst vermögend
- die Ehefrau hat recht auf Wiederkehr
...

Aber sowas können wir nicht wissen.

Vielleicht gibt es irgendwelche Kommunikationsprobleme zwischen jugendamt und ausländerbehörde.

Du kannst ja erstmal versuchen mit dem Jugendamt darüber zu sprechen, da die ja für dich zuständig sind. Also die frage stellen wie er Leistungen beziehen und trotzdem eine weitere Person nach Deutschland bringen kann. Hat das Jugendamt irgendwelche fehlende Informationen,die die auslanderbehörde hat oder umgekehrt?

Aus Datenschutzrechlicher Sicht wird die antwort nicht umfangreich sein. Du kannst ja sagen, dass für dich nur wichtig ist, dass die unterhaltsansprüche deines Kindes gewahrt werden, und von behördlicher Seite alles beachtet wurde und nur die schriftliche Bestätigung möchtest, dass dein Kind keinen Unterhalt von seinem Vater erhalten kann.


Will



ste mir jetzt erzählen ich kann kein deutsch lesen? Schwarz auf gelb hast du geschrieben wenn die Ehefrau selbst vermögen hat. Was willst du mir jetzt erzählen?

Und ja für eine Einbürgerung muss er nicht zwingend Unterhaltszahlungen an sein Sohn leisten um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten.

Er muss erstmal nur sein LU leisten können.

Und noch eins habe nur dein Name genannt weil du das gesagt hast siehe oben und nicht in der" ihr "Form gesprochen

Für mich ist das Thema erledigt.

Titel: Re: FZF, Unterhalt nicht gesichert
Beitrag von Aras am 11.01.2014 um 13:43:24
Zur Einbürgerung aus Paragraph 10


Zitat:
3. den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten kann oder deren Inanspruchnahme nicht zu vertreten hat,


Den entsprechenden Punkt für Lebensunterhaltsicherung im Aufenthaltsgesetz ist in der VWV unter Punkt 2.3.2 zu finden.

Titel: Re: FZF, Unterhalt nicht gesichert
Beitrag von france am 11.01.2014 um 13:54:18

Aras schrieb am 11.01.2014 um 13:43:24:
Zur Einbürgerung aus Paragraph 10


Den entsprechenden Punkt für Lebensunterhaltsicherung im Aufenthaltsgesetz ist in der VWV unter Punkt 2.3.2 zu finden.



Juri dann erkläre mir ich habe zwei Söhne vom gleichen von papa 12 und 9 Jahre jung.

Erst hat er ein Jahr bekommen dann drei Jahre nochmals drei Jahre dann hat er unbefristet bekommen und am Ende die deutsche Staatsbürgerschaft.


Die hat er bekommen letztes Jahr juli2013 .

Hat noch nie Unterhalt gezahlt geht aber regelmäßig arbeiten. Hat letztes Jahr neu geheiratet eine Landsfrau. Sie war zu den Zeitpunkt schwanger.

Auch hat er nie mit seinen Jungs zusammen gelebt aber es ist regelmäßiger Kontakt da.

Wie kommt er dann auf seine deutsche Staatsbürgerschaft???

Und ich glaube nicht das die Behörden das über sehen haben.


Titel: Re: FZF, Unterhalt nicht gesichert
Beitrag von Aras am 12.01.2014 um 09:51:10
Keine titulierte Forderung erwirkt und darum nicht im Schuldenregister erfasst?

Titel: Re: FZF, Unterhalt nicht gesichert
Beitrag von france am 12.01.2014 um 15:35:26
Doch über 20000€ schon. Fällt ja einiges An bei zwei Jungs in 6 Jahren also ingesammt 12 Jahren.




Titel: Re: FZF, Unterhalt nicht gesichert
Beitrag von Aras am 12.01.2014 um 16:10:01
Und wurde der Gerichtsvollzieher vorbeigeschickt?
Wurde ein Offenbarungseid durch deinen Ex-Mann geleistet?

Titel: Re: FZF, Unterhalt nicht gesichert
Beitrag von france am 12.01.2014 um 16:16:35
Ja natürlich bei der Summe. Deswegen ja der beistand die machen das schon alles.

Seit September 2013 zahlt er monatlich 50€ ab

Titel: Re: FZF, Unterhalt nicht gesichert
Beitrag von Aras am 12.01.2014 um 16:44:04
Irgendwie driften wir hier ab.

Aber wenn er 20 000 € an titulierter Forderung hat und Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinsatz (derzeit 4,37 %) fällig werden.. D.h. mit 50 € wird er die Schulden nie tilgen können?!  :o

http://www.offerio.de/tilgungsplan-rechner.php
http://basiszinssatz.info/zinsrechner/index.php

Erst ab ca. 72€ monatlicher Rate würde er Schulden abbauen.

Aber wenn er ja jetzt einen gewissen Betrag bezahlt, bedeutet dies dass er seine Kindsunterhaltleistungen nun doch leistet?!

Titel: Re: FZF, Unterhalt nicht gesichert
Beitrag von weisnixe am 12.01.2014 um 17:23:14

France ich habe gesagt er kann nicht eingebürgert sein, da er nicht ein mal für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann und seit 6 Jahren Leistungen bezieht. Das Jugendamt hat mir nur mitgeteilt das er Leistungen bezieht, aber nicht wieviel.

Ich weis genau wieviel er arbeitet, wann er arbeitet usw, da er es vor Gericht angeben musste bei Regelung des Umgangs. Er hatte nähmlich nie Zeit seinen Sohn zu sehen, wegen seinen Arbeiten.  Das Thema Unterhalt wurde da aber nicht angesprochen, da es ein anderes Gebiet ist.

Einen Titel habe ich schon, aber offiziel ist da nichts zu hohlen.

Deswegen wundert es mich, dass seine Frau nachziehen kann. Das muss wohl an Komunikationsproblemen zwischen dem Jugendamt, Jobcenter und Ausländerbehörde liegen.

Ich gönne es ihm. Ich habe ihm damals das Sorgerecht übertragen, damit er Aufenthalt bekommt. Der ist auch unbefristet.

Er soll doch nur Unterhalt bezahlen und seinen Sohn regelmäßig sehen. Ich habe das mit dem regelmäßigem Sehen durch das Jugendamt und Gericht hinbekommen und zwar erst jetzt nach dem er geheiratet hat!
Und wenn seine Frau noch kommen soll, wird er dann sogar Unterhalt zahlen, zum ersten mal.....woww....., dachte ich.

Vielen Dank für eure rege Teilnahme.


Titel: Re: FZF, Unterhalt nicht gesichert
Beitrag von france am 12.01.2014 um 18:57:47

Aras schrieb am 12.01.2014 um 16:44:04:
Irgendwie driften wir hier ab.

Aber wenn er 20 000 € an titulierter Forderung hat und Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinsatz (derzeit 4,37 %) fällig werden.. D.h. mit 50 € wird er die Schulden nie tilgen können?!  :o

http://www.offerio.de/tilgungsplan-rechner.php
http://basiszinssatz.info/zinsrechner/index.php

Erst ab ca. 72€ monatlicher Rate würde er Schulden abbauen.

Aber wenn er ja jetzt einen gewissen Betrag bezahlt, bedeutet dies dass er seine Kindsunterhaltleistungen nun doch leistet?!



Na das musste mir nicht sagen.ich glaub die sind froh das er über haupt was zahlt.

Ich bekomme seit September 35€ von ihm für meine kids. Und er hatte schon davor seine Staatsbürgeschaft bekommen.bevor er gezahlt hat. Jetzt kann er etwas zahlen weil er ein Nebenjob noch angenommen hat.

Wie er was ab zählt ist mir auch egal das sein Problem.wollte eigentlich nur klar stellen das er die deutsche Staatsbürgersch. Bekommen hat ohne Unterhaltszahlungen an seine Kinder.


Titel: Re: FZF, Unterhalt nicht gesichert
Beitrag von nixwissen am 12.01.2014 um 20:24:31
Hi,

Wenn Du Deinem Ex das Leben in D mit seinen "Nebenjobs", sprich Schwarzarbeit gönnst und Dich freust, daß er noch eine neue Ehefrau herholt, dann wundere Dichh doch nicht, daß er keinen Unterhalt zahlt.
Pack ihn bei den Eiern und melde was der Ex so macht. Weniger als gar keinen Unterhalt kann es auch nicht geben wenn sie ihn wegen des Sozialbetrugs endlich rausschmeissen.

Ich kann sowas einfach nicht verstehen.

Gruß,
Norbert


Titel: Re: FZF, Unterhalt nicht gesichert
Beitrag von Aras am 12.01.2014 um 21:39:37
Ich habe nachgeschaut. Bei titulierten Forderungen gibt es kein ZinsesZins. Aber trotzdem... bei 50 € pro Monat und 20000 € wird er ohne Zinsen 33 Jahre für die Abzahlung brauchen.

Würde da auch, wie nixwissen quasi vorschlägt, die betreffenden Personen an die Pfändungsgrenze zurückbomben.

Titel: Re: FZF, Unterhalt nicht gesichert
Beitrag von nixwissen am 12.01.2014 um 22:12:11

Aras schrieb am 12.01.2014 um 21:39:37:
Würde da auch, wie nixwissen quasi vorschlägt, die betreffenden Personen an die Pfändungsgrenze zurückbomben. 


Hi,

zumindest der eine ist doch schon darunter und bekommt Zuschuss von uns allen in Form von Hartz 4.
Dabei schreibt die TS klar, daß er offensichtlich genug schwarz verdient und keinen Unterhalt zahlt.
Da würde ich die riesengroße Keule rausholen und nicht über ausbleibenden Unterhalt jammern.

Ich muß mir echt auf die Zunge beissen bei sowas um nicht ausfallend zu werden.

Gruß,
Norbert

Titel: Re: FZF, Unterhalt nicht gesichert
Beitrag von weisnixe am 13.01.2014 um 00:45:46
oi oi oi  nixwissen, du traust dich ja was...

ich habe nur vorsichtig fragen wollen, ob der Vater wirklich kein Unterhalt an sein Kind zahlen muss und seine neue Frau trotzdem herkommen darf, für die er ja aufkommen muss.    und mir wurde schon hier gesagt das soll mich nichts angehen.

Dann trau ich mich jetzt auch und sage ALLES:

Ich finde es Schei.. dass er den Staat betrügt und seit Jahren schwarz Vollzeit arbeitet und nur 90 Euro Job angemeldet hat, gerade soviel, damit sein Hartz IV nicht gekürzt wird.

Ich finde es Schei.., dass das deutsche Gericht Rücksicht auf seine Vollzeitarbeit nimmt bei Regelung des Besuchsrecht und gar nicht hören will, das der Vater offiziell nur einen 90 Euro Job hat und keinen Unterhalt zahlt.

Ich finde es Schei..dass der Vater bei der Vaterschaftanerkennung und Sorgerechtsübertragung gelogen hat, bezüglich seines Familiennamen, der seiner Eltern, seines Geburtsjahres(jünger gemacht), seines Heimatlandes(hätte sonst kein Asyl beantragen können, welches eh abgelehnt wurde) und bezüglich seiner Kinder die er nie hatte und doch davon drei Stück in seiner tatsächlichen Heimat hat.

Das ist alles Sch.. weil mein Sohn in seiner Geburtsurkunde einen falschen Vater hat, der so nie existiert.

Ich finde es am größten Sch. dass das alles bei zwei verschiedenen Gerichten festgehalten ist, die verschiedenen Identitäten und trotzdem wird nichts getan.

Ich finde es Schei.. dass er immer monatelang in sein Heimatland verschwinden kann, obwohl er Hartz IV  bekommt und ein Kind hat das seinen Vater vermisst.

Und jetzt entscheiden die deutschen Behörden, dass noch jemand aus seinem Lande nachkommen darf, ohne ihn vorher zum Unterhalt für sein Kind zu verpflichten.Und somit die Chance für immer zerstört, dass sein Sohn jemals Unterhalt bekommt.


Und trotz vollstreckbarem Tittel kann das Jugendamt nichts tun. Vielleicht sollte ich zu einem Anwalt.
Und ich kann keinen Detektiv bezahlen, der nachweist, dass er schwarz arbeitet. Ich mag soetwas eigentlich auch gar nicht.



Ich hatte irgendwie immer Mittleid mit dem Mann und habe ihn so ziemlich in Ruhe gelassen. Aber ein Bisschen Unterhalt, jetzt wo er was hat, wollte ich doch.

Ich hoffe dass ich niemanden schockiere, mit dem was ich so schei.. finde. Wollte es auch mal loswerden, ist ja jetzt im Forum für Sonstige.

Titel: Re: FZF, Unterhalt nicht gesichert
Beitrag von Mick am 13.01.2014 um 06:43:41
Rechtliche Fragen scheinen keine mehr zu bestehen...

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