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Beitrag begonnen von Belibia am 09.01.2014 um 22:45:59

Titel: NACHWUCHS IM AUSLAND: Welche Behördengänge hier in Deutschland?
Beitrag von Belibia am 09.01.2014 um 22:45:59
Hallo Leute!
habe seit letztem Sonntag diesen Seiten gefunden, wo man gute Ratschläge auf Probleme bekommen kann. Leider habe ich seitdem gesucht, aber keine ähnliches Thema, das zu meiner Situation passt. Ich brauche eure Hilfe:
Ich bin aus Mali, habe studiert, arbeite hier und lebe hier in deutschland seit 2001. Ich habe seit 2011 eine EU-Daueraufenhaltskarte und beabsichtige immer noch (leider noch nicht) nicht die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben, da ich denke immer an einem Tag zurück in Mali. leider sind alle Bedingungen noch nicht erfüllt.
Jetzt mein Problem: In April 2014 bekomme ich Nachwuchs (ein Junge) in Mali. Die Mutter ist auch Staatsbürgerin von Mali und wir sind nicht verheiratet. Muss / soll / kann ich das Kind bei den Deutschen Behörden anmelden? also zumindest bei dem Ausländer- Jugend- und Standesamt? Ich habe eigentlich hier ein Kind, das hier geboren wurde und ich kann mir noch errinnern, dass wir allen diesen Behörden gegangen sind.
Ergeben sich irgendwelche Vorteile?
Einige Freunde von mir haben mir gesagt ich muss es machen auch wenn ich das Kind später nicht zu mir einziehen möchte. Ist es wahr? Es ist so, dass ich immer noch an einer Regierungswende im Heimat glaube und wenn dies nicht bis 2020 (Einschulen des Kindes) gelingt dann muss ich mich einbürgern lassen. In diesem Fall werden Kind und Mutter zu mir einziehen.
Ich danke Euch für die Ratschläge....

Titel: Re: NACHWUCHS IM AUSLAND: Welche Behördengänge hier in Deutschland?
Beitrag von Runenwolf am 10.01.2014 um 08:48:46

Belibia schrieb am 09.01.2014 um 22:45:59:
In April 2014 bekomme ich Nachwuchs (ein Junge) in Mali. Die Mutter ist auch Staatsbürgerin von Mali und wir sind nicht verheiratet. Muss / soll / kann ich das Kind bei den Deutschen Behörden anmelden?


Wozu solltest du das machen?  Wenn das Kind und die Mutter weiterhin in Mali leben, dann ist die Tatsache, dass du ein Kind im Ausland hast für deutsche Behörden erst mal uniteressant.

Ich sehe weder einen Kindergeldanspruch noch Steuererleichterungen.
Unterhaltsleistungen, die du erbringst, kannst du zwar möglicherweise im Rahmen der Steuererklärung geltend machen, dazu musst du aber dem Finanzamt nachweisen, dass du Vater des Kindes bist (per Urkunde) und Unterhalt zahlst (Nachweise über tatsächlich erbrachte Leistungen).

Wenn das Kind nicht bei dir lebt, hat es auch keinen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel. Was also soll das Ausländeramt mit der Info, dass du ein Kind hast? Du selbst hast ja einen Daueraufenthalt, da wirkt es sich nicht mehr aus, ob du jetzt kein oder ein oder fünf Kinder im Ausland hast.

Das Jugendamt ist nur zuständig für Kinder, die in Deutschland leben. Das soll dein Kind aber nicht.

Das Standesamt hat mit der Sache auch nichts zu tun, da ist derzeit weder eine Nachbeurkundung in Sicht (das Kind ist ja nicht deutsch) noch sonstwas.

Wenn die Mutter und das Kind irgendwann mal hier herziehen sollen, dann musst du die Vaterschaft anerkennen. Wie das in Mali funktioniert solltest du bei den dortigen Behörden erfragen.



Titel: Re: NACHWUCHS IM AUSLAND: Welche Behördengänge hier in Deutschland?
Beitrag von Belibia am 17.01.2014 um 15:37:57
@Runenwolf: Vielen Dank für deinen Beitrag. Dieser ist wirklich ausführlich und das hat mir auch Erleichterung gebracht. Ich bin immer noch einer, der die Verwaltung nicht in seine familiäres Leben einmischen zulässt. Und in diesem Land kommt es immer früher oder später auf. Grund,dass ich auf einen Rückkehr ins Heimat denke....Das ist persönliche Einschätzung! 8-)

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