i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> FZF Ungeborenes Kind, dann Heirat fuer KV?!
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1386221010

Beitrag begonnen von tinsfhw am 05.12.2013 um 06:23:30

Titel: FZF Ungeborenes Kind, dann Heirat fuer KV?!
Beitrag von tinsfhw am 05.12.2013 um 06:23:30
Hallo zusammen,

Ich bin deutscher Staatsbuerger und meine ecuadorianische Verlobte ist jetzt genau in der 12. SSW. Sie hat keinerlei Deutschkenntnisse und wird sich diese auch in ihrem momentanen, schwangerschaftsbedingt sehr schlechten Zustand nicht so schnell draufschaffen koennen, damit wir ein Visum fuer die Heirat in Deutschland beantragen koennten.

Bleibt also meiner Meinung nach nur die FZF zum ungeborenen Kind, die laut der hiesigen Botschaft ab der 12. SSW beantragt werden kann. Leider uebernehmen die Reiseversicherungen ja keine Schwangerschaftskosten, koennten wir also nach der FZF zum ungeborenen Kind schnell in Deutschland heiraten, damit sie zu mir in die Familienversicherung kommt? Und fuer die Zwischenzeit einfach nur die Reiseversicherung abschliessen?

Vielen Dank im voraus fuer die Hilfe und das tolle Forum :)

Titel: Re: FZF Ungeborenes Kind, dann Heirat fuer KV?!
Beitrag von Runenwolf am 05.12.2013 um 07:51:50

tinsfhw schrieb am 05.12.2013 um 06:23:30:
Leider uebernehmen die Reiseversicherungen ja keine Schwangerschaftskosten, koennten wir also nach der FZF zum ungeborenen Kind schnell in Deutschland heiraten, damit sie zu mir in die Familienversicherung kommt?


Ja klar könnt ihr das machen. Du solltest in dem Fall sobald als möglich auf das Standesamt zugehen und dich erkundigen, welche Unterlagen in eurem Fall notwendig sind. Hier mal ein Merkblatt des Stuttgarter OLG, die sind deutschlandweit für alle OLG's vergleichbar.

http://www.olg-stuttgart.de/pb/site/jum/get/documents/jum1/JuM/import/oberlandesgericht%20stuttgart/pdf/ec/Ecuador.pdf

Ratsam wäre, wenn deine Verlobte die apostillierten Urkunden bereits vorab schickt, denn diese müssen von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer übersetzt werden. Dann wäre das vor Einreise schon erledigt und kostet euch nachher keine Zeit mehr.
Du solltest auch daran denken, dass du für die Vorsprachen beim Standesamt einen Übersetzer mitnimmst, auch da kannst du vorab mit dem Standesamt klären, ob die auf einen vereidigten Übersetzer bestehen oder ob das ein Bekannter machen kann. Wenn du einen vereidigten Übersetzer brauchst, kannst du hier schon mal schauen.

http://www.justiz-dolmetscher.de/suche.jsp;jsessionid=13735F1407A0415E70C1309067E772AF

Wenn alle Unterlagen komplett dem Standesamt vorliegen, könnt ihr relativ schnell heiraten.


Titel: Re: FZF Ungeborenes Kind, dann Heirat fuer KV?!
Beitrag von tiggger am 05.12.2013 um 11:46:32
Um es noch klarer zu sagen: Unverzüglich das für Dich zuständige Standesamt kontaktieren und in Erfahrung bringen was ihr braucht.

6 Monate sind sehr wenig Zeit. (Insbesondere da ja noch das OLG sein ok geben muss)

Titel: Re: FZF Ungeborenes Kind, dann Heirat fuer KV?!
Beitrag von tinsfhw am 05.12.2013 um 21:23:17
Dankeschoen fuer die schnellen Antworten!

Soll ich die Auslaenderbehoerde ueber meine genauen Plaene informieren und versuchen, eine schnellere Bearbeitung des Visums zu erreichen?

Soll ich das Standesamt ueber meine genauen Plaene informieren?

Ich habe gelesen, dass das Ausstellen des Visum ca. 3 Monate dauert und die Bescheinigung vom OLG nochmal so lange. Ist es ratsam, lieber in Daenemark zu heiraten, um sich nicht mit dem OLG rumaergern zu muessen?

Titel: Re: FZF Ungeborenes Kind, dann Heirat fuer KV?!
Beitrag von Runenwolf am 06.12.2013 um 08:42:43

tinsfhw schrieb am 05.12.2013 um 21:23:17:
Ich habe gelesen, dass das Ausstellen des Visum ca. 3 Monate dauert und die Bescheinigung vom OLG nochmal so lange.


In meiner aktiven Zeit im Bereich Standesamtsaufsicht (das waren 10 Jahre) habe ich nur einmal erlebt, dass ein Verfahren vor dem OLG mehrere Monate gedauert hat. Das lag daran, dass der Heiratswillige nicht alle Papiere vorlegen wollte, dann fehlten die Legalisationen, dann wollte er sie nicht in Deutschland übersetzen lassen und und und.
Meistens ist die Sache beim OLG - wenn alle Unterlagen in der vorgeschriebenen Form vorgelegt werden eine Sache von 2 bis 3 Wochen, zumindest beim OLG in Karlsruhe war das so.

Du kannst den Visumsantrag und die Anmeldung zur Eheschließung parallel laufen lassen.
Das Visa wird sie ja wegen des Kindes beantragen. Dazu musst du die Vaterschaft anerkennen. Sie muss zustimmen (auf der deutschen Botschaft in Ecuador), erkundige dich auch, wie das mit einer Sorgerechtserklärung ist.

Gleichzeitig während dieses Verfahrens geh zum Standesamt und erkundige dich wegen der Papiere, die ihr zum Heiraten braucht.

An eurer Stelle würd ich nicht in Dänemark heiraten, sondern da wo ihr letztendlich leben wollt.

Titel: Re: FZF Ungeborenes Kind, dann Heirat fuer KV?!
Beitrag von tinsfhw am 09.12.2013 um 19:00:30
Ich habe mich beim Standesamt erkundigt, und hier ist ihre Antwort:


Zitat:
Für meine Verlobte:

- Geburtsurkunde mit Apostille
- Registerauszug mit Familienstandsangabe mit Apostille
- beglaubigte Kopie des gültigen Personalausweises/Reisepasses


Für mich:
- beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister vom Standesamt meines Geburtsortes
- Aufenthaltsbescheinigung vom Bürger- und Ordnungsamt
- gültiger Personalausweis/Reisepass


Zusätzlich werden von meiner Verlobten noch eine notarielle beglaubigte Eidesstattliche Versicherung zum Familienstand und von Ihnen beiden aktuelle Einkommensnachweise für das Oberlandesgericht benötigt.

Bei allen Verhandlungen muss ein amtlich anerkannter und gerichtlich zugelassener Dolmetscher anwesend sein. Dieser ist von den Antragstellern zu beauftragen und zu finanzieren.

Zur Bearbeitungszeit beim Oberlandesgericht ist erfahrungsgemäß mit einer Bearbeitungszeit von 3 bis 8 Woche zu rechnen. In Einzelfällen sind allerdings auch längere Bearbeitungszeiten möglich.



Wieso wollen die jetzt zwei Einkommensnachweise sehen? Wir sind beide Studenten und arbeiten nicht...

Titel: Re: FZF Ungeborenes Kind, dann Heirat fuer KV?!
Beitrag von Bayraqiano am 09.12.2013 um 19:08:31

tinsfhw schrieb am 09.12.2013 um 19:00:30:
Wieso wollen die jetzt zwei Einkommensnachweise sehen?

Daraus errechnet sich die Gebühr, die ihr für die Befreiung vom EFZ zahlen müsst.

Titel: Re: FZF Ungeborenes Kind, dann Heirat fuer KV?!
Beitrag von tinsfhw am 10.12.2013 um 17:54:09
Super danke!

In der Uebersetzerdatenbank, nach welchen Kriterien muss ich suchen, einmal fuer die Uebersetzung der Dokumente als auch den Dolmetscher fuer die Vorsprachen im Standesamt?

Allgemein beeidigt ODER                              
Öffentlich bestellt ODER                                    
Ermächtigt?

Titel: Re: FZF Ungeborenes Kind, dann Heirat fuer KV?!
Beitrag von tiggger am 10.12.2013 um 18:05:07

tinsfhw schrieb am 10.12.2013 um 17:54:09:
nach welchen Kriterien muss ich suchen,

Frag bei dem zuständigen Standesamt  ;)

Titel: Re: FZF Ungeborenes Kind, dann Heirat fuer KV?!
Beitrag von reinhard am 11.12.2013 um 11:13:43

tinsfhw schrieb am 10.12.2013 um 17:54:09:
Allgemein beeidigt


heißt auch "Dolmetscherin" oder "Dolmetscher", arbeitet mit dem Mund (mündlich).

Ist verpflichtet, "treu und gewissenhaft zu übertragen, nichts hinzuzufügen und nichts wegzulassen".


Zitat:
Öffentlich bestellt

hat für Dich nichts zu sagen, das ist eine Verpflichtung nach Länderrecht, die für ÜbersetzerInnen oder DolmetscherInnen oder beide gilt (Verpflichtung, alle Aufträge von Gerichten zu erledigen, also immer Zeit zu haben). Kann nach Länderrecht die "Vereidigung" für das Dolmetschen oder die "Ermächtigung" für das Übersetzen oder beides einschließen.


Zitat:
Ermächtigt?

heißt auch "Übersetzerin" oder "Übersetzer", arbeitet mit der Hand. Kann für die eigene Übersetzung die "Richtigkeit und Vollständigkeit" bestätigen ("Stempel" gibt es nur in einigen Bundesländern, in anderen nicht...). Diese Übersetzungen gelten ohne weiteren Nachweis immer als richtig und immer als vollständig.


Wichtig für Dich sind die Häkchen beim "Dolmetschen" oder "Übersetzen", falls Du nur die eine Auswahl willst, oder der Datumseintrag in den beiden Spalten unten: Links geht es um die mündliche Arbeit, rechts um die schriftliche Arbeit.

Titel: Re: FZF Ungeborenes Kind, dann Heirat fuer KV?!
Beitrag von tinsfhw am 09.01.2014 um 22:12:49
Wir haben jetzt nach langem hin und her endlich die beiden Termine fuer die Botschaft am 10.+11. Februar. Voraussichtlicher Geburtstermin ist der 14. Juni, also sehr bald.

Vorausgesetzt meine Verlobte bekommt das Visum zur FZF, das OLG gibt aber nicht schnell genug das ok zur Heirat, koennen wir dann eine AE bereits vor der Geburt beantragen damit sie eigenstaendig in die GKV kommt? Ich habe dazu im Internet unterschiedliche Standpunkte gelesen, vielleicht kennt jemand den genauen Gesetzestext.

Danke schonmal!

Titel: Re: FZF Ungeborenes Kind, dann Heirat fuer KV?!
Beitrag von grisu1000 am 09.01.2014 um 23:25:55

tinsfhw schrieb am 09.01.2014 um 22:12:49:
Vorausgesetzt meine Verlobte bekommt das Visum zur FZF, das OLG gibt aber nicht schnell genug das ok zur Heirat, 


Habt ihr die Unterlagen schon abgegeben. Seit der ersten Thread hier sind 5 Wochen!! vergangen. 5 Monate ist sehr viel Zeit um eine Befreiuung vom Ehefähigkeitszeugnis zu bekommen.  Ich würde nmich hier keine zu großen Sorgen machen. Außer ihr reicht die Unterlagen erst im März ein.

Titel: Re: FZF Ungeborenes Kind, dann Heirat fuer KV?!
Beitrag von tinsfhw am 10.01.2014 um 02:25:03
Nein haben wir nicht, am 10.02. ist erst die Vaterschaftsanerkennung und einen Tag spaeter die Beantragung des Visums zur FZF zum ungeborenen Kind.

Die Befreiung zum Ehefaehigkeitszeugnis beginnt ja erst mit der Anmeldung zur Hochzeit, fuer die meine Verlobte ja in Deutschland sein muss. Das wird also vermutlich erst im Maerz, April oder sogar Mai sein.

Ich weiss, dass das alles sehr spaet ist, aber wenn wir die Geburt selber bezahlen muessen, waere das gut zu wissen.

Kann sie eine AE beantragen als unverheiratete Person noch vor der Geburt?

Titel: Re: FZF Ungeborenes Kind, dann Heirat fuer KV?!
Beitrag von Insomnia am 10.01.2014 um 04:24:53


Vielleicht kann ich Dir helfen:

Bei mir war es so das Sie nach der  Vaterschaftsanerkennung einen Tag spaeter die Beantragung des Visums zur FZF zum ungeborenen Kind gemacht hat. 3 Tage später kam ein Anruf von der Botschaft das Sie ihr Visum zur FZF abholen kann.

AB hatte innerhalb 3 Arbeitstagen  zugestimmt.


Visum zur FZF ungeborenes Kind geht schnell

1. wenn Sie mit den Unterlagen zum Visumantrag auch eine ADAC Incoming 90 Tage Einreise Krankenversicherung vorlegt

2. Du beim zuständigen Sachbearbeiter der AB für die Einreise vorab schon einen Datensatz mit einer Erklärung anlegen lässt, das Du mit einer FZF einverstanden bist und die AB bittest dem Antrag zur FZF  zuzustimmen.

3. Mietvertrag Wohnraum in Kopie bei der AB abgeben. Ganz wichtig: Quadratmeterzahl muss im Mietvertrag angegeben sein ! Kleines Appartment auf Hatz IV Level reicht erstmal aus.

4. Und dem Sachbearbeiter der AB von der Einreise auch gleichzeitig eine ADAC Incoming 90 Tage Einreise Krankenversicherung vorlegen.

5. Einkomen bzw.  LU nicht erforderlich wenn Du Deutscher bist, ihr könnt gleich nach der Einreise eine BG gründen und Hartz IV beantragen und eine 3 Zimmer Wohnug suchen, da ihr als  Familie einen gesetzlichen Anspruch auf angemessenen Wohnraum habt


Schick ihr dann ausgefüllt den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zum abgeben bei der Botschaft, prüfe den Antrag vorab auf Fehler mit dem Sachbearbeiter der AB von der Einreise

Lege in Kopie ADAC Incoming 90 Tage Einreise Krankenversicherung und Mietvertrag Wohnraum bei

sowie Aktenzeichen Datensatz Nummer der zuständigen AB


Wegen Heirat für KV,

In ihrem Visum wird stehen: Erwerbstätigkeit gestattet

1. Melde ein Gewerbe an,  Kostenpunkt ca. 30 EUR oder suche dir jemand der Sie für einen Monat Sozialversicherungspflichtig einstellt.

2. Nach der Einreise sofort am nächsten Tag zusammen zur deutschen Rentenversicherung gehen und Sozialversicherungsnummer für deine Freundin beantragen

3. Suche dier eine gesetzliche KV,  melde oder lass Sie dann als Arbeitnehmerin Sozialversicherungspflichtig beschäftigt 460 EUR für 1 Monat anmelden.

4. Nach 1 Monat wird Sie entlassen und ist jetzt in der gesetzlichen KV  freiwillig versichert

Du hast jetzt keine Kopfschmerzen mehr wegen der KV und den Geburtskosten....und ihr könnt  entspannt heiraten oder es auch lassen, als Mutter eines deutschen Kindes erhält sie automatisch die AE.

4. Dann gehst zum ADAC und lässt Dir 2 Monate von der bezahlten Incoming Reiseversicherung zurückerstatten, wenn Du die Mitgliedsbescheinigung der gesetzlichen KV deiner Freundin vorlegen kannst.

Viel Erfolg  mein Schatzi ist seit 3 mehr als Monaten bei mir, verheiratet sind wir nicht, Kind kommt nächsten Monat

PS: 1 Aktenordner ist nach 1 Monat voll wenn Du mit allem fertig bist


Titel: Re: FZF Ungeborenes Kind, dann Heirat fuer KV?!
Beitrag von Alacrity am 10.01.2014 um 07:12:51
Bei FZF zum ungeborenen Kind sollte ihr Visum nicht zur Arbeitsaufnahme berechtigen, außerdem könnte die Anstellung in einem Scheinverhältnis sowieso illegal sein.

Es gibt ganz viele Anbieter für Krankenversicherungen, da muss man nicht eine bestimmte nehmen.

Zur Anmeldung zur Eheschließung muss die Frau auch nicht unbedingt in DEutschland sein, sie kann Dir eine Vollmacht geben, mit der Du das alleine machen kannst.

Beantragen kann sie die AE auch vor der Geburt, aber sie wird sie erst nach der Geburt kriegen.

Titel: Re: FZF Ungeborenes Kind, dann Heirat fuer KV?!
Beitrag von erne am 10.01.2014 um 14:48:36
Beantragen kann sie die AE auch vor der Geburt, aber sie wird sie erst nach der Geburt kriegen.  [/quote]

und vor der Eheschliessung auch keine AE.

also: ohne Kind oder Eheurkunde keine AE nach §28



Titel: Re: FZF Ungeborenes Kind, dann Heirat fuer KV?!
Beitrag von grisu1000 am 10.01.2014 um 15:51:59

tinsfhw schrieb am 10.01.2014 um 02:25:03:
Die Befreiung zum Ehefaehigkeitszeugnis beginnt ja erst mit der Anmeldung zur Hochzeit, fuer die meine Verlobte ja in Deutschland sein muss. Das wird also vermutlich erst im Maerz, April oder sogar Mai sein.


Wo hast du diese Aussage her. Eine Vollmacht reicht. Du kannst am Montag direkt zum Standesamt und dir die Liste abholen, was ihr an Unterlagen abgeben müsst. Dann könnt ihr direkt Anfangen die Unterlagen zusammzusuchen, beglaubigen und ggf. in Deutschland übersetzen zu lassen.

Anschließend sofort den Antrag stellen.

Titel: Re: FZF Ungeborenes Kind, dann Heirat fuer KV?!
Beitrag von erne am 10.01.2014 um 18:02:12

grisu1000 schrieb am 10.01.2014 um 15:51:59:
Wo hast du diese Aussage her.


Normalerweise müssen beide Verlobten die Eheschliessung anmelden.
Daher wohl die Aussage.

Die Ausnahme von dieser Regel wird man ihm wohl nicht gesagt haben.

tinsfhw:
guck mal hier
http://www.berlin.de/standesamt1/partnerschaft/vordrucke_beitritt_zusatz.html

Titel: Re: FZF Ungeborenes Kind, dann Heirat fuer KV?!
Beitrag von tinsfhw am 10.01.2014 um 21:21:33
Wow, vielen vielen Dank fuer die zahlreichen Antworten! Jetzt bin ich um einiges schlauer!

Ich bin momentan nicht in Deutschland, aber scheinbar kann in Ausnahmefaellen die Anmeldung zur Eheschliessung mit Hilfe einer Vollmacht von beiden Ehepartnern auch von einem Vertreter gemacht werden. Das haut dann zeitlich auf jeden Fall hin.

Ich mach mich dann mal an die Arbeit :)

Titel: Re: FZF Ungeborenes Kind, dann Heirat fuer KV?!
Beitrag von tinsfhw am 17.01.2014 um 17:50:09
Hallo nochmal,

meine Mutter hat gestern fuer mich bei der ABH angerufen und versucht, einen Termin noch vor dem Visumantrag Anfang Februar zu bekommen. Das geht laut der Dame schonmal gar nicht.

Ausserdem hat ebendiese heftig insistiert, dass meine Mutter nach dem Visumsantrag auf die ABH wird eingeladen werden um eine VE zu unterschreiben. Das sei auch auf der Webseite so nachzulesen. Auf der Webseite gibt die ABH als Rechtsgrundlage § 68 Aufenthaltsgesetz und §§ 66 Abs. 2, 67, AufenthG an.

Wie soll ich jetzt am Besten vorgehen?

Titel: Re: FZF Ungeborenes Kind, dann Heirat fuer KV?!
Beitrag von erne am 17.01.2014 um 18:34:16

tinsfhw schrieb am 17.01.2014 um 17:50:09:
vor dem Visumantrag Anfang Februar zu bekommen. Das geht laut der Dame schonmal gar nicht.


klar, was soll sie auch ohne Antrag mit jemandem, den auch keinen Antrag stellen will, besprechen?


tinsfhw schrieb am 17.01.2014 um 17:50:09:
Wie soll ich jetzt am Besten vorgehen? 

um was zu erreichen?
dass keine VE abgegeben werden muss?

nun, da ohne Eheurkunde bzw. ohne geborenes Kind (erstmal) kein Anspruch auf AE §28 besteht, deine Verlobte somit auch weder einen dt. Ehemann noch ein dt. Kind hat, muss bis zur Eheschliessung bzw. Geburt der LU gesichert sein und damit eine VE her

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.