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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Elektronischer Aufenthaltstitel im Ausland gestohlen worden.
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Beitrag begonnen von Aufrecht am 20.11.2013 um 19:40:30

Titel: Elektronischer Aufenthaltstitel im Ausland gestohlen worden.
Beitrag von Aufrecht am 20.11.2013 um 19:40:30
Guten Abend zusammen,

ich bin Deutscher, meine Schwägerin ist Deutsche. Sie hat einen Inder geheiratet, mit dem sie in NRW lebt.
Mein Schwager hat seit 02/2013, einen gültigen Aufenthaltstitel/Aufenthaltsgenehmigung incl. Arbeitserlaubnis.

Die Ausländerbehörde hat ihm die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs (mit Sprachprüfung A1) auferlegt, den er seit September 2013 besucht.

Nun zum Problem:
In den Herbstferien (Integrationskurs) ist er nach Indien geflogen, um seinen schwerkranken Vater zu besuchen.
Nach der Ankunft in Neu Delhi wurde ihm seine Geldbörse gestohlen, in dem sich sein eAT befand.
Er hat in Delhi den Diebstahl bei der Polizei angezeigt, wofür er eine Quittung bekam.
Dann hat er die deutsche Botschaft besucht und ein Visum beantragt, um bei der Rückkehr nach Deutschland, am 11.11. wieder einreisen zu können, was möglicherweise ein Fehler war.
Die Botschaft/Konsulat verweigert die Ausfertigung eines Visums, mit den Hinweis, dass er in Indien einen A1 Nachweis beim Goethe Institut zu führen hätte.
Der Hinweis, dass er ja genau deshalb in Deutschland einen Integrationskurs besucht, interessiert die Botschaft nicht. Die nächste Prüfung findet Ende Januar statt. Die Verlängerung  seiner Aufenthaltsgenehmigung müsste er hier aber schon Anfang Januar beantragen.

Eine Mail der Botschaft von gestern , mit zumindest von mir nicht nachvollziehbaren Begründungen, liegt mir vor.

Ich hoffe hier "Inspiration" für ein weiteres Vorgehen unsererseits zu bekommen.

LG
Michael


Titel: Re: Elektronischer Aufenthaltstitel im Ausland gestohlen worden.
Beitrag von Bayraqiano am 20.11.2013 um 19:49:45
wenn man nicht bei der Botschaft nicht mehr weiterkommt, dann wendet man sich an den Bürgerservice, Kopie der Antwort der Botschaft am Besten mitschicken http://www.auswaertiges-amt.de/DE/AAmt/Krisenreaktionszentrum/Buergerservice/Buergerservice_node.html

Die AE ist ja schon da (und nicht erloschen), deshalb kann die Botschaft das Visum jetzt nicht vom A1-Zertifikat abhängig machen.

Wobei mich brennend interessieren würde, wie er überhaupt eine AE ohne A1 bekommen hat?

Titel: Re: Elektronischer Aufenthaltstitel im Ausland gestohlen worden.
Beitrag von Nonjo am 20.11.2013 um 19:51:17
würde die zuständige ABH am Wohnort ansprechen und diese bitten, umgehend Kontakt mit der Botschaft im Ausland aufzunehmen um das ganze auf dem kurzen Dienstweg zu klären.

Titel: Re: Elektronischer Aufenthaltstitel im Ausland gestohlen worden.
Beitrag von Aufrecht am 20.11.2013 um 20:07:06
Erstmal vielen Dank für die schnellen Reaktionen!!!

@Nonjo, leider herrscht zwischen zwischen deutschen Behörden mitunter unterschiedliche Rechtsauffassung und im Ausland hat nun mal das auswärtige Amt das Sagen.

@Bayraqiano, Verwaltungsgerichtliche Verhandlung. Gericht und Leiter AB haben sich geeinigt, aufgrund schlimmer psychischer Auswirkungen bei meiner Schwägerin, eine Vorabzustimmung an die Deutsche Botschaft zu senden. Die stellte ein Visum aus, hier bekam er den Aufenthaltstitel, mit der Auflage den Integrationskurs zu besuchen.

Titel: Re: Elektronischer Aufenthaltstitel im Ausland gestohlen worden.
Beitrag von Bayraqiano am 20.11.2013 um 20:09:54

Aufrecht schrieb am 20.11.2013 um 20:07:06:
Die stellte ein Visum aus, hier bekam er den Aufenthaltstitel, mit der Auflage den Integrationskurs zu besuchen. 

und dann will be AV doch das A1-Zertifikat sehen  :o

wie schon gesagt, dann ab zum Bürgerservice. Die ABH wird auf die AV verweisen, da er eben im Ausland ist.

Titel: Re: Elektronischer Aufenthaltstitel im Ausland gestohlen worden.
Beitrag von Aufrecht am 20.11.2013 um 20:11:15
Noch einen Dank für den Link. Werde ihn noch durcharbeiten und tätig werden.
Bin für jeden Tip dankbar, denn es muss was positives geschehen, da meine Schwägerin mittlerweile in einen behandlungsbedürftigen, psychischen Zustand kommt, der leider Kurzschlusshandlungen nicht ausschliesst.

*

Wie gesagt, manches ist nicht wirklich für nen Ottonormalverbraucher, wie mich, zu verstehen.
Man vergisst behördlicherseits leider mitunter auch, dass es hier ja nicht ausschließlich um Ausländerrechtgeht, sondern auch um deutsches Recht meiner Schwägerin z.B. GG Art. 2 (2) und Art. 6 (1), was übrigens auch durch die Verwaltungsrichterin gewürdigt wurde.
Ja, der klageweg, aber wer hat jetzt in der Situation schon 1 oder 2 Jahre Zeit

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Titel: Re: Elektronischer Aufenthaltstitel im Ausland gestohlen worden.
Beitrag von Aufrecht am 20.11.2013 um 20:41:52
hier noch Zitate aus heutiger Mail der Botschaft:
"Da das indische Urkundswesen notorisch unzuverlässig ist werden seit dem Jahr 2000 indische Urkunden jeglicher Art von der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr ohne Vor-Ort-Einzelprüfung anerkannt. So ist auch das von Ihrem Mann vorgelegte Polizeiprotokoll "receipt missing article/passport" auf seine Echtheit hin zu überprüfen. Da er eine gültige Aufenthaltskarte für die Bundesrepublik verloren hat, die im Punjab sicherlich recht begehrt ist, da mit einer solchen evtl. eine Nicht-rechtmäßige Einreise in die Bundesrepublik erlangt werden könnte, ist es wichtig, dass der Verlust/Diebstahl tatsächlich bei der indischen Polizei gemeldet wurde. Die Botschaft beauftragt derzeit, nachdem Ihr Mann die nötige Gebühr eingezahlt hat (umgerechnet 300€) , einen Ermittler, der Aufträge sehr zügig bearbeitet."

"Ihr Mann hat bei der Botschaft ein Visum zur Wiedereinreise beantragt; Grundlage ist, dass er mit Ihnen verheiratet ist. Voraussetzung für die Erteilung eines Visums ist es, dass Sprachkenntnisse des Niveaus A1 vorliegen. Das ist erkennbar nicht der Fall"

Titel: Re: Elektronischer Aufenthaltstitel im Ausland gestohlen worden.
Beitrag von Bayraqiano am 20.11.2013 um 20:57:38
gut, der erste Teil ist ja verständlich. Da kann man nichts sagen.

Den zweiten Teil halte ich für falsch, das Visum beruht auf der bereits bestehenden AE, die dann wegen dem Vergleich erteilt wurde (weiß die Botschaft das eigentlich?) und zwar ohne A1. Da müssen nicht sämtliche Erteilungsvoraussetzungen de novo geprüft werden.

Sollte die Botschaft nichts von dem Vergleich wissen, dann nochmal darauf aufmerksam machen. Falls sich nichts tut, weist du ja wie es weiter geht.

Titel: Re: Elektronischer Aufenthaltstitel im Ausland gestohlen worden.
Beitrag von Aufrecht am 20.11.2013 um 21:11:45
Werde morgen tätig und werde hier das Resultat berichten.
Drückt uns die Däumchen. Nochmal danke für den Link.

Zu dem Thema lässt sich in den Broschüren und I-Net-Auftritten, das AA aus:
"Verlust/Diebstahl
Was müssen Sie tun?
Um einen Missbrauch des elektronischen Aufenthaltstitels bei Diebstahl oder Verlust auszuschließen, müssen Sie die Online-Ausweisfunktion unverzüglich sperren lassen!
Das können Sie telefonisch über die Sperrhotline unter der Nummer 0180-1-33 33 33 (3,9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 42 Cent/Minute aus dem Mobilfunknetz - auch aus dem Ausland erreichbar) veranlassen. Dort werden Sie nach Ihrem Namen, Geburtsdatum und dem Sperrkennwort gefragt. So kann niemand außer Ihnen Ihren elektronischen Aufenthaltstitel sperren lassen."


Das wars dann auch, hilft nicht wirklich weiter, by the way, das war das Erste was wir durch die AB machen liessen.

*


schrieb am 20.11.2013 um 20:57:38:
Da müssen nicht sämtliche Erteilungsvoraussetzungen de novo geprüft werden. 


"Sehr geehrte Frau ....,
haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail und die Unterlagen, die Sie übersandt haben."

"Zunächst werde ich das Ergebnis der Urkundenüberprüfung abwarten, das in ca. vier Wochen vorliegen dürfte. Wie mitgeteilt muss Ihr Mann auch nicht einen Kurs besuchen, er kann auch nur die A1-Prüfung ablegen.
Ein Visum kann nicht vor Einreichung eines gültigen, bestandenen A1-Zertifikats erteilt werden"


Naja, ist ja noch lange bis zur Rente, was sind da schon 4 Wochen  :-/
Denke mir grade, was bin ich froh, kein Ausländer zu sein, kann als Einheimischer ja manche Logik nicht nachvollziehen. Urlaub nur noch am Tegernsee....... obwohl..... Seehofer wollte ja neulich noch einen WDR-Journalisten aus Bayern rausschmeissen lassen  :'(

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Titel: Re: Elektronischer Aufenthaltstitel im Ausland gestohlen worden.
Beitrag von tiggger am 20.11.2013 um 21:39:32

Aufrecht schrieb am 20.11.2013 um 21:29:10:
was sind da schon 4 Wochen 

Vielleicht ist es nicht die schlechteste Idee diese 4 Wochen auch für A1 zu nutzen.

Titel: Re: Elektronischer Aufenthaltstitel im Ausland gestohlen worden.
Beitrag von Märchenprinz am 20.11.2013 um 21:45:41
Hier nur meine 2cts, die mir spontan einfallen:

Bei der Botschaft vorpsrechen und ein einfaches Einreisevisum beantragen und zwar aufgrund §5 Abs.2 und 4 KonsG:


Zitat:
§ 5 Hilfeleistung an einzelne
(1) Die Konsularbeamten sollen Deutschen, die in ihrem Konsularbezirk hilfsbedürftig sind, die erforderliche Hilfe leisten, wenn die Notlage auf andere Weise nicht behoben werden kann. Dies gilt nicht für Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem ausländischen Staat haben, wenn sie gleichzeitig die Staatsangehörigkeit dieses Staates besitzen und auch ihr Vater oder ihre Mutter sie besitzt oder besessen hat sowie für ihre Abkömmlinge; diesen Personen können die Konsularbeamten jedoch Hilfe gewähren, soweit es im Einzelfall der Billigkeit entspricht.
(2) Soweit es im Einzelfall der Billigkeit entspricht, können die Konsularbeamten Hilfe auch nichtdeutschen Familienangehörigen von Deutschen gewähren, wenn sie mit diesen in Haushaltsgemeinschaft leben oder längere Zeit gelebt haben.
(3) Art, Form und Maß der Hilfe richten sich nach den besonderen Verhältnissen im Empfangsstaat unter Berücksichtigung der notwendigen Lebensbedürfnisse eines dort lebenden Deutschen. Die Hilfe kann auch in der Gewährung von Rechtsschutz bestehen.
(4) Wenn es sich empfiehlt, können die Konsularbeamten die Hilfe auch dadurch leisten, daß sie dem Hilfesuchenden die Reise an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts oder an einen anderen Ort ermöglichen.


Bei Ablehnung soll ein Bevollmächtigter Antrag auf einstweilige Anordnung auf Ausstellung des Visums beim VerwG Berlin stellen (klagen).

Warten wir ab, was Petersburger dazu sagt, der müsste eine Lösung wissen.

Titel: Re: Elektronischer Aufenthaltstitel im Ausland gestohlen worden.
Beitrag von Aufrecht am 20.11.2013 um 22:08:58
Habe soeben dem Bürgerservice des AA (gem. o.a. Link) über dessen Mailformular den Sachverhalt geschildert und um Hilfe gebeten. Anlagen kann man leider nicht mitschicken. Habe aber mitgeteilt, dass ich sie dem Bürgerservice jederzeit zur Verfügung stellen kann.
Jetzt bin ich gespannt auf die Reaktion.

Gute Nacht und

LG
Michael
J

Titel: Re: Elektronischer Aufenthaltstitel im Ausland gestohlen worden.
Beitrag von Aufrecht am 20.11.2013 um 22:26:21
@tiggger
Der ganze Fall hat ja eine nicht ganz unübliche Vorgeschichte. Im Vw-Gerichtsverfahren wurde halt geurteilt, dass er auszureisen habe, in Indien ein Visum zwecks Familienzusammenführung zu beantragen habe. Vorab hat er hier beim Goethe-Institut eine A1 Prüfung gemacht und ist durchgefallen. Es ist klar, dass die Prüfungsinhalte sich nicht so sehr nahe am "normalen" Alltagssprachgebrauch orientieren. Aufgrund der krankheitsbedingten Probleme meiner Schwägerin hat die AB ja eine Vorabzustimmung an die Botschaft gechickt, u.a. mit dem Hinweis, dass für eine einfache verständigung die Sprachkenntnisse ausreichend sind (allerdings "noch" nicht im Bereich der lateinischen Schriftzeichen, die aber auch Prüfungsrelevant sind, aber dafür wurde ja die Auflage gemacht, dies hier nachzuholen, was ja auch gemacht wird, nur leider nun unterbrochen wurde). Die Erteilung des Einreisevisums ging dann im Januar auch problemlos über die Bühne.

@Märchenprinz
Auch Dir Dank für die Info. Wieder  ein Gestz von dessen Existenz ich nichts wusste. Werde mich auch dort einlesen und hoffen, dass es zielführend wird.
Wie gesagt, ne Klage, alles schön und gut und benötigt Zeit, nur hat man bei suizidgefährdeten Personen genau diese nicht.

Habe jedenfalls jetzt schon Mal durch Euch ein paar Ansatzpunkte bekommen. Vielen Dank dafür. Mail an den Bürgerservice ist auch raus.

Titel: Re: Elektronischer Aufenthaltstitel im Ausland gestohlen worden.
Beitrag von Märchenprinz am 20.11.2013 um 22:48:56
Durch die Erteilung der AE hat er -unabhängig von der Vorgeschichte- eine Rechtstellung erlangt von der er keinen Gebrauch machen kann, da er sie im Moment einfach nicht dokumentieren kann, was aber ein faktisches Rückkehrhindernis darstellt.
Auf jeden Fall scheint zumindest die Forderung, das Visumverfahren nocheinmal durchlaufen zu müssen als abwegig. Wozu denn, wenn er schon ein Aufenthaltsrecht besitzt.
Es könnte also durchaus einen Anspruch auch auf einstweiligen Rechtsschutz geben. Da entscheidet das Gericht etwas vorläufig innerhalb kürzester Zeit. Ob das tatsächlich eine Lösung sein könnte kann ich nicht sagen.
Hier im Forum gibt es aber einen Konsulatsmitarbeiter, der im Moment höchstwahrscheinlich schon schläft, ansosnsten aber täglich online ist.

Titel: Re: Elektronischer Aufenthaltstitel im Ausland gestohlen worden.
Beitrag von Aufrecht am 20.11.2013 um 23:12:11
@ Märchenprinz:
Ich bin wirklich für jeden Tip dankbar. Jetzt warte ich erst einmal die Reaktion des Bürgerservice ab.
Meine Schwägerin hat diesmal aus Scham , schon wieder die "Nachbarschaft" zu "belästigen",sie wohnt im Nebenhaus, die ersten Schritte alleine unternommen. Möglicherweise hat sie sich auch bei den Telefonaten mit der Botschaft unglücklich, ungeschickt, unbeholfen ausgedrückt.
Schau mer ma, was die nähere Zukunft bringt.

Also auch Dir noch mal vielen Dank für die sachdienlichen Hinweise. Hoffentlich brauche ich sie nicht noch.....

LG
Michael

Titel: Re: Elektronischer Aufenthaltstitel im Ausland gestohlen worden.
Beitrag von Aras am 21.11.2013 um 00:24:21
Ich frag mich, was ein Deutscher in so einer Situation machen müsste. Ob dann auch der Deutsche warten müsste bis die Anzeige überprüft worden ist?

in diesem Fall ist doch nur ein Stück Plastik verloren. Zugegeben, es ist wichtig. Aber das Recht zum Aufenthalt ist doch vorhanden. Insofern ist auch der Vorwurf der Botschaft unverständlich. Denn quasi bedeutet es dass der Person hochgradig misstraut wird.

wenn der verlustmeldung noch kein glauben geschenkt wird, so sollte die Karte noch gültig sein.

Mal ne Spinnerei von mir:
interessant wäre es, wenn dein schwager dir eine vollmacht gäbe und du zur ABH gehst, die AE als gestohlen meldest und die Sperrung erwirkst. da man aber für eine neue AE Fingerabdrücke geben muss kannst du trotz vollmacht keine AE beantragen. aber viel leicht kannst du den Antrag stellen, und eine fiktionsbescheinigung nach Par.81 Abs.4 für ihn erhalten, unter der vorgabe, dass die Fingerabdrücke durch ihn nach wiedereinreise nachgereicht werden.  die fiktionsbescheinigung schickst du per express nach Indien. Oder noch besser... In züge der amtshilfe bittet die abh die Botschaft um die Fingerabdrücke.

Titel: Re: Elektronischer Aufenthaltstitel im Ausland gestohlen worden.
Beitrag von Aufrecht am 21.11.2013 um 01:23:11
Lieber Aras,
ich musste gerade lachen als ich Deinen Beitrag las, genau das waren meine Gedanken auch.
Ich bin die mittlerweile auf 3 Ordner angewachsenen Schriftverkehre (aus dem Vorfeld) zwischen Gericht, Anwalt und unseren "Wortbeiträgen" durchgegangen.
Logik darf man da nicht erwarten. Selbst, eigentlich klare Aussagen aus Gesetzen, werden zielorientiert interpretiert. Vieles hat hier Kopfschütteln verursacht und wurde letzendlich auch durch das Gericht nicht "positiv" gewürdigt.

Nun zu Deiner "Spinnerei", ja ich bin auch so ein "Spinner", aber da wurde mir klar gesagt ich sei so einer. Die Sperrung war kein Problem, aber zu Neubeantragung war klar, dass der Antragsteller diesen persönlich zu beantragen hätte.
Geht ja nun nicht, also war mein Vorschlag, diesen Antrag bei der  Botschaft zu stellen, aber die sind dafür nicht kompetent. Auch der Vorschlag, eine Auslieferung von Indien aus der Botschaft nach Deutschland zu erwirken , um den Antrag zu erzwingen, rief keine Begeisterung hervor  ;D
Ich hoffe immer noch, dass sich Logik und Vernunft letztendlich durchsetzen werden und erwate hoffnungsfroh die Antwort des Bürgerservice des Auswärtigen Amtes.

LG
Michael

Titel: Re: Elektronischer Aufenthaltstitel im Ausland gestohlen worden.
Beitrag von HeFi am 21.11.2013 um 02:06:31

Aufrecht schrieb am 20.11.2013 um 20:07:06:
Verwaltungsgerichtliche Verhandlung. Gericht und Leiter AB haben sich geeinigt, aufgrund schlimmer psychischer Auswirkungen bei meiner Schwägerin, eine Vorabzustimmung an die Deutsche Botschaft zu senden. Die stellte ein Visum aus, hier bekam er den Aufenthaltstitel, mit der Auflage den Integrationskurs zu besuchen. 

Daraus ist zu schließen, dass die Deutsche Botschaft die Vorabzustimmung kennt.

schrieb am 20.11.2013 um 20:57:38:
Sollte die Botschaft nichts von dem Vergleich wissen, dann nochmal darauf aufmerksam machen. Falls sich nichts tut, weist du ja wie es weiter geht.

Die (selbe?) deutsche Botschaft hat ja schon im Januar d.J. aufgrund des og Vergleiches mit Vorabzustimmung ein Visum für ihn ausgestellt.
Wie wäre es,
1. wenn die deutsche Botschaft diese (alte) Akte nochmal aus ihrem Keller holen würde, um den Vorgang rechtlich nachzuvollziehen?
2. wenn die ABH aufgrund der ihr bekannten Akten- und Rechtslage (nochmal) eine Vorabzustimmung (wie im Januar) zum (ggf. neuen) Visum erteilt?

Das Aufenthaltsrecht dürfte mE rechtlich auch ohne den Nachweis in Form der Plastikkarte des eAT gegeben sein; die ABH müßte dies mM gegenüber der Botschaft bestätigen können und müssen.
Für das Visum käme ggf. ein sog. Blattvisum in Betracht, wenn es nicht im Pass erteilt werden könnte.

Titel: Re: Elektronischer Aufenthaltstitel im Ausland gestohlen worden.
Beitrag von Aufrecht am 21.11.2013 um 10:09:08
Guten Morgen,
vom Bürgerservice kam bisher eine automatische Antwort, mit Hinweis auf Fragenkatalog etc. Vor allem aber mit Ticketnummer.
Werde vorsichtshalber unter der Ticketnummer nochmal posten.
Merkwürdig, dass solche Diebstahlfälle scheinbar nie vorkommen. Möglicherweise will man aber auch Leuten, die solche Diebstähle zum Geschäftsmodell machen wollen, nciht Gebrauchsanweisungen an die Hand geben, was ich verstehen könnte.
Nun heisst es abwarten.

LG
Michael

Titel: Re: Elektronischer Aufenthaltstitel im Ausland gestohlen worden.
Beitrag von Saxonicus am 21.11.2013 um 10:55:56

Aufrecht schrieb am 21.11.2013 um 10:09:08:
Merkwürdig, dass solche Diebstahlfälle scheinbar nie vorkommen.

Wahrscheinlich deshalb, weil die meisten Menschen ein wachsames Auge auf ihren Pass bzw. solche persönlichen Dokumente haben und nicht allzu zu sorglos damit umgehen.

Bei meinen Reisen führe ich zudem immer mehrere Kopien meines Passes und anderer wichtiger Reiseunterlagen in jeden meiner Gepäckstücke mit mir, was im Ernstfall die Ausfertigung von Ersatzpapieren erheblich vereinfacht.   

Titel: Re: Elektronischer Aufenthaltstitel im Ausland gestohlen worden.
Beitrag von Runenwolf am 21.11.2013 um 11:24:55

Saxonicus schrieb am 21.11.2013 um 10:55:56:
Bei meinen Reisen führe ich zudem immer mehrere Kopien meines Passes und anderer wichtiger Reiseunterlagen in jeden meiner Gepäckstücke mit mir, was im Ernstfall die Ausfertigung von Ersatzpapieren erheblich vereinfacht. 


Das ist ein guter Rat und eine Möglichkeit, schneller an Papiere ranzukommen. Man muss halt auf die Kopien aufpassen.
Eine weitere Option ist, die wichtigen Papiere einzuscannen und beispielsweise über einen E-Mail-Account "griffbereit" zu haben, um schnell an Dokumente zu kommen.
Dabei ist allerdings eine Verschlüsselung der Daten ratsam.

Titel: Re: Elektronischer Aufenthaltstitel im Ausland gestohlen worden.
Beitrag von Saxonicus am 21.11.2013 um 11:52:50

Aufrecht schrieb am 21.11.2013 um 10:09:08:
Merkwürdig, dass solche Diebstahlfälle scheinbar nie vorkommen. 

Allerdings glaube ich kaum, dass ein Einheimischer in Afrika oder Asien mit dem gestohlenen Pass eines Europäers etwas anfangen kann. Mit dem heute üblichen biometrischen Passbildern, Fingerabdrücken im Pass würde er sicher schon bei der ersten Identitätskontrolle auffliegen, von den nicht vorhandenen oder mangelhaften Sprachkenntnissen einmal ganz abgesehen.

Insofern glaube ich kaum, das Passdiebstahl in außereuropäischen Ländern für Europäer ein ernstzunehmendes Problem darstellt.

Bei der eAT-Karte dürfte das ebenso der Fall sein.

Titel: Re: Elektronischer Aufenthaltstitel im Ausland gestohlen worden.
Beitrag von Aufrecht am 21.11.2013 um 14:41:02
Die deutsche Botschaft scheint das anders zu sehen:

"So ist auch das von Ihrem Mann vorgelegte Polizeiprotokoll "receipt missing article/passport" auf seine Echtheit hin zu überprüfen.
Da er eine gültige Aufenthaltskarte für die Bundesrepublik verloren hat, die im Punjab sicherlich recht begehrt ist, da mit einer solchen evtl. eine Nicht-rechtmäßige Einreise in die Bundesrepublik erlangt werden könnte, ist es wichtig, dass der Verlust/Diebstahl tatsächlich bei der indischen Polizei gemeldet wurde. Die Botschaft beauftragt derzeit, nachdem Ihr Mann die nötige Gebühr eingezahlt hat, einen Ermittler, der Aufträge sehr zügig bearbeitet."


Auch die mitgeführten Kopien ändern leider nichts an dem zuvor geschilderten Verfahren der Botschaft, solange der Verdacht im Raum steht, er könnte seine Plastikkarte selber veräussert haben. Zumindest interpretiere ich die Aussage der Botschaft so.

Titel: Re: Elektronischer Aufenthaltstitel im Ausland gestohlen worden.
Beitrag von Aras am 21.11.2013 um 14:59:14
Beweislastumkehr?

Titel: Re: Elektronischer Aufenthaltstitel im Ausland gestohlen worden.
Beitrag von grisu1000 am 21.11.2013 um 18:15:19

Aufrecht schrieb am 21.11.2013 um 14:41:02:
Auch die mitgeführten Kopien ändern leider nichts an dem zuvor geschilderten Verfahren der Botschaft, solange der Verdacht im Raum steht, er könnte seine Plastikkarte selber veräussert haben. Zumindest interpretiere ich die Aussage der Botschaft so. 


1) Der Mann hat ein gültige AE, somit ein Rückreiserecht nach Deutschland. Auch der Verlust des Passes mit eAT ändert nichts an der Tatsache. Eine Korrespodenz des Konsulates bei der ABH wäre wohl ausreichend um das nachzuprüfen einschl. Identifizierung des Mannes.

Drum verstehe ich den Aufstand des Konsultes nicht, im Hinblick auf de Vorgang des Ehegatten bei der Ersteinreise will man hier IMHO vielleicht nachkarten. Die Forderung nach A1 nährt diesen Verdacht, oder es war alles nur ein großes Missverständnis und die Ortskraft vor Ort hat etwas von Ehegatte und Visa verstanden.

2) Die Ehefrau soll die ABH unterrichten und  auf die Problem mit dem Konsulat hinweisen um die Austellung einer FB bitten. Vielleicht lässt sie sich darauf ein.

3) Man muss hier IMHO das Rückreisrecht ggf. von der therotichen Möglichkeit der Straftat eines Verkaufens der eAT unterscheiden. Bestrafen könnte man den Ehemann auch in Deutschland. Drum ist mir das Verhalten des Konsulates etwas unverständlich. Oder ist es inzwischen so, dass jeder noch so kleiner Verdacht einer Straftat zu einer Einreiseverweigerung führt und der Bürger im Ausland auf das Ergebnis der Ermittlungsergebnisse warten muss und dafür auch noch bezahlen soll. Um nichts anderes geht es hier.

Sollte der Bürgerservice nicht zu einem positiven Ergebniss kommen, hilft ggf. eine einstweiliger Rechtschutz vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Der Familie entsteht ja durch den mehrwöchigen Auflandsaufenthalt ein Schaden, z.B Lohnausfall.

Titel: Re: Elektronischer Aufenthaltstitel im Ausland gestohlen worden.
Beitrag von Petersburger am 21.11.2013 um 20:35:09

Märchenprinz schrieb am 20.11.2013 um 21:45:41:
Warten wir ab, was Petersburger dazu sagt, der müsste eine Lösung wissen. 

Nichts, was hier nicht schon andere geäußert hätten.

Und da der Bürgerservice wohl auch schon vom Problem unterrichtet wurde, dürfte das Problem auch die nötige Aufmerksamkeit aller Verantwortlichen haben, sollte es bis dahin daran gemangelt haben.

Titel: Re: Elektronischer Aufenthaltstitel im Ausland gestohlen worden.
Beitrag von Aufrecht am 24.11.2013 um 16:23:28
Guten Tag zusammen,
hier ein kleiner Zwischenbericht.

Vom Bürgerservice des AA haben wir bis jetzt leider nichts mehr gehört. Ok, wir werden nicht die Einzigen sein die ein Ticket haben.

Freitag hat sich die ABH noch einmal schriftlich geäussert,

"leider kann ich in diesem Fall nicht behilflich sein. Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt hatte, haben wir gegenüber der Deutschen Botschaft in New Delhi  erklärt, dass seitens der hiesigen Ausländerbehörde weitere Überprüfungen nicht für erforderlich gehalten werden. Wenn nun die Deutsche Botschaft die Erteilung eines Visums vom Nachweis der A1-Prüfung abhängig macht, sind uns leider die Hände gebunden.
Wir als Ausländerbehörde können der Auslandsvertretung keine Anweisung erteilen. Tut mir leid, dass ich Ihnen hier nicht weiterhelfen kann."


Wir haben uns jetzt zu einer "Remonstration" gegenüber der Deutschen Botschaft entschlossen, die ich zur Zeit begründe und mit den entsprechenden Schriftsätzen der Verwaltungsgerichtes und der Ausländerbehörde aus dem ursprünglichen Visumverfahren ergänze.

Keine Behörde, nicht einmal das Auswärtige Amt ist gegenüber einer Botschft weisungsbefugt.

Nur kann eine Botschaft ja wohl kein rechtsfreier Raum sein, in dem Entscheidungen deutscher Gerichte und Verfahren von ABH ignoriert werden.

Ich hoffe nun, dass die Remonstration das Bewusstsein der Beteiligten auf § 36 BeamtStG "Verantwortung für Rechtmäßigkeit" lenkt.

Es ist nicht in unserem Sinne das Verhaltung juristisch prüfen lassen zu müssen, zumal dann sicherlich auch die §§ 47 und 48 BeamtStG "Nichterfüllung von Pflichten" bzw. "Pflicht zum Schadenersatz" für uns Thema würde.

Ich hoffe, dass sich letztendlich die Vernunft durchsetzt.

LG
Michael

Titel: Re: Elektronischer Aufenthaltstitel im Ausland gestohlen worden.
Beitrag von Aras am 24.11.2013 um 17:21:10
Warum Remonstration?

Der Mann hat eine Aufenthaltserlaubnis. Um dieses Recht wahrnehmen zu können, braucht er einen Nachweis, sonst wird er am Flughafen abgewiesen. Diesen Nachweis könnte die Botschaft ihm geben. Tut sie aber aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht.

Ich würde garnicht remonstrieren. Wozu? Er braucht kein Visum. Er hat schon eine Aufenthaltserlaubnis.

Hast du schonmal mit dem Außenministerium telefoniert? Denn entgegen deiner Aussage ist die Botschaft dem Außenministerium unterstellt. Das gegenteil zu behaupten finde ich ehrlich gesagt mutlos.

Im Zweifel muss man vor Ort zum Ministerium gehen und entsprechend versuchen einen Verantwortlichen zu finden. Und nicht einfach abwimmeln zu lassen.

Also telefonieren, und wenn man nichts erreicht direkt nach Berlin fahren und entsprechend eskalieren.

Titel: Re: Elektronischer Aufenthaltstitel im Ausland gestohlen worden.
Beitrag von Bayraqiano am 24.11.2013 um 17:27:17

Aras schrieb am 24.11.2013 um 17:21:10:
Er braucht kein Visum.

falsch, Drittstaalter haben kein deklaratorisches Aufenthaltsrecht - nur ein konstitutives. Sie müssen stets ein Aufenthaltstitel bei der Einreise vorzeigen, ansonten wird ihnen die Einreise nicht gestattet.


Aras schrieb am 24.11.2013 um 17:21:10:
Diesen Nachweis könnte die Botschaft ihm geben. 

Der Nachweis ist ein Visum, mehr kann und darf die AV nicht geben.

Eine Remonstration ist aber sinnlos, man sollte sich schon mal um eine einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO kümmern.

Titel: Re: Elektronischer Aufenthaltstitel im Ausland gestohlen worden.
Beitrag von Aufrecht am 25.11.2013 um 21:57:42
Heute war der beauftragte Ermittler der Botschaft in seinem Dorf. Musste Daten seiner Familie, seiner deutschen Familie etc. pp. nennen. Anschliessend wurden 5 Nachbarn zu seiner Identität befragt Dann noch Fingerabdrücke abgeben und dann war die Identititätsprüfung beendet.

Noch eine Frage zur einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO, habe ich das richtig im Gesetzestext interpretiert, dass das örtliche Verwaltungsgericht zuständig ist?

Titel: Re: Elektronischer Aufenthaltstitel im Ausland gestohlen worden.
Beitrag von Bayraqiano am 25.11.2013 um 22:17:39

Aufrecht schrieb am 25.11.2013 um 21:57:42:
habe ich das richtig im Gesetzestext interpretiert, dass das örtliche Verwaltungsgericht zuständig ist? 

das VG Berlin.

Titel: Re: Elektronischer Aufenthaltstitel im Ausland gestohlen worden.
Beitrag von tiggger am 26.11.2013 um 10:45:45

grisu1000 schrieb am 21.11.2013 um 18:15:19:
Man muss hier IMHO das Rückreisrecht ggf. von der therotichen Möglichkeit der Straftat eines Verkaufens der eAT unterscheiden. Bestrafen könnte man den Ehemann auch in Deutschland. Drum ist mir das Verhalten des Konsulates etwas unverständlich. Oder ist es inzwischen so, dass jeder noch so kleiner Verdacht einer Straftat zu einer Einreiseverweigerung führt und der Bürger im Ausland auf das Ergebnis der Ermittlungsergebnisse warten muss und dafür auch noch bezahlen soll. Um nichts anderes geht es hier.

Müsste ihm nicht trotzdem die Einreise ermöglicht werden sogar wenn nachgewiesen ist dass er den eAT verkauft hat? (und dann bekommt er hier halt eine Verhandlung, Urteil und vielleicht Haft/und oder Aufhebung des Aufenthalttitels).

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