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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Mit dem Deutschen AT in Italien aus einem Drittstaats Einreisen. https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1384818291 Beitrag begonnen von Fcschalke am 19.11.2013 um 00:44:51 |
Titel: Mit dem Deutschen AT in Italien aus einem Drittstaats Einreisen. Beitrag von Fcschalke am 19.11.2013 um 00:44:51
Hallo zusammen,
Bekanntlich kann ein Drittstaatsangehöriger der im Besitz eines Aufenthaltstitels eines Schengen Staats ist, sich bis zu 90 Tage innerhalb jeder 180 Tage visumfrei auf dem Gebiet der anderen Mitgliedsstaaten aufhalten. Jedoch würd ich nun mal gerne wissen, ob man mit einem Deutschen Aufenthaltstitel ohne probleme aus einem Drittstaat in einen anderen Mitgliederstaat reisen kann. Es ist zwar so, dass wir zusammen mit meinem Vater, der anders als der Rest der Familie, nicht Deutscher ist und nur einen Deutschen AT hat (§ 28.1.1 AufenthG) von Ägypten aus nach Italien Fliegen und dann später mit der Bahn zurück nach Deutschland wollen. Und wenn das kein Problem ist, würde es mich auch interessieren, ob da auch der Nachweis von ausreichenden finanziellen mitteln erforderlich sein könnte. Klar hat er ja dieses Recht automatisch als Familienangehöriger eines unionsbürgers, aber das muss man da noch nachweisen können, was nicht besonders einfach ist, besonders bei den Italienern. Vielen Dank im voraus für die Hilfe. |
Titel: Re: Mit dem Deutschen AT in Italien aus einem Drittstaats Einreisen. Beitrag von Bayraqiano am 19.11.2013 um 09:04:04 Fcschalke schrieb am 19.11.2013 um 00:44:51:
Grundsätzlich ja, es gibt aber eine Ausnahme, Artikel 5, Abs. 4 Buchstabe a Schengener Grenzkodex: Zitat:
Es wäre aber ein Nachweis darüber zu führen, dass man nach Deutschland will (z.B. Tickets zur Weiterfahrt). Fcschalke schrieb am 19.11.2013 um 00:44:51:
Ist zwar richtig, aber eine übersetzte Heiratsurkunde schadet da nicht, aufgrund des Unionsrechts kann man ihm ja die Einreise nicht verweigern wenn feststeht, dass er Angehöriger ist. Die dt. Ehefrau muss natürlich dabei sein. |
Titel: Re: Mit dem Deutschen AT in Italien aus einem Drittstaats Einreisen. Beitrag von Fcschalke am 19.11.2013 um 15:22:38
Aber zählt das auch, wenn man von Deutschland aus in ein anderen Schengen Staat fliegt?
Ich meine, das kontrolliert doch in diesem Fall niemand, da es ja einem Inlandsflug gleichgestellt ist, oder? |
Titel: Re: Mit dem Deutschen AT in Italien aus einem Drittstaats Einreisen. Beitrag von Saxonicus am 19.11.2013 um 15:31:11 Fcschalke schrieb am 19.11.2013 um 15:22:38:
Mit (D)einem deutschen AT kannst Du Dich doch in allen Schengenländern besuchsweise aufhalten. Falls Du dann doch zufälligerweise in eine Kontrolle gerätst, wäre es natürlich von Vorteil, einen bestimmten Geldbetrag, Bank- oder Kreditkarte dabei zu haben. |
Titel: Re: Mit dem Deutschen AT in Italien aus einem Drittstaats Einreisen. Beitrag von Daddy am 19.11.2013 um 17:01:16 Fcschalke schrieb am 19.11.2013 um 15:22:38:
Eben nicht.... es ist kein Inlandsflug nur weil es keine Grenzkontrollen mehr gibt... Die Reiserechte für Inhaber nationaler AT in andere Schengenstaaten ergibt sich aus Art. 21 SDÜ. Abs. 1 Zitat:
Art. 5 Abs. 1 lit. C) SGK fordert Zitat:
D.h. im Ergebnis... Fehlende finanzielle Mittel bedeuten, dass Art. 5 Abs. 1 lit. c) nicht erfüllt ist, somit keine Reiserechte nach Art. 21 SDÜ bestehen, die Einreise in das andere Schengenland somit nicht erlaubt = illegal nach den jeweiligen Strafvorschriften ist. Die Ausnahme hat Bayraqiano für die Durchreise in den Ausstellerstaat oben bereits genannt. Daddy |
Titel: Re: Mit dem Deutschen AT in Italien aus einem Drittstaats Einreisen. Beitrag von grisu1000 am 21.11.2013 um 00:28:38 Daddy schrieb am 19.11.2013 um 17:01:16:
Das nur wenn der Drittländer alleine rest. Ist er in Begleitung der deutschen Ehefrau dann ist der Aufenthalt bis zu 90 Tage voraussetzungslos. Zitat:
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